Gustav Radbruch (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) war ein deutscher Politiker (SPD) und Rechtswissenschaftler.
Radbruch war in der Zeit der Weimarer Republik zweimal (von Oktober 1921 bis November 1922 und von August bis November 1923) Reichsminister der Justiz. Er gilt als einer der einflussreichsten Rechtsphilosophen des 20. Jahrhunderts. Daneben genießt er auch als Strafrechtler, Kriminalpolitiker, Rechtshistoriker, Biograph und Essayist international großes Ansehen. Seine Hauptwerke wurden in zahlreiche Sprachen übersetzt.
Für Radbruch ist das Recht eine wertbezogene, an der Idee der Gerechtigkeit auszurichtende Realität, die zum Gebiet der Kultur gehört und damit zwischen Natur und Ideal steht. Wissenschaftsmethodologisch verbirgt sich dahinter ein Methodentrialismus, der neben den erklärenden Wissenschaften („Sein“) und den philosophischen Wertlehren („Sollen“) die wertbezogenen Kulturwissenschaften – zu denen Radbruch die (dogmatische) Rechtswissenschaft zählt – anerkennt.
In der Zeit vor 1945 ist Radbruch als Vertreter eines rechtsphilosophischen Wertrelativismus und Rechtspositivismus hervorgetreten. Besonders einflussreich wurde jedoch seine – in Auseinandersetzung mit dem Unrecht des Nationalsozialismus im Jahr 1946 entstandene – Radbruchsche Formel, der zufolge bestimmte, als extrem ungerecht erachtete staatliche Normen von der Justiz nicht angewendet werden dürfen. Das Verhältnis zwischen dieser späteren – mehr naturrechtlichen – Auffassung Radbruchs und seiner früheren rein wertrelativistischen und rechtspositivistischen Argumentation beurteilen manche Exegeten als inneren Widerspruch, andere als intellektuelle Entwicklung und wiederum andere als grundsätzliche Kontinuität in seiner rechtsphilosophischen Position.
Gustav Lambert Radbruch war der Sohn von Heinrich Georg Bernhard Radbruch (1841–1922), Kaufmann in Lübeck, und dessen Ehefrau Emma Radbruch, geb. Prahl (1842–1916), der Tochter eines Goldschmieds und Konditors in Lübeck. Gustav Radbruch wuchs mit seinen beiden älteren Geschwistern in wohlhabenden Verhältnissen auf.
Als „Nesthäkchen“ verbrachte er eine „etwas unkindliche Kindheit“, wie er es selbst im Rückblick in seiner Autobiographie beschreibt. Dazu gehörten „eine gewisse Naturferne und ein gewisser Intellektualismus“. Radbruch besuchte das Progymnasium von Otto Bussenius und das Katharineum zu Lübeck, wo er Ostern 1898 als Primus omnium das Abitur ablegte. Seinem damaligen Mitschüler, dem späteren anarchistischen Dichter Erich Mühsam, ist Radbruch auch in späteren Jahren immer wieder begegnet. Persönlich waren sie freundschaftlich verbunden, obwohl Radbruch Mühsams politische Ansichten ablehnte. Eher den schönen Künsten zugetan, studierte Radbruch ab 1898 auf Wunsch seines Vaters ohne innere Neigung Rechtswissenschaften. Als ersten Studienort wählte er die Universität München, wohin Theater und bildende Kunst ihn lockten und wo er sich von der Bohème angezogen fühlte. Anschließend setzte er sein Studium an der Universität Leipzig fort und schließlich an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin, wo der Strafrechtsreformer Franz von Liszt lehrte. Nach erfolgreichem Ersten Staatsexamen kehrte Radbruch wieder in seine Heimatstadt Lübeck zurück, um sein Rechtsreferendariat anzutreten. Dieses beendete Gustav Radbruch jedoch nicht und legte auch das Zweite Staatsexamen nicht ab. Er widmete sich vielmehr der Wissenschaft. Im Jahre 1902 wurde Radbruch bei seinem Doktorvater Liszt an der Berliner Universität mit einer strafrechtsdogmatischen Dissertation zur Kausalitätslehre magna cum laude zum Dr. iuris promoviert. Die Strafrechtslehre seines Doktorvaters Franz von Liszt, insbesondere auch dessen Marburger Programm, prägte Radbruchs Denken nachhaltig.
Auf Vermittlung Liszts wechselte Radbruch 1903 an die Universität Heidelberg, um sich nur ein Jahr später bei Karl von Lilienthal zum Thema Der Handlungsbegriff in seiner Bedeutung für das Strafrechtssystem zu habilitieren. Radbruch selbst bezeichnete dieses Werk in seiner Autobiographie später als ein „merkwürdiges Monstrum“, „halb Strafrechtsdogmatik, halb allgemeine Rechtslehre“.
