An diesem Tag

Friedrich Fromhold Martens

Russischer Diplomat und Jurist estnischer Herkunft

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Friedrich Fromhold Martens (* 15. Augustjul. / 27. August 1845greg. in Pärnu; † 7. Junijul. / 20. Juni 1909greg. in Walk; zum Sterbeort siehe Literatur, zu Namensschreibweise und -varianten siehe Persönliche Lebensumstände und Tod) war ein russischer Diplomat und Jurist. Er wirkte insbesondere im Bereich des Völkerrechts und fungierte als Unterhändler Russlands bei den Verhandlungen zu einer Reihe von internationalen Abkommen. Darüber hinaus war er mehrfach erfolgreich als Vermittler in Konflikten zwischen verschiedenen Ländern tätig.

Während der Ersten Haager Friedenskonferenz im Jahr 1899 schlug er die später nach ihm benannte Martens’sche Klausel vor, die bis in die Gegenwart als wichtiger Grundsatz des humanitären Völkerrechts angesehen wird. Sie besagt, dass in allen Situationen während eines Krieges, die nicht durch geschriebenes internationales Recht geregelt sind, die allgemein üblichen Gebräuche, die Grundsätze der Menschlichkeit und die Forderungen des öffentlichen Gewissens das Handeln bestimmen sollen. Darüber hinaus wurde während der Konferenz sein Entwurf für eine Konvention zu den Regeln und Gebräuchen des Krieges, den er bereits ein Vierteljahrhundert zuvor für die Brüsseler Konferenz von 1874 ausgearbeitet hatte, als Haager Landkriegsordnung angenommen.

Friedrich Fromhold Martens gilt damit als Begründer der Haager Traditionen des humanitären Völkerrechts und als einer der einflussreichsten Völkerrechtsexperten seiner Zeit. Für seine vielfältigen Vermittlungsbemühungen sowie für seine Rolle bei den Haager Friedenskonferenzen und seinen Einsatz für die Etablierung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit wurde er vielfach geehrt und in den Jahren von 1901 bis 1908 für den Friedensnobelpreis nominiert. Er kam mehrfach in die engere Auswahl des Nobelpreiskomitees und wurde in einigen älteren Werken fälschlicherweise als Preisträger des Jahres 1902 genannt.

Friedrich Fromhold Martens wurde 1845 als jüngstes Kind seiner Eltern in der Stadt Pernau (estn. Pärnu in Estland) geboren und in der deutschen Sankt-Nikolai-Gemeinde getauft. Sein Vater war der ehemalige Küster der Lutherischen Kirchengemeinde Audern Friedrich Wilhelm Martens, der seit 1845 in Pernau lebte und dort als Schneider und Gerichtsdiener tätig war; seine Mutter, Therese Wilhelmine Knast, stammte aus Pernau. Als namengebende Taufpaten fungierten der Titularrat Friedrich von Kluver und der Notar Fromhold Drewnick. Während in einigen älteren deutschsprachigen Veröffentlichungen eine deutsch-baltische Herkunft seiner Eltern angegeben wird, unterstützen vor allem russische und estnische Quellen die Annahme einer estnischen Abstammung. Dies wird insbesondere damit begründet, dass die Deutschbalten in der damaligen Zeit in der Regel zu den sozial besser gestellten Schichten der Gesellschaft zählten. Der Vater von Martens hingegen war Schneider, die Familie lebte in einfachen Verhältnissen. Die Erziehung und Bildung von Friedrich Fromhold Martens erfolgte deutschsprachig, was aufgrund der kulturellen Bedeutung der deutschen Sprache in der Region Livland auch für deren estnischstämmige Einwohner nicht ungewöhnlich war. So war Deutsch bis 1893 die Lehrsprache an der Kaiserlichen Universität Dorpat, bevor sie im Rahmen der Russifizierung durch die russische Sprache abgelöst wurde.

Über die Kindheit und Jugend von Martens ist wenig bekannt. Im Alter von fünf Jahren verlor er seinen Vater und vier Jahre später auch seine Mutter. Kurz danach gelangte er in ein evangelisch-lutherisches Waisenhaus in Sankt Petersburg. Hier beendete er an der deutschsprachigen Petrischule seine Ausbildung und begann 1863 ein Studium an der Juristischen Fakultät der Universität von Sankt Petersburg. Aufgrund seiner sehr guten Studienleistungen und seiner Fähigkeiten wurde er durch den Dekan der Fakultät gefördert. Darüber hinaus gab er Nachhilfestunden für andere Studenten und Privatunterricht für Kinder aus wohlhabenden Familien, um seine finanzielle Situation aufzubessern. Im Jahr 1867 schloss er sein Studium als Kandidat der Rechte ab. Zum Ende des folgenden Jahres reichte er eine Magisterarbeit mit dem Titel Über das Recht des Privateigentums im Krieg ein, die er im Oktober 1869 erfolgreich verteidigte. Durch nachfolgende Studienaufenthalte an den Universitäten in Wien, Heidelberg und Leipzig wurde er von Völker- und Staatsrechtsexperten der damaligen Zeit beeinflusst, unter ihnen Lorenz von Stein in Wien und Johann Caspar Bluntschli in Heidelberg.

