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Heinrich II. Reuß von Plauen

Vogt und Herr von Plauen (jüngere Linie) (1303–1306), Herr zu Greiz (1306–1350)

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Heinrich II. Reuß (* um 1289 in Plauen; † 18. Dezember 1350) war Vogt und Herr von Plauen (jüngere Linie) (1303–1306) und Herr zu Greiz (1306–1350).

Heinrich II. war der Sohn Heinrich des Jüngeren, dem „Reußen“, und Gräfin Jutta von Schwarzburg-Blankenburg.

Er wurde erstmals urkundlich am 14. Februar 1301 erwähnt. In einer weiteren Urkunde im Jahr 1302 wurde er als Heinrich von Schwarzburg bezeichnet, was Berthold Schmidt zur Vermutung führte, dass seine erste Gemahlin Sophie eine Gräfin aus dem Haus Schwarzburg war.

Nach 1303, dem Tod seines Großvaters Heinrich I., in der Phase der dreijährigen gemeinsamen Regierung mit seinem älteren Cousin Heinrich III. von Seeberg, trug Heinrich II. den Beinamen „der Jüngere“.

Bei der 1306 erfolgten Teilung zwischen den beiden Cousins erhielt Heinrich II. die Herrschaft Greiz mit Werdau, Reichenbach, Mylau, Ronneburg, Schmölln und Reichslehen im Pleißner Land. Im Vertrag vom 31. Dezember 1306 von Bobenneukirchen einigten sich dann alle Vögte über ihre Verhältnisse im Regnitzland.

Ab 1307 wurde er Heinrich der Reuße genannt und machte den Beinamen zum Familiennamen. Seine zwei jüngeren Brüder traten in den Deutschen Orden ein, wobei der jüngste Heinrich Reuß von Plauen zu Greiz 1335 Landkomtur von Kulm und von 1336 bis 1338 Großkomtur des Deutschen Ordens war.

In den Jahren 1306/07 hatten Heinrich II. Reuß und Heinrich III. von Seeberg an der Seite der Wettiner gegen König Albrecht I. von Habsburg gestanden. Der wettinische Markgraf Friedrich der Freidige schlichtete am 28. Januar 1310 einen Streit zwischen den beiden Cousins auf der einen und den Vögten von Gera auf der anderen Seite. Doch bereits am 7. Januar 1312 erschienen Heinrich II. Reuß und alle anderen Vögte persönlich in Prag bei König Johann von Böhmen, um mit ihm als Reichsverweser ein Kriegsbündnis gegen den Markgrafen zu schließen. Als am 14. August 1314 kriegerische Auseinandersetzungen zwischen Markgraf Friedrich gemeinsam mit dem Burggrafen von Nürnberg gegen Heinrich von Gera um Schleiz ausbrachen, stand Heinrich II. an der Seite des Wettiners, während Heinrich III., seit 1312 der Lange genannt, auf Seite der Geraer kämpfte. Am 8. April 1316 mischte sich der neue deutsche König, Ludwig IV., der Bayer, zugunsten der Vögte in den Streit ein und ernannte Heinrich II. Reuß, Heinrich den Langen und die beiden Geraer Vögte zu Landrichtern über das Pleißner Land und die Städte Altenburg, Zwickau und Chemnitz. Außerdem bestätigte der König am 17. Mai 1316 alle den Vögten von seinen Vorgängern verliehenen Rechte, Gnadenbeweise und Freiheiten. Am 28. September 1316 lenkte Friedrich in einen Waffenstillstand ein und im Vertrag von Weißenfels vom 1. November 1316 durften die Vögte von Gera Schleiz mit Saalburg und Burgk behalten, verzichteten aber auf das Landrichteramt. Unter der Vermittlung Heinrich II. Reuß kam dann am 12. Mai 1317 ein Vertrag über das Bergwerk Hohenforst bei Kirchberg zwischen den Vögten von Gera, Heinrich III., dem Langen, und ihm und Markgraf Friedrich zustande.

Vormund von Markgraf und Königssohn

Als nach 1320 der gesundheitliche Zustand Friedrich des Freidigen immer schlechter wurde, wurden Heinrich von Schwarzburg und Heinrich II. Reuß zu Vormunden Friedrich des Ernsthaften bestellt.

Auch zum König müssen sehr gute Beziehungen bestanden haben, denn am 22. Januar 1323 bestätigte dieser Heinrich all seine Besitzungen und Hoheitsrechte. Dass Heinrich noch im Sinn der Familienpolitik der Vögte von Weida dachte, zeigt eine Urkunde vom 15. August 1324. Mit dieser überschrieb er seinem „Vetter“ Heinrich von Gera, Komtur des Deutschen Ordens zu Reichenbach, etliche Güter im Bereich der Pfarre Reichenbach.

