Hermann Graf von Neuenahr (Nuenar, a Nvenar, de Nova Aquila, van Nieuwenar) und Moers (Meurß, Mörsch), Herr von Bedburg (Bedbur) und Rösberg, Krefeld, Cracau und (bis 1562 und wieder ab 1568/69) Rodemachern (Radenah, Rudenach), 1555 bis 1570 auch Regent der Grafschaft Limburg und Verweser der Kölner Erbvogtei (* 28. Oktober 1520 vermutlich in Moers; † 4. Dezember 1578 in Bedburg) war ein deutscher humanistisch gebildeter Staatsmann und Förderer der Reformation am Niederrhein.
Während es Hermann von Neuenahr nicht gelang, neuenahrische Erbansprüche in Luxemburg (Herrschaft Rodemachern) oder – für seinen unmündigen Neffen und seine Nichten – aus der Grafschaft Wertheim am Main durchzusetzen, konnte er die Herrschaft der Familie in der Grafschaft Moers, der Herrschaft Linn mit Krefeld oder im Amt Hülchrath konsolidieren. In den Niederlanden sicherte er die geldrischen Lehen Weert, Wessem und die Vogtei über das Reichsstift Thorn aus dem Erbe der Grafen von Horn und die holländische Herrschaft des Lands von Altena für Neuenahr.
Trotz seiner protestantischen Gesinnung hatte Hermann von Neuenahr ein gutes Verhältnis zu den Kaisern Karl V., der ihn 1554 mit den Zöllen auf der Maas belehnte, und Ferdinand I. Maximilian II. ernannte Hermann von Neuenahr 1566 zum Kaiserlichen Rat. Die Hinrichtung seines Schwagers Philippe de Montmorency, Graf von Hoorn 1568 konnte Graf Hermann gleichwohl nicht verhindern. Als Kurkölner Erbhofmeister und langjähriger Verwalter der Kölner Erbvogtei verfügte er über großen Einfluss im Kurfürstentum und hatte 1577 entscheidenden Anteil an der Wahl von Gebhard Truchseß zu Waldburg zum Kölner Erzbischof.
Hermann von Neuenahr war der Sohn von Graf Wilhelm II. von Neuenahr (* um 1485/87; † 1552) und der Erbtochter der Grafschaft Moers, Gräfin Anna von Wied (* um 1500; † 1528), einer Nichte des Kölner Erzbischofs und Kurfürsten Hermann V. von Wied (1477–1552, reg. 1515–1547) und des Münsteraner Bischofs Friedrich III. von Wied († 1551; reg. 1522–1532) sowie Cousine des Kölner Erzbischofs Graf Friedrich IV. von Wied (* um 1518; † 1568; reg. 1562–1567). Der Kölner Dompropst und Universitätskanzler Graf Hermann von Neuenahr der Ältere (1492–1530) war sein Onkel. Wahrscheinlich wurde Hermann im Moerser Schloss geboren; getauft wurde er von Johannes IV. Middels (reg. 1504; † 1524) aus Hüls, der von 1504 bis 1524 Abt des Zisterzienserklosters Kamp war.
Junggraf von Neuenahr und Moers
Hermann von Neuenahr genoss eine humanistische Bildung bei Johannes Caesarius (1468–1550) und seinem Onkel Hermann von Neuenahr. Er sprach gut Latein und Französisch, wie 1539 der englische Diplomat Nicholas Wotton († 1567) an Thomas Cromwell, 1. Earl of Essex († 1540) berichtete, und hatte auch Kenntnisse des Altgriechischen und Hebräischen. Graf Hermann hat vermutlich in Frankreich studiert.
Eine schon seit 1534 von Kaiser Karl V. (1500–1558) geplante Heirat Hermanns von Neuenahr mit der Kaisernichte Christina von Dänemark (1521–1590), Witwe des Herzogs Francesco II. Sforza (1495–1535) von Mailand, kam nicht zustande. 1538 heiratete er Gräfin Magdalena von Nassau-Dillenburg (1522–1567), Tochter von Wilhelm dem Reichen von Nassau (1487–1559), eine Halbschwester von Wilhelm I. von Oranien (1533–1584). Magdalena brachte 10.000 Goldgulden Brautschatzgelder ein.
Im Frühjahr 1539 nahmen „her Wilhelm grave zu Neuenar; herr Hermann grave zu Neunar irer gnoden sone“ an Friedensverhandlungen der Gesandten Kaiser Karls V. mit dem Schmalkaldischen Bund (Frankfurter Anstand) auf dem Fürstentag in Frankfurt am Main teil. Um die Jahreswende 1539/40 standen Wirich V. von Daun-Falkenstein (1473–1546), “the yong Erle of Nuenare and Roussenbergh, with xiij. persons”, der kursächsische Hofmarschall Hans von Doltzig († 1551) und der klevische Kanzler Heinrich Bars genannt Olisleger († 1575) an der Spitze einer 263-köpfigen Delegation, die Anna von Kleve (1515–1557) auf ihrer Reise zur Hochzeit mit Heinrich VIII. von England (1491–1547) über Antwerpen und Calais nach London begleitete.
