Die Geheime Staatspolizei, kurz Gestapo genannt (bis 1936 auch Gestapa für Geheimes Staatspolizeiamt), war die politische Polizei des deutschen Regimes in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945. Sie besaß weitreichende, unkontrollierte Machtbefugnisse bei der Bekämpfung politischer Gegner, zu denen nicht nur Oppositionelle, sondern nach der nationalsozialistischen Ideologie etwa auch Juden, „Zigeuner“, „Asoziale“ und Homosexuelle gehörten. Die Gestapo war berüchtigt für ihre brutalen Foltermethoden und mit hauptverantwortlich für den Holocaust und Völkermord an den Sinti und Roma. In den Nürnberger Prozessen wurde sie daher zu einer verbrecherischen Organisation erklärt.
Die Gestapo entstand kurz nach der Machtergreifung der NSDAP 1933 aus der Preußischen Geheimpolizei sowie aus den entsprechenden Bereichen der Polizei der Länder der Weimarer Republik. 1939 wurde die Gestapo in das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) (Amt IV) eingegliedert.
Gründung 1933 und erste Jahre bis 1936
Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler, der wiederum Hermann Göring als Reichskommissar für das preußische Innenministerium in sein Kabinett berief. Dieser bestimmte seinerseits am selben Tag den Leiter der politischen Polizeitruppe des preußischen Innenministeriums (3 Referate der Abteilung II), Rudolf Diels, zum Leiter der Abteilung I A, der politischen Polizei Preußens, deren Hauptaufgabe die Beobachtung und Bekämpfung politischer Gegner war. Am 3. März 1933 hob eine preußische Ministerialverordnung die bis dahin geltenden Kompetenzbeschränkungen der Polizei auf. Damit war ein erster Schritt zur Entlassung der Gestapo aus der Bindung an die Gesetze vollzogen. Am 11. April wurde Göring auch preußischer Ministerpräsident. Mit seinem Erlass vom 26. April 1933 wurde die Preußische Geheimpolizei aus dem Polizeiapparat ausgegliedert und das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa) gebildet, welches dem preußischen Minister des Innern, Hermann Göring, direkt unterstellt war und die Stellung einer Landespolizeibehörde hatte. Diels sagte einmal über die Bezeichnung Gestapa/Gestapo, sie sei eine selbstständige Erfindung der Reichspost gewesen, die den langen Namen der Dienststelle eigenmächtig abgekürzt und die verwendeten Laufstempel damit versehen habe. Mit dem zweiten Gestapo-Gesetz vom 30. November 1933 wurde die Gestapo ein völlig selbstständiger Zweig der inneren Verwaltung, welche direkt dem Ministerpräsidenten (Göring) unterstellt war. Mit Erlass vom 9. März 1934 übertrug Göring auch die oberste Leitung der Landespolizei vom Amt des Preußischen Innenministers auf das Amt des Preußischen Ministerpräsidenten, bevor mit Wirkung vom 1. Mai 1934 Wilhelm Frick auch preußischer Innenminister wurde.
In den ersten Jahren der NS-Herrschaft war der Machtkampf um die Leitung der politischen Polizei im Reich noch nicht entschieden. Von 1933 bis 1936 kam es zu Rivalitäten bezüglich der Umstrukturierung und Leitung der Polizeieinheiten, vor allem zwischen Hermann Göring, Heinrich Himmler und Reichsinnenminister Wilhelm Frick. Himmler hatte, ausgehend von Bayern, bis April 1934 nach und nach die Zuständigkeiten für die politische Polizei in den nicht-preußischen Ländern (bis auf das kleine Schaumburg-Lippe, welches erst nach Preußen folgte) auf seine Person vereinigt.
Am 1. April 1934 wurde Diels als preußischer Gestapo-Chef entlassen und am 20. April 1934 wurde Heinrich Himmler Inspekteur und stellvertretender Chef der preußischen Gestapo, tatsächlich hatte er aber schon die Befehlsgewalt. Die direkte Leitung wurde an Reinhard Heydrich, zuvor Chef der Bayerischen Politischen Polizei (BPP) und dort Himmler unterstellt, übergeben. Jetzt entwickelte sich die Gestapo zu einer flächendeckenden Großorganisation zur Bespitzelung der Bevölkerung und Ausschaltung von Regimegegnern, die eng mit der SS verwoben war. Organisatorisch und rechtstechnisch wurde sie dabei stark durch Heydrichs Stellvertreter Werner Best geprägt. Göring versuchte noch, die Gestapo in Preußen wieder unter seine Kontrolle zu bekommen, aber am 20. November 1934 sah er sich genötigt, Himmler die Geschäfte der gesamten preußischen Geheimen Staatspolizei unter dessen alleiniger Verantwortung zu übertragen. Göring dagegen konzentrierte sich nunmehr auf den (zunächst geheimen) Auf- und Ausbau der Luftwaffe.
