Helene Wessel (* 6. Juli 1898 in Dortmund; † 13. Oktober 1969 in Bonn) war eine deutsche Politikerin. Vom 17. Oktober 1949 bis zum Januar 1952 war sie Vorsitzende der Zentrumspartei, danach gründete sie unter anderem mit Gustav Heinemann die Gesamtdeutsche Volkspartei und schloss sich schließlich mit anderen Parteimitgliedern der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) an. Sie wurde in den Parlamentarischen Rat (1948/49) gewählt und wird wegen ihrer dortigen Mitwirkung als eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“ neben 61 Männern bezeichnet.
Helene Wessel wurde in Dortmund als Tochter von Helene, geborene Linz, und des Eisenbahnführers Heinrich Wessel geboren. Sie war die jüngste von drei deutlich älteren Geschwistern. Die älteste Schwester war verheiratet und hatte Kinder; sie starb 1942. Die zweite Schwester arbeitete als Sekretärin und blieb unverheiratet. Der Bruder lebte als Kapuzinermönch in einem Kloster. Die Familie war vermutlich katholisch geprägt, was die Berufswahl des Bruders nahelegt und möglicherweise auch Wessels Interesse am Verfassen eigener Gedichte und Prosatexte erklärt, die zwischen 1919 und 1921 in verschiedenen Zeitungen erschienen. Helene Wessel war zeitlebens von einem tiefen katholischen Glauben geprägt, der ihr Leben und ihre Haltung wesentlich beeinflusste. Ihr Vater gehörte der Deutschen Zentrumspartei an.
Alwine Cloidt, mit der Helene Wessel seit ihrer Schulzeit verbunden war und die später ihre Lebensgefährtin wurde, beschrieb sie als: „lebenslustige junge Frau, die gern Konzerte und Theateraufführungen besuchte und auf Tanzveranstaltungen ging“.
Wessel besuchte bis 1912 die Volks- und Handelsschule, absolvierte anschließend eine kaufmännische Lehre und nahm im November 1915 eine Stelle als Sekretärin im Parteibüro der Zentrumspartei in Hörde an. 1917 trat sie der Zentrumspartei bei, zu einer Zeit, in der Frauen weder das aktive noch das passive Wahlrecht besaßen. Dort profilierte sie sich als gewandte Rednerin, und Johannes Gronowski führte sie in das politische Wirken ein.
Im März 1923 begann sie an der Staatlichen Wohlfahrtsschule in Münster eine einjährige Ausbildung zur Jugend- und Sozialfürsorgerin, die sie aus eigenen Mitteln, unter anderem aus dem Erlös ihrer Briefmarkensammlung, bezahlte. Ab 1919 engagierte sie sich in der Zentrumspartei und wurde im Mai 1928 als Abgeordnete in den Preußischen Landtag gewählt. Sie gab ihre Tätigkeiten als Parteisekretärin und Fürsorgerin der katholischen Kirche auf. Vom Oktober 1929 an ließ sie sich an der von Alice Salomon begründeten Deutschen Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit in Berlin zur Diplom-Wohlfahrtspflegerin weiterbilden. Im Jahr 1931 veröffentlichte sie ihre Diplomarbeit, in der sie die Höhe der staatlichen Fürsorgemittel für „volksuntüchtige (im wirtschaftlichen Sinne unproduktiven) Menschen“, kritisierte. Unter diesen Begriff zählte sie „Minderwertige“, Asoziale, Arbeitsscheue, Geschlechtskranke und Behinderte. Ihre Arbeit fand in der damaligen etablierten Fachwelt große Zustimmung.
Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 wurde Wessel als „politisch unzuverlässig“ eingestuft. Bei der Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz im Reichstag hatte sie sich nach eigenen Angaben der Stimme enthalten. Sie arbeitete zunächst in der Verwaltung des St.-Johannes-Hospitals in Dortmund, führte ab 1935 ein Forschungsprojekt über den „Zusammenhalt der katholischen Familie durch die Religion“ durch und war danach kurze Zeit Sekretärin beim Katholischen Frauenbund. Ab April war sie zunächst Sekretärin, dann Fürsorgerin beim Katholischen Fürsorgeverein. Als zunächst ehrenamtliche, dann wieder berufliche Fürsorgerin in der „Gefährdetenfürsorge“ referierte und publizierte sie und setzte sich als Befürworterin der Zwangsverwahrung für ein Bewahrungsgesetz ein, das die dauerhafte Zwangsunterbringung von als „gemeinschaftsunfähig“ betrachteten Personen in geschlossenen Anstalten vorsah. Sie setzte sich auch für die Sterilisation von „Asozialen“ ein.
