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Gleichgeschlechtliche Ehe

Ehe, in der beide Ehepartner das gleiche Geschlecht haben

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Die gleichgeschlechtliche Ehe ist eine Zivilehe, in der beide Partner das gleiche Geschlecht haben. Neben der Eheschließung existieren in manchen Staaten andere Rechtsinstitute zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare, insbesondere in Form der eingetragenen Partnerschaft.

Das zivilrechtliche Konzept der Ehe umfasst eine Vielzahl von verbundenen Rechten und Pflichten, wie Erbrecht, Vertragsrecht und rechtliche Vertretung, Obsorge und (gemeinsame) Adoption, Aufenthaltsrecht, Steuerrecht, Versicherungswesen und Namensrecht, für die Partner und ihre Kinder.

Die „Ehe für alle“ bzw. „Öffnung der Ehe“ – wie die Einführung eines Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare oft genannt wird – bedeutet die Gewährung gleicher Rechte und die volle rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften seitens des Staates. Es wird damit die Erwartung verbunden, dass sie auch zu einem Abbau der Diskriminierung homosexueller Menschen in der Gesellschaft beiträgt.

Der europäische Teil der Niederlande ermöglichte gleichgeschlechtlichen Paaren 2001 als erstes Land die Schließung einer Ehe. Derzeit ist gleichgeschlechtlichen Paaren in 39 Staaten (Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Ecuador, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Kanada, Kolumbien, Kuba, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Mexiko, Nepal, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Südafrika, Taiwan, Thailand, Uruguay, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich) landesweit die Eheschließung möglich. In weiteren Staaten gibt es derzeit Bemühungen, für gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit zur Eheschließung zu schaffen (Siehe dazu auch den Detailartikel Rechtliche Situation für gleichgeschlechtliche Paare).

Am 25. November 2025 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass sämtliche EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, im EU-Ausland geschlossene Ehen anzuerkennen.

Häufig werden umgangssprachlich statt des Begriffs „gleichgeschlechtliche Ehe“ die Begriffe „Homo-Ehe“, „lesbische Ehe“, „schwule Ehe“ und „homosexuelle Ehe“ verwendet, mit den daran haftenden Einschränkungen bzw. semantischen Problemen. Beispielsweise kann mit „Homo-Ehe“ sowohl die gleichgeschlechtliche Ehe als auch die eingetragene Partnerschaft gemeint sein. Welche der beiden Möglichkeiten mit „Homo-Ehe“ letztlich genau gemeint ist, lässt sich dann nur mit Hintergrundwissen aus dem Zusammenhang erschließen. Der Ausdruck „lesbische Ehe“ umfasst keine Männerpaare. Der Ausdruck „schwule Ehe“ umfasst keine Frauenpaare.

In englischen Texten ist von same-sex marriage oder gay marriage, in französischen von mariage gay oder mariage homosexuel die Rede.

Um die Verallgemeinerung von der Ehe zwischen Mann und Frau zur Ehe zwischen zwei Menschen auszudrücken, kann man von einer „geschlechtsunabhängigen Ehe“ (das Recht auf Eheschließung gilt für alle Paare unabhängig vom Geschlecht der Partner) oder von einer „gleichberechtigten Ehe“ (alle Paare sind in gleicher Weise berechtigt, eine Ehe zu schließen) sprechen. Seit der französischen Präsidentschaftswahl 2012, bei der die Öffnung der Ehe ein Wahlversprechen des Wahlsiegers François Hollande war, hat sich auch außerhalb Frankreichs für denjenigen Ehebegriff, der die verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehe zusammenfasst, der von François Hollande geprägte Ausdruck „Ehe für alle“ (« mariage pour tous ») mehr und mehr durchgesetzt. Diese Ausdrücke unterscheiden sich somit gegenüber dem Ausdruck „gleichgeschlechtliche Ehe“ dadurch, dass sie verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehen unter einem Begriff zusammenfassen, wie es dem Gedanken der Gleichberechtigung aller Menschen entspricht. Allerdings lässt der Begriff „gleichberechtigte Ehe“ eher an die Gleichberechtigung zwischen Ehefrau und Ehemann denken, während der Begriff „Ehe für alle“ ignoriert, dass in allen Staaten mehr oder weniger weit reichende Eheverbote bezüglich Heirat unter Verwandten bestehen.

