An diesem Tag

Friedrich Wilhelm I. (Hessen-Kassel)

Letzter Kurfürst und souveräner Landgraf von Hessen-Kassel (1802-1875)

Anúncio

Friedrich Wilhelm I. (* 20. August 1802 in Schloss Philippsruhe bei Hanau; † 6. Januar 1875 in Prag) war der letzte Kurfürst und Landesherr des Kurfürstentums Hessen aus dem Haus Hessen.

Friedrich Wilhelm I. war der Sohn des Landgrafen und Kurfürsten Wilhelm II. (1777–1847) und der Prinzessin Auguste von Preußen (1780–1841), Tochter von König Friedrich Wilhelm II.

Er war mit den meisten deutschen Herrscherhäusern eng verwandt und unter anderem mütterlicherseits Cousin der preußischen Könige Friedrich Wilhelm IV. und Wilhelm I. sowie des niederländischen Königs Wilhelm II.

Die Ehe seiner Eltern war den damaligen politischen Umständen wegen arrangiert zustande gekommen, von Anfang an durch heftige Auseinandersetzungen gekennzeichnet und bald zerrüttet. Bereits ab etwa 1801/1802 lebten die Eltern durch die Wirrungen der napoleonischen Zeit getrennt, was 1815 durch einen – zunächst geheimen – Trennungsvertrag besiegelt wurde. Der Kurfürst lebte mit seiner Geliebten und späteren zweiten Ehefrau, der Gräfin Emilie von Reichenbach-Lessonitz, zusammen, die Kurfürstin bezog Schloss Schönfeld bei Kassel. Um die Kurfürstin bildete sich ein zum Kurfürsten oppositioneller Zirkel, benannt nach dem Wohnsitz der Kurfürstin als „Schönfelder Kreis“, dem neben Kurfürstin und Kurprinz auch der später führende Minister Ludwig Hassenpflug, die Brüder Grimm und andere Intellektuelle angehörten. Das Verhältnis zwischen Friedrich Wilhelm und seinem Vater war so lange Zeit gestört. Dazu trug auch bei, dass der Kurprinz keine standesgemäße Ehe schloss, was aber wohl auch zum Teil durch den Streit der Eltern verhindert wurde. Erst kurz vor der Revolution von 1830 näherten Vater und Sohn sich einander wieder an.

Um die Familienverhältnisse des Kurprinzen stand es nach den Maßstäben des 19. Jahrhunderts nicht zum Besten. In seiner Studienzeit in Bonn hatte er die mit einem preußischen Leutnant verheiratete Gertrude Lehmann kennengelernt, die Scheidung von ihrem Mann erreicht und sie im August 1831 geheiratet. Sie war bürgerlich und damit nicht standesgemäß und als Geschiedene als Frau eines Thronfolgers inakzeptabel. Nach seinem Regierungsantritt erhob er sie zur Gräfin von Schaumburg und später zur Fürstin von Hanau.

Aus dieser morganatischen Ehe gingen hervor (siehe auch Fürsten von Hanau):

Moritz, 1. Fürst von Hanau (1834–1889)

Wilhelm, 2. Fürst von Hanau (1836–1902)

Maria (1839–1917); sie erhielt später den Titel Prinzessin von Ardeck

Karl, 3. Fürst von Hanau (1840–1905)

Heinrich, 4. Fürst von Hanau (1842–1917)

Die Kinder waren nach dem hessischen Hausgesetz nicht nachfolgefähig für das Fideikommissvermögen, aber erbberechtigt für das Privatvermögen. Das Streben Friedrich Wilhelms richtete sich deshalb darauf, dieses Privatvermögen um jeden Preis zu vermehren, auch auf Kosten öffentlicher Gelder oder seiner Aufgaben als Landesherr. So kam es z. B. 1852 zu einer Regierungskrise, weil der Kurfürst von der den Ausbau der Bahnstrecke Frankfurt–Hanau der Frankfurt-Hanauer Eisenbahn-Gesellschaft in Richtung Kahl bzw. Aschaffenburg finanzierenden Hanauer Bank Bernus du Fay ein Schmiergeld in Höhe von 100.000 Talern erwartete, bevor er die entsprechende Konzession unterzeichnete. Der leitende Minister, Ludwig Hassenpflug, bot daraufhin seinen Rücktritt an, der Kurfürst verweigerte ihm aber die Demission. So wissen selbst wohlgesinnte Biographen von Friedrich Wilhelm kaum Positives zu berichten. Auch von Zeitgenossen wird er als zögerlicher, egozentrischer Autokrat beschrieben. Das Wohl des Landes oder das seiner Untertanen waren keine Faktoren, die Einfluss auf sein Handeln ausübten.

Friedrich Wilhelm I. neigte zu Arroganz und Selbstüberschätzung, war von seinem Gottesgnadentum und dem monarchischen Prinzip bedingungslos überzeugt und intellektuell, trotz all der dem widersprechenden Ereignisse seiner Regierungszeit, darüber auch nicht zu kritischer Reflexion fähig. An den Aufgaben eines Landesherrn zeigte er kein Interesse, dafür aber umso mehr an seinem fürstlichen Status und den mit dieser Position verbundenen Privilegien.

Im Zuge der Revolution von 1830 konzentrierte sich der Volkszorn unter anderem auf die Geliebte des Kurfürsten Wilhelm II., der ein schlechter Einfluss auf den Kurfürsten nachgesagt wurde. Im 19. Jahrhundert verstieß diese Liaison gegen die moralischen Maßstäbe des inzwischen in diesen Fragen führenden Bürgertums, des Trägers der Revolution. Wilhelm II. sah sich letztlich vor die Wahl gestellt, die Geliebte zu verlassen oder abzudanken. Er wählte die letzte Alternative, wenn auch etwas kaschiert, indem er den Kurprinzen Friedrich Wilhelm am 30. September 1831 zum Mitregenten ernannte, faktisch jedoch keine Regierungsgeschäfte mehr wahrnahm und sich ins benachbarte Frankfurt am Main ins Exil begab.

Friedrich Wilhelm regierte so zunächst von 1831 bis 1847 als Prinzregent und erst nach dem Tod seines Vaters 1847 bis zur preußischen Okkupation Kurhessens 1866 als Kurfürst.

Seine nach den Maßstäben des 19. Jahrhunderts unstandesgemäße Ehe schwächte von Anfang an seinen Rückhalt im Ausland und seine reaktionäre politische Haltung war der Unterstützung im eigenen Land abträglich.

Seit Antritt der Regentschaft versuchte er, die nach damaligen Maßstäben sehr liberale kurhessische Verfassung von 1831 wieder zu beseitigen. Als Regent wagte er es jedoch nicht, die Verfassung auch rechtlich anzutasten, verfolgte vielmehr eine antiliberale, monarchisch-legitimistische Politik, die dem Geist der Verfassung zuwiderlief.

Als regierender Landesherr trug Friedrich Wilhelm I. den Titel: Kurfürst und souveräner Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, Fürst zu Hanau, Hersfeld, Fritzlar und Isenburg, Graf zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda und Schaumburg etc.

Anúncio

Bald in der World in Stories App

Audio, Offline-Download, keine Werbung und mehr.

Premium entdecken