An diesem Tag

Hrant Dink

Armenisch-türkischer Journalist und Herausgeber

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Hrant Dink (* 15. September 1954 in Malatya, Türkei; † 19. Januar 2007 in Istanbul, Türkei; armenisch Հրանտ Դինք, in westarmenischer Aussprache [hǝ'ɹand tʰiŋkʰ], in der in Armenien üblichen ostarmenischen Aussprache [hǝ'ɹant diŋkʰ]; amtlich Fırat Dink) war ein Armenier mit türkischer Staatsbürgerschaft, Journalist und einer der Herausgeber der in Istanbul erscheinenden zweisprachigen Wochenzeitung Agos. Der von nationalistischen Kräften in Gesellschaft und Justiz jahrelang verfolgte Redakteur wurde auf offener Straße erschossen.

Dink wurde als Christ in der Armenischen Apostolischen Kirche erzogen und wuchs nach der Trennung seiner Eltern in armenischen Waisenhäusern auf. Er wird für die Winter in das armenische Waisenhaus Gedikpaşa in Istanbul geschickt. Die Sommer ist er im Kamp Armen, einem armenischen Waisenhaus, in der Istanbuler Gemeinde Tuzla. Als Jugendlicher spielte er beim Istanbuler Verein Taksim SK Fußball. Bereits als Kind hilft er beim Aufbau des Hauses Kamp Armen. Dort lernt er auch seine spätere Frau Rakel, eine kurdische Armenierin, kennen und mit der er die Leitung des Hauses übernimmt. Dink studierte Zoologie und Philosophie und war als Student politisch links engagiert, weswegen er nach dem Putsch von 1980 dreimal verhaftet wurde. Er saß mehrere Monate im Gefängnis und erhielt jahrelang keinen Pass von den türkischen Behörden. Sein Leben änderte sich, als Mitte der 1980er Jahre der türkische Staat das Kamp Armen beschlagnahmte. Es wurde wie tausende andere christliche Stätten (darunter Kirchen, Krankenhäuser und Schulen) konfisziert, in diesem Fall unter dem Vorwand, die armenische Kirche habe das Grundstück illegal gekauft. Daraufhin gründete er mit seinen Brüdern eine Buchhandlung und begann sich journalistisch zu betätigen. Buchrezensionen schrieb er meist unter dem Pseudonym Çutak (Violine). 1996 gründete er mit einigen Freunden die armenische Zeitung Agos, in der politisch heikle Themen offen diskutiert werden, und zwar in zwei Sprachen, Armenisch und Türkisch. Im Jahr 2004 wurde in der Agos eine Recherche veröffentlicht, nach der Sabiha Gökçen, die Adoptivtochter des türkischen Staatsgründers Mustafa Kemal Atatürk, ein armenisches Waisenkind war. Aufgrund dessen bezichtigte das Generalsekretariat des türkischen Generalstabs die Agos der „Beleidigung des Türkentums“.

Hrant Dink wurde wegen Artikeln in der Agos vielmals vor Gericht gestellt, mehrfach wegen „Beleidigung des Türkentums“ gemäß Art. 159 Abs. 1 tStGB a. F. So wurde er 2005 angeklagt, nachdem er in einer achtteiligen Artikelserie über das Verhältnis der Armenier zu den Türken geschrieben hatte. Anstoß erregte vor allem folgende Passage: „Das edle Blut, welches das von den Türken abströmende, giftige Blut ersetzen wird, ist in denjenigen Adern enthalten, die die Armenier zusammen mit Armenien erschaffen werden“. Hrant erklärte, dieser Satz sei aus dem Zusammenhang gerissen; er habe die Diaspora-Armenier dazu aufrufen wollen, sich von ihrem Hass auf die Türken zu befreien, der ihr Blut vergifte, und dieses „vergiftete Blut“ durch das „reine Blut“ einer normalen Beziehung zu ihrer armenischen Heimat zu ersetzen. Der umstrittene Satz stand auch im Mittelpunkt der Argumentation der Gerichte, wie Zekai Dağaşan in seiner 2015 veröffentlichten juristischen Dissertation analysiert hat. Die Richter des Kassationshofes sahen für ihn zwei Deutungsmöglichkeiten, entweder, „dass das türkische Blut giftig ist“ – was für die öffentliche Empörung gesorgt hatte –, oder „dass das armenische Blut durch einen türkischen Einfluss vergiftet worden ist, nicht notwendigerweise aber, dass das türkische Blut selbst giftig ist“. Obwohl sie diese Mehrdeutigkeit anerkannten, sahen die Richter sowohl der ersten Instanz als auch des Kassationshofs in seiner Revision den Straftatbestand als erfüllt an, da diese Passage einen Ausspruch Atatürks („Die Kraft, die ihr benötigt, ist in dem edlen Blut enthalten, das in euren Adern fließt“) bewusst entstellt habe. Dagegen argumentierten in einem Sondervotum zwei dem urteilenden Senat des Kassationshofs angehörende Richter, Osman Şirin und Muvaffak Tatar, die Passage sei im Kontext der gesamten Artikelserie zu lesen; der Zweck der Blut-Äußerung erschließe sich aus dem letzten Absatz des sechsten Artikels, in dem Dink schrieb: „Am Ende zeigt sich, dass die Türken sowohl das Gift als auch das Gegengift der armenischen Identität bilden. Die eigentliche Frage ist, ob sich die armenische Identität von den Türken befreien wird oder nicht.“ Daraus ergebe sich, so Şirin und Tatar, dass Dinks Aussage mit dem „giftigen Blut“ „nicht auf das Türkentum oder die Türken“ gezielt habe, „sondern auf das durch die Ereignisse um 1915 entstandene, falsche Verständnis der Armenier“. Sie gingen auch darauf ein, dass mit dem Urteil der fatale Eindruck entstehe, dass Dinks Meinungsäußerung, die „Ereignisse von 1915“ als Völkermord zu klassifizieren (siehe Völkermord an den Armeniern), unter Strafe gestellt werde.

