Johannes Paul Heinz Felfe (* 18. März 1918 in Dresden; † 8. Mai 2008 in Berlin) war ein deutscher Doppelagent. Er war Angehöriger des Sicherheitsdienstes des Reichsführers SS (SD), der Organisation Gehlen und des Bundesnachrichtendienstes (BND). Nach zehnjähriger Agenten-Tätigkeit für das MGB/KGB wurde er 1961 verhaftet, 1963 zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt und 1969 in die DDR ausgetauscht. Dort wurde er Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin und veröffentlichte seine Memoiren. Felfe war der erste bedeutende Verratsfall im BND.
Heinz Felfe war der einzige Sohn von Johann Felfe (* 1863 in Särka, Oberlausitz) und Elisabeth Ulrich (* 25. August 1880 in Bautzen). Sein Vater wurde 1926 Kriminalinspektor in Dresden und übernahm später das Sittendezernat. Felfe besuchte ab dem Frühsommer 1924 für vier Jahre die 24. Volksschule in Dresden. Im Sommer 1928 wechselte er auf die schulgeldpflichtige, reformpädagogische Dürerschule (zugleich 51. Volksschule) in Dresden. Er engagierte sich in der evangelischen Jugend, im Jungdeutschen Orden (Jungdo) und in der Deutschen Jungenschaft vom 1. November 1929 (dj 1.11), die sich in der Tradition des Wandervogels sah. Des Weiteren schloss er sich der „Ringgemeinschaft freier Pfadfinder“ an.
Am 15. Juli 1931 trat Felfe dem Nationalsozialistischen Schülerbund (NSS) bei. Mit dessen Überführung in die Hitlerjugend (HJ) wurde er im Januar 1932 bis zum 1. März 1936 deren Mitglied. Felfe gehörte zum HJ-Bann 100, Ortsgruppe Dresden. Vom Januar 1932 bis Juli 1933 beteiligte er sich an vormilitärischen Ausbildungslehrgängen der „Schwarzen Reichswehr“ auf dem Truppenübungsplatz Königsbrück im Lager Schmorkau und nahm am ersten Reichsjugendtreffen am 1. und 2. Oktober 1932 in Potsdam teil. Ende 1932 wurde er HJ-Scharführer und 1934 Adjutant des Bannführers. Im Bann brachte er es bis zum Personalleiter. Nachdem sein Bannführer im Zuge des Röhmputsches abgesetzt worden war, wechselte Felfe kurz in den Stab des Oberbanns 5 in Bautzen und dann in den Dresdener Gebietsstab 16 auf einen Dienstposten „zur besonderen Verwendung“.
Zum 31. März 1934 endete Felfes Schulbesuch und er nahm eine dreijährige Lehre zum Feinmechaniker beim Unternehmen Müller & Wetzig, einer Spezialfabrik für Projektions- und Vergrößerungsapparate in Dresden auf. Vom 24. Januar bis zum 31. März 1935 absolvierte er als Freiwilliger im Polizeidienst einen Ausbildungslehrgang für Ergänzungsmannschaften bei der 14. Hundertschaft der sächsischen Landespolizeigruppe Leipzig und wurde am 24. Januar 1935 zum Ergänzungswachtmeister ernannt. Noch mit 17 Jahren bewarb sich Felfe mit Einverständnis seines Vaters bei der Allgemeinen SS. Am 11. Februar 1936 wurde er als Staffel-Bewerber einer Sondereinheit dem SS-Oberabschnitt Elbe zugeordnet. Felfe wurde Angehöriger der SS-Motoreinheit (1/M06), die ab 1938 SS-Kraftfahreinheit (1/K6) und später als SS-Motorsturm bezeichnet wurde.
Mit 18 Jahren lernte Felfe seine spätere Ehefrau Margarethe Ingeborg Conrad kennen – wie er eine überzeugte Nationalsozialistin –, die er 1942 heiratete. Zum 1. Mai 1936 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 3.710.348). Vom 25. April bis zum 15. Mai 1937 absolvierte er die Kfz-Ausbildung bei der SS-Motorschule in Berne bei Bremen. Am 1. Juli 1937 wurde er als Anwärter zum „Staffel-Mann“ ernannt. Ab September 1937 arbeitete er in der NSDAP-Gauleitung Sachsen als hauptamtlicher Registerführer des Gaugerichts in Dresden. Später stieg er zum Leiter der Geschäftsstelle des Gaugerichts auf. Am 27. Dezember 1937 trat er aus der evangelischen Kirche aus. Am 30. Januar 1938 endete seine SS-Probezeit und er wurde zum SS-Sturmmann ernannt (SS-Nummer 286.288). Am 20. April 1938, dem „Führergeburtstag“, leistete er den SS-Treueeid. Mit 20 Jahren wurde Felfe wehrpflichtig und am 22. Juni 1938 beim Wehrbezirkskommando Dresden I als „tauglich“ gemustert. Vom 20. September bis zum 26. Oktober 1938 absolvierte er „im Beurlaubtenstande“ eine Übung beim motorisierten Pioniersturm der SS-Verfügungstruppe, währenddessen er an der Besetzung des Sudetenlandes teilnahm und dafür am 22. Mai 1939 mit der Sudetenland-Medaille ausgezeichnet wurde.
