Ferdinand Falk Eberstadt (geboren am 14. Januar 1808 in Worms; gestorben am 9. Februar 1888 in Mannheim) war ein deutscher Kaufmann und Politiker der Demokratischen Bewegung. Er war von 1849 bis 1852 Bürgermeister von Worms – als erster jüdischer Bürgermeister einer deutschen Stadt – sowie von 1850 Mitglied der Ersten Kammer des Landtags des Großherzogtums Hessen.
Seine Eltern waren der Textilhändler Amschel Löb (August Ludwig) Eberstadt (1771–1839) und Esther Gernsheim (1775–1819). Die Familie Eberstadt ist seit dem 17. Jahrhundert in Worms nachgewiesen, die Familie der Mutter, Gernsheim, war eine der ältesten jüdischen Wormser Familien. Ferdinand Eberstadt besuchte die Sekundärschule (heute: Gauß-Gymnasium Worms) in Worms und trat dann in den väterlichen Textil- und Kurzwarengroßhandel ein. Seit dem 1. März 1828 war er Prokurist der Firma. Am 1. Februar 1839 übernahm er sie nach dem Tod des Vaters gemeinsam mit seinen Brüdern. Durch die Erbschaft gehörten er und zwei weitere Mitglieder der Familie zu den reichsten und am höchsten besteuerten Einwohnern in Worms. Eberstadt heiratete am 10. Januar 1837 Sara Zelie Seligmann aus Kreuznach. Gemeinsam hatten sie zehn Kinder, darunter Bertha Hirsch. In Worms wohnte die Familie außerhalb der historischen Judengasse in der Hauptstraße, der Kämmererstraße, wo Eberstadt zwei Häuser besaß, von denen mindestens eines schon sein Vater gekauft hatte.
Im Vormärz war Ferdinand Eberstadt an mehreren Stellen in Worms engagiert, um die bestehenden Sonderrechte der Provinz Rheinhessen im Großherzogtums Hessen, zu dem Worms gehörte, zu verteidigen und die Liberalisierung des Großherzogtums voranzutreiben. Er setzte dabei auf Akkulturation und Integration der jüdischen Bevölkerung. Das galt auch für die Jüdische Gemeinde Worms selbst.
Eberstadt engagierte sich in einem informellen Wormser Komitee, das sich für den Erhalt der aus der französischen Zeit übernommenen und fortbestehenden modernen Errungenschaften in Rheinhessen einsetzte, die durch Vereinheitlichungsbestrebungen seitens der Regierung unter Karl du Thil bedroht waren. Das Komitee wandte sich in einer Petition an Großherzog Ludwig II. und den örtlichen Abgeordneten Wilhelm Valckenberg.
Er setzte sich für die rechtliche Gleichstellung der Juden ein. Dazu gehörte insbesondere die Abschaffung der „Moralitätspatente“ und der besonderen Eidesformel für Juden.
In der jüdischen Gemeinde Worms war er mindestens von 1840 bis 1847 Mitglied des Vorstandes und betrieb die Reform des jüdischen Gottesdienstes mit. Pessach 1847 wurde in der Synagoge Worms der erste in deutscher Sprache gehaltene Gottesdienst gefeiert, wobei – ebenfalls erstmals – die räumliche Trennung zwischen Frauen und Männern aufgehoben war.
1847 wurde Eberstadt zum Schöffen am Kreisgericht Mainz gewählt.
Ebenfalls seit mindestens 1847 war er Mitglied in der 1842 gegründeten Industrie- und Handelskammer Worms.
Außerdem engagierte er sich im Not- und Hilfsverein.
Nach dem Ausbruch der Revolution von 1848 im Großherzogtum Hessen im März engagierte sich Ferdinand Eberstadt zunächst im Bürgerkomitee, das sich als Organ der Bürgerschaft in den obschwebenden Fragen verstand und als permanentes Kontrollgremium hinsichtlich der seitens der Regierung gewährten Zugeständnisse. Am 1. März 1848 richteten dieses Komitee eine Petition an die Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen, des Parlaments des Großherzogtums. Später überwachte es die Ausführung der Bewilligungen des Edikts des Großherzogs von Hessen vom 6. März 1848. Am 10. April 1848 trat der Wehrrat an die Spitze der Wormser Bürgerwehr und Eberstadt arbeitete als Mitglied an der Abfassung eines provisorischen Wehrgesetzes der Stadt Worms mit, das am 15. April 1848 in Kraft trat. Der Wehrrat wurde am 26. Juni durch die Bürgerwehrkommandantur ersetzt, deren Schriftführer er wurde.