1542 wurde sein Vater Graf Wilhelm II. von Neuenahr von Herzog Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg und Geldern (1516–1592) mit Krefeld und der Burg Cracau belehnt. Dieses Gebiet gehörte später auch zu Hermann von Neuenahrs Herrschaftsbereich. Die Grafschaft Moers hatte gleichzeitig durch Anerkennung der jülich-klevischen Lehnshoheit (Mediatisierung) ihre Reichsstandschaft aufgegeben.
Namensgleicher Student in Wittenberg
Am 27. April 1542 immatrikulierte sich ein „Hermannus Neuenar Coloniensis“ an der Universität Wittenberg. Briefe, die er – gemeinsam mit Philipp Melanchthon (1497–1560) – im November/Dezember 1543 an Johannes Caesarius und einen gewissen Hieronymus Neuinger, einen langjährigen Gönner, in Köln richtete, belegen, dass es sich bei diesem Studenten aus Köln nicht um den Grafen Herrmann von Neuenahr, sondern um einen bürgerlichen Namensvetter handelte. Graf Hermann war zu diesem Zeitpunkt bereits verheiratet und trat kurz darauf in Kriegsdienste. 1543 hielt er sich nicht in Wittenberg, sondern im Rheinland auf.
Hermann Neuenar war Tischgänger bei Johannes Marcellus und studierte bei Martin Luther und Philipp Melanchthon insbesondere Dialektik, Philosophie und Griechisch. Melanchthon hatte ihm im August aus Bonn 40 Taler für seine Schulden und das Versprechen des Grafen Wilhelm II. von Neuenahr auf weitere 25 Taler zu jeder Frankfurter oder Leipziger Messe mitgebracht. Das Geld sollte über die Köln-Leipziger Familie Bachofen von Echt geschickt werden. Neuenar hoffte, dass nach Beendigung des Geldrischen Erbfolgekrieges die Höfe wieder auf Stipendien ansprechbar sein würden.
Wahrscheinlich war der Wittenberger Student nichtehelicher Abkömmling einer Seitenlinie der Grafen von Neuenahr.
Reichstag in Speyer und Teilnahme am Feldzug gegen Frankreich
Anfang 1544 nahmen Hermann von Neuenahr und sein Vater Wilhelm II. mit der Kurkölner Delegation am Speyrer Reichstag teil. Anschließend diente Hermann von Neuenahr Kaiser Karl V. im Dritten Feldzug gegen Frankreich. Franz von Manderscheid (1514–1548), der ebenfalls mit seinem Vater in Speyer gewesen war, und er warteten mit ihren Reitern und Fußsoldaten in Nancy („Maasbrück“), bis die Subsidien des Reiches eintrafen, die der kaiserliche Schatzmeister Hugo Angelo (Angelite, Engelino, Engele) eingeworben hatte. Bei der Musterung der Truppen in Saint-Dizier am 24. Juli 1544 führte Hermann von Neuenahr 200 leichte Reiter (equites; Lanzierer), die sein Vater gestellt hatte. Eine Woche zuvor war dort Renatus von Châlon, Fürst von Oranien-Nassau, ein Cousin seiner Ehefrau, bei der Belagerung der Stadt an einer Schussverletzung verstorben.
Stolbergische Bürgschaft nach dem Rücktritt des Erzbischofs Hermann V. von Wied
In den Jahren 1547 bis 1549 übernahmen Wilhelm II. und sein Sohn Hermann von Neuenahr Bürgschaften für Schulden des früheren Erzbischofs Hermann V. von Wied in Höhe von 15.000 und 20.000 Gulden bei Hauprecht (Hubrecht) von Dinslaken, Bürger von Köln, und Alheid von Dinslaken, Witwe des Johann Key von Dinslaken, für die zunächst Ludwig von Stolberg-Königstein (1505–1574) und sein Bruder Heinrich (1509–1572) zusammen mit einigen Kölner Bürgern aus der Gesellschaft der edlen lebendigen selbst gehenden Wasserkunst gebürgt hatten. Wilhelm II. und Hermann von Neuenahr verkauften 1548/49 für insgesamt 8000 Goldgulden an die Familie Dinslaken jährliche Gülten von 400 Gulden aus den Gefällen und Einkünften ihrer Herrschaften Bedburg und Rösberg sowie aus dem ihnen vom Erzstift Köln verpfändeten Amt Hülchrath. Die Familie „Dinslachter“ verkaufte aus dem 1549 ausgehändigten Erbkaufbrief Erbrenten zu jeweils 5 % Zinsen weiter: 1552 gegen 2000 Gulden an Georg von Bellinghausen und seine Frau Gertrud von Leerodt und 1549/55 gegen 100 und 1000 Gulden an Katharina Kessel, Witwe des Johann Wolff.
1554 wurde eines der Darlehen von Ludwig von Stolberg-Königstein bis auf einen Restbetrag von 4000 Gulden abgelöst. Lic. Konrad Dinslaken, ein Sohn Alheids von Dinslaken, und Huprecht von Dinslaken (Dinstleck) versuchten ab 1559, Schuldforderungen bei Hermann von Neuenahr einzutreiben. 1568 stellte Graf Hermann eine Finalquittung über 4000 Goldgulden und rückständige Zinsen aus.