An diesem Tag

Friedrich II. (Preußen)

König von Preußen

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Friedrich II., der Große (* 24. Januar 1712 in Berlin; † 17. August 1786 in Potsdam), volkstümlich „Der Alte Fritz“ genannt, war ab 1740 König in, ab 1772 König von Preußen und ab 1740 Markgraf von Brandenburg und somit einer der Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches. Er entstammte der Dynastie der Hohenzollern.

Die von ihm gegen Österreich geführten drei Schlesischen Kriege um den Besitz Schlesiens führten zum Deutschen Dualismus. Nach dem letzten dieser Kriege, dem Siebenjährigen Krieg von 1756 bis 1763, war Preußen als fünfte Großmacht neben Frankreich, Großbritannien, Österreich und Russland in der europäischen Pentarchie etabliert. 1772 festigte Friedrich diesen Status durch weitere erhebliche Gebietsgewinne, diesmal auf Kosten Polens, das Westpreußen verlor.

Friedrich gilt als ein Repräsentant des Aufgeklärten Absolutismus. So bezeichnete er sich selbst als „Erster Diener des Staates“. Er setzte tiefgreifende gesellschaftliche Reformen durch, schaffte die Folter ab und forcierte den Ausbau des Bildungssystems.

Dynastie, Territorienverband, Machtmittel, Land und Leute

Friedrich standen für die Neuzeit typische Werkzeuge der Machtausübung zur Verfügung. Als Kennzeichen frühneuzeitlicher Herrschaft gilt, dass die durch Ehe, Erbgänge und Krieg zusammengeführten Territorien, die sich strukturell stark voneinander unterschieden, vor allem von der Dynastie zusammengeführt und -gehalten wurden. Erst der Erwerb der Königskrone im Jahr 1701 ließ die über das ganze Römisch-deutsche Reich verstreuten Territorien Brandenburg-Preußens nach außen wahrnehmbar zu einer staatlichen Einheit werden, die durch die Dynastie und deren Repräsentation auf der europäischen Ebene, deren Wahrnehmung von außen, aber auch durch die festgefügt wirkende Armee zusammenwuchs. Dieser spezifische Prozess dynastischer Staatsbildung und -vereinheitlichung wurde vor allem durch Friedrichs ehrgeizigen Vater vorangetrieben. Dabei stammten die Hohenzollern aus Südwestdeutschland; sie ließen sich bis ins 11. Jahrhundert zurückführen. Anfang des 15. Jahrhunderts als kaisertreue Burggrafen von Nürnberg mit der Mark Brandenburg belehnt, stiegen sie zu Kurfürsten auf. Das neue Territorium wurde zu einer langfristigen Arrondierungspolitik genutzt, wobei mit dem Erbfall des Herzogtums Preußen, das außerhalb des Reichsverbandes lag, der Anspruch auf die Königskrone zu legitimieren war. Friedrich sah sich als Fortsetzer und Vollender der damit grundgelegten Traditionen und des Großmachtstrebens seines Vaters.

1740 lebten in Friedrichs Erbteil 2.240.000 Menschen, 1784 betrachtete er in seinem stark angewachsenen Staat 5,5 Millionen Bewohner als seine Untertanen. Sieht man von den Territorien am Niederrhein und in Westfalen, also von Kleve, Mark und Ravensberg, ab, die seit dem Vertrag von Xanten an Brandenburg gekommen waren, so herrschte Friedrich über ein agrarisches, städtearmes Gebiet mit einer unentwickelten Infrastruktur. Dies und die territoriale Zersplitterung erschwerten die ökonomische Entfaltung ungemein. Doch bestand eine hierarchische, geordnete Verwaltung, an deren Spitze das 1723 geschaffene Generaldirektorium stand. Dieses führte das General-Kriegskommissariat und das Domänendirektorium zusammen, wobei ersteres merkantilistisch orientiert war. Doch war nicht nur diese Verwaltungseinheit ungewöhnlich, sondern auch die strikte Ressorttrennung – Anzeichen einer modernisierten Verwaltung mit auf den Staatshaushalt ausgerichteter ökonomischer Intention. Das entsprechende Kollegium residierte im Berliner Stadtschloss, es war für die Innenpolitik genauso zuständig wie für Finanzverwaltung, Militärökonomie und Kriegsproviantwesen. Es setzte sich aus vier Provinzialdepartements zusammen. Insgesamt eine zeittypische Mischung aus territorialen und sachlichen Zuständigkeiten. Friedrich führte dies ererbte Regiment fort und vertiefte nur die Ressortdifferenzierung. So hatte sein nach dem Herrschaftsantritt eingerichtetes fünftes Departement für „Commercien- und Manufactur-Sachen“ ausschließlich gesamtstaatliche Zuständigkeit. An den Sitzungen nahm Friedrich genauso wenig teil wie sein Vater. Stattdessen wurden die Entscheidungen im königlichen Arbeitszimmer gefällt und durch Kabinettssekretäre in Auftrag gegeben. Während die Kriegs- und Domänenkammern dem Direktorium zugeordnet waren, regierte auf dem Lande der Landrat. Er war fast immer in seinem Amtsgebiet ansässig, wurde vom lokalen Adel vorgeschlagen und fast immer akzeptiert. Im Idealfall vermittelte er zwischen den Interessen der auf Autonomie pochenden Landadligen und den Verordnungen der landesherrlichen Obrigkeit.

