Hugo Grotius (niederländisch Huigh oder Hugo de Groot; * 10. April 1583 in Delft, Republik der Vereinigten Niederlande; † 28. August 1645 in Rostock, Mecklenburg) war ein politischer Philosoph, reformierter Theologe, Rechtsgelehrter und früher Aufklärer sowie Vorkämpfer des Toleranzgedankens in religiösen Fragen.
Grotius gilt als einer der intellektuellen Gründungsväter des Souveränitätsgedankens, der Naturrechtslehre und des aufgeklärten Völkerrechts. Er begründete eine eigenständige systematische Völkerrechtswissenschaft. Sein Hauptwerk De Jure Belli ac Pacis libri tres wurde 1625 veröffentlicht.
Grotius wurde in eine wohlhabende calvinistische Familie geboren. Er galt als Wunderkind, das bereits im Alter von zwölf Jahren fließend Latein und Griechisch sprach und auf Latein Verse verfasste, die wegen ihrer Eleganz und Subtilität auch von Gelehrten gerühmt wurden. Grotius studierte bereits mit elf Jahren an der Universität Leiden, wo er zunächst die üblichen Kurse in den freien Künsten absolvierte. Hier stand er unter Aufsicht und Leitung des Theologen Franz Junius. Im Zuge einer Reise nach Frankreich wurde ihm 1599 von der Universität Orléans ein Ehrendoktortitel verliehen. Auch am französischen Hofe konnte Grotius beeindrucken. Der französische König Heinrich IV. stellte ihn dort als „le miracle de la Hollande“ vor und verlieh ihm eine goldene Kette mit seinem Bildnis als Anhänger.
Grotius machte schnell Karriere, erhielt mit sechzehn Jahren schon seine Zulassung als Anwalt, wurde 1607 advocaat-fiscaal (Staatsanwalt) der Staaten von Holland und 1613 Pensionär (Stadtsyndikus) von Rotterdam. Zu dieser Zeit befand sich seine Heimat im Konflikt mit Spanien und Portugal über den Seehandel mit Indien. Aufgrund dessen veröffentlichte Grotius 1609 die Schrift Mare Liberum, die das niederländische Begehren eines freien Handels zur See unterstützt und juristisch begründet. In der neueren Forschung ist jedoch hervorgehoben worden, dass Mare Liberum nicht nur als abstrakte naturrechtliche Programmschrift zu verstehen ist. Historiker wie Peter Borschberg betonen den konkreten europäisch–asiatischen Entstehungskontext, in dem Grotius’ Argumente aus praktischen Handelskonflikten, diplomatischen Auseinandersetzungen und rechtlichen Verhandlungen mit außereuropäischen Akteuren hervorgingen.
Er unterstützte die Staaten von Holland in ihrem Konflikt mit orthodoxen Calvinisten und dem Statthalter Prinz Moritz von Oranien. Grotius veröffentlichte im Zuge der heftigen Parteikämpfe eine Reihe von Streitschriften. Darin erinnerte er daran, dass die aristokratisch-republikanische Verfassung die historisch begründete Verfassung der Niederlande sei, und trat für das Recht des Staates ein, auch über geistliche und kirchliche Dinge zu entscheiden. Diese Publikationen sollten sich als für ihn verhängnisvoll erweisen. Nachdem die orthodoxen Calvinisten die Oberhand im Konflikt erlangt hatten, wurde Grotius 1618 gemeinsam mit Johan van Oldenbarnevelt auf Betreiben Moritz’ von Oranien verhaftet. Oldenbarnevelt wurde 1619 hingerichtet, Grotius im Mai 1619 zu Gefängnis auf Lebenszeit und einer Konfiskation seines Vermögens verurteilt. Grotius wurde im Urteil unter anderem schuldig befunden, die religiösen Zustände erschüttert und für die Landesverfassung gefährliche Grundsätze aufgestellt und weiterverbreitet zu haben. Anschließend wurde er zur Haft ins Schloss Loevestein gebracht. Dorthin durften ihn Frau und Kinder begleiten, und auch seine wissenschaftlichen Studien durfte er fortsetzen. Während der Haft begann er auch sein wohl berühmtestes Werk, De jure belli ac pacis. Des Weiteren gestattete man ihm, sich Bücher schicken zu lassen und diese wieder zurückzugeben. Dieses Privileg nutzte er im März 1621 zur Flucht: Seine Frau Marie Reigersberg packte ihn in die Bücherrückgabekiste, und so entkam Grotius getarnt als Stapel theologischer Bücher. Sowohl das Rijksmuseum in Amsterdam als auch das Museum Prinsenhof in Delft behaupten, im Besitz der Original-Bücherkiste zu sein.