Entgegen dem Rat einer juristischen Sachverständigenkommission wurde Dink im Oktober 2005 von der 2. Strafkammer zu Şişli zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung das Gericht zur Bewährung aussetzte. Im Mai 2006 wies der 9. Strafsenat des Kassationshofes den Revisionsantrag zurück. Schließlich wurde auch der von der Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof eingelegte Einspruch im Juli 2006 vom Großen Strafsenat abgelehnt. Mit der Verurteilung erhielten die Angriffe auf Hrant Dink offiziellen Rückhalt, resümierte die NZZ. Dink zog nach der Urteilsverkündung im Oktober 2006 vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, vor einer Entscheidung wurde er jedoch ermordet. In seinem letzten Artikel in der Zeitung „Agos“ beschrieb Dink, wie er von „bestimmten Kräften“ zur Zielscheibe gemacht und seine Äußerungen instrumentalisiert worden seien, und beklagte u. a., dass Personen wie der bekennende Nationalist und Rechtsanwalt Kemal Kerinçsiz ihn ständig mit neuen Prozessen überzögen, die Justiz in der Türkei nicht unabhängig sei und er mit Drohbriefen übersät werde. Drei weitere Verfahren waren bei seinem Tod noch anhängig, unter anderem weil er geschrieben hatte, dass der Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich dazu geführt habe, „dass ein Volk, das 4000 Jahre auf diesem Boden gelebt hat, ausgemerzt worden ist“.

Am 19. Januar 2007 wurde Hrant Dink in Istanbul vor dem Verlagshaus der Agos erschossen. Dem Augenzeugen Muharrem Gözütok zufolge rief der Täter beim Weglaufen: „Ich habe den Ungläubigen erschossen.“

Der 16-jährige Ogün Samast wurde als mutmaßlicher Täter in Samsun gefasst, mit ihm wurden zehn weitere Verdächtige festgenommen. Samasts Vater hatte seinen Sohn auf einem veröffentlichten Überwachungsvideo erkannt und der Polizei einen Hinweis gegeben. Ministerpräsident Erdoğan bestätigte die Festnahme des Täters.

Ogün Samast gestand die Tat und zeigte keine Reue. CNN Türk zitierte ihn mit den Worten: „Ich habe ihn nach dem Freitagsgebet erschossen. Ich bedaure es nicht.“ Als Motiv für seine Tat gab er an, sein Opfer habe das türkische Volk beleidigt. „Ich habe im Internet gelesen, dass er gesagt hat: ‚Ich bin aus der Türkei, aber türkisches Blut ist schmutzig‘“, erklärte der geständige Täter.

Samast stammt aus der türkischen Stadt Trabzon und galt als arbeitslos. In den beiden Wochen vor dem Attentat soll er fünfmal mit einer Privatfluggesellschaft nach Istanbul geflogen sein. In Trabzon war knapp ein Jahr zuvor der katholische Priester Andrea Santoro ermordet worden, ebenfalls von einem 16-jährigen Jugendlichen. Die türkische Polizei untersuchte mögliche Verbindungen zwischen den Morden an Dink und an Santoro.

Im Hinblick auf die Minderjährigkeit beider Attentäter sagte der Präsident der Istanbuler Anwaltskammer, Kazım Kolcuoğlu, dass in der Türkei Minderjährige für Morde benutzt würden, weil sie geringere Strafen als Volljährige erhielten.

Laut der türkischen Zeitung Hürriyet gab der nationalistische Extremist Yasin Hayal zu, Ogün Samast eine Pistole und Geld beschafft zu haben. Hayal war bereits wegen eines Anschlags auf ein McDonald’s-Restaurant im Jahr 2004 zu elf Monaten Haft verurteilt worden.

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