An diesem Tag

Georg Nüßlein

Deutscher Politiker (ehem. CSU), MdB

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Georg Nüßlein (* 10. April 1969 in Krumbach) ist ein ehemaliger deutscher Politiker (parteilos, bis März 2021 CSU) und Kaufmann, der seit 1993 im deutschen Bankwesen arbeitet.

Er war von 2002 bis 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages.

Von Januar 2014 bis März 2021 war er einer der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Nüßlein gab Anfang März 2021 bekannt, er lasse sein Fraktionsamt ruhen und werde sich nach der Bundestagswahl am 26. September 2021 aus der Politik zurückziehen. Am 7. März 2021 trat er im Zuge gegen ihn gerichteter Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München wegen des Anfangsverdachts der Abgeordnetenbestechlichkeit und damit verbundener möglicher Steuerhinterziehung aus der Unionsfraktion aus. Am 8. März 2021 erklärte er seinen Austritt aus der CSU, er behielt sein Abgeordnetenmandat bis zum Ende der Legislaturperiode.

Im Rahmen der Maskenaffäre wurde Georg Nüßlein am 12. Juli 2022 vom Bundesgerichtshof (BGH) vom Vorwurf der Bestechlichkeit entlastet. Die Richter des BGH kritisierten, wie schon das OLG München, die damalige Gesetzeslage und forderten die Politik auf, sich eigene Regeln aufzuerlegen, um solche Geschäfte in Zukunft zu unterbinden.

Nüßlein machte 1988 am Simpert-Kraemer-Gymnasium in Krumbach das Abitur und studierte bis 1993 Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universität Augsburg. 1998 wurde er dort zum Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) promoviert. Nüßleins Doktorvater war Herbert Buchner. Nüßlein veröffentlichte seine Doktorarbeit unter dem Titel Konzernkonstituierende Leitung: zugleich ein Vergleich des juristischen und betriebswirtschaftlichen Konzernverständnisses.

1993 begann er berufliche Tätigkeiten im Bank- und Finanzwesen; er arbeitete mehrere Jahre beim Bankhaus Reuschel & Co., einer Privatbank in München. Außerdem war er bis zu seiner Wahl in den Deutschen Bundestag Mitglied des Aufsichtsrates bei Verona Pooths Kosmetikfirma Verona’s Dreams und betreute nebenberuflich geschäftliche Belange der Dessous-Linie Pooths. Wegen dieses Engagements hatte Nüßlein in der Berliner CSU-Landesgruppe den Spitznamen „Strapsenschorsch“. 2012 gründete Nüßlein die Tectum Holding, die 2016 in eine GmbH umgewandelt wurde.

Nüßlein ist römisch-katholisch. Über sein Privatleben ist wenig bekannt. Er ist (Stand 2017) aktiver Jäger, Revierinhaber und seit 2003 Mitglied des Bayerischen Jagdverbandes (BJV).

Nüßlein trat 1984 in die Junge Union (JU) und 1987 auch in die CSU ein. Er war von 1994 bis 2001 Vorsitzender des JU-Kreisverbandes im Landkreis Günzburg. Von 1995 bis 1997 war er Mitglied im JU-Deutschlandrat und Mitglied im Landesausschuss der JU Bayern. Von 1997 bis 2001 war Nüßlein stellvertretender Vorsitzender des JU-Bezirksverbandes Schwaben.

Nüßlein wurde 1996 Mitglied im Marktgemeinderat in Münsterhausen. Er war von 1996 bis 2002 Kreisrat im Kreistag des Landkreises Günzburg. Nüßlein war bis 2002 wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe.

Nüßlein wurde bei der Bundestagswahl 2002 im Bundestagswahlkreis Neu-Ulm direkt gewählt und zog erstmals in den Bundestag ein. Bei den Wahlen 2005, 2009, 2013 und 2017 wurde er dort ebenfalls direkt gewählt.

Von 2014 bis 2021 war er als einer der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zuständig für Gesundheit, Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Im 19. Deutschen Bundestag war Nüßlein stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, im Ausschuss für Gesundheit, sowie im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Im Dezember 2016 verlieh der Bundespräsident ihm das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) für sein langjähriges politisches und ehrenamtliches Engagement.

Nüßlein forderte im Januar 2021, zehn Monate nach dem Beginn der COVID-19-Pandemie in Deutschland, angesichts der negativen Auswirkungen der Lockdown-Politik, die Schulen, Kinder, psychische Probleme und Einschnitte im sozialen und ökonomischen Bereich beträfen, ein Lockdown-Ende bis Mitte Februar 2021. Gleichwohl warb er im November 2020 auch um Verständnis für harte Einschränkungen insbesondere „im Freizeitbereich und der Gastronomie“ zugunsten eines besseren Schutzes vor Corona während der bevorstehenden Wintermonate – unter Verweis darauf, dass diese noch „bis März 2021“ andauern würden.

Am 8. März 2021 trat Nüßlein in Folge der Maskenaffäre aus der CSU aus, behielt aber bis zum Ende der Legislaturperiode sein Bundestagsmandat.

Honorare für Maskenbeschaffung

Im Dezember 2020 erreichte die Münchner Generalstaatsanwaltschaft ein Rechtshilfeersuchen aus Liechtenstein. Den Ermittlern dort war bei einer Privatbank eine Überweisung von 660.000 Euro im Zusammenhang mit einer „politisch exponierten Person“ aufgefallen und sie hatten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Vorteilszuwendung beziehungsweise der Vorteilsannahme zur Beeinflussung eingeleitet.

Am 25. Februar 2021 hob der Deutsche Bundestag auf einstimmigen Vorschlag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Nüßleins politische Immunität einstimmig auf. Noch am selben Tag gab es polizeiliche Durchsuchungen seiner Büros in Berlin und Günzburg, seines Hauses sowie von elf weiteren Objekten in Deutschland und Liechtenstein. Er soll über seine Firma Tectum Holding GmbH alleinvertretungsbefugt gegen Geld einen Hersteller medizinischer Schutzmasken aus Hessen an das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das bayerische Gesundheitsministerium und die Bayerische Staatsregierung vermittelt haben. Für diese Vermittlungstätigkeit soll Nüßlein bei der Textilfirma aus der Nähe von Offenbach am Main eine Rechnung über 660.000 Euro gestellt haben. Nach Informationen der Augsburger Allgemeinen hätten an Nüßlein sogar rund 1,2 Millionen Euro gehen sollen. Die damit betraute Liechtensteiner Bank habe aber nach Erhärtung eines Verdachts die Überweisungen gestoppt und stattdessen ihre Finanzaufsicht informiert. Die ermittelnde Generalstaatsanwaltschaft München teilte den Mitgliedern des Immunitätsausschusses mit, Nüßlein habe keine Umsatzsteuervoranmeldung für die Summe vorgenommen. Es bestehe der Anfangsverdacht der Abgeordnetenbestechlichkeit und Steuerhinterziehung.

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