Radbruchs akademische Karriere bis 1933
1906 wurde Radbruch Lehrbeauftragter an der Handelshochschule in Mannheim. An der Universität Heidelberg wurde Radbruch 1910 außerordentlicher Professor für Strafrecht, Prozessrecht und Rechtsphilosophie. Er fand Zugang zum intellektuellen Kreis um Max Weber herum, zu dem damals unter anderem Wilhelm Windelband, Heinrich Rickert, Ernst Troeltsch, Georg Jellinek und Emil Lask gehörten. Radbruch wurde nach eigenen Angaben „in Debatten, in denen es oft hart auf hart ging“, vor allem durch den im gleichen Haus wie Radbruch wohnenden Philosophen Heinrich Levy – einen Schüler Windelbands – von der Richtigkeit der philosophischen Ansätze der Südwestdeutschen Schule des Neukantianismus überzeugt, insbesondere auch von den Lehren Wilhelm Windelbands und Heinrich Rickerts. Mit seinen Kollegen an der Juristischen Fakultät „in einer Welt voll kritischer Beobachtung und spöttischer Kritik“ (Radbruch) kam er hingegen nicht immer so gut klar. Er litt unter den aus seiner Sicht einengenden gesellschaftlichen Konventionen, gegen die er des Öfteren verstieß, indem er zum Beispiel als wichtig erachtete Einladungen nicht annahm und seine Vorlesungen in einem als unpassend empfundenen „Sportanzug“ mit grünen „Kniehosen“ abhielt. Außerdem machte Radbruch sein Status als „nur“ außerordentlicher Professor, der nicht wirklich zur Fakultät gehöre, zu schaffen.
1914 nahm Radbruch einen Ruf auf eine außerordentliche Professur an die Albertus-Universität Königsberg (Ostpreußen, heute Kaliningrad) an. In dieser Fakultät fühlte Radbruch sich nach eigenen Angaben wohl, vermisste jedoch die in Heidelberg geknüpften Freundschaften. Zugleich lernte er in Königsberg seine zweite Frau Lydia Schenk (1888–1974) kennen. Sie heiratete Radbruch nach der Geburt ihrer gemeinsamen Tochter Renate im November 1915. Im Dezember 1918 wurde das zweite Kind Anselm geboren. Radbruchs erste, 1907 mit Lina Götz geschlossene Ehe war bereits 1908 wieder geschieden worden.
1919 wechselte Radbruch an die Universität Kiel und erlangte dort – nach einer kurzen Zwischenzeit als außerordentlicher Professor – seine erste Berufung als ordentlicher Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie. 1926 kehrte er sodann als ordentlicher Professor an die Universität Heidelberg zurück, wo er wiederum für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie berufen wurde. Zu seinen Heidelberger Studenten gehörte Anne-Eva Brauneck, die später die erste deutsche Professorin für Strafrecht wurde. Ein weiterer bekannter akademischer Schüler Radbruchs war Georg Dahm. Nachdem Radbruch bereits in Kiel Georg Dahms Doktorvater gewesen war, habilitierte sich Dahm zudem in Heidelberg bei ihm mit einem rechtshistorischen Thema. Ab 1933 entwickelte sich Dahm, der ab 1925 zunächst Mitglied der SPD gewesen war, sodann als Mitglied der Kieler Schule zu einem der führenden nationalsozialistischen Strafrechtsprofessoren. Er hatte sich, so Radbruch, der sich noch kurz vor der nationalsozialistischen Machtergreifung ein kriminalpolitisches Rededuell mit Dahm geliefert hatte, „den neuen Göttern zugewandt“.
Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges meldete er sich zunächst zum Roten Kreuz. Er tat dies nach eigenem Bekunden vor allem, um sich einerseits der Gefahr auszusetzen und nicht als Drückeberger zu gelten, andererseits auch, um dennoch nicht töten zu müssen. Er verbrachte zunächst viele untätige Wochen auf dem Bahnhof Dirschau. Später meldete er sich auch zum Kriegsdienst. Er wurde sodann in Heidelberg militärisch ausgebildet und zog von dort aus am 20. April 1916 „ins Feld“. Über seine Kriegserlebnisse und seine Motivation, sich als Individualist und Pazifist dennoch nicht zurückgehalten zu haben, schreibt er zusammenfassend:
Bereits am 30. Juli 1916 wurde Radbruch mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse ausgezeichnet. Er blieb zunächst freiwillig einfacher Soldat und ließ sich erst spät (1918) im Rahmen eines Offizierslehrgang zum Leutnant ausbilden. Als Motiv hierfür wird angeführt, er habe es mit seinem sozialen Grundgefühl nicht vereinbaren können, es besser haben zu wollen als andere, denen solche Privilegien nicht vergönnt waren.