Hugo Haase (* 29. September 1863 in Allenstein, Ostpreußen; † 7. November 1919 in Berlin) war ein deutscher Jurist, sozialdemokratischer Politiker und Pazifist.
Als Rechtsanwalt verteidigte er viele politisch verfolgte Sozialdemokraten und Sozialisten, darunter Otto Braun, Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht und Ernst Toller. Dem Reichstag gehörte er in den Jahren 1897 bis 1907 und von 1912 bis 1918 an. Er war von 1911 bis 1916 einer der beiden Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und von 1912 bis 1916 einer der beiden Fraktionsvorsitzenden der SPD im Reichstag.
Als Gegner der Kriegspolitik des SPD-Vorstands aus Fraktion und Partei ausgeschlossen, gründete er im Jahr 1917 mit seinen Anhängern die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD), deren Vorsitzender er bis 1919 war. Nach der Novemberrevolution 1918 gehörte er für zwei Monate (10. November bis 29. Dezember 1918) dem Rat der Volksbeauftragten an. Darin war er laut Koalitionsvertrag mit Friedrich Ebert gleichberechtigter Vorsitzender. Er trat zurück, weil die Regierung gewaltsam gegen die Volksmarinedivision vorgegangen war. Im Januar 1919 in die Weimarer Nationalversammlung gewählt, wurde er dort Fraktionsvorsitzender der USPD.
Hugo Haase starb an den Folgen eines am 8. Oktober 1919 auf ihn verübten Attentats.
Rechtsanwalt und Sozialdemokrat in Königsberg
Hugo Haase wurde als Sohn eines jüdischen Schuhmachers und Kleinhändlers in Allenstein geboren. Nach dem Abitur an der Herzog-Albrechts-Schule in Rastenburg studierte er Rechts- und Staatswissenschaften an der Albertus-Universität in Königsberg und war dort zwischen 1890 und 1911 als Rechtsanwalt niedergelassen. Er war Journalist bei der Königsberger Volkszeitung und der erste und einzige sozialdemokratische Rechtsanwalt Ostpreußens. In vielen Prozessen verteidigte er Landarbeiter, die von Großgrundbesitzern und Behörden in einem beinahe rechtlosen Zustand gehalten wurden, oder die sich gegen Polizisten gewehrt hatten. In Dutzenden von Prozessen verteidigte er politisch verfolgte Sozialdemokraten, meist Journalisten, die wegen ihrer kritischen Artikel oft wegen Beleidigung angeklagt wurden.
Seit 1887 gehörte Haase der SPD an. Wie sein Freund Karl Kautsky rechnete er sich zum so genannten zentristischen Parteiflügel, der im Revisionismus-Streit versuchte, zwischen Revisionisten und Marxisten zu vermitteln. Das galt allerdings nur für die politische Praxis. Auf der Ebene der Theorie bekämpfte Haase den Revisionismus „mit Feuer und Schwert“ (E. Dombrowski). Carl E. Schorske nennt ihn einen „erprobten und wahren Vertreter der Erfurter Ideologie“, womit er das Prinzip des Erfurter Programms der SPD von 1891 meint, aus einer marxistischen Interpretation von Gesellschaft und Geschichte praktische Forderungen für den politischen Alltag abzuleiten.
Im Jahr 1894 wurde Haase unter den Bedingungen des Dreiklassenwahlrechts und in nicht geheimer Wahl als erster Sozialdemokrat in die Stadtverordnetenversammlung von Königsberg gewählt. 1897 wurde er in einer Nachwahl für den Reichstagswahlkreis Regierungsbezirk Königsberg 3 (Königsberg-Stadt) in den Reichstag des Kaiserreiches gewählt. Bei der Reichstagswahl 1907 gelang es ihm nicht, erneut den Wahlkreis zu gewinnen. Nach seiner Rückkehr in den Reichstag 1912 wurde er neben Philipp Scheidemann SPD-Fraktionsvorsitzender im Reichstag.
1904 wurde Haase durch den Königsberger Geheimbundprozess reichsweit bekannt. Gemeinsam mit seinem Kollegen Karl Liebknecht erreichte er einen Freispruch für neun preußische Sozialdemokraten, darunter den späteren preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun, denen die preußische Regierung den Schmuggel „anarchistischer“ Schriften nach Russland vorgeworfen hatte. Haase deckte dabei die Zusammenarbeit der preußischen Regierung mit dem zaristischen russischen Geheimdienst auf. Das Gericht folgte schließlich weitgehend Haases Argumentation, dass das Einschleusen sozialdemokratischer Schriften nach Russland nach deutschem und auch nach russischem Strafrecht überhaupt nicht strafbar war. Otto Braun hatte vor dem Prozess sechs Monate lang unschuldig in Untersuchungshaft gesessen. Dieser Anlass wurde zu einem starken Motiv Haases, 1906 weitgehende Reformen des deutschen Strafrechts zu fordern (siehe Folgeabschnitt).
