Gisèle Halimi (geboren als Zeiza Gisèle Élise Taïeb; * 27. Juli 1927 in La Goulette, Französisches Protektorat Tunesien; † 28. Juli 2020 in Paris) war eine französische Rechtsanwältin, Feministin und Bürgerrechtsaktivistin tunesischer Herkunft.
Zeiza Gisèle Élise Taïeb – den Namen Gisèle Halimi nahm sie erst 1949 nach ihrer Verheiratung an – wurde 1927 im 10 km von Tunis entfernten La Goulette als Tochter von Fortunée („Fritna“) (geb. Metoudi), einer Sephardin, Tochter eines Rabbiners, und Édouard Taïeb, einem jüdischen Berber, geboren. Der Vater arbeitete als Angestellter in einer Anwaltskanzlei.
Gisèle Halimi wuchs gemeinsam mit ihren Geschwistern – dem zwei Jahre älteren Bruder Marcel, der vier Jahre jüngeren Schwester Gaby und dem Jüngsten, ihrem Bruder Henri – zunächst in La Goulette, dann im Zentrum von Tunis auf. Ihr Bruder André war bereits im Alter von zwei Jahren durch einen tragischen Unfall ums Leben gekommen.
In Halimis Familie herrschte patriarchalische Ordnung: Die Geburt eines Mädchens wurde als „malédiction“, als Fluch, aufgefasst, und ihre Geburt wurde von ihren Eltern mehrere Wochen verschwiegen, weil man sich gegenüber Verwandten und Freunden schämte, dass sie kein Junge war. Und das setzte sich ununterbrochen fort:
Ihre Mutter war mit 16 Jahren verheiratet worden, gemäß der zu dieser Zeit in Tunesien, auch in jüdischen Familien, vorherrschenden Normen, hatte alle zwei Jahre ein Kind geboren und glaubte, dass ihre Tochter diese Tradition fortsetzen würde.
Das Leben ihrer Mutter zu sehen – unterwürfig, in völliger Abhängigkeit von ihrem Vater, den sie für noch so geringe Ausgaben um Geld anbetteln muss – machte ihr Angst. Und es war diese unterschiedliche Behandlung der Geschlechter, die für Mädchen ausschließlich Ehe und Mutterschaft und die weibliche Unterordnung festschreiben sollten, gegen die sie schon früh rebellierte und beschließen ließ, niemals von einem Mann abhängig zu sein. Gerade 10 Jahre alt, weigerte sie sich, ihre Brüder zu bedienen, ging sogar so lange in einen Hungerstreik, bis ihre Eltern nachgaben.
Auch für die (Aus-)Bildung von Mädchen wollte man in der Familie kein Geld ausgeben, schon gar nicht für den Besuch eines Gymnasiums. Doch von ihrer Lehrerin ermutigt nahm Halimi an einem Wettbewerb teil, bei dem sie ein Stipendium erhielt, das sie von den Schulgebühren befreite. So gelangte sie aufs Gymnasium, das Lycée Armand-Fallières.
Angetrieben von der Erkenntnis, dass Wissen, Erfolg in der Schule, für sie der einzige Ausweg war, dem von Traditionen festgeschriebenen Schicksal der Frauen zu entfliehen, waren ihre Schulleistungen so überragend, dass das Stipendium Jahr um Jahr verlängert wurde. Mit 17 Jahren bestand sie ihr Abitur (baccalauréat) mit Auszeichnung.
Während ihrer gesamten Schulzeit fragte sie sich, warum ihren brillanten Leistungen in der Schule innerhalb der Familie nur Gleichgültigkeit entgegengebracht wurde, während ihre Brüder, die keineswegs so erfolgreich waren, für ihre weitaus geringeren Leistungen gelobt wurden.
Folgerichtig wehrte sie sich auch gegen eine Ehe, die ihre Eltern, als sie gerade vierzehn Jahre alt geworden war, mit einem doppelt so alten wohlhabenden Ölhändler arrangieren wollten.
Seit ihrem 14. Lebensjahr träumte sie davon, nach Frankreich zu gehen, um dort zu studieren. Während ihrer Schulzeit hatte sie Schülern Nachhilfeunterricht gegeben, hatte das Geld, das sie dafür erhielt, zur Seite gelegt und bekam von den französischen Behörden die Aufenthaltserlaubnis für Frankreich.
Dort nahm sie an der Sorbonne ein Studium der Rechtswissenschaften, Philosophie und Politischen Wissenschaften auf und musste gleichzeitig als Telefonistin arbeiten, um das Studium finanzieren zu können. 1948 machte sie ihren Abschluss in Jura; ein Jahr später, 1949, wurde sie in Tunis als Rechtsanwältin zugelassen, 1956 auch in Paris.
1949 als Anwältin in Tunesien zugelassen, verteidigte sie Gewerkschafter und Mitglieder der Unabhängigkeitsbewegung.
Im Jahre 1953 kam Halimis erster bedeutender Prozess.
57 Tunesier wurden beschuldigt, am 23. Januar 1952 an einer Demonstration der Neo-Destur-Partei in Moknine teilgenommen zu haben.
Zuvor hatte das harte Vorgehen des am 13. Januar 1952 neu ernannten General-Residenten (Résident général) Frankreichs in Tunesien (s. frz. Wiki: Résident général de France en Tunisie), Jean de Hauteclocque, gegen die Unabhängigkeitsbewegung – Hauteclocque ließ einen geplanten Kongress der Neo-Destur-Partei verbieten, Habib Bourguiba und andere Parteimitglieder inhaftieren – das Land in Aufruhr versetzt und Demonstrationen geradezu provoziert.
In deren Verlauf war es zu Zusammenstößen zwischen den Demonstranten und kolonialen Ordnungskräften gekommen. Mehrere Polizisten waren bei den Auseinandersetzungen getötet worden.
Der Prozess fand vom 18. bis 25. Mai 1953 vor einem Militärgericht statt (Tunesien war zu diesem Zeitpunkt noch immer französisches Protektorat) (s. frz. Wiki: Protectorat français de Tunisie). Die Militärrichter verhängten hohe Haftstrafen und drei Todesurteile.