Reichsarbeitsdienst und Wehrmacht
Zum 1. April 1939 wurde Felfe zum Reichsarbeitsdienst (RAD) eingezogen, wozu er seinen Posten beim Gaugericht aufgeben musste. Er kam ins RAD-Lager „Wolfgang A. Mozart“ in Niederrödern bei Radeburg, wo er der Arbeitsgruppe 150 der 11. Abteilung angehörte. Als Arbeitsmann wurde er am 20. April 1939 erneut auf den „Führer“ vereidigt. Seine Einheit baute vor allem den Stausee in Radeburg und die nahe Reichsautobahn aus. Felfe strebte nach seiner Lehre ein Studium der Rechtswissenschaft an. Da er kein Abitur besaß, wollte er das sogenannte Langemarck-Studium für „besonders begabte Volks- und Mittelschüler“ absolvieren. Ein Ausleselager in Bielatal bei Königstein absolvierte er vom 24. Juli bis zum 26. August 1939 erfolgreich. Sein Vorstudium sollte im November 1939 beginnen. Am 26. August 1939 wurde Felfe im Rahmen der Generalmobilmachung zum Militär eingezogen. Vier Tage später leistete er als Soldat den Führereid. Die RAD-Abteilungen wurden in Bau-Bataillone umgewandelt, die Wege, Brücken und Flugplätze instand setzen oder anlegen, Aufräumarbeiten durchführen oder Transporte von Kriegsgefangenen bewachen sollten. Felfe wurde dem 3./Bau-Bataillon 120 zugeteilt, das im rückwärtigen Bereich der 10. Armee zum Einsatz kommen sollte.
Felfes Kriegseinsatz dauerte jedoch nur zehn Tage. Er neigte zeitlebens zur Kränklichkeit und zog sich eine schwere Lungen- und Rippenfellentzündung zu. Am 6. Oktober 1939 wurde er ins Lazarett ins oberschlesische Beuthen und am 30. Oktober 1939 ins Reservelazarett nach Bad Landeck in Schlesien gebracht. Am 23. November 1939 wurde er ins Reservelazarett Dresden I verlegt. Am 29. Februar 1940 wurde er entlassen mit dem Tauglichkeitsgrad „garnisonsverwendungsfähig Heimat“. Er wurde jedoch bis zum 26. Mai 1941 für den aktiven Wehrdienst zurückgestellt und in die Ersatzreserve II überführt.
Sicherheitsdienst des Reichsführers SS
Der arbeitslose Felfe bemühte sich erneut um ein Langemarck-Studium und wurde vom SD, dem Sicherheitsdienst des Reichsführers SS als V-Mann angeworben. Er verpflichtete sich dazu am 31. Juli 1940. Im November 1940 trat er das Vorstudium in Radebeul (siehe Goldschmidtvilla) an, das bis Ostern 1941 dauern sollte. Am 26. November 1940 beantragte er die Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung sowie eine Entschädigung. Das zuständige Fürsorge- und Versorgungsamt erkannte die Wehrdienstbeschädigung an, gewährte jedoch keine Entschädigung. Am 24. März 1941 erlangte Felfe die Hochschulreife. Da Langemarck-Absolventen verpflichtet waren, fünf Jahre in Partei- oder Staatsorganen zu arbeiten, hielten Ende 1940 Behördenvertreter Anwerbevorträge vor den Studenten, darunter auch ein Mitarbeiter des SD und der Sicherheitspolizei (SiPo). Daraufhin bewarb sich Felfe als „Anwärter für den leitenden Dienst“ der SiPo und im SD im Reichssicherheitshauptamt (RSHA). Nachdem er bereits für den SD gearbeitet hatte, wurde er nun am 7. Februar 1941 in den SD übernommen und zum SS-Unterscharführer ernannt. Im April 1941 bestand er die Eignungsprüfung.
Mit Wirkung vom 1. Mai 1941 wurde Felfe als Anwärter für den leitenden Dienst der SiPo und des SD zum RSHA einberufen. Zunächst absolvierte er einen zehntägigen Lehrgang für angehende SS-Untersturmführer in Frauenberg. Nach zwei Musterungen am 26. Mai und 2. September 1941 wurde er erneut bis zum 31. März 1942 vom Kriegsdienst zurückgestellt.
Am 31. Juli 1941 bewilligte das Heiratsamt im Rasse- und Siedlungshauptamt Felfes Heiratsantrag. Felfe verlobte sich am 5. April 1942 und heiratete am 25. Juli 1942. Das Paar zog nach Dölzschen im Südwesten von Dresden, zunächst in die Residenzstraße 27 und im September 1942 in die Straße Am Kirschberg 50. Der Sohn Hans-Ulrich „Uli“ Felfe wurde am 7. März 1944 geboren.
Felfe begann das Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Wilhelms-Universität (heute Humboldt-Universität) und wohnte bei seinem Onkel in Berlin-Tempelhof (Kaiserin-Augusta-Straße 51). Er studierte vom Sommer 1941 bis Sommer 1942 drei Semester, wobei er das letzte nicht mehr abschließen konnte. Als Angehöriger des RSHA musste er neben den regulären Vorlesungen an sogenannten Mittwochs-Kolloquien und Pflichtsport (Reiten, Schießen, Fechten) teilnehmen.