Während nach dem Tod des alten Markgrafen am 16. November 1323 Heinrich von Schwarzburg die Geschäfte in Thüringen übernahm, wurde Heinrich II. Hauptmann in Meißen, dem Oster- und dem Pleißner Land. Wahrscheinlich war es Heinrich II., der die Familienverbindung zwischen den Wittelsbachern und den Wettinern herstellte. Sein Mündel Friedrich verlobte sich mit der Tochter des Königs. Als Ende des Jahres 1324 Heinrich von Schwarzburg bei einem Kriegszug starb, wurde Heinrich II. alleiniger Vormund Friedrich des Ernsthaften. Dieser bezeichnete ihn im April 1325 als „Hauptmann unseres Landes“ und belehnte ihn mit Schloss Waldeck, einigen Dörfern bei Jena und mit Burg und Stadt Pölzig im Altenburgischen.

Auf dem Höhepunkt seiner Macht gelangte Heinrich II., als ihn König Ludwig 1326 in den Vormundschaftsrat seines Sohnes, des gleichfalls noch unmündigen Markgrafen Ludwig von Brandenburg, berief. Im darauffolgenden Jahr verlieh ihm Ludwig die Reichsfeste Gleisberg an der Saale, die heutige Kunitzburg, erteilte ihm das Bergregal und die Zustimmung zu den Belehnungen mit den Festen Triptis, Ziegenrück und Auma durch den Markgrafen. Diesen begleitete er im Juli 1327 in mehrere märkische Städte.

Ganz anders war die Politik Heinrich III., des Langen von Plauen. Sein loses Lehnsverhältnis zu dem weit entfernten Grafen von Everstein bot ihm keinen Schutz vor den Wettinern. Vermutlich machte ihn die Politik Heinrich II. Angst, weshalb er 1327 seine Besitzungen dem böhmischen König Johann aufließ und sie von ihm zu Lehen nahm. Bei der ersten großen Rechnungslegung Heinrich II. vor Friedrich und thüringischen und meißnischen Herren und Rittern am 20. Februar 1328 in Buttelstedt blieben die Unstimmigkeiten noch verdeckt. Nutzte Heinrich seine Vormundschaft aus oder war sie Friedrich, inzwischen 18-jährig, einfach lästig geworden? Das Verhältnis zu Ludwig, seit 1328 Kaiser, blieb ungetrübt. 1329 übertrug ihm dieser das reichsunmittelbare Schloss Treuen.

Die vogtländische Goldene Bulle

Am 24. Juni 1329 begnadete Kaiser Ludwig Heinrich II. Reuß und alle Vögte von Plauen, Gera und Weida mit einem im norditalienischen Pavia ausgestellten Regalienbrief, einer auf Pergament geschriebenen mit einem goldenen Siegel versehenen Urkunde. In dieser nannte der Kaiser die Vögte „principales ministeriales“ (fürstenartige Dienstmannen). Mit dieser Urkunde erhielten die Vögte die Rechte für den Landesheerbann, den Blutbann, für Steuererhebungen, für Geleit, Jagd, Fischerei, Bergbau und das Münzrecht. Diese Urkunde bildete den Grundstein für die Landeshoheit der Vögte.

Wann diese Urkunde bei den Vögten eintraf, ist unbekannt. Aber bereits am 6. August 1329 bat Heinrich II. Reuß den Markgrafen um seine Entlassung als Vormund. Dem Kaiser passte dieser Schritt nicht in seine Politik, aber der Bruch zwischen Heinrich und Friedrich war da. Ganz offensichtlich wurde dies, als Heinrich im September 1329 Schloss Stein, später als Posterstein bezeichnet, an den böhmischen König aufließ und dann von ihm zum Lehen nahm. Es war ein direkter Affront gegen Markgraf Friedrich.

Als Mitte 1331 die Wettiner eine förmliche Anklageschrift verfassten, alle dem Reußen gemachten Belehnungen so darstellten, dass Heinrich Friedrich dazu überredet hätte, ja dass Heinrich dem Markgrafen sogar nach dem Leben getrachtet hätte, war der Bruch für alle sichtbar.

Nachdem bereits kriegerische Auseinandersetzungen stattfanden, kam es am 24. August 1331 in Nürnberg zu einem Vermittlungsversuch mit einem kaiserlichen Schiedsspruch. Von einem Anschlag auf den Markgrafen war nicht mehr die Rede, allerdings musste Heinrich alle Belehnungen des Markgrafen zurückgeben, wurde in Geld abgefunden und für erlittene persönliche Schäden sollte er sich ans Reich halten. Aber erst am 1. August 1332 konnte der Streit in Nürnberg beigelegt werden, wobei es im Wesentlichen beim kaiserlichen Schiedsspruch blieb.

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