Die Heidelberger Disputation (Disputatio Heidelbergae habita) war ein akademisches Streitgespräch, das am 26. April 1518 im Hörsaal der Artistenfakultät der Universität Heidelberg im Rahmen des Generalkapitels der „sächsischen“ Reformkongregation der Augustinereremiten stattfand. Luther war Teilnehmer und verteidigte seine Thesen als Respondent gegen fünf Heidelberger Doktoren.
Die Thesen Martin Luthers, die er für diese Disputation verfasste, gelten als ein Schlüsseltext für seine frühe reformatorische Theologie. Er stellte – vor allem in den Thesen 19 bis 24 – die von ihm vertretene „Theologie des Kreuzes“ (theologia crucis) in pointierter Form der scholastischen „Theologie der Herrlichkeit“ (theologia gloriae) gegenüber. Wie sich die vorab niedergeschriebenen Thesen zum tatsächlichen Ablauf der Disputation verhalten, ist aber nicht eindeutig. Daher ist eine Unterscheidung sinnvoll: zwischen dem Text der Thesen und ihrer Begründungen als ein Dokument für die Entwicklung von Luthers Theologie – und dem Ereignis am 26. April 1518 in Heidelberg, das auf einige Zuhörer starken Eindruck machte.
Heidelberger Disputation im Kontext
Anfang 1518 hatte mit Gabriel Venetus ein neuer Ordensgeneral der Augustinereremiten sein Amt in Rom angetreten. Papst Leo X. schrieb ihm am 3. Februar 1518, es sei seine Pflicht, Martin Luther, einen Priester seines Ordens, auf den rechten Weg zurückzuführen. Geeignet sei beispielsweise ein Gespräch mit Gelehrten, die ihn „stillen und besänftigen“ sollten, ehe die gerade von ihm entfachte Flamme sich zu einem gefährlichen Brand entwickeln könne. Ob und wie Venetus Luthers Vorgesetzten Johann von Staupitz darüber informierte, ist unbekannt. In der Disputation ging Luther nicht auf die Problematik des Ablasses ein. Während der konkurrierende Dominikanerorden Luther in Rom denunziert hatte, bemühten sich die Augustinereremiten um eine „gelehrte Klärung der Sache Luthers“; dem sollte die Disputation dienen.
Alle drei Jahre fand ein Generalkonvent der deutschen Reformkongregation der Augustinereremiten statt. Die vorangegangenen beiden Generalkonvente zeigen, wie Martin Luther ordensintern Karriere gemacht hatte: 1512 war er in Köln zum Subprior und Studienleiter der Wittenberger Ordensniederlassung bestimmt worden. 1515 in Gotha wurde er als Distriktsvikar mit der Aufsicht über elf Klöster in Meißen und Thüringen betraut. Luthers Reise drei Jahre später zum Generalkonvent in Heidelberg hatte also den Charakter einer Dienstreise.
Die Disputation war keine ordensinterne Angelegenheit, sondern zeigt, wie Universität und Kloster kooperierten. Die theologische und die philosophische Fakultät unterstützten das Kloster finanziell bei der Ausrichtung des Generalkapitels. Auf Antrag der „Herren Senioren“ (wohl Fakultätsmitglieder, die dem Senat der Universität angehörten) wurde beschlossen, dass die Disputation im Lehrgebäude der philosophischen Fakultät stattfinden sollte. Die Gründe dafür sind nicht bekannt, doch der Beschluss fiel erst kurz vor dem Beginn des Generalkapitels. Luther war da schon in Heidelberg. Es ist daher möglich, dass er selbst die Initiative ergriff, um sein theologisches Programm über Wittenberg hinaus bekannt zu machen.
Damit Martin Luther am Ordenskapitel in Heidelberg teilnehmen konnte, ließ er sich von seinen Hochschulverpflichtungen in Wittenberg beurlauben und erbat von seinem sächsischen Kurfürsten Friedrich dem Weisen einen Schutzbrief, der durch entsprechende Korrespondenz seines Landesherrn mit dem Fürstbischof von Würzburg Lorenz von Bibra und dem Kurfürsten von der Pfalz Ludwig V. dem Friedfertigen abgesichert war. Friedrich schrieb an Luthers Vorgesetzten Staupitz, Luther erhalte zwar Urlaub, um am Heidelberger Kapitel teilnehmen zu können, müsse aber danach direkt nach Wittenberg zurückkehren.
Das Angebot eines Reisewagens lehnte Luther ab und machte sich, wie es den Ordensregeln entsprach, am 11. April mit einem Mitbruder zu Fuß auf den Weg, was sich als recht mühsam erwies. Über Coburg erreichten die beiden Mönche Würzburg. Dort lud Fürstbischof Lorenz von Bibra Luther an den Hof ein und bot ihm Geleit bis Heidelberg an. Luther verzichtete, da er ab Würzburg gemeinsam mit seinen Erfurter Mitbrüdern reisen wollte.
