An diesem Tag

Franz-Peter Tebartz-van Elst

Deutscher Kurienbischof, ehem. Bischof von Limburg

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Franz-Peter Tebartz-van Elst (* 20. November 1959 in Twisteden, Nordrhein-Westfalen) ist ein deutscher römisch-katholischer Bischof und habilitierter Pastoraltheologe und Professor. In den Jahren 1990 bis 1996 war er Domvikar und von 2003 bis 2007 Weihbischof in Münster. Von 2008 bis 2014 war er Bischof des Bistums Limburg.

Im Herbst 2013 riefen im Bezug auf den von ihm vorangetriebenen Neubau des Bischofshauses in Limburg hohe und weithin für unverhältnismäßig gehaltene Baukosten sowie eine intransparente Projektsteuerung bundesweite Kritik hervor. Am 23. Oktober 2013 entband der Heilige Stuhl Tebartz-van Elst von seinen Pflichten als Bischof von Limburg und am 26. März 2014 nahm Papst Franziskus sein Angebot vom 20. Oktober 2013 zum Amtsverzicht an. Seit Dezember 2014 ist er Kurienbischof in Rom und Delegat im Dikasterium für die Evangelisierung mit Zuständigkeit für die Katechese.

Tebartz-van Elst wurde als zweites von fünf Kindern einer Landwirtsfamilie in Twisteden, heute Ortsteil des niederrheinischen Wallfahrtsortes Kevelaer, geboren. Sein Bruder Johannes und seine Schwägerin Josefine Winkels-Tebartz-van Elst legten den dortigen Familienfreizeitpark Irrland an. Ein weiterer Bruder, Ludger Tebartz van Elst, ist Professor für Psychiatrie.

Franz-Peter Tebartz-van Elst besuchte in den Jahren 1966 bis 1969 die katholische Grundschule in Kevelaer-Twisteden, von 1969 bis 1975 das Realgymnasium am Westwall in Geldern und von 1975 bis 1978 das St.-Pius-Gymnasium Coesfeld, wo er sein Abitur ablegte. Im September 1978 trat er in das Priesterseminar des Bistums Münster ein und studierte von 1978 bis 1983 Philosophie und katholische Theologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Am 8. Januar 1984 empfing er die Diakonenweihe und am 26. Mai 1985 im Dom zu Münster die Priesterweihe durch den Münsteraner Diözesanbischof Reinhard Lettmann. Anschließend war er Kaplan in St. Johannes Baptist in Altenberge. In den Jahren 1988 bis 1990 wurde er freigestellt für weitere theologische Studien an der University of Notre Dame in Indiana und in Frankreich. Von 1990 bis 1996 war er Domvikar und Domkaplan am St.-Paulus-Dom.

Im Jahr 1993 wurde er mit einer Arbeit zum Erwachsenenkatechumenat an der Universität Münster mit summa cum laude zum Doctor theologiae promoviert. 1996 erhielt er einen Lehrauftrag an der Universität Münster. 1998 habilitierte er sich dort mit der Schrift „Gemeinde in mobiler Gesellschaft“ im Fach Pastoraltheologie und erhielt die Venia legendi für Pastoraltheologie, Katechetik und Homiletik. Ende 2001 erfolgte der Ruf auf die Professur für Pastoraltheologie und Liturgiewissenschaft an der Universität Passau, die er bis 2004 innehatte.

Seine Publikationen wurden in der Pastoraltheologie rezipiert, etwa seine Kritik an der einseitigen Fokussierung auf die Gemeindetheologie nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, seine Untersuchung der Wirkungen der gewachsenen Mobilität für die Gemeindebildung und sein Eintreten für das Erwachsenenkatechumenat als „Modell für die Neuevangelisierung“ einer säkularisierten Gesellschaft. Seine Promotionsschrift wurde als eine von wenigen Ausnahmen beachtet, die die Institution des Katechumenats in missionarischer Tradition wissenschaftlich behandelt habe.

Im Jahr 2005 ernannte der Kardinal-Großmeister Carlo Furno ihn zum Großoffizier im Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem. Am 1. Oktober 2005 wurde er durch Anton Schlembach, den Großprior der deutschen Statthalterei, investiert. Er gehörte bis zu seinem Austritt im Oktober 2020 dem Päpstlichen Laienorden in der Komturei Pater Maximilian Kolbe in Frankfurt am Main an.

Seit 2007 ist er Ehrendomkapitular des Bistums Münster. Er ist zudem Ehrenmitglied der katholischen Studentenverbindungen K.St.V. Arminia Bonn im KV (2010) und in der K.D.St.V. Greiffenstein (Breslau) zu Frankfurt am Main im CV (2013).

Nach seinem Verzicht auf das Amt des Bischofs von Limburg, im Herbst 2013, verließ er im Mai 2014 die Limburger Bischofsresidenz und zog auf Einladung des bayerischen Diözesanbischofs Rudolf Voderholzer nach Regensburg.

2003 ernannte Papst Johannes Paul II. Tebartz-van Elst zum Titularbischof von Girus Tarasii und zum Weihbischof in Münster. Am 18. Januar 2004 empfing er durch Diözesanbischof Reinhard Lettmann die Bischofsweihe. Mitkonsekratoren waren Werner Thissen, Erzbischof von Hamburg, und Alfons Demming, Altweihbischof in Münster. Sie waren seine Vorgänger als Regionalbischöfe für die Region Borken/Steinfurt gewesen. Tebartz-van Elst gehört dem Münsteraner Domkapitel weiterhin als Ehrendomkapitular an.

Tebartz-van Elst wurde durch das Limburger Domkapitel gewählt und am 28. November 2007 von Papst Benedikt XVI. zum neuen Bischof des Bistums Limburg ernannt. Er war bei seinem Amtsantritt der jüngste Diözesanbischof Deutschlands. Sein Vorgänger war Franz Kamphaus.

Am 10. Januar 2008 wurde Tebartz-van Elst in der hessischen Staatskanzlei auf die Verfassungen und Regierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz vereidigt. Erzbischof und Metropolit der Kirchenprovinz Köln Joachim Kardinal Meisner inthronisierte ihn am 20. Januar 2008 im Limburger Dom.

2008 wurde er Mitglied der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz und der Kommission Weltkirche der DBK.

Als Bischof wählte Franz-Peter Tebartz-van Elst den Wahlspruch: In Christo baptizati, Christum induistis – „Ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus als Gewand angelegt“ (Gal. 3,27).

Der Komponist Ludger Stühlmeyer vertonte 2019 den bischöflichen Wahlspruch Tebartz-van Elsts als Antiphon für Chor (SATB) a cappella und als Motette für Chor (SATB) und Orgel. Das Vorwort zu den Vertonungen schrieb Kurienkardinal Paul Josef Cordes.

Missbrauch in der katholischen Kirche

Im Jahre 2010 wurden verstärkt Fälle des sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland bekannt. Die Deutsche Bischofskonferenz reagierte im September 2010 zunächst mit einer Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen. Diese Rahmenordnung wurde auch im Bistum Limburg umgesetzt. Vertuschungen und Versetzungen, wie es noch unter seinen Vorgängern üblich gewesen war, hatten nach Darstellung in der Zeitung Deutsche Tagespost (Juni 2020) unter Tebartz-van Elsts Leitung ein Ende. Nach Erscheinen der Ergebnisse des im Auftrag der deutschen Bischofskonferenz durchgeführten Forschungsprojekts zum Thema Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland (MHG-Studie) im Jahr 2018 beauftragte das Bistum Limburg ein Projekt „Betroffene hören – Misstrauen verhindern“, das auf der MHG-Studie fußt und von 2019 bis 2020 durchgeführt wurde. Es geht auf die Rolle von Bischof Tebartz-van Elst in Bezug auf Aufklärung und Verhinderung von sexuellem Missbrauch durch Priester nicht ein, nur auf die von Generalvikar und Personalverantwortlichen. In dem Bericht über das Projekt wird darauf hingewiesen, dass „der Machtmissbrauch, den viele Einzelpersonen und das Bistum Limburg insgesamt durch Bischof Tebartz van-Elst erlitten haben“, im Projekt ausgeklammert werde, da dadurch der Projektauftrag überstiegen würde. Allerdings wird die Aufarbeitung dieses Problemkomplexes in einem eigenen Projekt dringend angeregt.

Im August 2008 segnete der Wetzlarer Priester Peter Kollas zusammen mit einem evangelischen Pfarrer ein gleichgeschlechtliches Paar im Wetzlarer Dom. Tebartz-van Elst berief Kollas daraufhin vom Amt des Bezirksdekans ab, weil er gegen die römisch-katholische Lehre verstoßen habe, nach der ausgeübte Homosexualität „in sich nicht in Ordnung“ sei. Es dürfe nicht der falsche Eindruck entstehen, die katholische Kirche stelle homosexuelle Lebensgemeinschaften der Ehe gleich. Nach der Erklärung des Heiligen Stuhls vom Mai 2010 gebe es kein Fundament für eine Analogie zwischen homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem „Plan Gottes über Ehe und Familie“, sodass alle Katholiken der Gleichstellung beider Lebensformen widerstehen und „angemessene Formen der Seelsorge“ für homosexuelle Paare suchen müssten. Kollas bleibe Priester, aber seine Abberufung als Bezirksdekan solle wegen vieler Beschwerden von Katholiken „weiteren Schaden“ vom Bistum abwenden. Kollas widersprach dieser Begründung: Es gehe nicht um das Sakrament der Ehe, sondern darum, ob ein Priester zwei Menschen ein gewünschtes „Wort der Liebe und Barmherzigkeit Gottes für ihr gemeinsames Leben“ verweigern dürfe.

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