An diesem Tag

Inquisition

Kirchliches Gremium zur Verfolgung Andersdenkender

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Als Inquisition (lateinisch inquisitio ‚Untersuchung‘) werden ein juristisches Prozessverfahren (Inquisitionsverfahren) sowie damit arbeitende Institutionen bezeichnet, die im Spätmittelalter und der Frühneuzeit zur Bekämpfung von Häresie dienten. Der Vorsitzende eines Inquisitionsgerichts heißt Inquisitor.

Die Inquisition wirkte von ihrem Entstehen Anfang des 13. Jahrhunderts bis zu ihrem weitgehenden Verschwinden Ende des 18. Jahrhunderts hauptsächlich als Instrument der römisch-katholischen Kirche zur erleichterten Aufspürung, Bekehrung oder Verurteilung von Häretikern, wofür im Spätmittelalter eine neue Form von Gerichtsverfahren, das Inquisitionsverfahren, entwickelt wurde. Die Hauptphase des Entstehens der Inquisition fällt in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts. Neben dem damaligen Verbrechen der Häresie konnten durch die Inquisition auch andere Straftatbestände verfolgt werden, vor allem wenn sie Fragen des Glaubens berührten wie etwa Blasphemie oder Magie. Bei der vor allem von weltlichen Herrschern mitgetragenen Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit spielte die Inquisition eine untergeordnete Rolle. Die Kirche sah die Anwendung der Inquisition gegen Häretiker mit Verweis auf Bibeltexte oder Texte kirchlicher Autoritäten legitimiert.

Die mittelalterliche Inquisition besaß keine eigene übergeordnete Behörde und war keine permanent aktive Erscheinung. Die Inquisition wurde dort tätig, wo es von kirchlicher Seite als notwendig erachtet wurde und die Voraussetzungen dazu erfüllt waren. Sie kam deshalb zu verschiedenen Zeiten in verschiedenen Gebieten vor allem Süd- und Mitteleuropas zum Einsatz und wurde von unterschiedlichen Organen der Ständegesellschaft mit manchmal unterschiedlicher Motivation mitgetragen. Der Einsatz der Folter bei Verhören variierte, ebenso das Ausmaß der Verhängung von Todesstrafen. Den Vorsitz bei einem kirchlichen Inquisitionsverfahren führten als Inquisitoren in erster Linie Bischöfe oder Ordensgeistliche. In der Frühen Neuzeit änderte sich die Gestalt der Inquisition: Sie wurde in Spanien, Italien und Portugal institutionalisiert und in staatliche Strukturen gebettet und kam seither fast nur noch im Machtbereich der dortigen Herrscher zur Anwendung. Zu Beginn der Neuzeit wurden auch Protestanten durch die Inquisition verfolgt.

Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen der Inquisition und dem ihr zugrunde liegenden Inquisitionsverfahren. Zwar wurde das Inquisitionsverfahren zunächst als innerkirchliche Verfahrensform unter Papst Innozenz III. geschaffen, es kam jedoch nicht nur im kirchlichen Bereich zur Anwendung, sondern wurde während des Spätmittelalters in verschiedenen Variationen auch die Hauptform bei Strafverfahren der weltlichen Gerichtsbarkeit, etwa im Fall der venezianischen Staatsinquisition.

Die Inquisition wurde im Mittelalter als inquisitio haereticorum (Häretikerinquisition) bzw. als inquisitio haereticae pravitatis (Inquisition gegen häretische Verderbtheit) bezeichnet. Seit den 1240er Jahren wurde die Aufgabe der Inquisitoren als Amtstätigkeit begriffen und diese in der Folge mehrfach als officium inquisitionis bzw. sanctum officium (heiliges Amt) bezeichnet, weshalb seither gelegentlich auch von der Heiligen Inquisition gesprochen wird. Die neuzeitliche Römische Inquisition bezeichnete sich ab 1542 als Sacra Congregatio Romanae et universalis Inquisitionis und bildete die historische Vorläuferorganisation des heutigen Dikasteriums für die Glaubenslehre.

Die mittelalterliche Inquisition verfolgte vorwiegend in Zentral- und Südeuropa in zeitlich unregelmäßigen Abständen Aktivitäten von Häretikern. 1569/70 erließ Philipp II. auch Dekrete zur Gründung ordentlicher Tribunale in Mittel- und Südamerika.

Zum Einsatz kam die mittelalterliche Inquisition besonders in Gebieten der heutigen Staaten Frankreich, Italien, Deutschland, Österreich, Tschechien und Polen. Die neuzeitliche Inquisition blieb im Wesentlichen auf die Einflussgebiete des Kirchenstaates sowie der spanischen und portugiesischen Herrscher konzentriert.

Verfolgungen ausgesetzt sahen sich hauptsächlich als häretisch eingestufte christliche Glaubensgemeinschaften, darunter die Amalrikaner, Apostelbrüder, Beginen und Begarden, Brüder und Schwestern des freien Geistes, Flagellanten, Fraticellen, Hussiten, Joachimiten, Katharer (Albigenser), Lollarden, Protestanten, Täufer, Waldenser, aber auch kleinere Gruppen oder einzelne Personen mit abweichenden Ansichten, etwa die Heilige Jeanne d’Arc (1412–1431), der Bußprediger Girolamo Savonarola (1452–1498) oder der Naturphilosoph Giordano Bruno (1548–1600). Die neuzeitlichen spanischen sowie portugiesischen Inquisitionsbehörden gingen in erster Linie gegen zum Christentum konvertierte Juden, sogenannte Conversos, oder konvertierte Muslime, die Moriscos, vor.

