Hans Michael Frank (* 23. Mai 1900 in Karlsruhe; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein deutscher Jurist und Politiker (NSDAP). Während des Zweiten Weltkrieges war er Generalgouverneur der besetzten Gebiete Polens. Wegen der Brutalität seines Regimes als „Schlächter von Polen“ bezeichnet, wurde er im Nürnberger Prozess 1945/46 für schuldig befunden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, und schließlich hingerichtet.
Frank fungierte zeitweise als Adolf Hitlers persönlicher Rechtsanwalt und war als Reichsrechtsführer höchster Jurist des NS-Staats. Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten 1933 organisierte er die Gleichschaltung der Justiz in Bayern und später im ganzen Reich. Er war Mitglied des Reichstags und Reichsminister ohne Geschäftsbereich.
Hans Frank war der Sohn des aus Edenkoben stammenden Rechtsanwalts Karl Frank (1869–1945) und dessen Frau Magdalena (geb. Buchmaier). Er hatte zwei Geschwister, Karl Jr. (1891–1916) und Elisabeth. Frank wuchs ab 1901 in München auf, unterbrochen von einer fünfjährigen Zeitspanne von 1903 bis 1908 in Rotthalmünster. Nachdem die Mutter 1908 die Familie verlassen hatte, blieb er bei seinem Vater. Nach dem Abitur 1918 am Maximiliansgymnasium München wurde er zur Infanterie eingezogen, kam jedoch nicht mehr an die Front.
Nach dem Ersten Weltkrieg schloss er sich dem Freikorps Epp an, das maßgeblich an der Niederschlagung der Münchner Räterepublik beteiligt war. Frank trat dort der völkisch-nationalistischen Thule-Gesellschaft bei, wo er Anton Drexler, den Vorsitzenden der Deutschen Arbeiterpartei (DAP), kennen lernte. Nach eigenen Angaben half er 1919 bei der Überarbeitung des Parteiprogramms.
Von 1919 bis 1923 studierte Frank Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, von 1919/20 bis zum Sommersemester 1921 an der Universität München, 1921/22 an der Universität Kiel und ab dem Wintersemester 1922/23 wieder in München. Am 21. Juli 1923 bestand er dort die Abschlussprüfung. In München studierte er u. a. bei Wilhelm Kisch. Mit der Dissertation Die öffentlichrechtliche juristische Person. Ein Beitrag zur Lehre des Merkmals der öffentlichen Rechtspersönlichkeit wurde er 1924 in Kiel promoviert, Referent war Walter Jellinek. Das Imprimatur wurde am 19. September 1924 erteilt.
Im September 1923 erfolgte seine Aufnahme in die SA; zum 3. Oktober desselben Jahres trat Frank in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 47.211). Zusammen mit Hitler und seinen Anhängern nahm Frank am 9. November 1923 in München am Marsch zur Feldherrnhalle (Hitlerputsch) teil, er zählte damit zum kleinen Kreis der Alten Kämpfer. Nach dem Scheitern des Putsches flüchtete Frank nach Italien, konnte jedoch 1924 nach Einstellung des wegen der November-Ereignisse gegen ihn anhängigen Verfahrens nach München zurückkehren.
Am 2. April 1925 heiratete Frank in München die aus Eitorf stammende, in Forst (Lausitz) aufgewachsene Stenotypistin und Sekretärin im bayerischen Landtag Maria Brigitte Herbst (1895–1959). Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor: zwei Töchter und drei Söhne, darunter Niklas Frank. Die Familie lebte auf einem Bauernhof im bayerischen Fischhausen, dem „Schoberhof“, den Frank 1936 erwarb.
1926 bestand Frank das Staatsexamen. 1927 erhielt er laut Gerhard Schulz’ Artikel von 1961 in der Neuen Deutschen Biographie eine „Assistentenstelle am juristischen Seminar der Technischen Hochschule München“. Gemäß der biographischen Information im Reichstagshandbuch des Jahres 1932 war Hans Frank 1927 genauer „Mitglied des Lehrkörpers der Technischen Hochschule, wirtschaftswissenschaftliche Abteilung“. Die wirtschaftswissenschaftliche Abteilung war 1922 durch Integration der „Handelshochschule München“ in die TH entstanden.
Zum 15. Juni 1926 trat Frank der neugegründeten NSDAP wieder bei (Mitgliedsnummer 40.079). Bereits im August erklärte er seinen Austritt und begründete diesen Schritt mit Differenzen mit der Parteileitung hinsichtlich deren Südtirol-Politik. Er kehrte aber ein Jahr später in die Partei zurück.
In der NSDAP wurde er 1927 zweiter Beisitzer des Untersuchungs- und Schlichtungsausschusses der NSDAP-Reichsleitung. Frank trat in die Münchner Anwaltskanzlei seines Vaters ein, die er später übernahm, und verteidigte in der Weimarer Republik NS-Schläger und Funktionäre der NSDAP.
