An diesem Tag

Georg V. (Hannover)

König von Hannover, Deutschland

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Georg V., König von Hannover und 2. Duke of Cumberland and Teviotdale (* 27. Mai 1819 in Berlin; † 12. Juni 1878 in Paris) war von 1851 bis 1866 der letzte König von Hannover.

Herkunft und Zeit als Kronprinz (1819–1851)

Prinz Georg Friedrich Alexander Karl Ernst August, KG, war der Sohn des späteren Königs Ernst August I. von Hannover aus der deutsch-britischen Dynastie des Hauses Hannover und seiner Frau Friederike zu Mecklenburg. Als Enkel König Georgs III. in männlicher Linie war er Prinz von Großbritannien und Irland. Georg war mit den meisten deutschen Herrscherhäusern eng verwandt und unter anderem mütterlicherseits Cousin ersten Grades der preußischen Könige Friedrich Wilhelm IV. und Wilhelm I. und des Großherzogs Friedrich Wilhelm II. zu Mecklenburg-Strelitz, sowie väterlicherseits der britischen Königin Victoria.

Seine Kindheit verbrachte er zunächst in Berlin, wohin seine Eltern aufgrund der Feindschaft des Britischen Parlaments gegen seinen Vater übergesiedelt waren, und später in Großbritannien. Nach dem Ende der Personalunion zwischen Großbritannien und Hannover und der Thronbesteigung seines Vaters in Hannover wurde er Kronprinz, blieb aber auch Zweiter in der britischen Thronfolge – bis zur Geburt des ersten Kindes Königin Victorias, Prinzessin Victoria (1840–1901).

Am 14. Juli 1839 lernte Georg V. die 21-jährige Marie von Sachsen-Altenburg in seiner Sommerresidenz Schloss Monbrillant kennen. Maries Vater Herzog Joseph und Georg waren über ihre Mütter Vettern ersten Grades. Das Paar heiratete am 18. Februar 1843 in der Schlosskirche Hannover.

Das Paar bezog zunächst den Fürstenhof in der Calenberger Neustadt, dann das Ernst-August-Palais in der Adolfstraße. In dieser Zeit wurden auch ihr Sohn und ihre beiden Töchter geboren.

Bereits in jungen Jahren war Georg erblindet. Das Augenlicht verlor er links 1829 durch eine Krankheit, rechts 1833 durch einen Unfall, der zu einer „Starkapsel“ führte. Dennoch erhielt er eine sehr sorgfältige Erziehung, wobei ihm sein hervorragendes Gehör und sein gutes Gedächtnis zugutekamen. Obwohl wegen seiner Blindheit Zweifel an seiner Eignung als Regent aufkamen, setzte sich sein Vater dafür ein, dass er König werden sollte, indem er mit der neuen hannoverschen Verfassung von 1840 körperliche Gebrechen als Ausschlussgrund von der Thronfolge abschaffte. 1842 ordnete Ernst August an, dass die vom Thronfolger zu vollziehende Unterzeichnung von Regierungsakten in Gegenwart von vereidigten Zeugen zu geschehen habe. Damit wurde dem blinden Kronprinzen das Leisten einer amtlich gültigen Unterschrift ermöglicht. Jedoch versuchte Georg zeit seines Lebens, seine Blindheit in der Öffentlichkeit zu verbergen. Georg, der seinen Vater schon während einer längeren Abwesenheit in Großbritannien 1843 vertreten hatte, folgte ihm nach dessen Tod am 18. November 1851 als König von Hannover, 2. Duke of Cumberland and Teviotdale und Earl of Armagh. Als Peer wurde er damit auch formal Mitglied des britischen Oberhauses.

Von seinem Vater und seinem Onkel mütterlicherseits, Karl Friedrich zu Mecklenburg (1785–1837), einem der einflussreichsten Männer am preußischen Hof, hatte er eine feudale und autokratische Staatsauffassung übernommen. Besonders deutlich wurde die Auffassung seines Königtums durch die Betonung des Gottesgnadentums, das im starken Gegensatz zu der in dieser Zeit vorherrschenden Staatsform der konstitutionellen Monarchie stand. Hannover zählte im Deutschen Bund zu den rückständigsten Staatsgebilden.

Georg V. verband seine Politik mit dem monarchischen Prinzip, um die königliche Souveränität gegenüber dem Landtag wieder zu stärken. Sein Vater Ernst August I. hatte im Zuge der Unruhen im Revolutionsjahr 1848 eine Verfassung ausarbeiten lassen müssen. Diese liberalen Tendenzen wollte der neue König von Hannover wieder einschränken. Das Instrument dafür war der hannoversche Bundestagsgesandte Eduard von Schele zu Schelenburg. Als Ministerpräsident sollte Schelenburg ein neues Kabinett bilden. Es war das erste von sechs Kabinetten, die Georg in seiner 15 Jahre dauernden Regierungszeit ernannte.