Vom Kernbereich der Häresie ausgehend, verfolgte die Inquisition auch weitere Verbrechen, sofern sie den Glauben berührten, wie Wucher, Magie, Hexerei, Gotteslästerung oder Sittlichkeits- bzw. Sexualverbrechen. Neben der kirchlichen Inquisition konnten die genannten Verbrechen auch durch landesherrliche oder städtische Gerichte verfolgt werden.

Papst Innozenz III. (1161–1216) legte den Grundstein für die Entwicklung des Inquisitionsverfahrens, eine für das Mittelalter neue Form des Ermittlungs- und Strafprozesses. Ursprünglich vorgesehen war die Anwendung des Verfahrens zur Beseitigung innerkirchlicher Missstände. Das Inquisitionsverfahren entwickelte sich aber im Spätmittelalter, ausgehend von seiner Anwendung in der Häretikerinquisition, in verschiedenen Varianten zur vorherrschenden Prozessform sowohl in der geistlichen als auch der weltlichen Gerichtsbarkeit. Im Unterschied zum Akkusationsverfahren, der im Mittelalter bis zur Einführung des Inquisitionsverfahrens vorherrschenden Prozessform, erhob beim Inquisitionsverfahren nun nicht mehr eine Konfliktpartei Anklage, sondern ein obrigkeitlicher Ankläger, der gleichzeitig über Richtgewalt verfügte. Die Wahrheitsermittlung über den Weg rationaler Beweisführung stand im Vordergrund, wobei man sich insbesondere Zeugenaussagen bediente. Archaische Beweismittel wie Gottesurteile oder Reinigungseide waren nicht mehr zugelassen, die Prozessabläufe wurden bei Inquisitionsverfahren protokollarisch dokumentiert. Manche Elemente des Inquisitionsverfahrens stellen somit gegenüber dem Akkusationsverfahren eine Modernisierung dar.

Das Christentum vertrat im Gegensatz zu älteren Religionen als monotheistische Offenbarungsreligion einen universellen Wahrheits- und Exklusivitätsanspruch und war als Staatsreligion des Römischen Reiches in staatliche Gefüge gebettet. Die Idee der Einheit des Staates verband sich so mit der Idee der Einheit der Kirche, wodurch Glaubensabweichler nun auch in den Verdacht kamen, die römische Oberhoheit in Frage zu stellen. Häresie wurde zum Akt des „öffentlichen Aufruhrs“, deren Anhänger als Häretiker verfolgt und bestraft wurden.

Umgang mit Häresie in der frühen Kirche

Bereits im 2. und 3. Jahrhundert gab es im Christentum einen gewissen Konsens darüber, was die allgemeine christliche Lehre sei, was als Variante akzeptiert werden könne und was als Lehre einer Randgruppe anzusehen sei, vgl. Irenäus von Lyon. Dennoch gab es zu allen Zeiten Gruppen, die ihrerseits die Ansicht vertraten, dass sie die einzigen wirklichen Christen seien (Marcion, Montanismus). Manche dieser christlichen Gemeinschaften standen auch anderen Religionen nahe (Gnosis, Manichäismus). In der frühen Kirche konnten zunächst nur Bischöfe gegen Häretiker vorgehen.

Anfang des 4. Jahrhunderts versuchte der christlich gewordene Kaiser Konstantin der Große den Zusammenhalt des Reiches zu festigen. Um Streitigkeiten in der Kirche beizulegen, die er als Gefahr für die Einheit des Reiches sah, lud er auf eigene Kosten ca. 300 Bischöfe der fast ausschließlich griechischsprachigen Christengemeinden des Reiches 325 zur Ersten Ökumenischen Synode nach Nicäa ein, wo sie sich auf ein gemeinsames Glaubensbekenntnis einigten. Dadurch stellte Konstantin auch eine Verbindung zwischen weltlicher Gewalt und den von den Synoden beschlossenen Glaubenssatzungen her. Arius, dessen Lehren auf der Synode verurteilt wurden, wurde verbannt. Aus ähnlichen Gründen haben er und seine Nachfolger auch Athanasius und zahlreiche andere Bischöfe verbannt. Kaiser Theodosius I. erklärte 380 das Christentum zur Staatsreligion. Im fernen Westen des Reiches eskalierte 385 in Trier die Strafverfolgung gegen Priscillian bis hin zur ersten überlieferten Hinrichtung eines Häretikers. Sie wurde durch Intrigen seiner dortigen innerkirchlichen Feinde erreicht. Wie umstritten der Missbrauch staatlicher Gewalt in diesem kirchlichen Verfahren noch war, zeigt der massive Protest etwa von Martin von Tours gegen das Todesurteil und gegen die daran beteiligten Bischöfe.

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