In der Massenstreikdebatte von 1906 äußerte sich Haase nicht öffentlich, kritisierte aber intern die Haltung der Gewerkschaften und August Bebels, politische Massenstreiks auszuschließen. Auf dem Magdeburger Parteitag 1910 wandte sich Haase vehement (und dort übereinstimmend mit Bebel) gegen die Haltung der badischen Sozialdemokraten, namentlich von Ludwig Frank, die dem Budget der liberalen badischen Regierung im Landtag zugestimmt hatten. Eine solche Zustimmung zur Politik des bürgerlichen Staates verstieß nach Haases Auffassung gegen sozialdemokratische Grundprinzipien.
Als Haase 1911 zum SPD-Vorsitzenden gewählt worden war, gab er seine gut gehende Anwaltskanzlei in Königsberg auf und eröffnete unter erheblichen finanziellen Opfern eine neue Kanzlei in Berlin.
Haase und die Strafrechtsreform
Hugo Haase hielt im September 1906 auf dem Mannheimer Parteitag der SPD ein umfassendes kritisches Referat über das deutsche Strafrecht, in dem er zahlreiche Reformvorschläge machte. Er forderte unter anderem die Abschaffung der Straftatbestände Majestätsbeleidigung, „Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen“ und „Aufhetzung zum Klassenhass“. Haase: „Es besteht kein Zweifel, dass wir in Deutschland eine Klassenjustiz haben.“ Die Richter bestraften aber ihre Kritiker willkürlich und rücksichtslos. Er forderte, dass streikende Arbeiter nicht mehr wegen Erpressung oder Hausfriedensbruch verurteilt werden könnten. Stattdessen sei fahrlässige Tötung durch mangelhafte Arbeitssicherheit in Fabriken unter Strafe zu stellen. Die Richter müssten vom Volk gewählt werden, auch von den Frauen. Er kritisierte die Willkür bei der Verhängung von Untersuchungshaft, vor allem den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr, der im angelsächsischen Strafrecht unbekannt sei. Haase kritisierte „Kautschukparagrafen“, die den Richtern freie Hand für drakonische Willkürurteile ließen. Die Untersuchungshaft werde in der Praxis genutzt, um Streikführer ohne Prozess und Urteil aus dem Verkehr zu ziehen.
Die stetig wachsende Zahl der Verurteilten vor allem bei Eigentumsdelikten war nach Haase ein Symptom für wachsende soziale Not. „Von allen Kriminalpolitikern wird anerkannt, dass gegenüber den Verbrechern unser geltendes Strafrecht machtlos ist.“ Haase berief sich auf den Justizreformer Franz von Liszt und forderte eine milde Bestrafung von Tätern, die aus sozialer Not heraus gestrauchelt seien. Alkoholismus, Prostitution und Verwahrlosung von Kindern seien Erscheinungen des Massenelends, die aus der Klassenstruktur der Gesellschaft hervorgingen. Allerdings distanzierte sich Haase von der These Friedrich Engels’, dass es in einem sozialistischen Gemeinwesen keine Verbrechen mehr geben werde. Haase schlug den Bogen vom Strafrecht zur Bildungspolitik, einem anderen großen Thema des Parteitags. „Wir verlangen eine derartige Ausgestaltung der Volksschulen, dass sie geeignet sind, auf Gemüt und Verstand der Schüler veredelnd einzuwirken.“
Für das Strafsystem forderte Haase, kurze Haftstrafen abzuschaffen, weil sie das Verbrechen eher förderten. Stattdessen seien sozial gestaffelte Geldstrafen oder Bewährungsstrafen sowie spezielle Jugendstrafen vorzuziehen. Der Staat habe sich um die Resozialisierung von entlassenen Straftätern zu kümmern, damit sie nicht rückfällig würden. Für den Strafvollzug forderte Haase, das Schweigegebot und brutale Disziplinarstrafen abzuschaffen und Fortbildungsmöglichkeiten für die Häftlinge zu schaffen.
Haases Referat löste stürmischen Beifall aus. Auf Antrag von Paul Singer verabschiedete der Parteitag Haases Thesen en bloc als Resolution. In den folgenden Jahren griffen Juristen und Journalisten Haases Forderungen zur Strafrechtsreform wiederholt auf, so Wolfgang Heine 1906, Siegfried Weinberg 1908, Michael Surski 1908, vor allem aber Gustav Radbruch 1908–1911. Einzelne seiner Forderungen wurden auch von Professoren geteilt, die im Auftrag der Reichsregierung 1905–1907 Möglichkeiten einer Strafrechtsreform untersuchten. 1909 debattierte der Reichstag erste Reformvorschläge, die in Haases Richtung gingen. Beschlossen wurden sie jedoch erst 1912. Gustav Radbruch brachte Haases Forderungen 1921 ins Görlitzer Programm der SPD ein und als Justizminister der Weimarer Republik in viele Strafrechtsdebatten der Jahre 1922 bis 1930.