Friedrich Wilhelm Voigt (* 13. Februar 1849 in Tilsit; † 3. Januar 1922 in Luxemburg) war ein aus Ostpreußen stammender Schuhmacher. Er wurde als Hochstapler unter dem Namen Hauptmann von Köpenick bekannt durch seine spektakuläre Besetzung des Rathauses der Stadt Cöpenick bei Berlin, in das er am 16. Oktober 1906 als Hauptmann verkleidet mit einem Trupp gutgläubiger Soldaten eindrang, den Bürgermeister verhaftete und die Stadtkasse raubte.
Dieses Ereignis, das auf großes öffentliches Interesse stieß und als die Köpenickiade in die deutsche Sprache einging, wurde häufig künstlerisch verarbeitet. Besonders bekannt ist Carl Zuckmayers Theaterstück Der Hauptmann von Köpenick.
Wilhelm Voigt wurde am 13. Februar 1849 als Sohn eines Schuhmachers in Tilsit geboren. Schon mit 14 Jahren wurde er wegen Diebstahls zu 14 Tagen Gefängnisstrafe verurteilt. Seine Wanderjahre als Schuhmachergeselle führten ihn durch weite Teile Pommerns und nach Brandenburg. Zwischen 1864 und 1891 wurde er viermal wegen Diebstahls und zweimal wegen Urkundenfälschung verurteilt und verbrachte viele Jahre im Gefängnis. Zuletzt hatte er 1890 mit einer Brechstange versucht, die Gerichtskasse in Wongrowitz in der damaligen preußischen Provinz Posen zu berauben, und erhielt dafür 15 Jahre Zuchthausstrafe. Nach seiner Entlassung Anfang 1906 zog Voigt nach Wismar, wo ihm der Anstaltsgeistliche eine Gesellenstelle beim Hofschuhmachermeister Hilbrecht verschafft hatte, bei dem er sich gut führte. Aufgrund seiner Vorstrafen erhielt er jedoch nach wenigen Monaten ein polizeiliches Aufenthaltsverbot für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Daraufhin zog er nach Rixdorf bei Berlin, wo er bei seiner älteren Schwester Bertha und deren Mann, dem Buchbinder Menz, wohnte und in einer Schuhwarenfabrik Arbeit fand. Am 24. August 1906 wurde Wilhelm Voigt auch für den Großraum Berlin ein Aufenthaltsverbot erteilt, an das er sich allerdings nicht hielt. Stattdessen zog er als Schlafbursche in eine unangemeldete Unterkunft in Berlin-Friedrichshain in der Nähe des Schlesischen Bahnhofs. Seine Arbeitsstelle behielt er zunächst, hatte aber aufgrund seines illegalen Status kaum noch Aussichten auf dauerhafte Beschäftigung. Seinem Arbeitgeber und seiner Lebensgefährtin Riemer, einer 50-jährigen Fabrikarbeiterin, die im Nachbarhaus der Schwester lebte, erzählte er Ende September von einer angeblichen Erbschaft in Odessa, zu deren Inanspruchnahme er für einige Zeit verreisen müsse. Am 6. Oktober erschien er zum letzten Mal in der Fabrik.
Für seinen Coup hatte sich Voigt aus bei verschiedenen Händlern erworbenen Teilen die Uniform eines Hauptmanns des preußischen 1. Garde-Regiments zu Fuß zusammengestellt. In dieser Verkleidung hielt er am 16. Oktober 1906 nahe der damaligen Militärbadeanstalt Plötzensee im Westen Berlins mittags zur Zeit des Wachwechsels auf der Straße einen Trupp Gardefüsiliere (sogenannte „Maikäfer“) an, ließ noch einen zweiten Trupp abgelöster Wachsoldaten vom Schießstand des 4. Garde-Regiments herbeirufen und unterstellte zehn oder elf Mann unter Hinweis auf eine nicht existierende Kabinettsorder „auf allerhöchsten Befehl“ seinem Kommando.
Mit ihnen fuhr er mit der Berliner Stadt-, Ring- und Vorortbahn vom Bahnhof Putlitzstraße nach Köpenick, da es ihm, wie er den Soldaten erklärte, nicht möglich gewesen sei, „Kraftwagen zu requirieren“. Bei einem Zwischenhalt in Rummelsburg gab er den Männern Bier aus. Voigt selbst genehmigte sich nach Aussage des Gefreiten Klapdohr einen Kognak zu 25 Pfennig. Nach der Ankunft in Köpenick übergab er jedem Soldaten eine Mark und ließ sie auf dem Bahnhof zu Mittag essen. Anschließend erklärte er ihnen, er werde „den Bürgermeister und vielleicht noch andere Herren verhaften“.
Sie marschierten dann zum Rathaus der damals noch selbstständigen Stadt. Mit seiner Truppe besetzte Voigt das Gebäude, ließ alle Ausgänge abriegeln und untersagte den Beamten und Besuchern im Hause „jeglichen Verkehr auf den Fluren“. Sodann „verhaftete“ er „im Namen Seiner Majestät“ Oberstadtsekretär Rosenkranz und Bürgermeister Georg Langerhans, ließ sie in ihren Dienstzimmern festsetzen und bewachen. Polizisten und Beamte der Gendarmerie sorgten vor dem Rathaus für den reibungslosen Ablauf der vermeintlichen Militäroperation, indem sie die Umgebung absperrten und die Einhaltung der Befehle Voigts überwachten. Dem Chef der örtlichen Polizei gab der falsche Hauptmann auf dessen Wunsch die Erlaubnis, sein Büro zu verlassen und in der Badestube des Rathauses ein von ihm vorbestelltes Bad zu nehmen.
