Georg Friedrich (* 30. Januar 1573; † 24. September 1638 in Straßburg) war 1604–1622 Markgraf von Baden-Durlach und protestantischer Heerführer im Dreißigjährigen Krieg. Da er die von seinem Bruder Ernst Friedrich eingeleitete oberbadische Okkupation fortsetzte, regierte er de facto auch die Markgrafschaft Baden-Baden und war bis zur badischen Wiedervereinigung unter Markgraf Karl Friedrich 1771 der letzte Markgraf, der alle badischen Stammlande regierte.
Er war der dritte Sohn des Markgrafen Karl II. von Baden-Durlach und der Anna von Veldenz, der zweiten Frau Karls II., und das jüngste von insgesamt acht Kindern seines Vaters. Als der Vater 1577 starb, war Georg Friedrich erst vier Jahre alt. Seine Brüder waren 13 bzw. 11 Jahre älter als er, aber beim Tod des Vaters ebenfalls noch unmündig, so dass eine Vormundschaftsregierung eingesetzt wurde.
Die Tatsache, dass seine Großeltern Ernst I. von Baden-Durlach und Ursula von Rosenfeld eine morganatische Ehe eingegangen waren, schwächte Georg Friedrichs Position bei der Anfechtung der Erbberechtigung der Kinder Eduard Fortunats von Baden-Baden im Rahmen der Auseinandersetzungen um die Oberbadische Okkupation.
Die vormundschaftlichen Regierungen 1577–1595
Seit dem Tod seines Vaters nahm eine Vormundschaftsregierung mit seiner Mutter Anna, Kurfürst Ludwig VI. von der Pfalz (bis 1583), Herzog Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg und Herzog Ludwig von Württemberg („der Fromme“) die Regierungsgeschäfte wahr.
1584 übernahm Ernst Friedrich zusammen mit seinem Bruder Jakob († 1590) und seiner Mutter († 1586) die Vormundschaft für seinen jüngsten Bruder Georg Friedrich, bis dieser 1595 für volljährig erklärt wurde und die Regierung des baden-durlachischen Oberlandes antrat.
Georg Friedrich lernte die lateinische, französische und italienische Sprache und erhielt seine höhere Ausbildung in Straßburg, wo zuvor auch sein Bruder Jakob studiert hatte. Er begab sich sodann auf Reisen, wobei er Besançon, Dole, Basel und Siena besuchte.
Die Landesteilung der Markgrafschaft Baden-Durlach
Seine Brüder wurden 1584 für volljährig erklärt. Da Ernst Friedrich und Jakob eigene Herrschaftsgebiete wollten und das Testament Karl II., das eine Landesteilung untersagte, nicht unterschrieben und besiegelt war, kamen die verbliebenen Vormünder den Forderungen der Söhne nach.
Ernst Friedrich erhielt die untere Markgrafschaft mit den Hauptorten Durlach und Pforzheim und Jakob die Markgrafschaft Hachberg.
Georg Friedrich erhielt die südlichen Landesteile, die Herrschaften Rötteln und Badenweiler sowie die Landgrafschaft Sausenburg.
So war das Land über die bestehende Teilung in Baden-Durlach und Baden-Baden hinaus weiter aufgeteilt.
Die Markgrafschaft Baden-Hachberg fiel 1590 nach dem Tod Jakobs an Ernst Friedrich zurück, der diese dann 1595 an Georg Friedrich übergab.
Georg Friedrich konnte nach Ernst Friedrichs Tod (1604) wieder die gesamte Markgrafschaft Baden-Durlach vereinigen.
Herr der oberen Markgrafschaft 1595–1604
Mit Erreichen der Volljährigkeit übernahm Georg Friedrich die Herrschaft über die obere Markgrafschaft Baden-Durlach und regierte zunächst von der Burg Rötteln. 1599 verlegte er seine Residenz und die gesamte Landesverwaltung nach Sulzburg. Nach dem Übertritt seines Bruders Ernst Friedrich zum Calvinismus errichtete der strenge Lutheraner Georg Friedrich in seiner kleinen Residenz Sulzburg sogar ein eigenes Gymnasium, um bei der Ausbildung der Pfarrer von dem nunmehr reformierten Gymnasium in Durlach unabhängig zu sein. Seine Bautätigkeit in Sulzburg hinterließ auch einen Saalbau, ein Ballhaus und einen Dienerbau. Zwischen 1600 und 1610 ließ Georg Friedrich auch die Schlosskirche in Sulzburg erbauen.
1603 erließ er für die Landgrafschaft Sausenberg und die Herrschaft Rötteln eine Forstordnung.
Der Prediger auf dem Fürstenstuhl