Seine Flucht führte ihn über Antwerpen schließlich nach Paris, wo er ehrenvoll und freundlich aufgenommen wurde. Hier war er ab 1622 von einer nur unregelmäßig gezahlten Pension von 3000 Livres des französischen Königs abhängig und betätigte sich vor allem als Verfasser von theologischen, juristischen, geschichtlichen und poetischen Werken. Unter anderem griff Grotius in dieser Zeit ein altes Projekt auf und erstellte Vorschläge für eine Wiedervereinigung der römisch-katholischen und der protestantischen Konfessionen. Zeitweise war Grotius dann im Gespräch als Direktor einer neu zu gründenden Akademie in Friedrichstadt im Herzogtum Schleswig; die Pläne zerschlugen sich aber. Nach dem Tod Moritz’ von Oranien im Jahr 1625 gelang es 1630, die Konfiszierung seines Vermögens rückgängig zu machen, und im Herbst 1631 kehrte er sogar in die Niederlande zurück. Seine Hoffnungen, eine ihm freundlicher gesinnte Umgebung vorzufinden, wurden aber enttäuscht; nachdem die Republik der Vereinigten Niederlande einen Preis auf seine Verhaftung ausgelobt hatte, musste er im folgenden Frühjahr seine Heimat wieder verlassen.
1632 hielt sich Hugo Grotius im heutigen Norddeutschland auf, wo er zunächst in Blankenese (Dockenhuden) bei seinem Landsmann Julio de Moor Zuflucht fand. Dort ist heute der Grotiusweg nach ihm benannt. Danach wohnte er in der Holländischen Reihe in Altona und in der später nach ihm benannten Straße Grootsruhe in Hamburg-Hamm, wo er bis 1634 blieb. Nachdem er in schwedische Dienste getreten war, verließ Grotius Hamburg und diente der schwedischen Königin Christina als Botschafter in Frankreich, so dass er im Dreißigjährigen Krieg eine Schlüsselrolle in den Verhandlungen zwischen Schweden und Frankreich als zwei der wichtigsten Kriegsparteien einnahm. Seine diplomatischen Aktivitäten werden allerdings in der Geschichtsschreibung eher zurückhaltend beurteilt. Mit der Zeit reifte in ihm jedoch der Entschluss, von seiner Stellung entbunden zu werden, und 1645 wurde ihm dies unter Vorbehalt anderweitiger Verwendung gewährt. Nachdem Grotius vom schwedischen Kanzler Axel Oxenstierna nach Stockholm einbestellt worden war und Unterredungen über seine künftige Stellung ergebnislos geblieben waren, erlitt er auf der Rückreise am 17. August Schiffbruch in der Ostsee. Dem Tode nur mit Not entronnen, erreichte er neun Tage später Rostock. Zu diesem Zeitpunkt war er schon schwer erkrankt. Hugo Grotius verstarb zwei Tage später am 28. August 1645. Sein Körper wurde in die Niederlande zurückgebracht und in der Nieuwe Kerk in Delft beigesetzt. Grotius ruht damit ironischerweise in derselben Kirche, in welcher die ihm feindlich gesinnten Statthalter aus dem Haus Oranien, darunter Prinz Moritz, beigesetzt sind.
Grotius lebte in einer Zeit intensiver Spannungen zwischen verschiedenen calvinistischen Gruppen in den Niederlanden, den Remonstranten und den Contraremonstranten, die in der Prädestinationslehre gegensätzliche Positionen vertraten. Später erlebte er den Dreißigjährigen Krieg aus nächster Nähe. Es verwundert nicht, dass ein Großteil seines Werkes sich um den Ausgleich zwischen den Denominationen dreht und sich mit der Frage eines gerechten Krieges befasst.
1604/05 verfasste Grotius mit De jure praedae („Über das Prisenrecht“) ein Rechtsgutachten für die Niederländische Ostindien-Kompanie. Es enthält bereits die Grundgedanken seines späteren Hauptwerkes, blieb aber bis 1868 unveröffentlicht. Lediglich ein Kapitel daraus wurde 1609 zunächst anonym unter dem Titel Mare Liberum („Das freie Meer“) veröffentlicht. Die katholische Kirche indizierte Mare Liberum umgehend, da es die päpstliche Weltordnung untergrub. Die Streitschrift griff die Monopolansprüche des spanischen und portugiesischen See- und Kolonialhandels an, welcher die Ressourcen des holländischen Handelsstaates bis zum Erlahmen einzuschränken drohte. Grotius formulierte hier einen revolutionären neuen Grundsatz, indem er erklärte, an den Meeren könne niemand Eigentum begründen (res extra commercium). Sie dürften als internationale Gewässer von allen Nationen zur Handelsschifffahrt genutzt werden. Auch England, mit den Holländern heftig um die Herrschaft im Welthandel konkurrierend, widersetzte sich dieser Idee und behauptete mit John Seldens Mare clausum eine weiträumige Gewässerhoheit um die Britischen Inseln. Grotius’ Landsmann Cornelis van Bynkershoek bejahte das Eigentum am Meer nur für die Reichweite der damaligen Geschütze. Mit dieser sinnvollen Einschränkung, der Dreimeilenzone, sollte sich Grotius’ „Freiheit der Meere“ schließlich als Grundlage des modernen Seerechts durchsetzen.