Flucht bezeichnet allgemein eine Reaktion auf Gefahren, (existentielle) Bedrohungen oder als unzumutbar empfundene Situationen. Bei den Tieren gehört „Fluchtverhalten“ zum natürlichen Verhaltensrepertoire.
Beim Menschen ist die Flucht ein plötzliches und eiliges, manchmal auch heimliches Verlassen eines Aufenthaltsorts oder Landes. Die eilige Bewegung weg von der Bedrohung ist oft ziellos und ungeordnet, eine Flucht kann aber auch das gezielte Aufsuchen eines Zufluchtsorts sein. Im Allgemeinen werden Flüchtende als „Flüchtlinge“ bezeichnet.
Im Krieg kann es zu einer Flucht kommen, wenn der Gegner die Verteidigung durchbricht und schnell vorrückt. Dann kann unter den angegriffenen Truppen Panik entstehen, und sie fliehen ungeordnet – im Gegensatz zu einem geordneten Rückzug.
Flucht vor Gefahren oder Bedrohungen
Anlässe für die Flucht von Zivilpersonen können sein:
Großunfälle (z. B. Atom-GAU) oder Chemiekatastrophen,
Zwischen- oder innerstaatliche (-> Bürgerkrieg) gewalttätige Auseinandersetzungen oder Kriegshandlungen,
Bedrohung, Diskriminierung oder Verfolgung bestimmter Gruppen (z. B. aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Religion oder einer ethnischen Gruppe),
Völkermord und Massaker, z. B. Völkermord in Ruanda oder Massaker von Srebrenica,
Naturkatastrophen (z. B. Vulkanausbruch oder Tsunami, Brand, Unwetter),
die globale Erwärmung mit dem Ansteigen der Meeresspiegel oder der Zunahme von Extremwetterereignissen (-> Umweltflüchtling)
individuelle Verfolgung oder Bedrohung
Das Ziel der Flucht ist in allen Fällen, sich und/oder Angehörige bzw. Verwandte in Sicherheit zu bringen.
Eine individuelle Flucht vor einem Feind oder Angreifer oder einer anderen plötzlichen starken Bedrohung ist in der Regel ein überstürztes, oft planloses bis panisches Davonlaufen.
Von einer Massenflucht spricht man, wenn eine Vielzahl von Flüchtlingen aus einem Kriegs- oder Katastrophengebiet oder aus Furcht vor Massakern, Terroranschlägen oder politischer Verfolgung oder aufgrund unüberwindbarer Armut flüchten. Diese Menschen nennt man je nach Anlass auch Kriegs-, Katastrophen- oder Wirtschaftsflüchtlinge. Oft verstehen sie im Zufluchtsland die dortige Sprache nicht und bleiben aufgrund der Kommunikationsbarriere isoliert.
Exemplarisch für die Massenflucht ist die Vertreibung der indigenen christlichen Assyrer aus dem Zweistromland (Süd-Osttürkei/Turabdin, Nordirak, Ostsyrien sowie Westiran). Machten die Assyrer vor dem Jahre 1915 in Mesopotamien noch einen beachtlichen Teil der Bevölkerung aus, so ist ihr Anteil an der Bevölkerung heute verschwindend gering. Dies aufgrund des an ihnen begangenen Völkermordes sowie der Massenvertreibung.
Nicht immer genau kann die Massenflucht von der Vertreibung abgegrenzt werden, da Vertriebene von (feindlichen) Machthabern meist gewaltsam zum Verlassen ihres Heimatlandes gezwungen werden (z. B. die als Flucht aus Ägypten benannte Auswanderung der Israeliten). Flucht und Vertreibung sind oftmals Folgen innen- und außenpolitischer Konflikte, die es einem Teil der Bevölkerung unmöglich machen, im Heimatland zu bleiben (vgl. z. B. Flucht und Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den Ostgebieten zum Ende des Zweiten Weltkriegs, Flucht aus der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR). Flucht und Vertreibung kann für die Betroffenen Anlass zu einer Beantragung von Asyl in den Zufluchtsstaaten sein.
Flucht aus Unfreiheit oder Gefangenschaft