Gregor von Brück (eigentlich Gregorius Henisch, Heinse, Heintz, Heinis und anders geschrieben, latinisiert: Pontanus; * Ende 1485 in Brück; † 15. Februar 1557 in Jena) war ein Politiker und sächsischer Kanzler der Reformationszeit.
Gregor von Brück wurde als Sohn des Schultheißen, nachmaligen Bürgermeisters und Ackerbürgers Georgius Heinse († 1527), in dem Landstädtchen Brück bei Belzig geboren. Seine Mutter ist unbekannt, Stiefmutter (Heirat 1525) war die Ursula Hemsendorf († 1529). Der katholische Theologe Simon Heins war sein älterer Bruder. Er wurde im Wintersemester 1502/1503 in der neu errichteten Universität in Wittenberg als „Gregorius Henisch de Bruck“ immatrikuliert, wo er am 22. Dezember 1505 Baccalaureus der freien Künste wurde.
Er studierte 1506 dann in Frankfurt/Oder und kehrte 1508 nach Wittenberg zurück, wo er sein Baccalaureat in den beiden Rechten am 14. März 1509 anmeldete. Nach sehr gut bestandenen Examen wurde er am 29. März 1509 durch Hieronymus Schurff promoviert. Unter dem berühmten Juristen Henning Göde wurde Gregor Brück in die juristische Praxis eingeführt, so dass er selbst zum gefragten Advokaten wurde.
1519 wurde er in den Wittenberger Rat gewählt. Der Kurfürst Friedrich der Weise verpflichtete ihn an seinem Hof als Hofrat. Er erschien 1520 erstmals als Kanzler des mitregierenden Bruders Johann des Beständigen und blieb dies bis Januar 1529. Mit diesem zog er beispielsweise zum Reichstag zu Worms, wo er verschiedene Verhandlungen führte. 1521 erhielt er in Wittenberg den Grad eines Doktors beider Rechte.
Als die Augustiner mit dem Beginn der Wittenberger Bewegung im Oktober 1521 die Abschaffung der Messe anstrebten, verhandelte er mit der Universität und dem Kapitel der Stadtkirche. So war er an vielen Angelegenheiten der Reformation beteiligt. Er begleitete und beriet seinen Kurfürsten auf den Reichstagen zu Speyer 1526 und 1529. Allerdings letzteres nicht mehr als Kanzler, denn dieses Amt gab er im Januar 1529 an seinen damaligen Mitstreiter Christian Beyer ab.
Dann war er auf dem Reichstag zu Augsburg am 25. Juni 1530, als das erste amtliche und bis heute verbindlich gebliebene Bekenntnis der lutherischen Kirchen, die Confessio Augustana, vor Kaiser Karl V. vorgetragen und überreicht wurde. Von Gregor Brück stammte auch die Idee, dass die Glaubensartikel schriftlich aufzusetzen und vorzutragen seien. Die von Christian Beyer vorgetragene deutsche Fassung der Augsburger Konfession rührt von ihm und er übergab an demselben Tage Kaiser Karl V. das lateinische Exemplar.
Am 22. September 1530 antwortete er im Namen der evangelischen Stände auf die Verlesung des Reichstagsabschiedsentwurfs zum Glauben. Er war zugegen bei der Gründung des protestantischen Bündnisses von Schmalkalden 1530. Weiterhin war 1531 an Unterhandlungen zwischen Katholiken und Protestanten im Frühjahr 1532 beim Konvent in Schweinfurt und Nürnberg beteiligt und er trug zum Zustandekommen des Religionsfriedens am 2. August 1532 bei.
Als der Kurfürst Friedrich der Weise verstarb, blieb er auch unter den neuen Landesherren Kurfürst Johann dem Beständigen und seit 1532 Kurfürst Johann Friedrich dem Großmütigen weiterhin am Hofe. So war er ab 1529 Assessor des Hofgerichts in Wittenberg und später Oberhofgerichtsassessor in Leipzig und Altenburg, bis er diesen Posten auf eigenen Wunsch am 26. Januar 1533 wieder aufgab. Durch diese Arbeiten wurde er zu einem unentbehrlichen Berater Martin Luthers und Philipp Melanchthons.
Nach dem Verlust der Kurwürde für die Wittenberger Linie 1547 (Johann Friedrich der Großmütige war ab 1547 nur noch Herzog des ernestinischen Landesteils) übte Gregor Brück sein Amt als sächsischer Hofrat nicht mehr aus. Er ging zunächst nach Weimar und wandte sich dann Jena zu, wo er sich als Professor der Rechte für die Gründung des Gymnasiums einsetzte, das nach seinem Tode am 15. Februar 1557 im selben Jahr zur Universität erhoben wurde.
Über seine familiären Verhältnisse liegen nur stark abweichende Angaben vor, die von 11 bis 12 Kindern sprechen. Demnach war er in erster Ehe ab 1515 verheiratet mit Anna Bule († 17. November 1527), Tochter eines Wittenberger Ratsherren Kilian Bule und dessen Frau Ursula Zülsdorf. Die zweite Ehe schloss er Anfang 1535 mit Barbara († 4. April 1567 in Jena), Tochter des Jenaer Amtsschössers Sebastian Wöllner d. Ä. und seiner Frau Catharina (Leubel?). Bekannt sind die Kinder:
Johannes Brück († 11. August 1534 in Wittenberg) ältester Sohn
Christian Brück, sächsischer Kanzler, verheiratet mit Barbara, einer Tochter Lucas Cranachs d. Ä., Ahne Johann Wolfgang von Goethes. Die Nachkommen des Christian Brück, die Ehringsdorfer Linie, endete Anfang des 18. Jahrhunderts im Mannesstamm.
N.N. (Tochter) Brück, verheiratet 1565 mit Michael Cappel († 1567), Bürger in Saalfeld
Christian Brück († 1580), wurde 1574 mit Ehringsdorf, Großkröbitz und Hammerstedt mitbelehnt, verheiratet 1569 mit Ursula Cotta, Tochter des Bonaventura Cotta/Kotte, Bürgermeister in Eisenach
Barbara Brück († 24. Februar 1607), verheiratet 1. Mai 1568 mit Jacob Schröter dem Älteren, Bürgermeister in Weimar
Sibilla Brück († 1584), verheiratet mit Caspar Schön († 1579), Bürgermeister in Weimar, und in 2. Ehe am 30. Januar 1581 in Weimar mit Abraham Gärtner, Ratskämmerer und Goldschmied in Weimar
Euphrosyna Brück († 1588), verheiratet mit Johann Martini, fürstlich sächsischer Lehnssekretär in Weimar
Margaretha Brück († 1588), verheiratet mit Johann Magdeburg († 1620), fürstlich sächsischer Registrator und Ratsherr in Weimar