Hans Kelsen (* 11. Oktober 1881 in Prag, Österreich-Ungarn; † 19. April 1973 in Orinda bei Berkeley, USA) war ein österreichisch-amerikanischer Rechtswissenschaftler.
Kelsen gilt als einer der bedeutendsten Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts. Insbesondere leistete er herausragende Beiträge zum Staats- und Völkerrecht und gilt als exzellenter Rechtstheoretiker. Gemeinsam mit Georg Jellinek und dem Ungarn Félix Somló gehörte er der Gruppe der österreichischen Rechtspositivisten an, deren Denken er mit seinem Hauptwerk Reine Rechtslehre maßgeblich beeinflusste. Über die Landesgrenzen hinaus zählt Kelsen neben H. L. A. Hart zu den bedeutendsten Vertretern des Rechtspositivismus im 20. Jahrhundert.
Schon 1920 erklärte Kelsen den Respekt gegenüber Minderheiten zum „höchsten Wert“ einer repräsentativen Demokratie. Er gilt als Schöpfer der im selben Jahr verabschiedeten österreichischen Bundesverfassung, die größtenteils bis heute in Kraft ist.
Kelsen entstammte einer deutschsprachigen jüdischen Familie in Prag. Der Vater Adolf Kelsen (1850–1907) stammte aus Brody im östlichen Galizien, seine Mutter Auguste Löwy (1860–1950) aus Neuhaus in Böhmen.
Studium und Lehrtätigkeit in Wien
Die Familie zog bald nach Wien; sein Vater wollte dort mit seinem Lampengeschäft expandieren. Sohn Hans besuchte zunächst eine private evangelische Volksschule. Wegen finanzieller Schwierigkeiten seines Vaters musste Kelsen danach eine städtische Volksschule besuchen, was er zeitlebens als Demütigung empfand. Danach allerdings absolvierte er das elitäre Akademische Gymnasium in Wien. Einer seiner Schulkollegen war Ludwig von Mises, später Professor für Nationalökonomie und Verfechter des wirtschaftlichen Liberalismus. 1905 trat Kelsen zum römisch-katholischen Glauben über; 1912 wechselte er zur Evangelischen Kirche des Augsburger Bekenntnisses.
Kelsen studierte an der Universität Wien Rechtswissenschaften und habilitierte sich 1911 in Staatsrecht und Rechtsphilosophie. Außerdem besuchte er ein Seminar der Universität Heidelberg, wo er dem Staatsrechtsprofessor Georg Jellinek (1851–1911) begegnete. 1912 heiratete Kelsen Margarete Bondi (1890–1973). Das Paar hatte zwei Töchter, Hanna (1914–2001) und Maria (1915–1994).
1917 wurde Kelsen außerordentlicher Professor an der Universität Wien, 1919 Ordinarius. Zu seinen Schülern zählten unter anderen Hersch Lauterpacht und Leo Gross.
Berater des letzten k.u.k. Kriegsministers
Während des Ersten Weltkrieges wurde Kelsen vorerst als dienstuntauglich eingestuft und kurzzeitig in der zentralen Hemdenvergabestelle eingesetzt. In der Folge war er als Mitarbeiter des letzten k.u.k. Kriegsministers, Rudolf Stöger-Steiner, an militärpolitischen Plänen beteiligt, die von der zu erwartenden Ablösung der österreichisch-ungarischen Realunion durch eine bloße Personalunion ausgingen.
Kelsen befasste sich u. a. in einem Aufsatz mit der dann erforderlichen Teilung der k.u.k. Armee in eine österreichische und eine ungarische Armee. Diese Teilung fand schließlich auf Grund des von Kaiser Karl I. in seiner Funktion als König Karl IV. von Ungarn sanktionierten Beschlusses Ungarns, die Realunion aufzukündigen, am 31. Oktober 1918 statt. Allerdings konnten der gemeinsame Kriegsminister, der gemeinsame Ministerrat oder die k.k. österreichische Regierung darauf keinen Einfluss mehr nehmen.