Den Kassenrendanten von Wiltburg wies er an, einen Rechnungsabschluss zu machen, und erklärte ihm, den Bestand der Stadtkasse beschlagnahmen zu müssen. Nachdem das Geld abgezählt war, ließ er sich Beutel bringen, in die er es mit Hilfe des Rendanten, der die Beutel hielt und anschließend versiegelte, einfüllte. Der „beschlagnahmte“ Barbestand belief sich auf 3557,45 Mark (kaufkraftbereinigt in heutiger Währung: rund 27.000 Euro), wobei 1,67 Mark zum Sollbestand des Kassenbuches fehlten. Eine vom Rendanten erbetene Quittung unterschrieb Voigt mit dem Nachnamen seines letzten Gefängnisdirektors („von Malzahn“) und dem Zusatz „H.i.1.G.R.“ (Hauptmann im 1. Garde-Regiment).
Schließlich ließ der falsche Hauptmann den Bürgermeister und den Rendanten von Wiltburg in gemieteten Droschken unter militärischer Bewachung durch einen Gardefüsilier sowie einen von ihm angewiesenen Schutzmann der städtischen Polizei zur Neuen Wache nach Berlin bringen, nachdem er den Gefangenen das Ehrenwort abgenommen hatte, keinen Fluchtversuch zu unternehmen. Presseberichten zufolge war es ihm zuvor auch gelungen, das Köpenicker Postamt für Telefonate nach Berlin eine Stunde lang sperren zu lassen. Erst nach dem Abtransport der Gefangenen konnten einige Stadtverordnete das Landratsamt telegrafisch in Kenntnis setzen.
Nach Beendigung seiner Aktion gab der Hauptmann von Köpenick seiner Truppe den Befehl, das Rathaus noch eine halbe Stunde besetzt zu halten. Er selbst begab sich unter den Augen einer neugierigen Menschenmenge zurück zum Bahnhof. Im Bahnhofsrestaurant ließ er sich nach Zeitungsberichten „ein Glas Helles kredenzen, das er in einem Zuge leerte“, und verschwand mit der nächsten Bahn in Richtung Berlin. Kurz darauf beschaffte er sich bei einem Herrenausstatter zivile Kleidung und fuhr dann mit einer Droschke zum Bahnhof Hermannstraße in Rixdorf, wo er den Säbel zurückließ. Von dort lief er zum Tempelhofer Feld und legte dort den größten Teil seiner Uniform ab; diese wurde dort später von Passanten gefunden. Kurz nach seinem Coup wohnte er in der Langen Straße 22, nahe dem Schlesischen Bahnhof. Zehn Tage später wurde er beim Frühstück verhaftet, nachdem sein ehemaliger Zellengenosse Kallenberg, der von Voigts Plänen wusste, der Polizei in Erwartung der hohen Belohnung von 3000 Mark einen Tipp gegeben hatte. Vom Landgericht II in Berlin wegen „unbefugten Tragens einer Uniform, des Vergehens wider die öffentliche Ordnung, der Freiheitsberaubung, des Betruges und der schweren Urkundenfälschung“ zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, wurde er von Kaiser Wilhelm II. begnadigt und am 16. August 1908 vorzeitig aus der Haftanstalt Tegel entlassen.
Über das Motiv des Überfalls gibt es widersprüchliche Angaben. Während Voigt selbst vor Gericht, in seiner Autobiografie und auch bei seinen späteren Auftritten stets behauptete, er habe das Geld nur verwahren und eigentlich einen Auslandspass erbeuten wollen, vermutet sein Biograf Winfried Löschburg, tatsächlich sei es Voigt um zwei Millionen Mark (heute: rund 15,3 Millionen Euro) gegangen, von denen er gehört hatte, dass sie im Köpenicker Rathaus im Panzerschrank lägen.
Pässe wurden nicht im Rathaus, sondern auf dem Landratsamt des Kreises Teltow in Berlin ausgestellt. Angesichts seiner sorgfältigen Recherchen vor der Tat hätte er das eigentlich wissen müssen. Für eine Bereicherungsabsicht spricht auch, dass Voigt während der Rathausbesetzung nichts unternahm, was auf eine Suche nach Pässen hindeutet, während „sein ganzes planmäßiges Verhalten den Kassenbeamten gegenüber“ (so die Urteilsbegründung vom 1. Dezember 1906) klare Züge eines absichtsvoll geplanten Vorgehens trägt. Tatsächlich hatte er die Art und Weise seines Vorgehens auch bereits während seines letzten Gefängnisaufenthaltes geplant und seinem Zellengenossen Kallenberg davon berichtet, wohingegen sein illegaler Aufenthaltsstatus, den er nach seinen Angaben mithilfe eines gefälschten Passes zu beenden gedachte, erst kurz vor der Tat entstanden war. Entsprechend hielt auch das (insgesamt „auffallend wohlwollende“) Königliche Landgericht die Behauptung Voigts, er habe es ursprünglich nur auf ein Passformular abgesehen, für „gänzlich unglaubwürdig“.