1928 gründete er den Nationalsozialistischen Deutschen Juristenbund (ab 1936 NS-Rechtswahrerbund), die erste Fachorganisation der NSDAP, der er auch selbst vorstand. Bis 1933 trat er in über 2.400 Verfahren als Rechtsvertreter in NS-Angelegenheiten vor Gericht auf. 1929 ernannte Hitler ihn zum Leiter der Rechtsabteilung der NSDAP (ab 1935 Reichsrechtsamt der NSDAP).
Als Rechtsbeistand unterstützte Frank Hitler bei dessen Zeugenaussage im Ulmer Reichswehrprozess in Leipzig. Hitler schwor in diesem Prozess in einer propagandahaften Aktion am 25. September 1930, dass er die Macht im Staate nur legal erreichen wolle. 1931 erhielt Frank den Auftrag, Behauptungen über Hitlers jüdische Abstammung zu widerlegen. Er wurde dadurch zum intimen Kenner von Hitlers Abstammung und sah möglicherweise als einziger alle diesbezüglichen Dokumente, von denen später ein Teil verschwand. In den Memoiren, die er kurz vor seiner Hinrichtung niederschrieb, behauptete Frank, Maria Schicklgruber, die Mutter von Hitlers unehelich geborenem Vater Alois Hitler, sei als Köchin im Haushalt einer jüdischen Familie namens Frankenberger angestellt gewesen. Zwar wollte Frank nicht ganz ausschließen, dass Hitlers Großvater demnach Jude gewesen sein könnte; er schrieb aber auch: „Daß Adolf Hitler bestimmt kein Judenblut in den Adern hatte, scheint mir aus seiner ganzen Art dermaßen eklatant erwiesen, daß es keines weiteren Wortes bedarf.“ Die Frankenberger-These, nach der Hitler möglicherweise „Vierteljude“ gewesen sei, sorgte für Furore, gilt jedoch mittlerweile als widerlegt.
1931 schrieb Frank, die Weimarer Republik werde von einer jüdischen – Frank spricht dabei von einer „entwurzelten, asiatisch-orientalischen, krummen, intriganten, verlogenen sensationellen “ – „Dekadenzjuristerei“ beherrscht und fördere im öffentlichen Leben einen „asiatisch-marxistischen Niedermenschentrieb“.
1930 wurde Frank zum Abgeordneten des Reichstages gewählt. Sein Mandat wurde bei den beiden Reichstagswahlen vom Juli und vom November 1932 bestätigt. Er gehörte dem Reichstag insgesamt mehr als vierzehn Jahre, vom September 1930 bis zum Ende der NS-Diktatur im Frühjahr 1945, an.
Bis zum Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 hatte Frank diese in 2400 Gerichtsverhandlungen vertreten, Hitler allein in 150, in den meisten Fällen wegen Verleumdungsklagen. Seine Verteidigungsstrategie bestand aus Beschimpfungen der Staatsanwälte, Diffamierungen von Staatsrepräsentanten als Verräter und der Behauptung, Anklagen gegen Parteimitglieder wegen Gewalttaten seien politisch motiviert. Oft schrie Frank dabei oder hämmerte mit den Fäusten auf den Tisch.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten übernahm Frank es im Februar 1933, die Tätigkeit des Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung des Reichstags praktisch zum Erliegen zu bringen: Unter seiner Führung störten nationalsozialistische Ausschussmitglieder bei der am 7. Februar 1933 stattfindenden ersten Zusammenkunft des Ausschusses nach der Reichstagsauflösung vom 1. Februar 1933 die Arbeit des Gremiums durch laute Schreie und Beschimpfungen der nicht-nationalsozialistischen Ausschussmitglieder, wodurch ein ordentliches Arbeiten unmöglich wurde. In der folgenden Sitzung des Ausschusses am 14. Februar 1933 erklärte Frank den Vorsitzenden, den Sozialdemokraten Paul Löbe, zu Beginn der Sitzung für abgesetzt und stieß ihn gewaltsam vom Platz des Vorsitzenden des Ausschusses weg, um dann die Sitzung selbst für eröffnet zu erklären. Daraufhin verließen fast alle Abgeordneten anderer Parteien, außer der NSDAP, den Saal, womit die Tätigkeit des Ausschusses, der als Überwachungsausschuss sicherstellen sollte, dass der Status des Parlaments als Machtfaktor im Staat gegenüber der Reichsregierung gewahrt bliebe, faktisch ihr Ende fand. Frank leistete damit einen nicht unerheblichen Beitrag zur Zerschlagung des Parlamentarismus in Deutschland in den ersten Monaten des Jahres 1933.