Ernst Heinrich Wilhelm Stephan, ab 1885 von Stephan (* 7. Januar 1831 in Stolp, Pommern; † 8. April 1897 in Berlin) war Generalpostdirektor des Deutschen Reichs, Organisator des deutschen Postwesens und Mitbegründer des Weltpostvereins. Er war kaiserlicher Wirklicher Geheimrat, Staatssekretär des Reichspostamts (1880–1897) und königlich preußischer Staatsminister (1895–1897), Mitglied des Preußischen Staatsrates und des Preußischen Herrenhauses (1872–1897) und Domherr von Merseburg. Bedeutung erlangte er auch als Sprachpfleger.
Stephan entstammte einer pommerschen Familie und war das achte von zehn Kindern des Schneidermeisters Friedrich Stephan (1792–1860), Stadtverordneter und Ratsherr in Stolp, und der Marie Luise Weber genannt Döring (1794–1869).
Stephan heiratete in erster Ehe am 16. Juli 1855 in Hannover Anna Tomala (* 18. Oktober 1827 in Bonyhád, Ungarn; † 22. Mai 1862 in Berlin). In zweiter Ehe heiratete er am 24. September 1863 in Potsdam Elisabeth Balde (* 13. August 1841 in Berlin; † 6. Februar 1926 ebenda). Am 19. März 1885 wurde er in den preußischen Adelsstand erhoben.
Schon als Schüler des Stolper Gymnasiums fiel Heinrich Stephan durch außergewöhnliche Begabung auf. Die Reifeprüfung legte er vorzeitig und mit besten Noten ab. Daneben hatte er bei einem privaten Musiklehrer Geige und Klavier spielen gelernt. Mit guten Leistungen fiel Heinrich Stephan auch in seiner Lehrstelle bei der Stolper Post ab 20. Februar 1848 auf, so dass er, versehen mit einem ausgezeichneten Zeugnis, 1849 als Beamtenanwärter nach Marienburg kam. Bereits ein Jahr später war er Postassistent in der Oberpostdirektion Danzig.
Nach Ableistung seines einjährigen Dienstes in der preußischen Armee wurde er nach einer kurzen Zwischenstation beim Berliner Generalpostamt zur Oberpostdirektion Köln versetzt. Hier hatte er hauptsächlich mit der Bearbeitung überseeischer Postrechnungen zu tun, und dabei entstanden wohl die ersten Ideen für die Vereinheitlichung des internationalen Postverkehrs. 1855 schloss Stephan seine Ausbildung ab und absolvierte mit Auszeichnung die Prüfung zum höheren Postdienst. Anschließend kehrte er in das Generalpostamt Berlin zurück.
Zu seinen ersten Aufgaben im Generalpostamt zählte die Ausarbeitung eines Paketposttarifs für das Gebiet des Deutsch-Österreichischen Postvereins. Dieser wurde bei der deutschen Postkonferenz in München 1857 wie von ihm vorgeschlagen angenommen. Stephan versuchte auch, den Annahme- und Abfertigungsdienst durch die Einführung der Poststenographie zu beschleunigen, konnte diese Ideen aber nicht durchsetzen.
1860 war er als Vertreter auf der deutschen Postkonferenz in Frankfurt am Main, wo ihn die durch die zersplitterten Kleinstaaten verursachten organisatorischen Probleme in seinem Reformwillen bekräftigten. 1862 und 1863 erreichte er Postverträge mit Belgien und den Niederlanden, 1864 mit Spanien und Portugal. 1865 veröffentlichte er eine Denkschrift zur Einführung der Postkarte, die zwar vom preußischen Generalpostmeister wegen der „unanständigen Form“ der Mitteilungen und zu erwartender Einnahmeausfälle abgelehnt wurde, aber auf der fünften Konferenz des Deutschen Postvereins in Karlsruhe im November 1865 Gehör fand.