Am 17. Juni 1936 wurde Heinrich Himmler auf der Grundlage von Hitlers „Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Einsetzung eines Chefs der deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren“ zum Chef der gesamten deutschen Polizei ernannt.
Damit waren die unterschiedlichen Polizeiverbände wie Schutzpolizei, Gendarmerie und Gemeindepolizei nicht mehr unter einer Aufsicht der Innenministerien der Länder, sondern die Polizei wurde zentralisiert. Offiziell war Himmler (bis er ab dem 20. August 1943 dieses Amt selbst bekleidete) noch dem Reichsinnenminister Wilhelm Frick unterstellt, faktisch war er aber nun einer der mächtigsten Männer im Staat. Er strukturierte die Polizeiverwaltung grundlegend um. Himmler hatte die „Ordnungspolizei“ und die „Sicherheitspolizei“ separat untergliedert. Ihm wurde die Gestapo nun auch nominell unterstellt. Insbesondere die Staatspolizeistellen (politische Polizei) in den nicht-preußischen Ländern wurden zu diesem Zeitpunkt eindeutig der Gestapo zugeordnet, wenngleich die Gauleiter, wie zum Beispiel in Hamburg, noch immer Einfluss auf die Arbeit der Staatspolizeistellen nahmen. Die Gestapo wurde mit der Kriminalpolizei (Kripo) in dem Hauptamt Sicherheitspolizei (Sipo) zusammengelegt, deren Leitung wiederum Reinhard Heydrich übernahm. Unmittelbar zuständig für die Bekämpfung der Regimegegner war die Gestapo als Abteilung II (Politische Polizei), deren Leitung Heinrich Müller innehatte. Zusätzlich wurde die Gestapo nun zu einem Repressionsinstrument, um gegen die politischen Gegner des Nationalsozialismus vorzugehen. Allerdings wurde vor allem die Minderheit der Juden verfolgt. Daneben ging es auch gegen andere Minderheiten wie Homosexuelle, so genannte „Asoziale und Arbeitsscheue“ sowie die im Untergrund aktiven Zeugen Jehovas.
Gemeinsame Ausbildung von Gestapo, Kriminalpolizei und SD ab 1938
Ein Erlass vom 18. Februar 1938, der Laufbahnrichtlinien für den Vollzugsdienst von Sicherheitspolizei (Kripo, Gestapo) und Sicherheitsdienst (SD) regelte, schrieb für Kripo, Gestapo und SD einen gemeinsamen Ausbildungsgang vor.
Die Bewerber des einfachen Polizeivollzugsdienstes und des Unterführerdienstes des SD absolvierten eine zwölfmonatige Ausbildung. Davon bestanden neun Monate aus Praktika bei Dienststellen der Kriminalpolizei, der Staatspolizei und des SD. Kripo-Anwärter verbrachten davon acht Monate bei der Kripo und einen Monat beim SD. Anwärter von Gestapo und SD gingen fünf Monate zur Staatspolizei und je zwei Monate zu Kripo und SD. Anschließend erfolgte ein dreimonatiger Kurs an der Kriminalfachschule der Sicherheitspolizei in Berlin-Charlottenburg. Die Ausbildung endete mit der 1. Fachprüfung zum Kriminalassistenten.
Die Einstellung in den gehobenen Kriminalpolizeidienst erfolgte nach einer Eingangsprüfung als Kriminalkommissaranwärter. Nach dreizehn Monaten praktischer Ausbildung wurde der Anwärter zu einem neunmonatigen Lehrgang an die Führerschule der Sicherheitspolizei (Sipo) in Berlin-Charlottenburg abgeordnet. Die praktische Ausbildung der Kripo unterschied sich von jener von Gestapo und SD. Kripo-Anwärter verbrachten sieben Monate bei Dienststellen der Kripo, zwei Monate bei der Gestapo, drei Monate bei dem SD sowie jeweils sechs Monate im Revierdienst der Schutzpolizei und im Polizeiverwaltungsdienst. Anwärter von Gestapo und SD absolvierten sechs Monate bei der Gestapo, drei Monate bei der Kripo, drei Monate beim SD und jeweils sechs Monate bei der Schutzpolizei und bei der Verwaltungspolizei. Nach Bestehen der Prüfung zum Kriminalkommissar war die unmittelbare Beförderung zum Hilfskriminalkommissar obligatorisch. Die Zuweisung eines Dienstpostens (und damit die Weiterbeförderung zum Kriminalkommissar auf Probe) erfolgte innerhalb weniger Tage. Nach einer Bewährungszeit von sechs bis vierundzwanzig Monaten stand die Beförderung zum außerplanmäßigen Kriminalkommissar an.