Staaten und Regionen mit gleichgeschlechtlicher Ehe

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über diejenigen Staaten und Teilgebiete von Staaten, in denen gleichgeschlechtliche Paare bereits das Recht auf zivile Eheschließung haben oder bald haben werden.

Historische Entwicklung und Initiativen zur Einführung

Die gleichgeschlechtliche Ehe ist ein relativ junges Phänomen, das erst zu Beginn des 21. Jahrhunderts ermöglicht wurde.

Aus dem Jahr 1580 wird allerdings von der Gründung einer portugiesischen Bruderschaft in der römischen Kirche San Giovanni a Porta Latina berichtet, deren Mitglieder versuchten, durch formale Eheschließung die religiöse Anerkennung ihrer Verbindung zu erreichen:

Im 20. Jahrhundert gab es lediglich eingetragene Partnerschaften, die Dänemark als erster Staat der Welt 1989 einführte. Der erste Staat der Welt, welcher die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubte, waren die Niederlande 2001. In den folgenden Jahren kamen immer mehr Staaten hinzu, die eingetragene Partnerschaften bzw. die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt haben. Für die Zukunft ist eine deutliche Zunahme der Zahl derjenigen Staaten zu erwarten, die gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Eheschließung ermöglichen. Vor allem in Europa, Lateinamerika sowie in der sonstigen westlichen Welt sind eine Vielzahl von Staaten diesbezüglich aufgeschlossen.

In diesem Abschnitt werden geographisch nach Kontinenten geordnet weltweit die historischen Entwicklungen in denjenigen Staaten genauer beschrieben, in denen das Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung entweder bereits besteht oder bald bestehen wird bzw. in denen es zumindest Initiativen zur Einführung des Rechts auf gleichgeschlechtliche Eheschließung gibt. Wenn es weder eine staatliche Anerkennung in einem bestimmten Land gibt, noch ausreichende Informationen zur Meinung der jeweiligen Bevölkerung vorliegen, werden diese Staaten nicht aufgelistet.

In Europa sind es derzeit vor allem west- und nordeuropäische Staaten, in denen gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung haben. In einigen mittel- und südeuropäischen Staaten, wie beispielsweise Italien, dürfen gleichgeschlechtliche Paare derzeit nur eingetragene Partnerschaften schließen. Dort gab und gibt es jedoch bereits einige Initiativen zur Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen. In Ost- und Südosteuropa erhalten gleichgeschlechtliche Partnerschaften dagegen vorwiegend überhaupt keine rechtliche Anerkennung; aufgrund der im Vergleich zur nordwesteuropäischen Bevölkerung homophoberen Bevölkerung in Ost- und Südosteuropa haben es Initiativen zur rechtlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in Ost- und Südosteuropa deutlich schwerer. Zusammenfassend sind hinsichtlich der rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare in Europa sowohl ein West-Ost-Gefälle als auch ein Nord-Süd-Gefälle erkennbar.

In der Europäischen Union gilt, dass in einem Mitgliedstaat, in dem Paaren die Schließung einer Ehe und/oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft möglich ist, Eheurkunden und Partnerschaftsurkunden, die in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurden, in Hinsicht der Personenfreizügigkeit anerkannt werden. Der nicht freizügigkeitsberechtigte Partner hat ein Anrecht auf eine Aufenthaltsgenehmigung. Die Zuerkennung darüber hinausgehender Rechte obliegt der ausschließlichen Kompetenz der Mitgliedstaaten.

Am 25. November 2025 stellte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil fest, dass sämtliche EU-Staaten verpflichtet sind, innerhalb der EU geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen (Urteil ECJ 147/2025).

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