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Interpol

Internationale Organisation zur Stärkung der Zusammenarbeit nationaler Polizeibehörden

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Die Internationale kriminalpolizeiliche Organisation – Interpol, kurz IKPO, auch ICPO-Interpol bzw. Interpol (von englisch International Criminal Police Organization), ist ein Verein zur Stärkung der Zusammenarbeit nationaler Polizeibehörden. Sie wurde 1923 als Internationale kriminalpolizeiliche Kommission (IKPK) in Wien gegründet und hat heute ihren Sitz in Lyon. Stand 2023 hat Interpol 196 Mitgliedstaaten.

Die Verarbeitung von Daten bei Interpol wird von einer gemäß Art. 36 der Interpol-Statuten unabhängigen Kommission überwacht. Sie besteht aus fünf Personen, die sich dreimal pro Jahr treffen. Sie prüft Beschwerden, Anträge auf Einsicht in Akten und Datenbanken und spricht Empfehlungen aus, ob eine Fahndung aufrechterhalten werden soll.

Ziele, Funktionen und Finanzierung

Die größte Polizeiorganisation der Welt ist juristisch ein Verein, eingetragen nach französischem Privatrecht – kein völkerrechtlicher Vertrag liegt ihr zugrunde, kein Parlament hat die Tätigkeit von Interpol je ratifiziert. Es besteht keine externe Kontrolle über Interpol. Die Aufgabe von Interpol ist die umfassende Unterstützung aller kriminalpolizeilichen Behörden und anderer Einrichtungen, die zur Verhütung oder Bekämpfung von Verbrechen beitragen können, unter der Berücksichtigung nationaler Gesetze und der Menschenrechte.

Die Hauptfunktionen der Organisation sind die Gewährleistung eines globalen Kommunikationssystems, die Bereitstellung von Datenbanken für die Informationsverarbeitung, die Benachrichtigung der Mitgliedstaaten über gesuchte Personen, die Koordinierung gegenseitiger Unterstützungsmaßnahmen durch Entsendung von technischen Spezialisten und Zurverfügungstellung von Ausrüstung (technische Hilfe) und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Aus- und Fortbildung, Ausrüstung, Einsatz von Personal und Hilfsmitteln.

Interpol wurde bis 2011 fast ausschließlich durch jährliche Zahlungen der Mitgliedstaaten finanziert, das Budget für 2008 betrug 47,6 Millionen Euro. Unter Ronald Noble – Interpol-Generalsekretär von 2000 bis 2014 – wurde das Finanzierungsmodell ab 2011 geändert. Millionen-Beiträge hat Interpol u. a. von der FIFA, Philip Morris und der Pharmaindustrie erhalten. Mit dem Organisationskomitee der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar wurde ein Abkommen über 10 Millionen US-Dollar abgeschlossen.

Die Generalversammlung (General Assembly) ist das höchste Organ von Interpol. Jeder Mitgliedstaat verfügt über eine Stimme, bei Abstimmungen reicht eine einfache Mehrheit, bei Änderungen der Statuten ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Die Generalversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen, eine außerordentliche Einberufung ist möglich. Dabei werden alle wichtigen Entscheidungen über die generelle Verfahrensweise, Ressourcen, Methoden, Finanzen und Programme getroffen. Die Zusammensetzung des Exekutivkomitees (Executive Committee) wird ebenso in der Generalversammlung bestimmt. Das Exekutivkomitee besteht aus einem Präsidenten, drei Vizepräsidenten und neun Delegierten der Generalversammlung. Die Hauptaufgabe des Exekutivkomitees ist die Überwachung der Durchführung von Entscheidungen der Generalversammlung und der Administration des Generalsekretärs. Andere Aufgaben sind die Vorbereitung von Sitzungen der Generalversammlung, die Unterbreitung von Programmen an diese und die Bearbeitung von zugewiesenen Zuständigkeiten.

Das Generalsekretariat hat seinen Sitz in Lyon und ist für die praktische Arbeit das wichtigste Organ. Es wird vom Generalsekretär geleitet, der das von ihm ausgewählte Fach- und Verwaltungspersonal einsetzt. Im Generalsekretariat werden die tägliche Administration der internationalen Polizeikooperation und die Beschlüsse durchgeführt. Dabei fungiert das Generalsekretariat als zentrale Koordinationsstelle zwischen den nationalen Zentralbüros.