Am 1. August 1855 hob Georg V. die liberale Verfassung von 1848 wieder auf und stellte zum größten Teil die Verfassung von 1840 wieder her. In dem im selben Jahr aufgestellten Kabinett waren zum ersten Mal ausschließlich Adelige vertreten. Sein Günstling und Minister, Graf Borries, ging sogar so weit, zu planen, das Königreich Hannover in eine absolutistische Monarchie umzuwandeln. Georg V. fühlte sich von solchen Gedanken in seiner Rolle bestätigt. Er glaubte, wegen seiner Einsetzung durch Gott unfehlbar zu sein. Diese Sichtweise hatte fatale Auswirkungen auf seine Außenpolitik.

Neben den liberal-nationalen Spannungen der Reaktionsära (1848–1858) bestand eine weitere innenpolitische Herausforderung in den Folgen der Industriellen Revolution. Diese führte in vielen Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes zur Entstehung einer breiten Arbeiterschicht. Im Zusammenhang mit den ungelösten sozialen Missständen (siehe Soziale Frage) bestand aus Sicht Georgs V. ein Gefahrenpotential für die traditionelle gesellschaftliche Ordnung. Ein zentrales Ziel seiner Politik war daher, die Entwicklungen des technischen Fortschritts im Königreich Hannover einzudämmen und somit die Bildung einer Arbeiterschaft zumindest zu verlangsamen. Fabriken durften sich bis zum Untergang des Königreiches nicht in der Residenzstadt Hannover niederlassen. Die Förderung von Gilden und Zünften durch den König behinderte eine freie Entfaltung der Wirtschaft. Erst zum Ende seiner Regierungszeit ließ der König den Eisenbahnbau fördern und nahe Osnabrück die Georgs-Marien-Hütte gründen, was er aus der eigenen Kronkasse finanzierte.

Georg V. war ein religiöser Mann und nahm seinen Summepiskopat über die lutherische Landeskirche sehr ernst. Der von ihm am 14. April 1862 auf dem Verordnungsweg eingeführte neulutherische Katechismus stieß jedoch auf heftigen Widerstand (Katechismusstreit), sodass er die Verbindlichkeit im August desselben Jahres wieder aufheben musste. Die darauf folgenden Entlassungen und die Schaffung einer parlamentarisch strukturierten Landessynode 1863 führten gegen Georgs Absicht zur Stärkung der liberalen Strömungen in Kirche und Staat.

Die außenpolitische Situation Georgs V. war von dem Deutschen Dualismus bzw. dem Vormachtstreben der Großmächte Preußen und Österreich innerhalb des Deutschen Bundes geprägt. Als König eines Mittelstaates war Georg zu eigenständiger Politik nicht in der Lage, sondern musste sich entweder Preußen oder Österreich annähern. Dies empfand Georg als empfindlichen Eingriff in seine durch Gott legitimierte Souveränität als König. Vor allem gegen Preußen, das im Westen und Osten territorial an das Königreich Hannover grenzte, hegte der König, anders als sein Vater, eine tiefe Abneigung, die in der Bundesreformfrage, in der Angelegenheit wegen des Küstenschutzes, in der Zollvereinskrise und bei anderen Anlässen zu Tage trat. So verweigerte Georg V. Preußen die Genehmigung zum Bau der Eisenbahnlinie von Minden zum preußischen Kriegshafen in Wilhelmshaven.

Gegen den Beschluss seines Landtags weigerte er sich, der preußischen Forderung zur Neutralität und damit zum Bruch mit dem Deutschen Bund im bevorstehenden Deutschen Krieg zuzustimmen, sondern schloss sich den anderen loyalen Mittelstaaten an. Am 15. Juni 1866 forderte der preußische Gesandte den Abschluss eines Bündnisses binnen 24 Stunden. Auch sollte Georg V. seine Armee dem Oberbefehl der preußischen Truppen unterstellen sowie der Einberufung eines deutschen Parlamentes zustimmen. Am Abend des 15. Juni 1866 versuchten Magistrat und Bürgervorsteher von Hannover, den König von einem Bündnis mit Preußen zu überzeugen. Davon unbeeindruckt schloss Georg ihnen gegenüber seine Rede mit den Worten: „Als Christ, Monarch und Welf kann ich nicht anders handeln.“

Am 16. Juni 1866 um 3 Uhr nachts begab sich Georg V. in seinem Salonwagen zu seiner 20.600 Mann starken Armee nach Göttingen. Nach der unausweichlich gewordenen Kapitulation trotz der taktisch erfolgreichen Schlacht bei Langensalza wurde daraufhin das Königreich Hannover von preußischen Truppen besetzt. Eine Abdankung zugunsten seines Sohnes Ernst August, wie sie Königin Marie vorschlug, um den Bestand des Königreichs Hannover möglicherweise retten zu können, lehnte Georg entschieden ab.

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