Friedrich Walter Zimmermann (auch Fritz Zimmermann; * 18. Juli 1925 in München; † 16. September 2012 in Filzmoos, Österreich) war ein deutscher Jurist und Politiker (CSU). Unter Bundeskanzler Helmut Kohl war er von 1982 bis 1989 Bundesminister des Innern und von 1989 bis 1991 Bundesminister für Verkehr.
Friedrich Zimmermann, Sohn von Luise Zimmermann, geborener Wenger, und des Prokuristen Josef Zimmermann, besuchte ein Gymnasium in München. Von 1943 bis 1945 nahm Friedrich Zimmermann als Wehrdienstleistender am Zweiten Weltkrieg teil. Bei Kriegsende war er Leutnant der Reserve. Nach Kriegsende wurde er Volontär bei der Deutschen Bank in München. Nach dem Abitur 1946 absolvierte er ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften (Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre) in München und wurde 1950 mit einer Dissertation über Die elterliche Gewalt der Frau unter besonderer Berücksichtigung von Art. 3 Abs. II des Grundgesetzes zum Dr. jur. promoviert. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen (dem Assessorexamen) 1951 war er bis 1954, zunächst von 1951 bis 1952 als Anwalts- und Gerichtsassessor, von 1952 bis 1953 als persönlicher Referent des Bayerischen Justizministers, von 1953 bis 1954 als Staatsanwalt und von 1954 bis 1955 als Regierungsrat bei der Bayerischen Staatskanzlei und als Stellvertreter des Bayerischen Bevollmächtigten beim Bund, im bayerischen Staatsdienst tätig. 1963 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.
Zimmermann beantragte am 24. Dezember 1942 die Aufnahme in die NSDAP und wurde zum 20. April 1943 aufgenommen (Mitgliedsnummer 9.532.916). Er war ein langjähriger Weggefährte von Franz Josef Strauß, der ihm Freund und Vorbild war. Im Jahr 1948 wurde er – animiert durch Strauß – Mitglied der CSU. Von 1955 bis 1965 war er deren Hauptgeschäftsführer, von 1956 bis 1963 Generalsekretär.
Im Rahmen des mit harten Bandagen geführten Kampfes der CSU gegen die Bayernpartei um die politische Vormachtstellung in Bayern wurde Zimmermann 1960 aufgrund eines Meineids im Zusammenhang mit der bayerischen Spielbankenaffäre verurteilt, schließlich aber 1961 in zweiter Instanz nach einem medizinischen Gutachten freigesprochen, das ihm für den Zeitpunkt des Eides eine verminderte geistige Leistungsfähigkeit aufgrund einer Unterzuckerung bescheinigte. In seiner Gesamtwürdigung hielt das Gericht allerdings ausdrücklich fest: „Es kann keine Rede davon sein, dass die Unschuld des Angeklagten erwiesen wäre.“ Zum Gutachter bemerkte Zimmermann laut Spiegel selbst: „Der ist von meiner Verteidigung benannt worden, den hab’ ich zum erstenmal im Gerichtssaal gesehen.“ Die Affäre brachte ihm den Spitznamen „Old Schwurhand“ ein, der ihn zeitlebens verfolgte. Aufgrund der Affäre wurde er – in Anspielung auf das gleichnamige Volksstück von Ludwig Anzengruber – auch „Der Meineidbauer“ genannt, was Zimmermann gerichtlich untersagen ließ.
Von 1963 bis 1967 war Zimmermann CSU-Landesschatzmeister und von 1979 bis 1989 stellvertretender Vorsitzender der CSU. Von 1961 bis 1982 war er Mitglied im Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Von 1965 bis 1972 war er Vorsitzender des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages. Ab 1972 war er stellvertretender Vorsitzender der CSU-Landesgruppe und nach der Bundestagswahl am 3. Oktober 1976, die Helmut Schmidt (SPD) gewonnen hatte, wurde er im November 1976 zum Vorsitzenden der Landesgruppe und Ersten Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewählt. Dieses Amt behielt er bis zum Oktober 1982, als er von Bundeskanzler Helmut Kohl in dessen erstes Kabinett berufen wurde. Ab 1964 war er stellvertretender Vorsitzender des Fernsehrats beim ZDF.
Von 1957 bis 1990 war Zimmermann Mitglied des Deutschen Bundestages (CDU/CSU, Wahlkreis 214/Landshut). Allerdings legte er, nachdem er bei der Wahl zum 6. Bundestag am 28. September 1969 im Bundestagswahlkreis Landshut bereits wiedergewählt worden war, mit Wirkung vom 15. Oktober 1969 sein Mandat im 5. Bundestag nieder, um dadurch seinen Wartestand als Regierungsrat vorübergehend zu beenden. Das ermöglichte es ihm, sich bis zur Konstituierung des 6. Bundestages am 20. Oktober 1969 und erneutem Eintritt in den Wartestand zum Oberregierungsrat befördern zu lassen und dadurch seine beamtenrechtlichen „Wartegeld“- und Pensionsansprüche zu verbessern.
Friedrich Zimmermann wurde stets direkt in den Deutschen Bundestag gewählt. Zuletzt erreichte er bei der Bundestagswahl 1987 im Wahlkreis Landshut 57,4 % der abgegebenen Erststimmen.
Von Dezember 1978 bis Oktober 1982 war Zimmermann Mitglied der damals neu geschaffenen Parlamentarischen Kontrollkommission zur Kontrolle der Nachrichtendienst des Bundes, als Nachfolger des ausgeschiedenen Franz-Josef Strauß. Ihm folgte Theo Waigel nach.
Am 4. Oktober 1982 wurde er als Bundesminister des Innern in die von Helmut Kohl geführte Bundesregierung (Kabinett Kohl I) berufen und gehörte danach auch dem Kabinett Kohl II (ab 30. März 1983) und dem Kabinett Kohl III (12. März 1987 bis 18. Januar 1991) an.
Im Zuge einer Kabinettsumbildung ging am 21. April 1989 sein Amt als Innenminister an Wolfgang Schäuble; Zimmermann übernahm die Leitung des Bundesministeriums für Verkehr (Nachfolger von Jürgen Warnke).
Nach der Bundestagswahl am 2. Dezember 1990 schied er im Januar 1991 aus der Bundesregierung aus. Sein Nachfolger als Verkehrsminister im Kabinett Kohl IV wurde Günther Krause.
Zimmermann hatte mehrere Aufsichtsratsmandate.
Friedrich Zimmermann war katholisch, ab 1950 verheiratet mit Erika Zimmermann, geborener Mangge. Die Ehe, aus der die Tochter Andrea hervorging, wurde geschieden. 1970 heiratete er Christel Pratzat. Aus dieser Ehe ging die Tochter Barbara hervor. Er heiratete später ein drittes Mal. Zimmermann arbeitete in Bonn und wohnte in München.
Er starb am 16. September 2012 nach langer Krankheit in seinem Ferienhaus nahe Filzmoos in Österreich, in dem er zurückgezogen gelebt hatte.
Zimmermann galt als Law-and-Order-Mann.
Zimmermann vertrat eine Linie, welche ihm von Verbänden und Kirchen den Vorwurf einbrachte, beabsichtigt sei die Verdrängung von Ausländern und nicht mehr ihre Integration. Dabei ging und geht es noch heute vor allem um die Begründung für eine geplante Novellierung des Ausländergesetzes, die 1988 aus dem zuständigen Bundesinnenministerium inoffiziell an die Öffentlichkeit gelangte. Darin heißt es:
Unter Zimmermann wurde 1989 die Kronzeugenregelung eingeführt, für die er sich besonders eingesetzt hatte.
1983 sorgte Zimmermann mit seiner Formulierung „Gewaltloser Widerstand ist Gewalt“ für Aufsehen. Allerdings entsprach dies der Praxis des Bundesgerichtshofs, der schon 1969 in der Strafsache gegen Klaus Laepple entschieden hatte, das „gewaltlose“ Blockieren von Straßenbahnen durch Demonstranten, die sich auf die Schienen setzen, sei als Nötigung mit psychischer Gewalt nach § 240 StGB strafbar. Erst mit seinem Beschluss vom 10. Januar 1995 kam das Bundesverfassungsgericht zu einer anderen Beurteilung. 1985/86 trieb Zimmermann eine Verschärfung des Demonstrationsstrafrechts voran (Vermummungsverbot, Wiedereinführung des Tatbestands des Landfriedensbruchs).