Ferdinand Otto Wilhelm Henning von Westphalen (* 23. April 1799 in Lübeck; † 2. Juli 1876 in Berlin) war ein deutscher Verwaltungsjurist, preußischer hoher Beamter und Politiker. In der Reaktionsära war er von 1850 bis 1858 preußischer Innenminister.
Ferdinand von Westphalen war der älteste Sohn des Ludwig von Westphalen, der als Beamter zunächst in Diensten des Herzogtums Braunschweig, dann des napoleonischen Satellitenstaats Königreich Westphalen und ab 1815 des Königreichs Preußen stand. Sein Großvater Philipp von Westphalen (eigentlich Westphal) war als Geheimer Staatssekretär ein Vertrauter des Herzogs Ferdinand von Braunschweig(-Wolfenbüttel) und wurde von diesem in den Adelsstand erhoben. Seine Mutter Elisabeth (Lisette) von Veltheim (22. Juni 1778; † 22. August 1807) war eine Tochter des preußischen Finanzrats und Berghauptmanns Karl Christian Septimus von Veltheim, der nach Santo Domingo auswanderte.
Westphalens vollbürtige Geschwister waren:
L[o]uise (Lisette) (* 5. Oktober 1800; † 1. August 1863), verheiratete von Krosigk
Franziska (* 7. Mai 1807; † 16. April 1896)
Carl Hans Werner (* 22. Juli 1803; † 8. März 1840), Landgerichtsrat
Aus der zweiten Ehe seines Vaters mit Caroline Heubel (* 20. Juni 1779; † 23. Juli 1856) stammen drei Halbgeschwister:
Johanna Bertha Julie Jenny (* 12. Februar 1814; † 2. Dezember 1881), die spätere Frau von Karl Marx
Helena Laura Cecilia Charlotte Friderike (* 16. März 1817; † 3. April 1821)
Gerhard Oscar Ludwig Edgar (* 26. März 1819; † 30. September 1890)
Ferdinand von Westphalen selbst war verheiratet mit Louise von Florencourt (* 1805; † 1861), einer Tochter des herzoglich-braunschweigischen Kammersekretärs Wilhelm Ferdinand Chassot von Florencourt. Seine Kinder waren
Ferdinand (* 14. November 1836; † 10. September 1906), genannt Nando, Regierungsassessor
Louise Caroline Wilhelmine Francisca (* 16. Januar 1839; † 14. Januar 1928)
Anna Elisabeth Charlotte Jenny (* 22. September 1841)
Seine Schulbildung erhielt Ferdinand von Westphalen auf dem Gymnasium zu Salzwedel, wo sein Vater in napoleonischer Zeit als Unterpräfekt des Königreichs Westphalen diente. Er studierte von 1816 bis 1819 an den Universitäten Halle, Göttingen und Berlin. Nach kurzer Zeit als Auskultator beim Berliner Stadtgericht wechselte er 1820 als Regierungsreferendar in den preußischen Verwaltungsdienst.
Bereits 1822 wurde ihm interimistisch das Landratsamt des Kreises Bitburg übertragen, nach dem Assessorexamen war Westphalen von 1826 bis 1830 regulärer Landrat in Bitburg. Als Regierungsrat wechselte er 1830 zur Erfurter Regierung, acht Jahre später wurde er Ober-Regierungsrat und Dirigent der Abteilung des Inneren der Regierung in Trier. Seine nächsten Karriereschritte waren 1843 Regierungs-Vizepräsident im schlesischen Regierungsbezirk Liegnitz, 1844 Regierungs-Vizepräsident in Stettin (Pommern) und 1849 Regierungspräsident in Liegnitz.
Nach der Niederschlagung der deutschen Revolution 1848/1849 und dem überraschenden Tod von Friedrich Wilhelm von Brandenburg wurde Westphalen auf Vorschlag von Leopold von Gerlach von Friedrich Wilhelm IV. am 19. Dezember 1850 zum preußischen Innenminister und interimistisch auch Minister für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten ernannt.
Der König lobte ihn bei der ersten Audienz als „so vortrefflich, wie er es gar nicht erwartet hätte“. Ferdinand von Westphalen setzte die 1848 aufgehobenen Provinzialstände zur einstweiligen Wahrnehmung der Befugnisse der Provinzialversammlungen wieder ein. Allen Angriffen, dass dies eine Verletzung der Verfassung sei, trat er mit einer Denkschrift vom 16. Januar 1852 und mündlich entgegen und erstickte jede weitere öffentliche Diskussion darüber.