Im Juni 1848 spaltete die revolutionäre Bewegung sich auch in Worms in Demokraten und Liberale. Ferdinand Eberstadt engagierte sich von da an im Demokratischen Verein, der am 21. Juni 1848 gegründet wurde und dessen Vorstand er zeitweilig angehörte. Weitere Mitglieder waren sein Schwager Salomon Lohnstein (1809–1854), der Weingutsbesitzer Johann Philipp Bandel (1785–1866) und der Arzt Ferdinand von Loehr (1817–1876). Infolge der Revolution von 1848 wurde auch die Emanzipation der Juden erreicht. Das ermöglichte nun auch Juden, für Wahlämter zu kandidieren.
Der Rücktritt des bisherigen Bürgermeisters Georg Friedrich Renz im August 1848 erforderte eine Neuwahl. Diese fand vom 3. bis 6. Januar 1849 statt. Insgesamt traten sechs Kandidaten an, drei des Demokratischen Vereins und drei der „konstitutionellen Partei“. Der Wahlkampf wurde erbittert geführt. Auf einer Flugschrift wurde folgendes Spottgedicht auf die drei Kandidaten des Demokratischen Vereins verbreitet:
Die Polemik nutzte nichts, die drei Kandidaten des Demokratischen Vereins erhielten die meisten Stimmen: Der Bürgerwehrobrist Ludwig Blenker erhielt 834 Stimmen, Johann Philipp Bandel 795 Stimmen und Ferdinand Eberstadt 791 Stimmen. Nach dem damals geltenden Recht bestimmte aber die Regierung des Großherzogtums Hessen aus dem Kreis der drei Männer, die die meisten Stimmen erhielten, den Bürgermeister. Die Regierung in Darmstadt entschied sich für Eberstadt, weil er unter den „Linksradikalen“ des Demokratischen Vereins noch als der Gemäßigtste galt. Damit wurde erstmals ein Jude in Deutschland Bürgermeister einer Stadt. Dies wurde als sensationell empfunden und fand ein deutschlandweites Echo. Am 22. März 1849 wurde er von Reinhard von Dalwigk, Provinzialkommissar von Rheinhessen und späterem Ministerpräsidenten des Großherzogtums, in sein Amt eingeführt.
Als Bürgermeister war Ferdinand Eberstadt verpflichtet, sich politisch neutral zu verhalten. So reduzierte er etwa sein Engagement im Demokratischen Verein und versuchte zwischen den politischen Parteien zu vermitteln. Die schwierige Finanzlage der Stadt ließ ihm wenig Handlungsspielraum. Schon bald wurde er staatlicherseits schikaniert. Zunächst wurde ihm am 22. März 1849 die Zuständigkeit für die örtliche Polizei genommen und einem Kommissar übertragen, dann wurde er im Rahmen des gegen ihn und andere durchgeführten Strafprozesses (s. u.) am 10. April 1849 vom Dienst suspendiert, was auch nach seinem Freispruch am 17. Juli 1849 unter Vorwänden zunächst nicht rückgängig gemacht wurde. Erst im April 1851 wurde die Suspendierung aufgehoben.
Wichtige Projekte, die Ferdinand Eberstadt in seiner Zeit als Bürgermeister von Worms vorantrieb, waren der Eisenbahnanschluss der Stadt und eine feste Rheinquerung als Schiffsbrücke. Beide Projekte gingen aber erst nach seiner kurzen Amtszeit in Betrieb.
Außerdem gehörte Ferdinand Eberstadt dem 12. und 13. Landtag der Landstände des Großherzogtums Hessen an. Die Einzelheiten dazu werden in den Quellen unterschiedlich dargestellt. Bei der Wahl zur 2. Kammer der Landstände am 30. November 1849 trat er gegen Heinrich von Gagern an und erhielt dabei zwar in der Stadt Worms die Mehrheit, unterlag Gagern aber, weil die Wähler im ländlichen Umland mehrheitlich für letzteren stimmten. Weiter wurde er am 2. Januar 1850 bei einer Nachwahl im Wahlkreis Odernheim / Oppenheim in die Erste Kammer gewählt. Allerdings wurden die Landstände bereits am 21. Januar 1850 wieder aufgelöst.
Als der Schwung der Revolution von 1848 nachließ, gewannen im Großherzogtum Hessen zunehmend die Kräfte der Reaktion wieder mehr Einfluss und schließlich die Oberhand. Personell stehen dafür Großherzog Ludwig III. und ab 1852 Reinhard von Dalwigk, „Präsident des Gesamtministeriums“ (Ministerpräsident). Schon 1850 versuchte die Regierung, Eberstadt auf juristischem Weg kaltzustellen. Eberstadt wurde zusammen mit Johann Philipp Bandel (1785–1866) und Salomon Lohnstein (1809–1854) als „intellectueller Urheber“ einer erpresserischen Nötigung der Regierung vor den „Assisen“ (Schwurgericht) in Mainz angeklagt. Die Angeklagten wurden am 17. Juli 1849 freigesprochen, doch lagen weitere Vorwürfe gegen Eberstadt vor: