An diesem Tag

Günther Winkler

Österreichischer Jurist und Hochschullehrer

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Günther Winkler (* 15. Jänner 1929 in Unterhaus, Baldramsdorf, Kärnten; † 25. Oktober 2024) war ein österreichischer Jurist. Bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1997 war Winkler ordentlicher Professor der gesamten Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Wien, von 2001 bis 2007 war er Richter am Vergleichs- und Schiedsgerichtshof in der OSZE und von 2007 bis 2013 wieder bestellter Richter und Mitglied des Präsidiums. Winkler war Ehrensenator der Universität Wien und Fürstlicher Justizrat von Liechtenstein.

Winkler wuchs in Baldramsdorf in der Nähe von Spittal an der Drau auf. Von 1947 bis 1951 studierte er an der Universität Innsbruck Rechts- und Staatswissenschaften und schloss mit der Promotion zum Doktor der Rechte ab.

Von 1949 bis 1956 arbeitete er zunächst als Hilfskraft, dann als Assistent bei Walter Antoniolli an der Universität Innsbruck, wo er 1955 die Lehrbefugnis (Venia Legendi) als Dozent für Verwaltungsrecht erwarb. Von 1956 bis 1959 war er Assistent und Dozent für Verwaltungsrecht an der Universität Wien, ab 1959 Außerordentlicher Professor für Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Allgemeine Staats- und Rechtslehre, ab 1961 bis zu seiner Emeritierung 1997 war er Ordentlicher Professor für Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Allgemeine Staats- und Rechtslehre an der Universität Wien.

1972 bis 1973 war er Rektor der Universität Wien und Vorsitzender der Österreichischen Rektorenkonferenz. 1974 bis 1983 war er Vorsitzender der Stipendienkommission der Österreichischen Rektorenkonferenz für politische Flüchtlinge sowie der Ausschüsse der Österreichischen Rektorenkonferenz für die mit der Zulassung der ausländischen Studierenden zusammenhängenden Fragen, zur Beurteilung der Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und zur Erarbeitung von Richtlinien zur Zulassung ausländischer Studierender an Österreichischen Hochschulen. Von 1973 bis 2015 war er Sonderbeauftragter (Special Emissary) der österreichischen Regierung für die inoffiziellen Beziehungen Österreichs mit Taiwan.

Günther Winkler verstarb im Oktober 2024 im Alter von 95 Jahren.

Günther Winkler war im akademischen Verwaltungsbereich der Universität in verschiedenen administrativen Funktionen und Ehrenämtern tätig. Er war Bibliothekar, Vorstand des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht, Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät (1965) und Rektor der Universität Wien (1972). Er wirkte als Raumreferent der Fakultät, als Mitglied der Gebäudekommission des Akademischen Senates, als Baubeauftragter der Universität Wien für das Juridicum und als Rechtsberater der Rektoren und des Akademischen Senates.

Zur Schaffung eines Forums für den wissenschaftlichen Dialog in den Fachgebieten des Öffentlichen Rechts, der Staatslehre und der Rechtstheorie sowie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gründete Winkler im Jahr 1963 die im Springer Verlag seit dem Jahr 1967 erscheinenden Forschungen aus Staat und Recht. Bis zum 140. Band war er ihr Herausgeber. Aus den wissenschaftlichen Streitgesprächen in seinen über vier Jahrzehnte währenden Seminarveranstaltungen zur Rechtstheorie und Methodenlehre gingen zahlreiche Dozenten und Professoren hervor. Viele ihrer Habilitationsschriften wurden in den Forschungen aus Staat und Recht publiziert. Winkler scheint dort aber auch selbst als Autor zahlreicher Studien auf, anfangs auf den Gebieten des Verwaltungsrechts, später des Verfassungsrechts, der Verfassungsvergleichung, des Europarechts und einer empirischen Staats- und Verfassungslehre, vor allem aber einer auf ein kritisch hinterfragtes erkenntnistheoretisches und logisches Vorverständnis gegründeten Rechtstheorie und Methodenlehre für Juristen.

In den 1970er und 1980er Jahren bekleidete Winkler leitende Positionen im Österreichischen Austauschdienst (ÖAD, frühere Bezeichnungen: Österreichischer Auslandsstudentendienst, Österreichischer Akademischer Austauschdienst). Als dessen Präsident sanierte er zu Beginn der 1980er Jahre den verschuldeten ÖAD und als Verantwortlicher für die Schulaufsicht bewirkte er eine grundlegende Reform des in den 1970er Jahren durch Studentenunruhen lahmgelegten Vorstudienlehrgangs für Auslandsstudenten. Während politischer Krisenzeiten in Griechenland, Chile, Iran und Kurdistan (Türkei) war er Vorsitzender der akademischen Stipendienkommission für politisch verfolgte Studenten.

