An diesem Tag

Gerhard Schröder (Politiker, 1910)

Deutscher Politiker (CDU), MdB, Bundesminister

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Gerhard Schröder (* 11. September 1910 in Saarbrücken; † 31. Dezember 1989 in Kampen auf Sylt) war ein deutscher Politiker (CDU). Der Jurist war von 1953 bis 1961 Bundesminister des Innern, von 1961 bis 1966 Bundesminister des Auswärtigen und von 1966 bis 1969 Bundesminister der Verteidigung.

Schröder galt als dynamisch und kompetent, aber distanziert. Als Außenminister prägte er insbesondere die Ostpolitik und die Partnerschaft der Bundesrepublik Deutschland zu den USA und Großbritannien. Bei der Wahl des deutschen Bundespräsidenten 1969 unterlag er mit dem bisher knappsten Ergebnis einer Bundesversammlung dem SPD-Kandidaten Gustav Heinemann.

Gerhard Schröder wurde 1910 als ältestes von drei Kindern des aus Ostfriesland stammenden Eisenbahnbeamten Jan Schröder und dessen Ehefrau Antina, geborene Duit, in Saarbrücken geboren. Er besuchte humanistische Gymnasien (das Ludwigsgymnasium in Saarbrücken, ein Gymnasium in Friedberg, das Landgraf-Ludwigs-Gymnasium Gießen) und absolvierte das Abitur am damaligen Kaiser-Wilhelm-Gymnasium in Trier im Jahr 1929.

Schröder nahm nach seinem Abitur das Studium der Rechtswissenschaft an der Albertus-Universität Königsberg auf, da er fern seines Heimatortes neue Erfahrungen sammeln wollte.

Später studierte er zwei Semester an der University of Edinburgh, wo ihn die britische Lebensart beeindruckte, der er sich zeitlebens verbunden fühlte.

Ab Sommer 1931 war er Student in Berlin, wo er die teilweise blutigen Auseinandersetzungen der politischen Kontrahenten in der Endphase der Weimarer Republik erlebte, und wechselte bald darauf an die Universität Bonn. In dieser Zeit engagierte er sich hochschulpolitisch und war Mitglied der Hochschulgruppe der DVP. Für diese zog er auch in den AStA der Universität ein.

In Bonn schloss Schröder das Jurastudium 1932 mit dem ersten und 1936 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen ab.

Assessorenzeit und Rechtsanwalt in Berlin 1933–1939

1934 wurde er in Bonn zum Dr. jur. promoviert. Seine Dissertation mit dem Titel Die außerordentliche Auflösung von Tarifverträgen war vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten verfasst worden, sodass sie nach der neuen, von den Nationalsozialisten erlassenen Gesetzgebung überholt und nur noch Makulatur war. Die Universität befreite ihn daher von der Verpflichtung, die Doktorarbeit drucken zu lassen.

Ab 1933 war er zunächst Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn. Von Oktober 1934 bis 1936 war er Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Berlin. 1935 musste er das Referendarlager Hanns Kerrl bei Berlin für drei Monate besuchen, wo ihm nach eigenem Bekunden die politische Indoktrinierung missfiel. 1936 dann wurde er Anwaltsassessor in einer großen Kanzlei, deren Mitarbeiter überwiegend Juden waren. Sein Kanzleichef und späterer Partner, Walter Schmidt, bescheinigte ihm im Entnazifizierungsverfahren, dass er damals jüdischen und anderen verfolgten Mandanten zur Seite gestanden habe, sodass er des Öfteren mit dem Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund, dem er unter der Mitgliedsnummer 013115 angehörte, Probleme gehabt habe. 1939 wurde er Rechtsanwalt mit der Spezialisierung auf Steuerrecht.

Im September 1939 wurde er zur Wehrmacht eingezogen und in der Nähe von Berlin zum Funker ausgebildet. Von September 1940 bis Mai 1941 erhielt er eine Freistellung von der Wehrmacht und war während dieser Zeit in seiner Kanzlei in Berlin tätig. Daraufhin wurde er ins besetzte Dänemark nach Silkeborg und auf die Insel Fanø kommandiert. Im Russlandfeldzug geriet er in den Kessel von Cholm und wurde dort durch einen Granatsplitter im rechten Unterschenkel verwundet, so dass er bis 1943 kriegsuntauglich war. Nach seiner Genesung wurde er als Funklehrer (zuletzt im Dienstgrad Unteroffizier) in der Nähe von Berlin eingesetzt und ergab sich den US-amerikanischen Truppen 1945 bei Calbe. Er wurde in einem britischen Kriegsgefangenenlager bei Bad Segeberg interniert und war dort Übersetzer. Bereits im Juni 1945 wurde er aus der Kriegsgefangenschaft entlassen.

Seine Ehefrau Brigitte Schröder (geb. Landsberg), deren Bruder ein Freund und Studienkollege Schröders war, galt nach den Nürnberger Gesetzen aufgrund ihrer teilweise jüdischen Herkunft als „Mischling“. Die Hochzeit war daher nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Wehrmacht möglich. Schröder musste schriftlich auf eine militärische Karriere verzichten, so dass er in der Wehrmacht lediglich den Rang eines Obergefreiten bekleidete. Die Hochzeit fand im Mai 1941 als Ferntrauung statt.

Gerhard und Brigitte Schröder hatten drei Kinder:

Berufliche Tätigkeit 1945–1953

Nach seiner Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft traf er seine Frau, die mit den gemeinsamen Kindern vom Rittergut ihrer Eltern in Schlesien vor der Roten Armee geflohen war, in Hamburg wieder. Dort lebten sie zunächst bei seinen Eltern. Sein Vater Jan starb am 24. November 1945.

Noch 1945 bewarb sich Schröder beim Oberpräsidenten der Rheinprovinz, Hans Fuchs, in Düsseldorf und erhielt eine Anstellung als Oberregierungsrat. Diese behielt er auch, nachdem die britische Besatzungsmacht Fuchs durch Robert Lehr ersetzt hatte. In dieser Zeit knüpfte er auch Kontakte zu Konrad Adenauer und Kurt Schumacher.

Zum Jahreswechsel 1945 auf 1946 wurde er Leiter des deutschen Wahlrechtsausschusses in der britischen Besatzungszone. Dieser Ausschuss hatte die Aufgabe, der britischen Besatzungsmacht Vorschläge zum Ablauf der ersten Kommunalwahlen zu unterbreiten.

Mit der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde er ins Innenministerium versetzt und war dort auch für Wahlfragen auf Landesebene zuständig. Mit dem damaligen SPD-Minister Walter Menzel kam es zu keiner konstruktiven Zusammenarbeit, was maßgeblich an dessen Festhalten am Verhältniswahlrecht lag, während Schröder ein Mehrheitswahlrecht favorisierte. Als ein ehemaliges Mitglied der SS namens Hans-Walter Zech-Nenntwich, der unter seinem neuen Namen Nansen als britischer Agent tätig war, Berater des Innenministers wurde, sorgte Schröder für dessen Entlassung, quittierte aber selbst daraufhin den Dienst, da das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherren nicht mehr gegeben war. Zech-Nenntwich wurde später wegen Kriegsverbrechen rechtskräftig verurteilt.

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