Gerhard Anton von Halem (* 2. März 1752 in Oldenburg (Oldb); † 4. Januar 1819 in Eutin) war ein deutscher Schriftsteller, Jurist und Oldenburgischer Verwaltungsbeamter.
Halem wurde im damals zu Dänemark gehörenden Oldenburg geboren. Seine Eltern waren der Stadtsyndikus und Justizrat Anton Wilhelm von Halem (1711–1771) und dessen Ehefrau Magdalena Sophia Wardenburg (1733–1809). Nach dem frühen Tod seines ersten Sohnes, legte sein Vater Wert auf eine gute Ausbildung seines verbliebenen Sohnes, auch um diesen möglichst schnell in eine Einkommen sichernde, aber auch Ansehen verleihende berufliche Position zu bringen. Halem hatte dadurch früh Zugang zur Bibliothek seines Vaters. Zunächst wurde er durch Hauslehrer unterrichtet und besuchte ab 1761 die Lateinschule in Oldenburg. Hier erhielt er erste literarische Eindrücke durch seinen Lehrer Johann Michael Herbart, mit dem er zeitlebens befreundet blieb. Bereits im Alter von 16 Jahren besuchte er die Brandenburgische Universität Frankfurt an der Oder und später die Universität Straßburg. Sein Leben war aber nicht nur durch die Erziehung zum juristischen Beruf bestimmt, sondern er sollte zugleich bürgerliche Tugenden entwickeln, um als akademisch ausgebildeter Leistungsträger neben dem beruflichen Aufstieg auch soziale und gesellschaftliche Geltung zu erlangen. So unternahm er mit seinem Vater Reisen nach Bremen, Hamburg und Holland, besuchte eifrig Theater und Konzerte, reiste während seines Studiums nach Berlin und erlernte die italienische Sprache. Nach einem Praktikum am Reichskammergericht in Wetzlar promovierte er bereits mit 18 Jahren zum Dr. jur. in Kopenhagen.
Nach der Rückkehr nach Oldenburg unterstützte er zunächst seinen Vater in dessen Kanzlei und übernahm nach seinem Tod 1771 die Geschäfte und die Ernährung der hinterbliebenen Familie.
Eintritt in den Oldenburgischen Staatsdienst und Nobilitierung
Bereits 1775 trat der Aufklärer in den Staatsdienst des nach dem Vertrag von Zarskoje Selo 1773 nun wieder selbständigen und zum Herzogtum erhobenen Oldenburg ein. Mit der Schaffung des selbständigen Herzogtums nach langer dänischer Verwaltung und der Etablierung der Residenz und des Verwaltungszentrums in der Stadt Oldenburg, bot sich für Halem die Chance, ab Mitte der 80er Jahre an der Bildung einer im Sinne der Aufklärung gemäßigt reformorientierten Landesverwaltung aus einer Gruppe akademisch gebildeter, leistungsfähiger und staatsloyaler Beamter beteiligt zu sein.
Zunächst war er als Assistent des nach der Struensee-Affäre aus Dänemark verbannten Landvogts Georg Christian Oeder tätig und übernahm dann die Stelle des verstorbenen Helfrich Peter Sturz als Justizrat in der oldenburgischen Regierungskanzlei ein. In dieser Zeit war Halem maßgeblich an den Reformen des oldenburgischen Sozial- und Justizwesens sowie der Infrastruktur und des Landrechts beteiligt.
Seit 1776 gehörte Halem der Oldenburger Freimaurerloge Zum goldenen Hirsch an und fungierte von 1785 bis 1790 als ihr Meister vom Stuhl. Die Reformbestrebungen der Freimaurerei in einer Zeit anhaltender Krisen verfolgte er mit Interesse und Anteilnahme. Dem Illuminatenorden stand er zumindest nahe, mit den beiden führenden Vertretern des Ordens in Norddeutschland, Adolph Freiherrn von Knigge, Johann Joachim Christoph Bode und Friedrich Nicolai, für den er auch dessen Allgemeine deutsche Bibliothek rezensierte, war er bekannt.