Wirken als juristischer Berater

Winkler beriet als Fachmann für Verwaltungs- und Verfassungsrecht in Wirtschaft und Politik. 1962 initiierte er einen einheitlichen Grundrechtskatalog aus rechtsvergleichender Sicht, was zur Gründung einer österreichischen Grundrechtsreform-Kommission führte.

In der von der Bundesregierung in den 1960er Jahren veranstalteten „Aktion 20“ war Winkler eines der sechs Gründungsmitglieder, die anderen waren Karl Fellinger für Gesundheit, Franz Karasek für Außenpolitik, Stephan Koren für Wirtschaft und Finanzen, Leopold Rosenmayer für Gesellschaft und Hans Tuppy für Bildung und Wissenschaft. Später kam noch Emil Spannocchi für die Landesverteidigung dazu. Ihr Ziel waren Analysen und Wegweisungen in Zukunftsperspektiven von Staat und Gesellschaft in Österreich. Winklers Reformbemühen galten im Besonderen einer Verbesserung des Rechtsschutzes sowie der Vereinfachung der Gesetzessprache und der Verminderung der Gesetze.

Pflege internationaler Beziehungen

In seinem Wirken als akademischer Administrator, Lehrer und Forscher pflegte Winkler von Wien aus wissenschaftliche Beziehungen über die nationalen Grenzen hinaus. Er war Ratgeber für Verfassungsfragen in Japan, Korea, Finnland, Taiwan, Polen, Afghanistan und Liechtenstein. Er hielt zahlreiche Vorträge an ausländischen Universitäten und wissenschaftlichen Institutionen. Vor allem mit deutschen Fachkollegen stand er im wissenschaftlichen Diskurs. Von 1980 bis 1982 war er Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer.

Nachdem 1971 die Republik China (Taiwan) zugunsten der Volksrepublik China wegen deren Ein-China-Politik ihren Sitz in der UNO und damit die internationale Anerkennung verloren hatte, wurde Winkler von der österreichischen Bundesregierung mit der politischen Vertretung Österreichs gegenüber der Republik China betraut. Diese Aufgabe einer inoffiziellen diplomatischen Vermittlung zwischen den beiden Ländern besorgte Winkler in seiner Eigenschaft als Präsident des von ihm zu diesem Zweck gegründeten Instituts für Chinesische Kultur.

Mehr als drei Jahrzehnte lang war er mit der Pflege und Förderung bilateraler administrativer und kultureller Belange zwischen den beiden Ländern befasst. Er betreute insbesondere die Pflege der Beziehungen Taiwans zur Internationalen Atomenergieorganisation (IAEA) in Wien und war an der Einrichtung von inoffiziellen Vertretungen beider Länder zur Besorgung von wirtschaftlichen, kulturellen und administrativen Belangen maßgeblich beteiligt.

Winklers Pflege internationaler Beziehungen zwischen Österreich und Taiwan verstärkte sein Interesse an chinesischer Kultur, vor allem am chinesischen Kunsthandwerk. Dieses Interesse fand seinen sichtbaren Niederschlag in einer von ihm aufgebauten Sammlung von beispielhaften Zeugnissen des mehrere Tausend Jahre alten chinesischen Kunsthandwerks, zunächst im Benediktinerstift St. Paul im Lavanttal, später in der Ortenburg in Baldramsdorf bei Spittal an der Drau in Kärnten.

Gleichzeitig mit dem Institut für Chinesische Kultur gründete Winkler im Jahr 1973 die Österreichisch-Koreanische Freundschaftsgesellschaft. In den Jahren 1974 bis 1976 war er Verfassungsberater des später einem politischen Mord zum Opfer gefallenen Staatspräsidenten Südkoreas, Park Chung-hee und unterstützte diesen auf seinem Weg zur Öffnung der autokratischen Militärherrschaft für die Demokratie. Er übersetzte zwei seiner Werke aus dem Englischen ins Deutsche.

Winklers internationales Interesse galt ab dem Jahr 2000 einerseits der Europäischen Union und ihren Sanktionen gegen Österreich und andererseits den Versuchen von Parlamentariern des Europarates, die Souveränität und Verfassungsautonomie Liechtensteins einzuschränken. Seine Forschungen zu diesen Themenkreisen, aus rechtsdogmatischer, verfassungsvergleichender, staatstheoretischer, europarechtlicher und völkerrechtlicher Sicht fanden ihren Niederschlag in fachwissenschaftlichen Publikationen.

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