Gelasius I. († 21. November 496?) war vom 1. März 492 bis zu seinem Tod Bischof von Rom und damit römischer Papst. Er formulierte 494 als erster Papst die Zweigewaltenlehre, also die klare Trennung von Staat und Kirche als zwei getrennte Mächte, um die bis dahin übliche Mitbestimmung der (ost-)römischen Kaiser bei kirchlichen Angelegenheiten zu beenden.
Der Liber Pontificalis nennt ihn „von afrikanischer Herkunft“ (natione Afer). Die Herkunftsangaben dieser Quelle sind allerdings notorisch unzuverlässig. In einem Brief an Kaiser Anastasios I. nennt er sich selbst „Romanus natus“, was sich auf eine römische Abstammung oder die Zugehörigkeit von Africa zum Römischen Reich beziehen oder als bewusster Bezug auf die römische Kultur gemeint sein kann.
Seine Wahl zum Bischof von Rom erfolgte als Nachfolger des zwischen dem 25. Februar und dem 1. März 492 verstorbenen Vorgängers Felix II. Sein Aufstieg bis zum Vertrauten des Papstes war innerhalb des römischen Klerus erfolgt.
Papst Gelasius I. formulierte gegenüber Kaiser Anastasios I., Odoaker und Theoderich das Verhältnis des Papsttums („auctoritas sacrata pontificum“) und des Kaisertums („regalis potestas“) als der beiden gemeinsam die Welt regierenden Mächte im Sinne der Zweigewaltenlehre, weshalb die spätere Zwei-Schwerter-Theorie oft auf ihn zurückgeführt wird. Er setzte sich für die Behauptung der dem Bischof von Rom in Süd- und Mittelitalien verbliebenen Rechte und Besitzungen ein.
Gelasius ist auch für den Erstbeleg des Adjektivs modernus bekannt, das er benutzt, um neue Lehren (admonitiones modernas) von alten Regeln (antiquis regulis) abzugrenzen.
Als wahrscheinliches Todesdatum gilt der 21. November 496. Sein kirchlicher Gedenktag ist der 21. November.
Gelasius hat zahlreiche Briefe und Traktate zu vielen kirchlichen Themen verfasst, die teilweise sehr einflussreich wurden. Allerdings sind seine Werke bis heute nicht kritisch ediert; es ist insbesondere nicht endgültig geklärt, welche ihm zugeschriebenen Werke wirklich von ihm stammen und welche nicht. Die letzten Vollständigkeit beanspruchenden Übersichten über echte und unechte Werke stammen von Ferdinand Kaltenbrunner und Eligius Dekker. Die meisten seiner etwa 100 echten Briefe und fünf Traktate sind nur in Kanones-Sammlungen und dort oft nur sehr unvollständig überliefert; Verwechslungen mit Gelasius II. und mit Pelagius I. sind häufig. Für die moderne Forschung folgenreich war auch, dass Walter Ullmann in seiner Monographie zu Gelasius eine sehr große Zahl der Briefe ohne Diskussion für gefälscht erklärte.
Gelasius’ Briefe und Traktate werden in der Sekundärliteratur oft nach den Nummern in der Edition von Thiel mit vorangestelltem „ep.“ (für epistola) bzw. „tr.“ (für tractatus) zitiert; allerdings enthält die Edition nicht alle Werke. Üblich und eindeutig sind Zitationen mit Jaffé-Nummern (JK 619–743) oder den Nummern des Clavis patrum (CPL 1617, 1622, 1625, 1666–1676). Vor allem die bekannteren Werke werden auch nach ihren traditionellen Titeln und/oder dem Incipit zitiert.
Wichtige Werke und Werkgruppen, die von Gelasius verfasst und/oder ihm zugeschrieben werden, sind:
Dekretalen seiner Vorgänger: Bevor er Papst wurde, war Gelasius ein enger Vertrauter seines Vorgängers, Papst Felix III.; von vielen von dessen Schreiben wird vermutet, dass sie tatsächlich von Gelasius verfasst wurden, und auch für einige Briefe von Simplicius hat Koch dies vermutet. Der Stilvergleich, mit dem diese Thesen erhärtet werden sollten, ist methodisch allerdings umstritten.
Register: Falls Gelasius ein Register seiner Briefe geführt hat, ist dieses wie fast alle päpstlichen Register vor 1198 verloren. Die Collectio Britannica enthält allerdings eine Reihe von Fragmenten von Gelasius’ Briefen in chronologischer Ordnung, die zuerst Paul Ewald als Beleg dafür gesehen hat, dass das Register oder Auszüge aus demselben im 11. Jahrhundert noch vorhanden waren.
Duo sunt (JK 632; Incipit: Famuli vestrae pietatis): Ein Brief an Anastasius aus dem Jahr 494, in dem Gelasius geistliche und weltliche Gewalt (auctoritas sacrata pontificum bzw. regalis potestas) unterscheidet. Später wurde dies zur sogenannten Zwei-Schwerter-Lehre ausgebaut. Der Brief und die darin enthaltenen Konzepte sind sowohl im Mittelalter als auch in der modernen Forschung zu Gelasius (z. B. Erich Caspar und Walter Ullmann) sehr weit rezipiert worden; es dürfte sich um das bekannteste Schreiben des Papstes handeln.
Generale decretum (JK 636; Incipit: Necessaria rerum): Ein ausführlicher Brief zu den Weihegraden, der in zahlreiche Kanones-Sammlungen aufgenommen wurde und sehr weite Verbreitung fand.
De duabus naturis Christi (JK 670), ein Traktat zur Christologie.
Adversus Andromachum contra Lupercalia (JK 672): Gelasius wendet sich hier gegen die Lupercalien. Eine Erwähnung von Livius’ Ab urbe condita belegt die Gliederung desselben Dekaden.
Decretum Gelasianum (JK 700): Das traditionell nach Gelasius benannte Werk, das einen Kanon der biblischen Bücher und anderer kirchlicher Schriften enthält und im gesamten Mittelalter sehr einflussreich war, kann in seiner üblichen Form (Langfassung) nicht von Gelasius stammen. Die genaue Entstehung ist aber bis heute umstritten, und es ist möglich, dass zumindest Teile des Decretum Gelasianum tatsächlich auf ihn zurückgehen.
Tomus de anathematis vinculo (JK 701)
Sacramentarium Gelasianum: Das liturgische Werk aus dem achten Jahrhundert wurde früh Gelasius zugeschrieben und hatte sehr weite Verbreitung.