Nach dem Zweiten Weltkrieg betätigte sie sich wieder politisch, zunächst erneut im Zentrum, dann in der Gesamtdeutschen Volkspartei (GVP). Als diese bei der Bundestagswahl 1953 an der Sperrklausel (Fünf-Prozent-Hürde) scheiterte, verlor sie ihr Mandat und war vorübergehend freie Mitarbeiterin des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Sie trat der SPD bei, für die sie 1957 erneut in den Bundestag gewählt wurde, dem sie dann bis zu ihrem Tod angehörte.
Helene Wessel starb im Alter von 71 Jahren und wurde auf dem Südfriedhof in Bonn beigesetzt.
Helene Wessel, die seit 1915 für die Deutsche Zentrumspartei arbeitete und ihr seit 1919 angehörte, engagierte sich zunächst im Windthorstbund. Sie wurde 1922 seine westfälische Landesvorsitzende und gehörte ab 1930 dem Bundesvorstand an. Über diese Tätigkeit erreichte sie auch führende Funktionen in der Zentrumspartei. 1924 wurde sie in den Reichsparteiausschuss delegiert, das höchste Gremium zwischen den Parteitagen. 1925 wurde sie Mitglied im Reichsparteivorstand. Im Mai 1928 erfolgte schließlich die Wahl in den Preußischen Landtag für den Wahlbezirk Westfalen-Süd. Sie war damit die jüngste Abgeordnete ihrer Fraktion und zugleich Fachsprecherin für Fürsorgefragen. Christine Teusch, die ebenfalls zu den einzigen drei Frauen im Reichsparteivorstand gehörte, wurde eine wichtige politische Wegbegleiterin Wessels; beide verband eine enge Freundschaft.
Wessel war aktiv in der Bodenreformbewegung:
Bei den Wahlen im April 1932 und März 1933 konnte sie ihr Mandat verteidigen. Sie lehnte eine Zusammenarbeit mit den Nationalsozialisten streng ab, obwohl sie sich bei der Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz enthielt. Mit Auflösung des Zentrums und des Landtags endete Wessels politische Laufbahn vorübergehend. Sie publizierte aber weiter zu sozialpolitischen Themen, etwa zur angeblichen „bevölkerungspolitischen Notwendigkeit“ eines Zwangsbewahrungsgesetzes.
Nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur knüpfte Wessel an ihre politische Arbeit wieder an. Sie schloss sich erneut dem Zentrum an und wurde auf dem ersten Parteitag im März 1946 dessen stellvertretende Vorsitzende. Im Gegensatz zu vielen ihrer ehemaligen Parteifreunde trat sie nicht der neu gegründeten Christlich-Demokratischen Union Deutschlands (CDU) bei, da sie diese nicht in der sozial-fortschrittlichen Tradition des politischen Katholizismus sah und nach ihrer Einschätzung zu viele reaktionäre Kräfte und Steigbügelhalter Hitlers der CDU beitraten. Im September 1946 wurde sie Lizenzträgerin des Neuen Westfälischen Kuriers und zog an den Verlagsort der Zeitung, Werl, um. Bereits im Februar 1946 war sie Mitglied des Zonenbeirats geworden, ab April war sie Abgeordnete im westfälischen Provinziallandtag und ab Oktober auch im ernannten Landtag Nordrhein-Westfalens.
Im Rahmen der Gesellschaft Imshausen beteiligte sie sich an Diskussionen um die Erneuerung Deutschlands. Im September 1948 wurde sie mit Johannes Brockmann als Vertreterin des Zentrums in den Parlamentarischen Rat gewählt, in dem sie als Schriftführerin wirkte. Sie war damit neben Friederike Nadig, Elisabeth Selbert und Helene Weber eine der vier Mütter des Grundgesetzes, dem sie jedoch wegen ihrer Meinung nach mangelnder demokratischer und sozialer Grundrechte die Zustimmung verweigerte.
Nach dem Tod von Fritz Stricker übernahm Wessel im Oktober 1949 den Bundesvorsitz des Zentrums, den sie bis zu ihrem Parteiaustritt innehatte. Sie war damit die erste weibliche Vorsitzende einer Partei in Deutschland. 1949 wurde sie für die Zentrumspartei in den ersten Deutschen Bundestag gewählt. Sie war Kandidatin im Wahlkreis Münster-Stadt und -Land und erzielte dort 30,5 Prozent der Wählerstimmen und damit den höchsten Stimmenanteil des Zentrums in einem Wahlkreis. Im Bundestag übernahm sie auch den Fraktionsvorsitz, den sie nach dem Zusammenschluss mit der Bayernpartei zur Föderalistischen Union (FU) zunächst beibehielt. Eine weibliche Fraktionsvorsitzende gab es im Bundestag erst Jahrzehnte später wieder. Außerdem war sie bis zum 13. Februar 1953 Vorsitzende des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge.