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Herbert Reul

Deutscher Politiker (CDU), Innenminister Nordrhein-Westfalens, MdL

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Herbert Reul (* 31. August 1952 in Langenfeld/Rheinland) ist ein deutscher Politiker der CDU. Er ist seit 2017 Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen. Zuvor war er von 2004 bis 2017 Mitglied des Europäischen Parlaments. Seit 2022 gehört er nach 1985 bis 2004 erneut dem nordrhein-westfälischen Landtag an.

Herkunft, Studium und berufliche Tätigkeit

Herbert Reul und seine Schwester wuchsen als Kinder des Grundschullehrers Karl Josef Reul (1922–2015) und dessen Frau Milli, geb. Recht (1927–2016) in einer konservativ geprägten Familie in Leichlingen auf. Wie sein Vater, wollte auch Herbert Reul nach dem Abitur 1971 Lehrer werden. Von 1972 bis 1979 absolvierte er ein Lehramtsstudium an der Universität zu Köln in den Studiengängen Sozialwissenschaft und Erziehungswissenschaft (erste Staatsprüfung 1979, zweite Staatsprüfung 1981). Ab 1979 war Reul als Studienreferendar an der Marienschule Opladen (Stadt Leverkusen) tätig und von 1981 bis 1985 Studienrat am Städtischen Gymnasium in Wermelskirchen. Von 1985 bis zum Erreichen des Pensionsalters 2017 war Herbert Reul als Studienrat des Landes Nordrhein-Westfalen beurlaubt. Reul ist römisch-katholisch, verheiratet, Vater dreier erwachsener Töchter und lebt in Leichlingen.

Partei und Abgeordnetentätigkeit

Als 19-jähriger Gymnasiast wurde Herbert Reul 1971 CDU-Mitglied. Seit 1987 ist er Mitglied des Landesvorstands der CDU Nordrhein-Westfalen, von 1991 bis 2003 war er ihr Generalsekretär, von 2021 bis 2023 stellvertretender Landesvorsitzender. Von 1990 bis 2007 war er Vorsitzender, danach Ehrenvorsitzender der CDU im Rheinisch-Bergischen Kreis. Seit 2003 ist er Bezirksvorsitzender der CDU im Bergischen Land.

Von 2018 bis 2022 war Reul gewähltes Mitglied des CDU-Bundesvorstands; als Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament gehörte er diesem bereits von 2012 bis 2017 als beratendes Mitglied an.

Kommunal- und Landesparlamente

Von 1975 bis 1992 war Reul CDU-Stadtrat in Leichlingen. 1985 bis 2004 gehörte Reul dem Landtag Nordrhein-Westfalen an, war von 1985 bis 1991 schulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion und zuletzt einer ihrer stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden.

Seit dem 1. Juni 2022 ist Reul erneut Mitglied des Landtages von NRW. Er wurde als Kandidat im Landtagswahlkreis Rheinisch-Bergischer Kreis II direkt gewählt. Als Alterspräsident eröffnete er am 1. Juni 2022 nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2022 die erste Sitzung des 18. Landtages.

Von 2003 bis 2009 war Reul Mitglied des Rundfunkrates des Westdeutschen Rundfunks.

Im Jahr 2004 schied er aus dem nordrhein-westfälischen Landtag aus, nachdem er bei der Europawahl 2004 ins Europäische Parlament gewählt worden war. Hier war er Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei, der die CDU angehört, und war unter anderem Schattenberichterstatter des Parlaments für den Rahmenbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung. Bei der Europawahl 2009 wurde Reul wiedergewählt. Von 2009 bis 2012 war er Vorsitzender des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie; außerdem war er stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr. Im Jahr 2011 führten die Organisationen Corporate Europe Observatory und Lobbycontrol Reul in ihrer Liste der Europaabgeordneten mit möglichen Interessenkonflikten auf, da er zugleich Vorsitzender des Energieausschusses und bezahltes Aufsichtsratsmitglied eines Energieunternehmens, der Rheinenergie AG, war, an der zu 20 Prozent die RWE-Tochter innogy beteiligt ist. Gegenüber dem Internet-Nachrichtenportal Euractiv erklärte er 2010 bezüglich des Wirtschaftsprogramms Europa 2020, er sei kein Gegner „grüner“ Technologien, lehnte jedoch eine Verengung auf solche ab. „Die Zukunft der Europäischen Industrie ist nicht grün, sie ist bunt.“

Von Januar 2012 bis Juni 2017 war er Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, der mit 34 Abgeordneten größten nationalen Parteidelegation. Reul war außerdem Vorsitzender der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zur koreanischen Halbinsel. Im Juli 2013 bereiste er Nordkorea als einer der ersten westlichen Politiker seit den nordkoreanischen Atomtests im Frühjahr 2013. Im Oktober 2014 kritisierte er die für die Kommission Juncker nominierte slowenische Politikerin Violeta Bulc unter anderem wegen ihrer Nähe zu New Age und Esoterik, ein erster Eindruck, den er später revidiert haben soll.

