Die Große Nationalversammlung der Türkei (türkisch Türkiye Büyük Millet Meclisi, TBMM) ist das Parlament der Türkei mit Sitz in Ankara. Die Große Nationalversammlung wurde 1920 gegründet und bestand ab 1995 aus 550 Abgeordneten. Mit dem Verfassungsreferendum 2017 und dessen Inkrafttreten wurde das Parlament um 50 Sitze aufgestockt (mit den Wahlen 2018). Das Land hat ein Einkammersystem. Zur Bildung einer Fraktion werden mindestens 20 Abgeordnete benötigt.
Gegründet wurde das Parlament 1920 (anfangs unter dem Namen Büyük Millet Meclisi / بویوك ملت مجلسی / ‚Große Nationalversammlung‘) von der Gruppe um Mustafa Kemal (Atatürk), der damit seinem Widerstand gegen die griechischen Besatzer eine Legitimation gab und gleichzeitig den Anspruch erhob, der alleinige Repräsentant des Volkes zu sein. Bis zur Gründung des Parlaments war der im September 1919 beim Sivas-Kongress gewählte Repräsentativrat (Heyet-i Temsiliye) das höchste Gremium der Türkischen Befreiungsbewegung, die sich in Ankara geformt hatte. Die Befreiungsbewegung befand sich im Streit mit den Siegermächten des Ersten Weltkriegs und der osmanischen Interims-Regierung unter dem Großwesir Damad Ferid Pascha. Damad Ferid kooperierte mit den Siegermächten, bekämpfte die nationale Bewegung durch Verhaftungen und wurde vor allem von den Briten sehr geschätzt. Die Regierung von Damad Ferid musste am 30. September 1919 zurücktreten. Der Rücktritt erfolgte als Reaktion auf den vergeblichen Versuch von Damad Ferid, den Sivas-Kongress aufzulösen und Mustafa Kemal verhaften zu lassen. Die neue Istanbuler Regierung unter Ali Rıza Pascha unterstützte die Befreiungsbewegung. Das alliierte Vorhaben der Aufteilung des Osmanischen Reichs wurde durch diese Kooperation erschwert. Um ihre Ziele trotzdem durchsetzen zu können, hielten die Alliierten die Besetzung Istanbuls und die Verhaftung der „gefährlichen nationalistischen Führer“ für erforderlich.
Am 16. März 1920 besetzten die Alliierten Istanbul, am 5. April 1920 wurde erneut Damad Ferid Großwesir und teilte dem britischen Hochkommissariat nach Amtsantritt wie auch zu seinen früheren Regierungszeiten mit, dass er allen britischen Erwartungen entsprechend vorgehen werde. Nach der Besetzung Istanbuls wurde das neue Parlament in Ankara gegründet, das verkündete, der legitime Nachfolger der Istanbuler Kammer zu sein, da Istanbul militärisch besetzt und die dortige Regierung und der Sultan nicht mehr souverän seien. Atatürk gab am 19. März 1920 eine Meldung heraus, in der es hieß, in Ankara werde sich ein Parlament mit weitreichenden Kompetenzen versammeln. Des Weiteren wurde verkündet, wie die Abgeordneten gewählt werden müssen und dass die Wahl spätestens in 15 Tagen durchgeführt werden müsse.
Das Parlament versammelte sich dann zum ersten Mal am 23. April 1920. Der älteste Abgeordnete Şerif Bey aus Sinop (geboren 1845) übernahm die Rolle des Alterspräsidenten und eröffnete die Sitzung wie folgt: Am 24. April 1920 fand die zweite Sitzung statt; Mustafa Kemal wurde zum Vorsitzenden des Parlamentes gewählt. Der Vertrag von Alexandropol vom 2. Dezember 1920 war das erste Abkommen, in dem die Gegenregierung in Ankara international als Verhandlungspartner anerkannt wurde. 1924 erfolgte der Umzug in das zweite Parlamentsgebäude, 1939 zog das Parlament in das heutige Gebäude um. Bis zur Abschaffung des Einparteiensystems gehörten dem Parlament nur Mitglieder der von Mustafa Kemal gegründeten CHP an. Ab 1946 waren jeweils mehrere Parteien im Parlament vertreten.
Nach dem Militärputsch vom 27. Mai 1960 wurde mit der Verfassung von 1961 das Zweikammersystem eingeführt. Die Große Nationalversammlung der Türkei setzte sich nunmehr aus zwei Kammern – der Nationalversammlung (Millet Meclisi) und dem Senat der Republik (Cumhuriyet Senatosu) – zusammen, die in den durch die Verfassung vorgesehenen Fällen als Plenarversammlung des Gesamtparlaments tagten (Art. 63 der Verfassung). Die Nationalversammlung bestand gemäß Art. 67 der Verfassung aus 450 Abgeordneten, der Senat der Republik umfasste 150 aus allgemeinen Wahlen hervorgehende und 15 vom Präsidenten der Republik bestellte Mitglieder (Art. 70 Abs. 1 der Verfassung). Darüber hinaus gehörten dem Senat der Republik die in Art. 70 Abs. 2 der Verfassung genannten „natürlichen Mitglieder“ (tabiî üyeler) auf Lebenszeit an. Während die Legislaturperiode für die Nationalversammlung in Art. 69 Abs. 1 der Verfassung auf vier Jahre festgesetzt war, betrug die Wahlperiode des Senats sechs Jahre mit alle zwei Jahre stattfindender Drittelerneuerung der gewählten sowie der vom Präsidenten bestellten Mitglieder (Art. 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 der Verfassung). Nach dem Militärputsch 1980 und mit der Verfassung von 1982 erfolgte die Rückkehr zum Einkammersystem.
Am 16. April 2017 fand ein Verfassungsreferendum statt, dessen vorgeschlagene Änderungen angenommen wurden und mit der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2018 in Kraft getreten sind. Dies bewirkte unter anderem die Tatsache, dass das Amt des Ministerpräsidenten zugunsten eines Staatspräsidenten mit erweiterter Macht abgeschafft wurde und die Anzahl der Abgeordneten im Parlament von 550 auf 600 angehoben wurde.
TBMM 1. Periode: 23. April 1920 bis 29. Oktober 1923
TBMM 2. Periode: 29. Oktober 1923 bis 2. August 1927
TBMM 3. Periode: 2. August 1927 bis 26. März 1931
TBMM 4. Periode: 4. Mai 1931 bis 23. Dezember 1934
TBMM 5. Periode: 1. März 1935 bis 27. Dezember 1938
TBMM 6. Periode: 3. April 1939 bis 15. Dezember 1943
TBMM 7. Periode: 8. März 1944 bis 14. Juni 1946
TBMM 8. Periode: 5. August 1946 bis 24. März 1950
TBMM 9. Periode: 22. Mai 1950 bis 12. März 1954
TBMM 10. Periode: 14. Mai 1954 bis 12. September 1957
TBMM 11. Periode: 1. Februar 1958 bis 27. Mai 1960
TBMM 27. Mai Neugründung: 6. Januar 1961 bis 25. Oktober 1961