Im Oktober 1918 erarbeitete Kelsen eine staatsrechtliche Denkschrift mit Planungen zur Vermeidung einer ökonomischen und politischen Katastrophe auf dem Gebiet der Monarchie. Heinrich Lammasch und Kelsen erhielten daraufhin vom Kaiser persönlich im Hauptquartier in Baden den offiziellen Auftrag zur Bildung einer „Liquidations-Kommission“, die staatsrechtliche Verhandlungen zur „Rettung des Gemeinwesen“ zu führen hatte. Die anschließenden Verhandlungen, die Lammasch mit den Vertreter der verschiedenen Nationalitäten führte, gestalteten sich anfänglich günstig. Aber am 20. Oktober 1918 berichtete Lammasch Kelsen, dass die Mission wegen der Weigerung der tschechischen Politiker, mitzumachen, nicht durchführbar sei. Kelsen übernahm die Benachrichtigung des Kaisers in Gödöllő. Unmittelbar darauf wurde von Lammasch, Redlich und Kelsen die dem Kaiser vorzuschlagende Ministerliste der Regierung Lammasch, des Liquidationsministeriums, erstellt, die dann nurmehr zwei Wochen bis zum Regierungsverzicht des Kaisers amtierte.
Verfassungsexperte der Republik Österreich
Nach Ausrufung des am 30. Oktober 1918 gegründeten Staates Deutschösterreich als Republik am 12. November 1918 wurde Kelsen vom sozialdemokratischen Staatskanzler Karl Renner immer wieder als Experte für Verfassungsfragen herangezogen. Im März 1919 wurde er mit der Ausarbeitung der Verfassung des neuen Staates beauftragt. Das von der Konstituierenden Nationalversammlung beschlossene Bundes-Verfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 ist zwar nicht, wie es oft heißt, von ihm allein verfasst, aber von ihm maßgeblich mitgestaltet worden. Das so genannte B-VG (der Bindestrich grenzt es von auf Grund der Verfassung erlassenen Bundesverfassungsgesetzen ab) gilt in der Fassung von 1929 (Stärkung der Rechte des Bundespräsidenten, Neugestaltung des Verfassungsgerichtshofes) mit den Modifikationen durch den EU-Beitritt 1995 bis heute.
1919 wurde Kelsen als parteiunabhängiger Experte Mitglied des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Seine Tätigkeit als Verfassungsrichter und vor allem die behauptete Nähe zur Sozialdemokratischen Partei trugen ihm viel Kritik ein, nachdem ab 1920 konservative Regierungen amtierten. Der sozialdemokratische Wiener Bürgermeister Jakob Reumann hatte entgegen dem Ersuchen des konservativen Innenministers die Aufführung von Arthur Schnitzlers „Reigen“ nicht verboten; die von der Bundesregierung gegen Reumann vor dem Verfassungsgerichtshof erhobene Anklage scheiterte. Reumann hatte weiters ohne Genehmigung der Regierung ein Krematorium in Wien errichten lassen; der VfGH erkannte, er habe sich in einem entschuldbaren Rechtsirrtum befunden.
Besonderen Anstoß nahmen die Konservativen an einem familienrechtlichen VfGH-Erkenntnis. Die Ehescheidung war damals in Österreich noch nicht eingeführt. Der sozialdemokratische Landeshauptmann von Niederösterreich, Albert Sever, hatte jedoch per Dispens die standesamtliche Wiederverheiratung nach einer Trennung gestattet; man sprach von so genannten Dispensehen oder Sever-Ehen. Der von der Bundesregierung dagegen angerufene Oberste Gerichtshof hatte diese Ehen für ungültig erklärt; der Verfassungsgerichtshof hob jedoch die Dispensehen nicht auf und entfachte damit wütende Reaktionen der katholischen Kirche und der Christlichsozialen. Kelsen wurde vorgeworfen, der geistige Vater dieser VfGH-Erkenntnisse gewesen zu sein.
Anlässlich der Neugestaltung des Verfassungsgerichtshofes 1929/30 wurden die Mandate der bisherigen Verfassungsrichter ex lege beendet. Die konservative Bundesregierung nahm Kelsen nicht in ihren auf Grund der Verfassungsnovelle 1929 zu erstellenden Ernennungsvorschlag an den Bundespräsidenten für die von ihr zu besetzenden Mandate auf. Die Sozialdemokraten, stärkste Fraktion im Nationalrat, boten ihm an, ihn auf die Liste der vom Nationalrat zu wählenden Verfassungsrichter zu setzen. Kelsen lehnte dieses Angebot ab, weil er nicht Richter von Gnaden einer Partei werden wollte.
Während der Sitzung der Wiener Juristischen Gesellschaft am 5. November 1930 widmete ihm deren Obmann Friedrich von Engel folgende Abschiedsworte: