Friedrich III. (* 21. September 1415 in Innsbruck; † 19. August 1493 in Linz) aus dem Hause Habsburg war als Friedrich V. ab 1424 Herzog der Steiermark, von Kärnten und Krain, ab 1439 Herzog von Österreich, als Friedrich III. ab 1440 römisch-deutscher König und ab 1452 bis zu seinem Tod Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Er war der vorletzte römisch-deutsche Kaiser, der vom Papst gekrönt wurde, und der letzte, bei dem dies in Rom geschah.
Friedrichs Herrschaftszeit war die längste aller römisch-deutschen Herrscher. Unter ihm verschob sich der Herrschaftsmittelpunkt von Böhmen in die innerösterreichischen Erblande (Steiermark, Kärnten, Krain) an der südöstlichen Peripherie des Reiches. Friedrich regierte weitgehend reichsfern und war durch innerdynastische Auseinandersetzungen in seinen Erblanden gebunden. Von den 53 Herrschaftsjahren hielt sich Friedrich insgesamt nur neun Jahre außerhalb seiner Erblande auf. Während eines Zeitraums von 27 Jahren (1444–1471) verließ er seine Erblande, abgesehen von zwei Reisen nach Italien 1452 und 1468/69, überhaupt nicht.
Seit den 1470er Jahren wandte er sich verstärkt dem Reich im Westen zu. Die neue Aktivität des Kaisers im Reich ging mit einem tiefgreifenden Struktur- und Verfassungswandel einher, der von der Spätmittelalterforschung als „Verdichtung“ des Reiches beschrieben wird. Durch die Anwartschaft auf das Königreich Ungarn 1459/63 und insbesondere den Erwerb von Teilen des Herzogtums Burgund sowie die Sicherung der Nachfolge für seinen Sohn Maximilian I. setzte Friedrich die Grundlage für den großdynastischen Aufstieg der Habsburger. Ihm gelang durch die Beerbung der Albertiner 1457/63 und der Tiroler Linie 1490 die Wiedervereinigung der seit 1379 geteilten Länder des Hauses Österreich.
In der älteren Forschung wurde das Reich als durch Friedrichs Untätigkeit und Abwesenheit innerlich zerrissen und nach außen machtlos beschrieben. Friedrich galt als „des Heiligen Römischen Reiches Erzschlafmütze“, jedoch auch infolge einer stark unvollständigen Quellenlage: Bekannt waren nur etwa 8000 der geschätzten 30.000 bis 50.000 Urkunden, die er in seiner langen Herrschaftszeit hinterließ. Die bislang unbekannten Dokumente werden seit 1982 von der „Deutschen Kommission für die Bearbeitung der Regesta Imperii e. V.“ publiziert. Sie trug dazu bei, in der Forschung eine Revision der bis in die jüngste Vergangenheit sehr negativen Beurteilung Friedrichs III. und seiner Regierung einzuleiten.
Friedrich entstammte der Familie der Habsburger. Durch die Neuberger Teilung von 1379 zwischen Albrecht III. und Leopold III. wurden die gesamten habsburgischen Länder getrennt. Friedrich gehörte der Hauptlinie der habsburgischen Leopoldiner in den innerösterreichischen Herzogtümern an. Er ging als ältester Sohn aus der zweiten Ehe von Herzog Ernst und Cimburgis von Masowien hervor. Von ihren neun Kindern erreichten neben Friedrich nur Albrecht VI., Margarete und Katharina das heiratsfähige Alter.
Herzog Ernst starb, als Friedrich neun Jahre alt war. Die folgenden Jahre verbrachte Friedrich bei seiner Mutter in Graz oder Wiener Neustadt. Vormund Friedrichs und seines Bruders Albrecht wurde 1424 ihr Onkel, Herzog Friedrich IV. von Tirol. Während der Vormundschaft erhielt Friedrich eine sehr gute Ausbildung, von der aber kaum Einzelheiten überliefert sind. Friedrichs Mutter verstarb 1429.
Im Jahr 1431 wurde Friedrich zwar für mündig erklärt, doch die Vormundschaft wurde um drei Jahre verlängert. 1435 trat er durch einen Schiedsspruch Herzog Albrechts V. (des späteren römisch-deutschen Königs Albrecht II.) die selbstständige Regierung als Herzog von Innerösterreich an. Nun kam es mit seinem Bruder zum Streit über die Aufteilung der Finanzmittel und über die Herrschaft. Ein am Hausvertrag Rudolfs IV. von 1364 orientierter Schiedsspruch bescheinigte 1436 Albrecht die Mitregierung, räumte aber gleichzeitig dem älteren Bruder Friedrich die Vorrangstellung ein. Der Ausgleich blieb unbefriedigend, da die Aufteilung der Einnahmen offenblieb. In dieser Situation unternahm Herzog Friedrich am 9. August 1436 als Akt christlicher Frömmigkeit von Triest aus eine Pilgerfahrt ins Heilige Land. Auf dieser Reise, von der er im Dezember 1436 zurückkehrte, konnte er eine große Zahl Adliger um sich sammeln. Rund 50 adelige Begleiter wurden zu Rittern des Heiligen Grabes geschlagen.
Nach dem Tod Herzog Friedrichs IV. am 24. Juni 1439 musste in Tirol und in den Vorlanden die Vormundschaft über Sigmund, den zwölfjährigen Sohn des Verstorbenen, geregelt werden. In Tirol wurde sie Friedrich von seinem Bruder Albrecht VI. bestritten, doch musste Albrecht seinen Anspruch infolge der Entscheidung der Tiroler Stände vom 28. Juli 1439 aufgeben. Als Vormund konnte Friedrich Einfluss auf Tirol und die habsburgischen Vorlande nehmen. Auch in der Vormundschaft über Ladislaus Postumus, den Sohn seines königlichen Vorgängers Albrecht II., konnte er sich gegen seinen Bruder Albrecht durchsetzen. Der römisch-deutsche König Albrecht II. hatte zwar zu Lebzeiten keinen männlichen Nachfolger hinterlassen, doch als er starb, war seine Frau Elisabeth schwanger; vier Monate nach seinem Tod brachte sie Ladislaus zur Welt. Albrecht hatte kurz vor seinem Tod verfügt, dass, falls das erwartete Kind männlich wäre, die Mutter und der Älteste aus dem Haus Österreich die Vormundschaft führen sollten. Durch den Tod Herzog Friedrichs IV. 1439 nahm Friedrich III. mit vierundzwanzig Jahren diese Rolle des Seniors des Hauses Österreich ein. Der Adel entschied sich auf dieser Grundlage für Friedrich als Vormund, doch musste er den Ständen ein Mitspracherecht einräumen. Die Vormundschaft sollte die Reichsherrschaft in den folgenden Jahren entscheidend belasten. Friedrich wurde wiederholt vorgeworfen, dass er sich des Erbes seines Mündels bemächtigen wolle. Mit diesem Vorwurf wurde er erstmals im März 1444 auf einem Landtag konfrontiert.
Noch während seiner Herzogszeit ließ er 1437 das Vokal-Symbol „a-e-i-o-u“ zur Kennzeichnung seiner Besitztümer anbringen. In seinem Notizbuch sammelte er verschiedene Möglichkeiten für dessen Auflösung. Die Variante „Alles Erdreich ist Österreich untertan“ ist erst seit dem 17. Jahrhundert verbreitet. In der älteren Forschung galt die Vokaldevise als „eine buchstabenmagische oder zahlenmystische Spielerei“ ohne politische Bedeutung. In der jüngeren Forschung wird sie als heraldische Herrschaftsdevise Friedrichs gedeutet. Ein in den Medien vielbeachteter Beitrag aus dem Jahr 2022 brachte die These, dass das von Friedrich eigenhändig in sein Notizbuch eingetragene Distichon En, amor electis, iniustis ordinor ultor // Sic Fridericus ego rengna mea rego die bevorzugte und die damit bei der Umgebung Friedrichs III. als eigentlich authentisch angesehene Wiedergabe der fünf Vokale in Frage komme. Doch zeigen die Eintragungen in seinem Notizbuch, dass Friedrich auch andere Deutungen gelten ließ.
Friedrich war als Vetter der nächste männliche Verwandte König Albrechts. Am 2. Februar 1440, dem Fest Mariae Lichtmess, wählten die Kurfürsten den 24-jährigen Herzog Friedrich V. von Österreich in Frankfurt am Main einstimmig zum römisch-deutschen König. Ob dynastische Gründe den Ausschlag gaben oder eine Alternative fehlte, ist ungewiss. Als neuer Herrscher regierte Friedrich allerdings nur die Steiermark, Kärnten und die Krain.
Weg zur Kaiserkrönung (1440–1452)
Eine wichtige Aufgabe für das neue Reichsoberhaupt war die Bewältigung der Reichsreform, also die Behebung gravierender Mängel im Bereich der Gerichts-, Wehr- und Finanzverfassung durch eine Neuverteilung der Herrschaftsgewalt zwischen König und Reichsständen. Neben der Reichsreform zählten die Abwehr der Türken – das Osmanenreich eroberte große Teile des Balkans und bedrohte Konstantinopel – sowie die Beseitigung des Schismas zu den weiteren Herausforderungen. Friedrich musste jedoch zunächst sein Regiment in den Erbländern festigen. Daher konnte er seine Krönung in Aachen erst zwei Jahre später vollziehen.
Streit um die Erbfolge im Königreich Ungarn und in Böhmen