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Innenministerkonferenz

Regelmäßige Konferenz der deutschen Innenminister und -senatoren der Länder

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Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, kurz Innenministerkonferenz (IMK) ist ein interföderales Abstimmungsgremium der Innenminister und Innensenatoren der deutschen Länder. An ihr nimmt auch der Bundesinnenminister als Gast teil. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen den Ländern in alphabetischer Reihenfolge.

Seit dem 1. Januar 2026 führt Andy Grote (SPD) im Amt des hamburgerischen Innensenators die Innenministerkonferenz.

Die Konferenz wurde 1954 begründet, um der zuvor bereits bestehenden fachlichen Zusammenarbeit einen politischen Stellenwert zu geben. 1977 verabschiedete die Konferenz den Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes, der seitdem in unregelmäßigen Abständen fortgeschrieben wird.

Die Geschäftsstelle der Innenministerkonferenz ist dem Sekretariat des Bundesrats angegliedert, doch ist die IMK kein Organteil des Bundes.

Die IMK tagt üblicherweise zweimal im Jahr. Aufgrund aktueller politischer Entwicklungen oder Gefahrenlagen für die Innere Sicherheit können kurzfristige Sondersitzungen einberufen werden. Beschlüsse können auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. Für die Beschlussfassung der IMK gilt das Prinzip der Einstimmigkeit, es besteht dabei auch die Möglichkeit, sich zu enthalten.

Regelmäßig zwei Wochen vor den Sitzungen der Innenministerkonferenz tagen die Staatssekretäre und Staatsräte zur Vorbereitung der Sitzungen der Minister und Senatoren im Rahmen einer so bezeichneten Vorkonferenz.

Die Tagungen der Innenministerkonferenz werden normalerweise von einem Vortrag des Bundesinnenministers zur innenpolitischen Sicherheitslage eröffnet. Die eigentliche Konferenz der Innenminister selbst orientiert sich an der Form des „Kamingesprächs“. Die Ergebnisse der Tagungen werden vom jeweiligen Vorsitzenden der Innenministerkonferenz gemeinsam mit dem Bundesinnenminister vorgestellt.

Seit 2000 sind die Beschlüsse der Innenministerkonferenz öffentlich, falls nicht ein Land oder der Bund der Veröffentlichung widerspricht.

Unterstützt wird die Arbeit der Innenministerkonferenz durch sechs Facharbeitskreise. Den Arbeitskreisen gehören die jeweiligen Abteilungsleiter der Innenressorts der Länder und des Bundes an. Im „Arbeitskreis II“ (AK II) sind außerdem die Präsidenten des Bundeskriminalamtes und der Deutschen Hochschule der Polizei Mitglieder. Im „Arbeitskreis IV“ (AK IV) nimmt der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz an den Sitzungen teil.

AK I – Staatsrecht und Verwaltung (u. a. Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Datenschutz, Verwaltungsrecht)

AK II – Innere Sicherheit (u. a. Gefahrenabwehr, Bekämpfung des Terrorismus, Angelegenheit der Polizei)

AK III – Kommunale Angelegenheiten

AK V – Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung

AK VI – Organisation, öffentliches Dienstrecht und Personal

Vorsitzende der Innenministerkonferenz seit 2000

Fachministerkonferenzen der deutschen Länder

Liste der amtierenden deutschen Landesinnenminister

Veröffentlichte Beschlüsse der IMK seit 2002

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