Jeder Mitgliedstaat hat ein Nationales Zentralbüro/Landeszentralbüro (National Central Bureau/LZB) zu ernennen. Dieses dient der Koordination zwischen der Interpol und den einzelnen Staaten. Zu diesem Zweck muss das Büro Verbindungen zu den Behörden des Landes, zu anderen nationalen Büros und zum Generalsekretariat bereitstellen. In manchen Staaten wird die Funktion des Nationalen Zentralbüros/Landeszentralbüros von der inländischen Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Ermittlungen wahrgenommen. In anderen Ländern wurde hingegen eine eigene Dienststelle nur für den Interpol-Aufgabenbereich eingerichtet, beispielsweise in den USA. In Deutschland und Österreich agiert das jeweilige Bundeskriminalamt (BKA und BK) zugleich als Nationales Zentralbüro/Landeszentralbüro.

Bei den Beratern (Advisers) handelt es sich meist um international anerkannte Experten.

Hinsichtlich der Suchaufträge wird zwischen Notices (Ausschreibungen zur Fahndung) und Diffusions („Durchgaben“) unterschieden. Ausschreibungen werden von den Mitgliedstaaten oder den akkreditierten internationalen Organisationen zentral an Interpol geleitet und von dort an die übrigen Mitglieder verteilt. Im Gegensatz dazu werden Durchgaben vom veranlassenden Land direkt an gewünschte Länder zugestellt und von Interpol zusätzlich in den Datenbanken erfasst. Beide Suchauftragsarten sind in sieben Kategorien aufgeteilt und werden gemäß der farblichen Kategorisierung auch „Buntecken“ – also für die einzelnen Typen etwa „Rotecke“ oder „Gelbecke“ – genannt.

Die Vorgeschichte der Kommission (19. Jahrhundert bis 1914)

Im 19. Jahrhundert kam es durch die sukzessive Expansion des modernen Staates in außerstaatliche Bereiche der Gesellschaft zu ständigen Krisen. Diese wurden durch neu entstandene Parteien und Bewegungen weiter verstärkt. Durch zahllose Attentate auf die Herrschafts- und Oberschicht in beinahe allen europäischen Ländern verbreitete sich der Eindruck einer anarchistischen Weltverschwörung und es kam in der Konferenz von Rom 1898 zur ersten größeren Verabredung internationaler polizeilicher Zusammenarbeit. Bei vielen Staatsmännern kam es zur Gleichsetzung von Sozialismus und Anarchismus. Diese Umstände bildeten eine Voraussetzung für die internationale polizeiliche Kooperation.

Bei der Geschichtsschreibung der Kriminalpolizeien ist der Kampf gegen das gemeine Verbrechen die dominierende Ursache. Insbesondere schnellere Transportmittel sollten es Kriminellen ermöglicht haben, sich der Jurisdiktion zu entziehen. Die technische Entwicklung im Bereich der Kommunikation und des Transportwesens war jedoch die Voraussetzung für eine adäquate polizeiliche Kooperation. Der Wissenschaftler John Tobias führt an, dass der schnellere Transport und die bessere Kommunikation der Verbrechensbekämpfung zugutekam. Auch wenn sich seine Studie auf England beschränkt, ist davon auszugehen, dass dies überall der Fall war. Im April 1914 wurde der Erste Internationale Polizeikongress in Monaco abgehalten, der als der Vorläufer-Kongress der Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission (IKPK) gilt. Die Intentionen sowie genauere Informationen sind unbekannt.

Von der ersten Gründung bis zum ersten Ende (1919–1945)

Ende 1919 versuchte der Kapitän der niederländischen Marechaussee, van Houten, erfolglos mit einem Brief an die bedeutendsten Polizeibehörden, eine Konferenz für internationale Verbrechensbekämpfung einzuberufen. Vier Jahre später gelang es dem Wiener Polizeipräsidenten Johann Schober, einen Internationalen Polizeikongress in Wien abzuhalten. Als Grund wird der Anstieg der Kriminalität nach dem Weltkrieg angeführt.

Zudem hatte Schober für diese Aufgabe ideale Qualifikationen, wie zum Beispiel außenpolitische Erfahrung und diplomatische Schulung. Seine Informationspolitik als Wiener Polizeipräsident war äußerst offensiv, 1920 errichtete er einen eigenen polizeilichen Nachrichtendienst mit politischen Zielsetzungen. „In einer Instruktion wies er darauf hin, daß es keineswegs nur um potentielle Unruhestifter gehe, sondern ausnahmslos um alle politisch tätigen Personen und Gruppen.“ Erwähnenswert ist die Tatsache, dass der Nachrichtendienst über keine Mittel für einen Auslandsnachrichtendienst verfügte. Dennoch gelang es, eine Art antikommunistische Interpol zu etablieren. Ob sich die Intentionen Schobers (und anderer Teilnehmer) bei der Konferenz auf den „Kampf gegen das gemeine Verbrechen“ beschränkten, ist deshalb zweifelhaft.

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