Nach Ausbruch des Deutschen Krieges im Juni 1866 veröffentlichte Stephan eine Denkschrift, in der er der preußischen Regierung nahelegte, die Thurn-und-Taxis-Post in Besitz zu nehmen, sobald die militärischen Gegebenheiten dies zuließen. Nach dem Sieg im Deutschen Krieg besetzte Preußen die Freie Stadt Frankfurt und zwang Thurn und Taxis, in einem Abtretungsvertrag dem Königreich Preußen die Posteinrichtungen zu überlassen. Der Vertrag wurde am 28. Januar 1867 ratifiziert und die Übergabe erfolgte zum 1. Juli 1867. Stephan schloss unterdessen Postverträge mit den Vereinigten Staaten von Amerika, Norwegen, Dänemark, der Schweiz, Italien und Schweden. 1868 wurde er zum Geheimen Oberpostrat befördert. Er verfasste weiter zahlreiche Schriften, darunter 1868 seine „Denkschrift betreffend den allgemeinen Postkongreß“, in der er Grund- und Leitsätze für eine weltumspannende Postgemeinschaft darlegte.
Nach Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieges 1870 ernannte Bundeskanzler Otto von Bismarck Stephan zum Generalpostdirektor und damit zum Chef der Postverwaltung des Norddeutschen Bundes. Stephan schuf während des Krieges einen rationellen Feldpostapparat.
Nach Kriegsende und Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 stand Stephan als Generalpostdirektor der gesamten Reichspostverwaltung vor. Er besiegelte im Winter 1872/73 den bereits länger verhandelten deutsch-französischen Postvertrag und schloss neue Verträge mit Spanien, Portugal und einigen südamerikanischen Staaten. Zudem führte er einschneidende Reformen der Beamten- und Betriebsverhältnisse der Reichspost durch: für die Postbediensteten wurde eine Unfall-, Kranken- und Altersversicherung eingeführt und die etwa 2000 unter seiner Leitung neu errichteten Postgebäude wurden mit modernen und zweckmäßigen Arbeitsräumen ausgestattet.
Das Kaiserliche Generalpostamt regte am 4. Januar 1872 durch Erlass von Stephan die Gründung von „Spar- und Vorschussvereinen“ für Postbeamte an. 1872 erfolgte die Gründung von 36 Vereinen mit 12.067 Mitgliedern. Aus diesen später Post-Spar- und Darlehnsvereine genannten Organisationen entstand die bis heute bestehende PSD-Bankengruppe mit etwa 1,2 Millionen Kunden, 600.000 Mitgliedern und 14 selbstständigen Banken (Stand 2015).
Als bedeutendste Leistung von Heinrich von Stephan gilt die Schaffung des Weltpostvereins. Es gelang ihm auch mit diplomatischem Geschick, am 15. September 1874 Postvertreter aus 22 Staaten zum ersten Weltpostkongress in Bern zusammenzuführen. Aus dem dort gegründeten „Allgemeinen Postverein“ entstand später der „Weltpostverein“, dem am Ende des 19. Jahrhunderts außer China alle wichtigen Staaten der Erde angehörten. Mit ihm gelang es, im internationalen Postverkehr einheitliche Standards einzuführen und separatistische Hemmnisse abzubauen.
Stephan ließ 1872 das Reichspostmuseum (heute Museum für Kommunikation Berlin) gründen. Die Universität Halle verlieh ihm 1873 für seine wissenschaftlichen Veröffentlichungen die Ehrendoktorwürde. 1875 schloss er das Telegrafenwesen der Post an und ließ alle wichtigen Städte Deutschlands mit Telegrafenleitungen verbinden.
Staatssekretär des Reichspostamts
Zum 1. Januar 1876 übernahm Stephan das Amt des Generalpostmeisters, dessen Zuständigkeitsbereich die vormaligen Abteilungen I (Postwesen) und II (Telegraphenwesen) des Reichskanzleramts zusammenfasste. Daraus ging 1880 schließlich das Reichspostamt hervor, dem Stephan als erster Staatssekretär vorstand. Am 26. Oktober 1877 ließ er erste Fernsprechversuche in Berlin zwischen dem Generalpostamt und dem Generaltelegrafenamt durchführen. Dieses Datum gilt als Geburtstag der Telefonie in Deutschland. Zwischen 1877 und 1881 baute er mit der leitenden Absicht, „jedem Bürger womöglich ein Telephon zu jedem anderen zur Disposition zu stellen“, das Telefonnetz in Deutschland auf.
In den deutschen Kolonien und Schutzgebieten ließ von Stephan das Post- und Fernmeldewesen aufbauen.
Am 19. März 1885 wurde Stephan durch Kaiser Wilhelm I. in den Adelsstand erhoben, 1895 wurde er Staatsminister.
Stephan als Schriftsteller und Sprachpfleger