Friedrich August I. Joseph Maria Anton Johann Nepomuk Aloys Xaver der Gerechte (* 23. Dezember 1750 in Dresden; † 5. Mai 1827 ebenda) war ab 1763 als Friedrich August III. Kurfürst und von 1806 bis zu seinem Tod als Friedrich August I. erster König von Sachsen. Er wurde 1791 zum König von Polen gewählt, amtierte jedoch nur von 1807 bis 1815 als Herzog von Warschau.
Kurfürst von Sachsen und erwählter König von Polen
Friedrich August entstammt der albertinischen Linie. Er war der Sohn von Kurfürst Friedrich Christian von Sachsen und dessen Gemahlin Maria Antonia von Bayern. Nach dem Tod des Vaters 1763 vertraten ihn wegen Minderjährigkeit bis 1768 seine Mutter als vormundschaftliche Regentin und sein Onkel Prinz Franz Xaver als Kur-Administrator.
Verzicht auf die polnische Königskrone
1765 erklärte Prinzregent Franz Xaver für den unmündigen Herzog und Kurfürsten den Verzicht auf die polnische Königskrone zu Gunsten von Stanislaus II. August Poniatowski. Mit der Verabschiedung der polnischen Verfassung vom 3. Mai 1791 durch den Sejm wurde Friedrich August jedoch zum Nachfolger König Stanislaus’ II. ernannt und zugleich die Erbfolge des sächsischen Kurhauses für den polnischen Thron festgelegt (Artikel VII der polnischen Verfassung). Angesichts der schwierigen außenpolitischen Lage lehnte Friedrich August jedoch die Annahme der Krone ab, denn er befürchtete, als König von Polen in kriegerische Auseinandersetzungen mit Österreich, Preußen und Russland verwickelt zu werden, die bereits 1772 von Polen Gebietsabtretungen erzwungen hatten. Tatsächlich erfolgte bis 1795 und damit noch vor dem Ableben König Stanislaus’ II. die vollständige Aufteilung Polens unter den Nachbarmächten Österreich, Preußen und Russland.
Außenpolitische Haltung bis zur Auflösung des Reiches
1791 arrangierte Friedrich August die Zusammenkunft von Kaiser Leopold II. und König Friedrich Wilhelm II. von Preußen auf Schloss Pillnitz, bei der u. a. eine Beistandserklärung für die französische Monarchie verabschiedet wurde. Diese Pillnitzer Deklaration enthielt auch die Aussicht auf ein militärisches Vorgehen gegen die französische Revolution und gab Frankreich den Anlass, Österreich im April 1792 den Krieg zu erklären. Friedrich August unterzeichnete die Pillnitzer Deklaration nicht.
Nach dem Tod des Kaisers Joseph II. am 20. Februar 1790 wurde Kurfürst Friedrich August III. neben Kurfürst Karl Theodor von Pfalz-Bayern zum ersten Mal Reichsvikar. Seine Amtszeit als Reichsverweser endete mit der Kaiserkrönung Leopolds II. in Frankfurt am Main am 9. Oktober 1790. Nach dem Tod von Kaiser Leopold II. am 1. März 1792 übte Friedrich August III. zum zweiten Mal mit Karl Theodor das Amt des Reichsvikars aus, das bis zur Krönung von dessen Nachfolger Kaiser Franz II. am 14. Juli 1792 für die Länder des sächsischen Rechtes andauerte. Seine Vikariatsmünzen sind am erweiterten Titel VICARIVS (1790) und PROVISOR (Reichsverweser) (1792) und auf der Rückseite am doppelköpfige Reichsadler mit dem kursächsischen Brustschild unter dem Kurhut erkennbar.
Dem im Juli 1792 zwischen Österreich und Preußen geschlossenen Verteidigungsbündnis gegen Frankreich trat Sachsen ebenfalls nicht bei. Die Ausrufung des Reichskrieges durch den Reichstag im März 1793 verpflichtete Friedrich August freilich zur Kriegsteilnahme. Als Preußen im April 1795 plötzlich auf Kosten des Reiches einen Separatfrieden mit Frankreich schloss, um ungehindert den Widerstand gegen die Aufteilung Polens brechen zu können, sorgte dies auch in Sachsen für Bestürzung. Nachdem weitere Reichsstände separate Friedensbündnisse mit Frankreich eingegangen und die Franzosen nach Osten vorgerückt waren, schied Sachsen im August 1796 aus dem Koalitionskrieg aus. Sowohl bei seinem Friedensschluss mit Frankreich als auch auf dem Rastatter Kongress, der seit 1797 die Abtretung des linksrheinischen Reichsgebiets an Frankreich billigen sollte, ließ Friedrich August Treue zu den hergebrachten Verfassungsprinzipien des Reiches demonstrieren. Weder in Rastatt noch beim Reichsdeputationshauptschluss 1803 beteiligte sich Sachsen an dem allgemeinen Länderschacher, dessen Hauptnutznießer Bayern, Preußen, Württemberg und Baden waren.