Für die Außenpolitik blieb das von Friedrichs Vater geschaffene Kabinettsministerium bestehen. Es war für den Schriftverkehr mit den ausländischen Machtinstanzen sowie mit den dort akkreditierten Geschäftsträgern verantwortlich. Die ursprüngliche, 1604 gegründete erste Zentralbehörde, der Geheime Rat, bestand fort, doch war er nur noch mit den Bereichen Justiz, geistliche Angelegenheiten und Bildung befasst. Am Ende seiner Regierungszeit standen Friedrich etwa 300 Beamte zur Verfügung, einschließlich der Steuer- und Landräte waren es etwa 500 Amtsträger. Die in Europa verbreitete, nach uneingeschränkter Herrschaft strebende Regierungsform wird als Absolutismus bezeichnet, wenn diese auch nur die oberste Ebene eines komplexen Prozesses beschreiben kann. Der Begriff des aufgeklärten Absolutismus wurde erst 1847 von Wilhelm Roscher eingeführt, der in seinen Umrissen zur Naturlehre der drei Staatsformen zwischen einem frühen konfessionellen Absolutismus zur Zeit Philipps II. (1527–1598), einem höfischen Absolutismus Ludwigs XIV. und einem aufgeklärten Absolutismus Friedrichs II. unterschied.

Die Gesellschaft war in drei Stände geteilt, in Adel, Stadtbürger und Bauern, doch machten die unterständischen Bewohner den überwiegenden Teil der Bevölkerung aus. Während freie Bauern und Adel einer gewissen Übereinstimmung der Interessen unterlagen, hatte die Gutsherrschaft in den mittleren und östlichen Territorien die ländliche Bevölkerung in die Erbuntertänigkeit und Leibeigenschaft herabgedrückt. Etwa ein Viertel der Anbaufläche war landesherrlicher Anteil, wobei dieser im Herzogtum Preußen sehr viel höher lag. Die Erhöhung des herrscherlichen Anteils galt lange als Mittel der Durchsetzung gegen die Partikulargewalten, doch Friedrich, dessen Vater diesen Kampf entschieden hatte, bezog den Adel und seinen Grund wieder stärker in den Machtapparat ein und förderte den Adel, auf dessen Mitwirkung in Diplomatie, Militär und Verwaltung er zunehmend angewiesen war. Für diesen Adel war es aber nicht standesgemäß, seinen Lebensunterhalt in bürgerlichen Berufen zu verdienen. Dies führte angesichts der Tatsache, dass es etwa 20.000 Adelsfamilien gab, jedoch eine begrenzte Zahl von Gütern, zu einer starken Verarmung des Adels. Um diese nicht durch den Erwerb von Gütern durch Bürger noch zu verschärfen, behinderte Friedrich diesen Erwerb gezielt. Auf der gleichen Linie lag sein Engagement gegen Mesalliancen, die Ehe zwischen Angehörigen verschiedener Stände. Auch blieb der Aufstieg in den Adel fast unmöglich. Wohl unbeabsichtigt entstand auf dieser Grundlage ein bürgerliches Bewusstsein und Engagement, das jedoch nicht zur Fundamentalkritik an der Adelsherrschaft führte wie in Frankreich. Friedrich selbst forderte in seinem Politischen Testament von 1752, dass der König ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Bauern und des Adels herstellen müsse, was jedoch angesichts der Abhängigkeit seiner Herrschaft vom Adel kaum möglich war. Zudem war es seitens der Monarchie schwierig, auf die erbuntertänige Landbevölkerung, über die der adlige Grundherr zu Gericht saß, direkt zuzugreifen. Dies wiederum war ein Motiv, Bauern aus dem Ausland anzuwerben, die von diesem altertümlichen System befreit waren. Auch blieben sie vom Militärdienst verschont. Zwischen diesen Polen des Feudalsystems befanden sich die Bürger, die meist in Handwerken und Kleinhandel tätig waren. Hinzu kamen vermögende Unternehmer, Kaufleute und Bankiers, Gelehrte, Geistliche und Beamte. Sie lebten zwar in Städten, die ihre Sonderrolle durch Einbeziehung in die staatliche Finanzverwaltung verloren hatten, doch blieben sie wesentliche Umschlagplätze für Waren. Doch zum Zentrum bürgerlichen Lebens avancierten nun die Residenzen. Aufstiegsmöglichkeiten bestanden im Militär für Nichtadlige nur in wenigen technischen Bereichen, kaum in der Verwaltung. Doch gerade in den Bereichen, in denen höchste Kompetenz verlangt wurde, übertraf ihre Zahl unter Friedrich diejenigen aus dem Adel um ein Vielfaches.

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