Hans Joachim Albert Litten (* 19. Juni 1903 in Halle an der Saale; † 5. Februar 1938 im KZ Dachau) war ein deutscher Rechtsanwalt und Strafverteidiger, der sich insbesondere als Gegner des NS-Regimes und „Anwalt des Proletariats“ einen Namen machte. Er wurde 1933 verhaftet und starb 1938 im KZ Dachau.
Hans Litten wurde als ältester von drei Söhnen in einem bürgerlichen Elternhaus in Halle (Saale) geboren, wo die Familie bis 1906 lebte. Danach zog sie nach Königsberg (Preußen). Der dominante Vater, Fritz Litten, ein in den Traditionen des Kaiserreichs verharrender, erzkonservativer Gegner der 1918 ausgerufenen Republik, war Jurist und Ordinarius für römisches und bürgerliches Recht, zeitweilig Dekan der juristischen Fakultät und Rektor der Albertus-Universität Königsberg, Geheimer Justizrat und Berater der preußischen Regierung. Das Verhältnis Littens zum Vater war konfliktbeladen. Dessen Taufe und damit einhergehend seine Abwendung vom Judentum betrachtete er als opportunistischen Akt. Hans Litten selbst war getauft, lernte aber schon in der Schule Hebräisch und ließ sich im Abitur in dem Fach prüfen. Sein Interesse für das Judentum war anfangs eine Reaktion auf seinen Vater, am Ende wollte er Jude sein und neigte zum Mystizismus.
Seine politische Prägung erhielt Hans Litten wohl vorrangig von der einer schwäbischen Pastoren- und Professorenfamilie entstammenden Mutter, Irmgard Litten, geborene Wüst, die humanistischen Ideen und der Kunst gegenüber aufgeschlossen war. Sie beeinflusste auch sein starkes Gerechtigkeitsgefühl gegenüber Bedrohten, Verfolgten und Entrechteten.
In seiner Jugend in Königsberg wandte sich Litten zusammen mit seinem Jugendfreund Max Fürst der deutsch-jüdischen Jugendgruppe mit sozialrevolutionären Ideen „Schwarzer Haufen“ (SH) zu, die bis 1927 den liberalen Kameraden, deutsch-jüdischer Wanderbund angehörte und sich 1928 auflöste.
Schon früh suchte Hans Litten die politische Auseinandersetzung. Prägende politisch-gesellschaftliche Ereignisse waren unter anderem die Antikriegsdemonstration vom 1. Mai 1916 in Berlin, die Verhaftung und Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg sowie die revolutionären Ereignisse von 1918.
Aus seiner Schulzeit gibt es folgende Anekdote: Auf die Frage, ob man ein Bild Paul von Hindenburgs, des „Siegers der Schlacht von Tannenberg“, in der Klasse aufhängen solle, habe er zur Antwort gegeben, dass er schon immer dafür gewesen sei, ihn aufzuhängen.
Hans Littens Brüder waren die Schauspieler Heinz Litten (1905–1955) und Rainer Litten (1909–1972). Beide flüchteten ins Exil. Heinz Litten heiratete in Großbritannien die Schauspielerin und Kabarettistin Margot Amalie („Mowgli“) Löwenberg (1906–1972).
Eher einem Kunst- und Literaturstudium zugeneigt, studierte Litten auf Wunsch des Vaters in Königsberg, München und Berlin Jura. Seine eigene Meinung zur Juristerei drückt sich durch einen Eintrag in seinem Tagebuch aus: „Als sich der Ochs im Paradies langweilte, erfand er die Jurisprudenz.“
Trotzdem bestand er, der 1927 nach Berlin gezogen war und dort in einer Wohngemeinschaft mit seinem Jugendfreund Max Fürst (einem Schreiner) und dessen Freundin Margot Meisel lebte, seine Examina mit glänzenden Noten. Eine Stellung im Reichsjustizministerium lehnte er ab; 1928 ließ er sich mit dem sozial engagierten, der KPD nahestehenden Rechtsanwalt Ludwig Barbasch in einer gemeinsamen Anwaltskanzlei in Berlin nieder.
Litten als „Anwalt des Proletariats“
Bereits einer seiner ersten Prozesse erregte Aufsehen und zeichnete den weiteren Lebensweg von Hans Litten als „Arbeiter-Anwalt“ vor. Er vertrat Arbeiter, die im März 1921 wegen organisierten Widerstandes gegen den vom preußischen Innenminister Carl Severing (SPD) befohlenen Polizeieinmarsch in die mitteldeutschen Industrieorte zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt worden waren. Bei einigen gelang ihm eine Anerkennung als politische Täter, die damit unter das Amnestiegesetz vom August 1920 fielen.