1792 erhielt er zu München den Reichsadelsstand und die Wappenbesserung.
Tätigkeit in der Franzosenzeit
Halem blieb die meiste Zeit seines Lebens im Dienste des Herzogs Peter Friedrich Ludwig. 1807 wurde er zum Leiter der Regierungskanzlei und des Konsistoriums ernannt und erreichte damit seinen Karrierehöhepunkt. Als Oldenburg 1811 dem Französischen Kaiserreich einverleibt wurde (→ Oldenburgische Franzosenzeit), bot der Herzog Halem an, diesen ins russische Exil zu begleiten. Halem lehnte dies jedoch mit der Begründung seines fortgeschrittenen Alters ab und trat unter Verlust seiner bisherigen Ämter zunächst als Richter beim Oldenburger Tribunal in französische Dienste. 1812 musste er nach Hamburg wechseln und wurde dort Mitglied des Kaiserlichen Gerichtshof (Cour Impériale) der drei Hanseatischen Departements. Selbst als Hamburg in den Wirren der Befreiungskriege nach kurzzeitiger Besetzung durch alliierte Truppen von den französischen Truppen zurückerobert wurde, kehrte Halem in sein Amt am Kaiserlichen Gerichtshof in Hamburg zurück.
Ein Grund dafür ist darin zu sehen, dass Halem große Hoffnungen in neue französische, geordnete, aufgeklärte und bürgerliche Rechtsprechung hatte, zumal er selbst in Oldenburg eine Reform in diese Richtung umzusetzen versuchte. Als Jurist verfolgte er die Entwicklung der Rechtsprechung im revolutionären Frankreich. Die Einführung des Code civil auch in den angegliederten Departements in Norddeutschland begrüßte er in einer inhaltlich überlieferten Ansprache.
Nach der Niederlage Napoleons und der darauffolgenden Restauration wurde Halem Erster Rat der Regierung in Eutin im Fürstentum Lübeck, welches zu Oldenburg gehörte, da nach den Befreiungskriegen die Wiederanstellung wegen seiner frankophilen Haltung und des Argwohns – auch in der Öffentlichkeit – gegen seine anhaltende „Franzosenfreundlichkeit“ entgegen seiner Hoffnung nicht möglich erschien. In Eutin war er seit März 1814 als Justizrat in der obersten Behörde dieses Landesteils tätig. Welches Ansehen von Halem bei dem wiedergekehrten Herzog gehabt haben muss, zeigt die Tatsache, dass Peter Friedrich Ludwig im Zuge dieser Versetzung die Privatbibliothek seines Beamten käuflich erwarb und in das Eutiner Schloss bringen ließ, wo Halem diese Sammlung von 8000 Bänden weiter nutzen konnte. Die Bibliothek Halems bildet den Grundstock der heutigen Eutiner Landesbibliothek.
Mit Gerhard Anton Gramberg, Landarzt in Oldenburg und herzoglicher Leibarzt, mit dessen Töchtern Frederike Wilhelmine und Sophie er in zweiter und dritter Ehe vermählt war, war er freundschaftlich verbunden. Mit diesem gab er verschiedene Zeitschriften von regionaler Bedeutung heraus.
Er war mehrfach verheiratet. Seine erste Frau wurde am 12. Januar 1781 Susanna Sophia Wardenburg (* 10. Januar 1762; † 15. Juni 1782). Das Paar hatte eine Tochter:
Berhardine Wilhelmine Sophie (* 29. Dezember 1781; † 8. November 1808) ⚭ Adam Christian Langreuter (* 12. Februar 1772; † 21. März 1859), Theologe
Nach dem Tod seiner Frau heiratete er am 4. Juni 1798 Friederike Wilhelmine Gramberg (* 1772; † 30. September 1815). Das Paar hatte folgende Kinder:
Susanne (* 18. Dezember 1802; † 2. März 1865)
Arnold (* 14. August 1799; † 4. März 1848) ⚭ Dorothea Elisabeth Heuer (* 20. August 1797; † 1880)