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Franciscus Hotomanus

Französischer Jurist

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François Hotman, Seigneur de Villiers-Saint-Pol (latinisiert auch Franciscus Hotomanus, gelegentlich Hottomannus oder Hotomannus geschrieben) (* 23. August 1524 in Paris; † 12. Februar 1590 in Basel) war ein protestantisch und humanistisch geprägter französischer Rechtsgelehrter, calvinistischer Monarchomach, Theologe und Philologe des 16. Jahrhunderts. Er verfasste zahlreiche kritische Werke zu Politik, Religion und Rechtswissenschaft. Einige seiner Schriften wurden aufgrund scharfer Äußerungen gegen den König sogar verboten. Zudem war er einer der Hauptakteure im Schlagabtausch zwischen europäischen Katholiken und Protestanten.

François Hotman war ein französischer Rechtsgelehrter und politischer Schriftsteller.

Er wurde am 23. August 1524 als Sohn eines angesehenen katholischen Juristen in Paris geboren. Sein Vater Peter Hotomanus (Pierre Hotman), Seigneur de Villiers-Saint-Pol († 1554), war Mitglied des „Parlement de Paris“ (Pariser Parlamentshof). Peter Hotomanus war der Sohn der ursprünglich schlesischen Familie Uthmann (historisch auch Ottomann, Autmann) aus Breslau, die über Emmerich am Niederrhein nach Paris einwanderte.

Hotman ging mit 14 Jahren an die Universität nach Orléans, um sich dort dem Rechtsstudium zu widmen, erhielt nach drei Jahren den Abschluss „Licence des droits“ und veröffentlichte, noch achtzehnjährig, eine Schrift über die Anwendung der Folter ("Tabulae de criminibus", 1543). Nach seinem Studium begann er 1542 seine Arbeit im Advokatenbüro des berühmten Pariser Juristen Charles Dumoulin am „Parlement de Paris“.

Als Advokat am Parlamentshof vernachlässigte Hotman aber zunehmend die Praxis zugunsten des Studiums der alten Literatur und des römischen Rechts. 1546 begann er in Paris mit juristischen Vorlesungen an der Pariser Universität an der Seite von François Bauduin, auf dessen Rat und nach dessen Beispiel (vgl. Hotmans Widmung [an Calvin] in "De actionibus", 1548; [Bauduin], "Responsio", 1564, 86) Hotman 1547 Karriere und Familie aufgab und zuerst an die Universität nach Lyon ging, wo er öffentlich zum Protestantismus übertrat, und dann zu Johannes Calvin nach Genf fuhr, wo er die aus Frankreich geflohene Hugenottin Claudine Aubelin heiratete.

Nach Aufenthalten in Lausanne und Lyon wirkte Hotman als Calvins Sekretär und Übersetzer in Genf ("Admonitio adversus astrologiam") und ab 1550 als Professor für klassische Sprachen am protestantischen Collège in Lausanne. Da ihn diese Stelle aber wenig befriedigte, zog er nach Straßburg, wo er 1556 die Professur für Römisches Recht an der Akademie erhielt. Den Doktortitel holte Hotman 1558 während eines kurzen Aufenthalts in Basel nach. In Basel ließ er zwischen 1557 und 1564 auch mehrere juristische Handbücher sowie quellenkritische Kommentare zu den Institutionen und Pandekten Justinians erscheinen.

1556 bot ihm der Herzog von Preußen, Albert von Brandenburg, einen Lehrstuhl in Königsberg an. Noch im gleichen Jahr begleitete er Calvin zur Synode nach Frankfurt. 1559 wurde er von Philipp I., Landgraf von Hessen nach Marburg, von den sächsischen Prinzen nach Leipzig und Wittenberg und von Königin Elisabeth I. nach Oxford gerufen, aber Hotman wollte Straßburg nicht verlassen und blieb in der Nähe von Calvin.

Da Hotman fast alle deutschen Fürsten persönlich kannte und schon mehrere wichtige Missionen nach Deutschland im Namen von Straßburg gemacht hatte, unterstützte er den König von Navarra bei Verhandlungen mit den protestantischen Fürsten in Deutschland.

Von 1563 bis 1567 unterrichtete er als Professor für Rechtswissenschaft an der Universität Valence. Dort wurde sein Haus und seine Bücherei durch den katholischen Pöbel wenige Monate später in Brand gesteckt, weshalb er über Orléans nach Paris floh, wo er die Stelle eines Historikers des Königs erhielt. Er wurde als Vertreter der Hugenotten nach Blois entsandt und handelte dort den Frieden von 1568 aus. Zurückgekehrt nach Bourges wiederholten sich die Anfeindungen und Gewalttaten und zwangen ihn nach Sancerre. Während einer Belagerung dieser Stadt schrieb er sein erst 1593 ediertes Werk "Consolatio e sacris litteris". Nach dem Frieden von 1570 kehrte er erneut nach Bourges zurück, von wo er nach der Bartholomäusnacht 1572 ein drittes Mal fliehen musste. Zwischen 1567 und 1572 übernahm er in Bourges die Professur für Rechtswissenschaften.

Neben seiner akademischen Tätigkeit war Hotman Ratgeber des späteren Königs Heinrich IV., Kronjurist der Hugenotten und politischer Akteur. 1560 ermutigte Hotman die Hugenotten zur Amboise-Verschwörung, die den Auslöser für einen konfessionellen Bürgerkrieg darstellte. 1573 beeinflusste er das damalige politische Denken mit seinem Buch „Franco-Gallia“ sehr stark. Darin verfasste er seine Gedanken zur Revolution als Antwort auf die organisierten Morde durch die katholische Liga in der Bartholomäusnacht, in der Hotman selbst seiner Ermordung nur knapp entkam, indem er erneut nach Genf floh und dort bis 1578 Professor an der Genfer Rechtsschule war. Noch im selben Jahr zog er nach Basel um und gab dort ab 1579 private Rechtsvorlesungen in seiner Wohnung. 1584 wurde Hotman dann in die Juristenfakultät in Basel aufgenommen. Als seine Frau starb, kehrte Hotman 1584 wieder nach Genf zurück und widmete sich der Alchemie und der Erforschung des Steins der Weisen. Wenige Jahre später kam Hotman krank nach Basel zurück. Dort starb er nur kurze Zeit später am 12. Februar 1590, nachdem er im Winter noch einen privaten Kurs über die Staatsverwaltung in der römischen Republik gegeben hatte. Er wurde in der Kathedrale in Basel beigesetzt und hinterließ zwei Söhne und vier Töchter.

Hotman – ein calvinistischer Monarchomach

François Hotman gehörte zu den bedeutendsten calvinistischen Monarchomachen des 16. Jahrhunderts. Zusammen mit Philippe Du Plessis-Mornay und anderen Monarchomachen forderte er einen durch das Volk gewählten König, die Souveränität des Staates, die Legitimation von Aufständen und sogar die Legitimation des Königsmordes. Auf Grundlage historischer Nachforschungen behauptete er, Frankreich sei eine konstitutionelle Monarchie, die ihre Wurzeln bei germanischen Stämmen habe, deren Herrscher vom Volk gewählt wurden und diesem gegenüber rechenschaftspflichtig waren. Nach seinen Vorstellungen wäre die beste Regierungsform die Zusammenarbeit von König, Adel und Volk. Die Monarchie lehnte er ab. Dies wird insbesondere in seinen Pamphleten deutlich, in denen er den König und die Guise angreift. Somit stellte er sich gegen Jean Bodin, welcher die Vermischung der französischen Monarchie mit der Aristokratie und der Demokratie ablehnte.

Hotman und das Studium der Rechtswissenschaft

Im Jahr 1500 entstand eine neue Rechtsstudie, die die Rechtswissenschaften und Geisteswissenschaften miteinander verbinden sollte. Die ersten Autoren, die sich dessen annahmen, waren Guillaume Budé, André Alciat, Udalric Zaze und François Hotman. Hotman spielte dabei eine besonders große Rolle. Nahezu alle Professoren des 16. Jahrhunderts schrieben einen Diskurs über die Art und Weise, wie man am besten dem Studium der Rechtswissenschaft folgt. So auch Hotman. Er selbst schrieb seine Werke in Französisch, wobei er eine einfache und allgemein verständliche Sprache verwendete, da er vor allem die Studenten erreichen wollte.

In seinem Werk „Antitribonian“ (1603) kritisierte er das römische Recht, welches allein mit dem Kirchenrecht, unter Ausschluss des französischen Rechts, in Frankreich unterrichtet wurde. Hotman hielt eine Reform der zivilen Rechtsordnung für nötig, um zunächst die Zahl der Prozesse zu verringern und vor allem, um das Rechtswissenschaftsstudium zu vereinfachen und zu verkürzen. Nach seinen Vorstellungen sollten die Studenten die Literaturwissenschaft, die Geisteswissenschaften wie auch die Moralphilosophie bis zum Alter von 20 oder 22 Jahren studieren. Innerhalb von einem oder zwei Jahren sollten sie dann das Gesetz lernen und letztendlich ihr Studium abschließen, indem sie praktisch tätig wurden.

Die Reform war jedoch wahrscheinlich mehr Wunsch als Realität. Doch dank der Arbeiten Hotmans, Cujas‘, Dumoulins und Doneaus begann sich das römische Recht dennoch zu einer wahrhaften Wissenschaft zu entwickeln.

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