An diesem Tag

Hans Filbinger

Deutscher Jurist, Politiker (CDU), Ministerpräsident von Baden-Württemberg (1966–1978)

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Hans Karl Filbinger (* 15. September 1913 in Mannheim; † 1. April 2007 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Politiker (CDU). Von 1966 bis 1978 war er Ministerpräsident Baden-Württembergs, von 1971 bis 1979 zudem Landesvorsitzender, von 1973 bis 1979 auch einer der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der CDU. Als Ministerpräsident erreichte der katholische Jurist die Abschaffung der Konfessionsschule, eine umfassende Verwaltungsreform und absolute CDU-Mehrheiten in seinem Bundesland.

Im Jahre 1978 wurden infolge seiner Unterlassungsklage gegen den Dramatiker Rolf Hochhuth schrittweise vier Todesurteile bekannt, die Filbinger, damals NSDAP-Mitglied, als Marinerichter 1943 und 1945 beantragt oder gefällt hatte. Durch seine Reaktionen auf die Entdeckungen verlor Filbinger den Rückhalt der Öffentlichkeit und seiner Partei und trat schließlich am 7. August 1978 als Ministerpräsident zurück. 1979 gründete er das der Neuen Rechten zugeordnete Studienzentrum Weikersheim, dem er bis 1997 vorstand. Bis zu seinem Tode bemühte er sich um seine Rehabilitierung.

Hans Filbinger wurde als Sohn des Bankangestellten Johannes Filbinger und dessen Frau Luise, geb. Schnurr, in Mannheim geboren. Sein Vater stammte aus dem oberpfälzischen Kemnath und arbeitete bei der Rheinischen Kreditbank in Mannheim; seine Mutter kam aus dem badischen Sasbach. Als der Vater in den Ersten Weltkrieg eingezogen wurde, zog die Familie auf den großelterlichen Hof nach Sasbach. Dort verlebte Hans Filbinger die Vorschulzeit. 1918 starb die Mutter. Die Gemeinde Sasbach, die Filbinger als seine eigentliche Heimat ansah, ernannte ihn 1968 zum Ehrenbürger.

Ab 1924 besuchte Filbinger das Badische Realgymnasium I in Mannheim. Durch das Elternhaus stark katholisch geprägt, trat er 1928 als Schüler dem katholischen Bund Neudeutschland (ND) bei. Dort stieg er bis zum Leiter des Mannheimer Gaus „Langemarck“ im Bezirk Nordbaden des ND auf. An Ostern 1933 machte er in Mannheim sein Abitur.

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten forderte Filbinger in einem „Gaubrief“ im April 1933 seine Bundesbrüder auf, weiterhin Charakterfestigkeit gegenüber „widerchristlichen und volksfremden Kräften“ zu zeigen und den „Dienst am Vaterland“ aus und nach ihrem Gewissen zu üben. Zugleich warnte er vor unkluger, unnötiger und voreiliger Kritik, insbesondere gegenüber der neuen Obrigkeit, selbst wenn diese den Bund verkennen sollte.

Im Sommersemester 1933 begann Filbinger Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zu studieren, unterbrochen 1934/35 von zwei Semestern an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Studienstiftung des deutschen Volkes wählte ihn laut der schriftlichen Aussage seines Freundes Max Müller, damals Leiter der Ortsgruppe der Studienstiftung in Freiburg, nicht als Stipendiaten aus, weil er „einen ausgesprochen religiösen und konfessionellen Weltanschauungshorizont“ gehabt habe.

1937 legte er die erste juristische Staatsprüfung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ab, begann sein Referendariat und wurde im Juli 1939 mit der Note magna cum laude bei Hans Großmann-Doerth in Freiburg über das Thema Die Schranken der Mehrheitsherrschaft im Aktien- und Konzernrecht promoviert (Zweitgutachter war Franz Beyerle). Danach wurde er zuerst Assistent, dann Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Freiburg. 1940 legte er die zweite juristische Staatsprüfung ab.

Filbinger war von 1933 bis 1936 Mitglied des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) und des Wehrsportverbands der Freiburger Universität, der 1934 in die SA überführt wurde. Dort zahlte er bis 1937 seine Beiträge, ließ sich aber von aktiven Diensten freistellen. Er stellte, neueren Aktenfunden zufolge, kurz nach der Machtergreifung Hitlers im Sommer 1933 einen Aufnahmeantrag in die NSDAP. Dieser wurde wegen eines Aufnahmestopps nicht bewilligt. Nach der Lockerung der Aufnahmesperre für Neumitglieder trat er zum 1. Mai 1937 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 4.026.789). 1937 bis 1945 war er zudem im NS-Rechtswahrerbund. In allen Mitgliedschaften blieb er ohne Rang und Funktion. Er gehörte auch zum Freiburger Kreis um Karl Färber.