Außenpolitische Haltung bis zum Friedensvertrag mit Napoleon
Auch an der Gründung des Rheinbundes, der zur endgültigen Auflösung des Reiches führte, beteiligte sich Friedrich August nicht. Gegenüber der preußischen Idee eines norddeutschen Kaiserreiches, innerhalb dessen Sachsen zum Königreich erhoben werden sollte, zeigte er sich gleichfalls reserviert. Als Napoleon jedoch in Reaktion auf ein Berliner Ultimatum, das den Rückzug der französischen Truppen auf linksrheinisches Gebiet forderte, seit September 1806 bis nach Thüringen vorrückte, vereinigte sich Friedrich August mit Preußen. In der Doppelschlacht von Jena und Auerstedt im Oktober 1806 erlitten die preußisch-sächsischen Truppen gegen Napoleon eine vernichtende Niederlage. Von Preußen, dessen Staats- und Armeeführung sich kopflos nach Osten abgesetzt hatte, völlig allein und auch ohne jede Nachricht gelassen, musste Friedrich August mit Napoleon, dessen Truppen alsbald Sachsen besetzten, Frieden schließen. Am 11. Dezember 1806 wurde in Posen durch die Bevollmächtigten beider Seiten der Frieden von Posen unterzeichnet: Sachsen trat dem Rheinbund bei, wurde wie zuvor Bayern und Württemberg zum Königreich erhoben und erhielt den bisher preußischen Landkreis Cottbus zugesagt, wofür es kleinere Gebiete dem neu zu errichtenden Königreich Westphalen zu überlassen hatte.
König von Sachsen und Herzog von Warschau
Erhebung zum sächsisch-polnischen Herrscher
Am 20. Dezember 1806 erfolgte die Ausrufung Friedrich Augusts zum König von Sachsen. Nach dem Frieden von Tilsit, den Friedrich Wilhelm III. von Preußen und Zar Alexander I. von Russland im Juli 1807 mit Napoleon geschlossen hatten, wurde Friedrich August außerdem zum Herzog von Warschau ernannt. Friedrich August, der die vom Sejm angetragene erbliche Königswürde 1791 abgelehnt hatte, konnte sich diesmal nicht verweigern. Die von Napoleon am 22. Juli 1807 zu Dresden diktierte Verfassung für das Herzogtum Warschau verband in Artikel 5 – hierin anknüpfend an die polnische Verfassung von 1791 – die Warschauer Herzogswürde erblich mit dem sächsischen Königshaus. Territorial war das Herzogtum Warschau nahezu identisch mit den 1792 und 1795 von Preußen annektierten polnischen Landesteilen.
Nachdem Österreich während des Fünften Koalitionskrieges 1809 eine Niederlage erlitten hatte, zu der auch ein misslungener Feldzug gegen das Herzogtum beitrug, musste es im Frieden von Schönbrunn die 1795 einverleibten polnischen Landesteile an das Herzogtum und einen Teil des Gewinns von 1772 an Russland abtreten. Friedrich August, als Rheinbundfürst im Lager der Sieger, erhielt fortan die Hälfte der Einnahmen der Salzmine von Wieliczka, wodurch seine herzoglichen Schatullengelder von jährlich 0,167 auf 1,5 Millionen Taler anstiegen.
Im Juli 1812 bestätigte Friedrich August eine Proklamation des Warschauer Reichstags anlässlich des Einfalls Napoleons in Russland zur Wiederherstellung des Königreiches Polen, wogegen Napoleon rücksichtlich der mit ihm verbündeten Teilungsmächte Preußen und Österreich Protest einlegte.
Lage und Haltung während des Befreiungskrieges
Als sich im Dezember 1812 infolge der Niederlage Napoleons im Russlandfeldzug mit der Konvention von Tauroggen ein Seitenwechsel Preußens anbahnte, rief Friedrich August am 21. Januar 1813 die Bewohner Warschaus zum Durchhalten auf (siehe rechts den Aufruf). Die geschlagenen französischen und polnischen Truppen zogen sich aus dem Herzogtum zurück und russische Truppen besetzten es. Am 28. Februar schlossen Preußen und Russland im Vertrag von Kalisch ein Offensiv- und Defensivbündnis gegen Napoleon zur Wiederherstellung Preußens im „früheren Zustand“ und zur Aufteilung des Herzogtums Warschau. Am 17. März 1813 erklärte Preußen an Frankreich den Krieg und rief sein Volk zu den Waffen. Damit löste Preußen die Befreiungskriege aus. Am 9. April, eine Woche nach dem Gefecht bei Lüneburg, forderten die Verbündeten Friedrich August auf, sich ihnen anzuschließen. Um sich einer Entscheidung zu entziehen, hatte sich dieser, als die preußisch-russischen Truppen in Sachsen einrückten, über Regensburg ins österreichische Prag begeben, wo er am 20. April einen Bündnisvertrag mit dem mittlerweile faktisch neutralen Österreich abschloss. Nachdem Friedrich August den sächsisch-österreichischen Vertrag sofort den Verbündeten bekannt gegeben hatte, sahen ihn diese als Feind an.