Nachdem der Lehrstuhl für internationales Recht an der Universität von Sankt Petersburg 1870 vakant geworden war, kehrte Friedrich Fromhold Martens von seinen Studien im Ausland zurück und übernahm mit Beginn des Jahres 1871 einen entsprechenden Lehrauftrag als Dozent. Ein Jahr später wurde er Professor für öffentliches Recht am Lyzeum Zarskoje Selo im heutigen Puschkin und an der kaiserlichen Rechtsschule. 1873 promovierte er mit einer Dissertation zur konsularischen Rechtsprechung im Nahen und Fernen Osten. Im gleichen Jahr folgte die Ernennung zum außerordentlichen Professor und drei Jahre später zum ordentlichen Professor an der Universität von Sankt Petersburg, eine Position, die er bis 1905 innehatte. Bereits seine Magisterarbeit und seine Dissertationsschrift erlangten fachliche Aufmerksamkeit und Anerkennung. Durch weitere Veröffentlichungen, die in verschiedene Sprachen übersetzt wurden und auch in anderen Ländern erschienen, wurde er international bekannt und trug zum Ansehen seines Landes im Bereich des Völkerrechts bei. Diese Rechtsdisziplin entwickelte sich in dieser Zeit in Russland zu einem eigenständigen Fach, was unter anderem in der Gründung von entsprechenden Fakultäten für internationales Recht an mehreren traditionsreichen russischen Universitäten zum Ausdruck kam.

Zu den bekanntesten Werken, die Martens in den folgenden Jahren veröffentlichte, zählte das 1881/1882 in zwei Bänden veröffentlichte Buch Völkerrecht. Das internationale Recht der civilisierten Nationen, in welchem er seine Theorie des internationalen Rechts darlegte. Es erschien 1883 auf Deutsch und wurde in insgesamt sieben Sprachen übersetzt. Von 1874 bis 1909 erarbeitete er, parallel in Russisch und Französisch, unter dem Titel Recueil des traités et conventions conclus par la Russie eine Sammlung von 15 Bänden zu den Verträgen, die Russland mit anderen Staaten abgeschlossen hatte. Durch die darin enthaltenen Abhandlungen zu den einzelnen Abkommen und ihrer jeweiligen Entstehungsgeschichte trägt dieses Werk den Charakter einer Enzyklopädie der russischen Außenbeziehungen seiner Zeit. 1880 initiierte er die Gründung der Russischen Gesellschaft für internationales Recht, als deren Sekretär er fungierte. Neben seinem juristischen Wirken war Martens auch Mitglied der Russischen Kaiserlichen Historischen Gesellschaft und verfasste eine Reihe von Essays zur europäischen Geschichte, die ebenfalls international Beachtung fanden und in verschiedene Sprachen übersetzt wurden.

Staatsdienst und diplomatische Karriere

Im Jahr 1868 trat Friedrich Fromhold Martens für das russische Außenministerium in den Staatsdienst ein. Sechs Jahre später wurde er zum Attaché für besondere Aufträge des russischen Kanzlers und Außenministers Alexander Michailowitsch Gortschakow ernannt. Während der folgenden fast vier Jahrzehnte war er für drei verschiedenen Zaren als Diplomat tätig: bis 1881 für Alexander II., bis 1894 für Alexander III. und anschließend bis zu seinem Tod für Nikolaus II., der später durch die Februarrevolution 1917 gestürzt wurde. Er vertrat Russland auf fast allen internationalen Konferenzen, an denen das Land in dieser Zeit beteiligt war, so beispielsweise dem Brüsseler Kongress von 1889 zum Handels- und Seerecht, der Antisklavereikonferenz von 1889/1890 in Brüssel und den ersten vier Sitzungen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht in den Jahren 1893, 1894, 1900 und 1904. Darüber hinaus nahm er von 1884 bis zu seinem Tod an nahezu allen internationalen Rotkreuz-Konferenzen teil. Er war aktives Mitglied des 1873 im belgischen Gent gegründeten Institut de Droit international (Institut für Völkerrecht), unter anderem 1885 und 1894 als Vizepräsident, und beteiligte sich in vielfältiger Weise in dessen Aktivitäten, so beispielsweise an der Ausarbeitung der Konferenzdokumente für die von November 1884 bis Februar 1885 in Berlin stattfindende Kongokonferenz.

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