In Heidelberg angekommen, wurde Luther vom kurfürstlichen Hof sehr ehrenvoll empfangen und zur Tafel geladen. Er durfte auch das im Bau befindliche Schloss besichtigen. Grund für diese gute Aufnahme war nicht nur das Empfehlungsschreiben Friedrichs des Weisen, sondern der Umstand, dass Pfalzgraf Wolfgang im Sommer 1515 in Wittenberg studiert hatte und Ehrenrektor der Wittenberger Universität gewesen war.
Generalkapitel der Augustinereremiten
Am 25. April 1518 nahm Luther als Distriktsvikar in Heidelberg am Generalkapitel der sächsischen Reformkongregation der Augustinereremiten teil. Dabei wurde Staupitz als Vikar wiedergewählt, Johann Lang trat Luthers Nachfolge als Distriktsvikar an. Dass Luther nicht wiedergewählt wurde, ist wahrscheinlich kein Abrücken von ihm wegen seines Konflikts mit der römischen Kurie. Eher entsprach der Orden damit einem Wunsch Luthers, der unter der Doppelbelastung durch Universität und ordensinterne Aufgaben gelitten hatte. In diese Richtung weist, dass der zum Nachfolger bestimmte Johann Lang zu Luthers engsten Freunden gehörte.
Über die Verhandlungen der Kongregation ist sonst kaum etwas bekannt. Luther wohnte im Heidelberger Augustinerkloster, und hier fanden auch die Verhandlungen des Generalkapitels statt.
Die Thesen, die Luther für die Disputation vorbereitet hatte, stellen eine Abrechnung mit der scholastischen Theologie insgesamt dar. Luthers neuartige Sünden- und Gnadenlehre wird in sehr pointierter Form präsentiert:
„Die Werke der Menschen, wie schön auch immer sie sein mögen und wie gut sie auch zu sein scheinen, sind doch sicher Todsünden. Die Werke Gottes, wie unförmig sie auch immer sein mögen und wie schlecht sie zu sein scheinen, sind trotzdem wahrhaftig unsterbliche Verdienste.“ (Thesen 3 und 4)
„Der freie Wille ist nach dem Sündenfall nur ein bloßer Begriff (res est de solo titulo); wer tut, was in seinen Kräften steht (facit, quod in se est), begeht eine Todsünde.“ (These 13) Die Formel Facere quod in se est ist zentral für die nominalistische Gnadenlehre, in der Luther ausgebildet worden war. Sie stammt aus dem 13. Jahrhundert, wurde von Alexander von Hales geprägt und von Bonaventura entfaltet: Wer tue, was in seinen Kräften steht, dem werde Gott seine Gnade nicht versagen. „Diese berühmte These 13 ist die klassische Formulierung des Grundansatzes von Luthers Theologie, eine Absage gleichermaßen an die scholastische Heilslehre … wie auch an das humanistische Menschenbild.“
These 21 kontrastiert den „Theologen der Herrlichkeit“ (Theologus gloriae) und den „Theologen des Kreuzes“ (Theologus crucis) und führt damit zwei für Luthers Denken zentrale Begriffe ein.
Am 26. April 1518 fand die Disputation im Hörsaal der Artistenfakultät (Schola Artistarum) statt. Der Ort des Geschehens war das damalige Hauptgebäude der Universität, östlich der heutigen Augustinergasse. Die Anwesenheit des Pedells Johannes Negelin unterstrich den universitären Charakter der Veranstaltung. Diese Rahmenbedingungen stellten für Luther eine Ehrung dar und fügen sich in das Bild seiner freundlichen Aufnahme in der Stadt. Im Publikum saßen nicht nur Augustinermönche und Universitätsangehörige, sondern auch einige Heidelberger Bürger und Vertreter des kurpfälzischen Hofes.
Die Ankündigungen im Vorwort zur gedruckten Ausgabe der Heidelberger Thesen von 1545 stimmen nicht überein mit dem, was man über den Ablauf der Veranstaltung weiß: Offensichtlich präsidierte Luther nicht etwa bei der Disputation, sondern war Teilnehmer und verteidigte seine Thesen als Respondent gegen fünf Heidelberger Doktoren, die dagegen opponierten. Der im Vorwort der Heidelberger Thesen als Respondent angekündigte Wittenberger Augustiner Leonhard Beyer trat überhaupt nicht in Erscheinung, weder erwähnt Luther dessen Beitrag im Brief an Spalatin, noch nimmt Bucer von ihm Notiz.