Im September 2017 wurde bekannt, dass Reul für den Monat Juli noch Bezüge als Europaabgeordneter erhalten hatte, obwohl er bereits Mitglied der neuen Landesregierung war und aus dem Landeshaushalt bezahlt wurde. Da eine Rücküberweisung nach Auskunft der EU-Parlamentsverwaltung nicht möglich war, entschloss er sich, den Betrag von 6600 € an die Polizei-Stiftung NRW zu spenden.

Am 30. Juni 2017 wurde Herbert Reul als Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen vereidigt (Kabinett Laschet, Kabinett Wüst I und Kabinett Wüst II).

Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Als amtierender Leiter des Innenministeriums NRW war Reul maßgeblich an der Reform des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) beteiligt, die die Kritik der Oppositionsparteien, zahlreicher Bürgerrechtsvereinigungen sowie auch der Landesdatenschutzbeauftragten Helga Block auf sich zog. Helga Block kritisierte, dass sich die vorgesehenen Maßnahmen gegen eine Vielzahl von Unbeteiligten richteten, und sie bezeichnete eine Ausweitung der Videoüberwachung sowie die Überwachung der Telekommunikation als „schweren Eingriff ins Grundgesetz“. Die Polizei übernehme durch das neue Gesetz zunehmend die Arbeit der Nachrichtendienste.

Die Landesregierung entschied nach einer Sachverständigenanhörung, die Einführung des Gesetzes bis nach der Sommerpause 2018 zu vertagen und kündigte Nachbesserungen an. Zuvor hatte sich die FDP-Fraktion als Koalitionspartner mehreren Kritikpunkten angeschlossen. Einer der Streitpunkte war dabei insbesondere die Möglichkeit einer Gewahrsamnahme ohne des tatsächlichen Vorliegens einer Straftat. Bislang musste vom Gefährder eine „konkrete Gefahr“ ausgehen, in Zukunft gilt eine „drohende Gefahr“ als ausreichend, um diesen bis zu einen Monat lang festzuhalten. Innenminister Reul wies die Kritik zurück und verteidigte das geplante künftige präventive Vorgehen. Zwar könne man nicht ausschließen, auch Unschuldige in Gewahrsam zu nehmen. „Aber wenn ich die Wahl habe, einen mit einer falschen Nachricht vielleicht einen Tag zu lange im Gefängnis zu haben, oder zu verhindern, dass eine Bombe hochgeht und 100 Menschen tot sind, dann entscheide ich mich dafür, das Leben der Menschen zu sichern.“ Präventive Maßnahmen stünden zudem unter einem Richtervorbehalt. Grüne und SPD im nordrhein-westfälischen Landtag behielten sich eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht vor. Daraufhin besserte die Landesregierung nach und nahm einige von Verfassungsexperten stark kritisierte Passagen aus dem Gesetzesentwurf. Herbert Reul äußerte dazu: „Was bringt das beste Gesetz, wenn es am Verfassungsgericht scheitert? Der korrigierte Entwurf begrenzt das verfassungsrechtliche Risiko auf ein Minimum.“

Der Verein Digitalcourage legte im Herbst 2019 Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ein. 2022 folgte eine weitere Beschwerde des Vereins „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ bzgl. des Einsatzes der umstrittenen Software Palantir. Eine erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegt seit 3. Januar 2025 vor (Beschluss vom 14. November 2024 - 1 BvL 3/22). Demnach ist eine längerfristige Observation unter Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen mit dem Grundgesetz unvereinbar, das Gesetz daher in Teilen verfassungswidrig. Bis Ende 2025 muss eine Neuregelung erfolgen, auf die bisherigen Regelungen gestützte Maßnahmen dürfen nur ergriffen werden, wenn eine wenigstens konkretisierte Gefahr besteht.

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