1946 erklärte Filbinger in seinem Entnazifizierungsverfahren diese Mitgliedschaften damit, dass er mangels finanzieller Unterstützung seiner Eltern auf Stipendien angewiesen gewesen sei, die nur als „politisch zuverlässig“ geltende Juristen erhalten hätten. In der Revisionsbegründung seines Entnazifizierungsverfahrens im Februar und April 1949 sagte er, er habe keinen Mitgliedsausweis erhalten und die Mitgliedsbeiträge nur bis Anfang 1939 bezahlt. Nach Auskunft des Bundesarchivs war sein Aufnahmeantrag der Ortsgruppe Unterwiehre in Baden vom 20. Mai 1937 datiert. Auf der Mitgliedskarte ist vermerkt, dass Filbinger zwischenzeitlich nach Paris verzogen war. Tatsächlich war Filbinger 1938/39 in Paris, wobei ihm das badische Justizministerium die Annahme einer Stelle bei der Chambre de Commerce Allemande (übersetzt „Deutsche Handelskammer“) untersagte.

1940 meldete sich Filbinger freiwillig zur Kriegsmarine und wurde zum 30. August 1940 einberufen. Er schloss einen Offizierlehrgang ab und wurde 1943 Oberfähnrich zur See. Am 21. März 1943 wurde er für seine künftige Tätigkeit als Marinerichter vom Dienst freigestellt. Ab April 1943 war er „Marinehilfskriegsgerichtsrat“, zunächst am Gericht des Befehlshabers der Sicherung der Nordsee, Zweigstelle Cuxhaven. Von Mai bis August 1943 diente er am Gericht des Küstenbefehlshabers Deutsche Bucht und des II. Admirals der Ostseestation, Zweigstelle Westerland. Von August 1943 bis November 1944 diente er beim Gericht des Admirals der norwegischen Polarküste, Zweigstelle Kirkenes; in den davon erhaltenen Gerichtsakten fehlt sein Name. Nach eigener Angabe verließ er dieses Gericht am 25. Oktober 1944, da die deutsche Front nach der Räumung Finnlands zurückverlegt worden sei. Im November und Dezember 1944 war er in Tromsø am Gericht des Admirals der norwegischen Polarküste, ab Januar 1945 bis Kriegsende beim Gericht des Kommandanten der Seeverteidigung Oslofjord in Oslo tätig. Dort geriet er bei Kriegsende in britische Kriegsgefangenschaft. Die Briten setzten ihn bis Februar 1946 an seinem bisherigen Gericht weiter ein, da sie die deutsche Militärgerichtsbarkeit für die deutschen Kriegsgefangenen weitgehend bestehen ließen.

Filbinger war nach den erhaltenen Strafverfahrenslisten an mindestens 234 Marinestrafverfahren beteiligt, 169-mal als Vorsitzender Richter, 63-mal als Ankläger. In vier Fällen ging es um Todesstrafen, die Filbinger je zweimal beantragt bzw. gefällt hatte. Diese Fälle wurden 1978 aufgedeckt und im Zuge der Filbinger-Affäre öffentlich diskutiert.

Nach seiner Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft war Filbinger zunächst als Rechtsanwalt in Freiburg tätig. 1950 heiratete er Ingeborg Breuer (1921–2008). Aus dieser Ehe gingen vier Töchter und ein Sohn hervor. Sein Sohn Matthias Filbinger ist Unternehmensberater in Stuttgart und Mitglied der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Seine Tochter Susanna Filbinger-Riggert (1951–2023) veröffentlichte 2013 das Buch Kein weißes Blatt: Eine Vater-Tochter-Biografie, in dem auch ihre Rolle als enge Vertraute des Vaters thematisiert wird.

1951 trat Filbinger in die CDU ein. 1953 wurde er Stadtrat in Freiburg. Im Juni 1958 berief ihn Ministerpräsident Gebhard Müller erstmals zum Mitglied der Landesregierung. Im Amt des Staatsrates, das er bis Juni 1960 innehatte, sollte er vor allem die Interessen Südbadens wahrnehmen. 1960 wurde er für den Wahlkreis Freiburg-Stadt in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt und im Kabinett Kiesinger II Innenminister seines Bundeslandes. Er gehörte dem Landtag bis 1980 an, ab 1976 für den Wahlkreis Freiburg I. 1966 wurde er Vorsitzender des CDU-Landesverbands Südbaden (Badische Christlich-Soziale Volkspartei).

Als Kurt Georg Kiesinger Bundeskanzler geworden war, wurde Filbinger am 5. Dezember 1966 zum neuen Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion gewählt. Sein unterlegener Gegenkandidat war der damalige Kultusminister Wilhelm Hahn. Am 16. Dezember 1966 wurde Filbinger zum Ministerpräsidenten Baden-Württembergs gewählt. Die FDP Baden-Württembergs strebte damals eine sozialliberale Koalition an, doch Filbinger kam ihr zuvor und bildete eine Große Koalition mit der SPD nach Bonner Muster (Kabinett Filbinger I). Von 1971 bis 1974 war er zudem Bevollmächtigter der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit.

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