Über seinen Sozietätskollegen Ludwig Barbasch hatte Litten auch Kontakt zur KPD-nahen Rote Hilfe Deutschlands – einer von Wilhelm Pieck und Clara Zetkin gegründeten Selbsthilfeorganisation, die insbesondere in Zeiten von Streik und Arbeitslosigkeit notleidende Arbeiterfamilien unterstützte. Daneben organisierte die Rote Hilfe auch Rechtsschutz und Verteidigung für Arbeiter, die wegen ihrer politischen Aktivitäten oder Überzeugungen angeklagt wurden. Bis Mitte 1929 gewährte die Rote Hilfe knapp 16.000 inhaftierten Arbeitern juristischen Beistand und in weiteren 27.000 Fällen Rechtsschutz. Auch Hans Litten übernahm Mandate der Roten Hilfe.
Littens Prozessführung in den zahlreichen Verfahren gegen die Opfer von Polizeiübergriffen und nationalsozialistischen Überfällen zielte darauf ab, den jeweiligen Einzelfall in einen politischen Rahmen zu stellen, die bürgerkriegsähnlichen Methoden der Polizei bloßzustellen und die Verantwortlichkeiten bis in höchste Kreise aufzudecken. Er wollte aber keine sozialistischen Märtyrer schaffen, das heißt, er strebte Freispruch oder gegebenenfalls eine tatangemessene Bestrafung an. Dies führte mitunter zu Konflikten mit der Roten Hilfe und der KPD.
Für die Verteidigung benutzte Litten nicht nur die prozessualen Mittel, die ihm die Strafprozessordnung bot, sondern gleichzeitig die öffentlichen Veranstaltungen der Roten Hilfe. Diese wurden durch öffentliche und öffentlichkeitswirksame Zeugenvernehmungen zu Tribunalen.
Im Jahr 1929 verteidigte Litten Teilnehmer einer aufgelösten Erster-Mai-Kundgebung in Berlin, bei der mehr als 30 Demonstranten getötet und Hunderte verletzt worden waren. Die Arbeiter waren wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Aufruhr angeklagt. Zur Vorbereitung der Verteidigung gründete Litten zusammen mit Alfred Döblin, Heinrich Mann und Carl von Ossietzky einen „Ausschuss zur Untersuchung der Berliner Maivorgänge“. Litten, der die Demonstration und das brutale Vorgehen von Polizisten selbst beobachtet hatte und, als er die Namen von Zeugen und Opfern notierte, zusammengeschlagen worden war, erstattete Anzeige gegen den damaligen Berliner Polizeipräsidenten Karl Zörgiebel wegen Anstiftung zum Mord in 33 Fällen. In seiner Anzeige führte er aus:
Die von Litten angestrebte Anklage gegen Zörgiebel wurde von der Staatsanwaltschaft nicht erhoben. Litten ließ jedoch nicht locker und beschuldigte Zörgiebel weiterer Morde, um ihn dazu zu bringen, ihn wegen Beleidigung zu verklagen. Zwar tat Zörgiebel Litten diesen Gefallen nicht, stattdessen verklagte er einen Arbeiter, der ihn geohrfeigt hatte. Litten übernahm dessen Verteidigung. In dem Prozess verteidigte Litten mit dem Argument, der Arbeiter hätte aus berechtigter Wut wegen der 33 Morde Zörgiebels gehandelt. Die Justiz wollte sich nicht die Blöße geben, den angebotenen Beweismitteln nachgehen zu müssen; stattdessen wurde der Beweisantrag Littens mit der Begründung abgelehnt, dass die Strafbarkeit für die Ohrfeige auch dann nicht entfiele, wenn man den Mordvorwurf gegen Zörgiebel als wahr unterstellen würde.
Berühmt geworden ist vor allem der Prozess zum Überfall auf das Tanzlokal Eden in der Kaiser-Friedrich-Str. 24 in Berlin-Charlottenburg. Am 22. November 1930 hatte ein SA-Rollkommando das überwiegend von linken Arbeitern besuchte Lokal überfallen. Die Aktion war planmäßig vorbereitet, die polizeilichen Ermittlungen im Anschluss an die Tat verliefen schleppend.
Hans Litten vertrat vier der insgesamt zwanzig verletzten Arbeiter als Vertreter der Nebenklage. In dem Prozess ging es ihm neben der strafrechtlichen Verfolgung der unmittelbaren Täter darum, aufzuzeigen, dass der Terror als planmäßige Taktik der nationalsozialistischen Führung benutzt wurde, um die demokratischen Strukturen der Weimarer Republik zu zerstören. Kurz zuvor hatte Adolf Hitler vor dem Leipziger Reichsgericht die Legalität der „Nationalen Revolution“ beschworen.