Gisela Piltz (* 3. Dezember 1964 in Köln) ist eine deutsche Politikerin (FDP).
Nach dem Abitur 1983 auf dem städtischen Luisen-Gymnasium in Düsseldorf machte Gisela Piltz eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung Düsseldorf für den gehobenen nichttechnischen Dienst, die sie 1986 als Diplom-Verwaltungswirtin beendete. Anschließend war sie bei der Stadt Düsseldorf als Inspektorin tätig und begann 1987 ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn, welches sie 1993 mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete. Nach Ableistung des Referendariats bestand sie 1995 das zweite Staatsexamen und wurde 1996 Leiterin des Abgeordnetenbüros von Edzard Schmidt-Jortzig. Noch im selben Jahr wechselte sie als Projektmanagerin zur UFA-Theater AG in Düsseldorf und war anschließend von 2000 bis 2002 bei der Projektgesellschaft „Kai 18“ in Düsseldorf tätig. Seit 2003 ist sie selbständige Rechtsanwältin.
Piltz trat bereits als Schülerin 1980 in die FDP ein und engagierte sich zunächst bei den Jungen Liberalen. Bei den Wahlen zum Bundesvorsitz der Jungen Liberalen erhielt sie 1989 in der Urwahl durch die Mitglieder zwar die meisten Stimmen, verfehlte aber die absolute Mehrheit. Sie musste sich daher auf dem Bundeskongress der Julis einer Stichwahl durch die Delegierten gegen den in der Urwahl zweitplatzierten Hermann Brem stellen, in der sie unterlag.
Zwischen 2004 und 2014 war sie Kreisvorsitzende der FDP Düsseldorf und von 2005 bis 2013 stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Nordrhein-Westfalen. Seit Juni 2007 gehört sie außerdem dem FDP-Bundesvorstand an.
2006 gründete sie zusammen mit Liane Knüppel, Hartmut Knüppel, Daniel Bahr, Hans-Joachim Otto, Joachim Stamp und Johannes Vogel den Verein Netzwerk 80 e. V. als Zusammenschlusses aller Bundesvorstandsmitglieder und Bundesgeschäftsführer der Jungen Liberalen seit 1980.
Von 1999 bis 2003 gehörte Piltz dem Rat der Stadt Düsseldorf als Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion an.
Am 11. November 2002 rückte Gisela Piltz für den ausgeschiedenen Abgeordneten Ingo Wolf in den Bundestag nach, dem sie sodann bis 2013 angehörte. Sie war in den Jahren 2005–2010 Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion für Innen- und Kommunalpolitik und Mitglied des Beirats der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Ab 2005 war Piltz Vorsitzende der Landesgruppe der FDP-Bundestagsabgeordneten aus NRW. Am 26. Oktober 2009 wurde sie von der Bundestagsfraktion der FDP zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Von 2009 bis 2013 war Piltz Mitglied des Bundestags-Innenausschusses und des Geschäftsordnungsausschusses. Zudem war sie die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion mit den Schwerpunkten Datenschutz und innere Sicherheit.
Daneben war Piltz seit dem 13. Dezember 2012 Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, das für den Bundestag die Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert, und im Vertrauensgremium, das die Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste des Bundes beschließt. Piltz war damit die erste Frau in dieser Position.
Bei der Bundestagswahl 2013 scheiterte die FDP an der 5-Prozent-Hürde. Gisela Piltz verlor damit ihr Abgeordnetenmandat.
Entsprechend ihrer politischen Schwerpunkte hat sich Piltz besonders in den Bereichen „Datenschutz“, „Bürgerrechte“ und „innere Sicherheit“ engagiert. So stellte die FDP-Bundestagsfraktion auf ihre Initiative hin am 14. November 2007 (16. Wahlperiode) eine Große Anfrage an die schwarz-rote Bundesregierung zum Thema „Achtung der Grundrechte“. Darin kritisierte Piltz, dass die Balance von Freiheit und Sicherheit zu Ungunsten der freiheitlichen Grundrechte der Bürger schwinde.
Nach Ende ihrer Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete 2013 erwog Piltz zunächst die Rückkehr in den Düsseldorfer Stadtrat. Die Ratsfraktion positionierte sich jedoch auf der Seite von Marie-Agnes Strack-Zimmermann.
Zusammen mit der FDP-Fraktion lehnt Gisela Piltz die Vorratsdatenspeicherung ab. Für Piltz entspräche eine anlasslose, präventive Sicherung der Kommunikation sämtlicher Bürger nicht dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zudem würde die Unschuldsvermutung ausgehebelt und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die Vorratsdatenspeicher wäre ein großer Schritt Richtung „gläserner Bürger“.
Piltz hat sich an der Klage gegen das von der große Koalition beschlossene Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt.
Reform des Melderechts und Adressdatenhandel
Im Juni 2012 stand Piltz neben Hans-Peter Uhl (CSU) im Zentrum der Kritik an der Meldegesetz-Reform durch den Bundestag. Sowohl der Inhalt als auch die Art und Weise der Verabschiedung standen im Fokus der öffentlichen Kritik. Die Gesetzesvorlage, die unter anderem das bisher länderspezifisch geregelte Meldewesen in die Zuständigkeit des Bundes übertragen soll, wurde von lediglich 17 anwesenden Abgeordneten beschlossen, die den Fraktionen der Union und FDP angehörten. Die 10 anwesenden Oppositionsabgeordneten von SPD, Grüne und Linke stimmten dagegen. Da keiner der anwesenden Abgeordneten bzw. Fraktionen die Beschlussfähigkeit des Bundestages offiziell anzweifelte, ist die Abstimmung trotz der geringen Zahl der teilnehmenden Abgeordneten nicht ungültig.
Auslöser der Kritik waren die nur einen Tag zuvor eingebrachten Änderungen am zu verabschiedenden Gesetzestext. Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung verlangte ursprünglich, dass Bürger den Meldeämtern ausdrücklich die Erlaubnis dazu erteilen müssten, ihre Daten an Dritte für Werbezwecke und den Adresshandel weitergeben zu dürfen. Am Vortag der Abstimmung der Gesetzesvorlage legte Piltz jedoch zusammen mit Hans-Peter Uhl im Innenausschuss einen Änderungsantrag vor, in dem er die verbraucherfreundliche Zustimmungsregelung in ihr Gegenteil umkehrte: Die Meldedaten der Bürger sollten demzufolge für Werbezwecke und für Adresshandel herausgegeben werden dürfen, es sei denn, der Bürger hätte der Herausgabe im Vorfeld ausdrücklich schriftlich widersprochen. Und selbst dieser Widerspruch wäre unwirksam gewesen, wenn ein Adresshändler seine bereits vorhandenen Datenbanken lediglich aktualisieren wollte. Dieser handstreichartig eingebrachte Änderungsvorschlag wurde im Innenausschuss von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Opposition angenommen und die so geänderte Gesetzesvorlage wurde am nächsten Tag vom Bundestag in nur 14 Sekunden in dritter Lesung ohne Aussprache angenommen.
Am 9. Juli 2012 Focus Online zitierte einen Mitarbeiter Uhls Mitarbeitern mit den Worten „Hätten wir die Einwilligungslösung gemacht, hätten ja alle Versandhändler aufgeschrien.“ Der Satz musste später entfernt werden. Unter dem Artikel hieß es in Folge: „Zwei Zitate eines Mitarbeiters, die in der ursprünglichen Version dieses Artikels standen, wurden auf Bitte des Büros Uhls mit dem Hinweis auf ein Missverständnis entfernt.“