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INF-Vertrag

Völkerrechtlicher Vertrag

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Der INF-Vertrag (englisch Intermediate Range Nuclear Forces Treaty; russisch Договор о ликвидации ракет средней и меньшей дальности (РСМД)), auch Mittelstrecken-Nuklearstreitkräfte-Vertrag oder Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme, bezeichnet ein Bündel bilateraler Verträge und Vereinbarungen zwischen den USA und der UdSSR bzw. später Russland über die Vernichtung aller boden- resp. landgestützten Nuklearraketen mit mittlerer und kürzerer Reichweite (zwischen 500 und 5500 Kilometer).

Der Vertrag wurde am 8. Dezember 1987 anlässlich des Gipfeltreffens von Washington unterzeichnet und nach Ratifikation am 1. Juni 1988 während des Gipfeltreffens in Moskau in Kraft gesetzt.

Er wurde auf unbeschränkte Dauer geschlossen, ist jedoch seit dem 2. August 2019 von beiden Parteien aufgekündigt.

Im INF-Vertrag wurde festgelegt, dass beide Seiten weltweit sowohl ihre boden-/landgestützten Nuklearraketen mit kürzerer (500–1000 km) und mittlerer Reichweite (1000–5500 km) als auch deren Abschussvorrichtungen und Infrastruktur innerhalb von 3 Jahren vernichten und keine neuen herstellen. Weil die Abrüstung von Raketen zweier Reichweitenbereiche vereinbart wurde, wird auch von einer „doppelten Nulllösung“ gesprochen. Der INF-Vertrag bezog sich ausschließlich auf landgestützte Raketen mit Reichweiten zwischen 500 und 5.500 km; Kurzstreckenraketen mit Reichweiten unter 500 km fielen nicht unter die Vertragsbestimmungen. Auch see- und luftgestützte Raketen und Marschflugkörper wurden vom Vertrag nicht erfasst. Anders als die Trägersysteme und Abschussvorrichtungen fielen die Nuklearsprengköpfe als solche nicht unter das Abkommen.

Der Vertrag beinhaltete auch das Recht, die Einrichtungen des anderen Landes zu überprüfen. Die Vertragspartner vereinbarten für zehn weitere Jahre nach Beseitigung der Flugkörper eine ständige Kontrolle in je einer Produktionsstätte in den USA und Russland. Außerdem wurde eine feste Zahl von Verdachtskontrollen festgelegt. Zum Vertrag gehörte auch ein Memorandum of Understanding on Data, ein Protokoll über die Inspektionen und eines über die Zerstörung der Waffen.

Der Kern des Vertrages war zwar zeitlich unbegrenzt, allerdings hatten beide Seiten das Recht, sich vom Vertrag zurückzuziehen.

1988 wurde der Vertrag noch durch einige Dokumente ergänzt.

Der Vertrag wird als Durchbruch bei den Bemühungen um eine Abrüstung gesehen, da es sich um einen wirklichen Verzicht auf eine ganze Familie von Waffen handelte, erstmals verbunden mit wirksamen Kontrollverfahren, und nicht nur Obergrenzen festgelegt wurden.

Die Vereinigten Staaten (USA) zerstörten vertragsgemäß 846 Raketen, die Sowjetunion / Russland insgesamt 1.846 Raketen; bei gleichzeitiger Kontrolle durch die jeweils andere Seite. Die letzte Rakete wurde im Mai 1991 demontiert. Die gegenseitigen Inspektionen wurden für 13 Jahre vereinbart. Nach etwa 1.000 gegenseitigen Inspektionen wurden diese am 31. Mai 2001 einvernehmlich eingestellt. Zu diesem Datum galt der Vertrag auch als vollständig umgesetzt.

Geschichte der Vertragsverhandlungen

Vorgeschichte in den 1970er und 1980er Jahren

In den 1970er Jahren kam es in einer Entspannungsphase des Kalten Krieges mit den SALT-Verträgen und dem ABM-Vertrag zu einer ersten Begrenzung der strategischen Nuklearrüstung.

Die Sowjetunion begann am Ende der 1970er Jahre, moderne RSD-10/SS-20-Mittelstreckenraketen zu stationieren.

Sie wiesen eine größere Reichweite, Genauigkeit, Mobilität und Zerstörungskraft auf als die Vorgängersysteme SS-4 und SS-5 und wurden von der NATO als Bedrohung Westeuropas eingestuft.

Am 12. Dezember 1979 fassten die Außen- und Verteidigungsminister der NATO-Mitgliedstaaten bei einer Konferenz in Brüssel den NATO-Doppelbeschluss.

In ihm wurde die Stationierung eigener Pershing-II-Mittelstreckenraketen und landgestützter Marschflugkörper BGM-109G Gryphon auf NATO-Gebiet beschlossen, falls die sowjetischen Mittelstreckenraketen nicht abgezogen würden.

Die NATO gründete Ende 1979 außerdem eine besondere Konsultationsgruppe für INF-Verhandlungen, die als Special Consultative Group (SCG) gemeinsame Verhandlungspositionen der NATO-Partner erarbeitete und die westliche Verhandlungspositionen koordinierte.

Nachdem die Sowjetunion anfangs nur nach einer Rücknahme des NATO-Doppelbeschlusses zu Verhandlungen bereit war, gelang es dem deutschen Bundeskanzler Helmut Schmidt und Außenminister Hans-Dietrich Genscher, die Sowjetunion davon zu überzeugen, dass die Aufnahme von Rüstungskontrollverhandlungen über nukleare Mittelstreckensysteme angesichts der NATO-Nachrüstung auch im sowjetischen Interesse lag.

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