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Fähre

Wasserfahrzeug, das dem Übersetzverkehr über ein Gewässer dient

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Eine Fähre (mittelhochdeutsch vere; zu mittelhochdeutsch vern, althochdeutsch ferian ‚mit dem Schiff fahren‘) ist ein Verkehrsmittel, das dem Übersetzverkehr über ein Gewässer dient.

Bei Fähren steht der Transportaspekt im Vordergrund, d. h. die Fährfahrt selbst dient in erster Linie dem Erreichen des anderen Ufers des Gewässers. Dabei können mehrere Anlegestellen angefahren werden oder wiederholt das gleiche Ufer. Die Abgrenzung der Fähren zu Linienschiffen ist in einigen Fällen unklar, so werden der Katamaran Friedrichshafen–Konstanz oder auch andere Linienschiffe auf dem Bodensee gelegentlich auch als Fähre bezeichnet.

Eine Fährstelle ist die Gesamtheit von Zufahrten, Anlegestellen, Fährschiff(en) und Fahrroute. Zumeist sind Vorrichtungen erforderlich, die den Übergang zwischen Fähre und Ufer ermöglichen: zum Ausgleich unterschiedlicher Wasserstände und Beladungszustände oder zur Überbrückung seichter Ufer. Dazu gehören zum Beispiel Landeklappen an den Fährschiffen und Fährbrücken am Ufer.

Auf Fähren ab einer gewissen Größe befindet sich häufig ein Hubschrauberlandeplatz. Dieser dient ausschließlich Sicherheits- und Rettungszwecken und steht nicht für den regulären Passagierverkehr zur Verfügung. Er dient in erster Linie für medizinische Notfälle. Wenn ein Passagier oder Crewmitglied schwer erkrankt oder verletzt ist und sich die Fähre weit draußen auf See befindet, kann ein Rettungshubschrauber landen.

Einige Fähren verfügen jedoch nur über eine „Winch-Area“ (Abseilbereich) anstelle eines echten Landeplatzes.

Es gibt verschiedene Arten, Fähren zu unterscheiden. Dazu zählt eine Einteilung nach dem Bautyp des benutzten Fahrzeugs (zum Beispiel Fährschiff, Kahn oder Ponte) sowie nach Einsatzgebiet und Betriebsart. Fähren sind, mit Ausnahme der Schwebefähren, Wasserfahrzeuge. Nach der Transportaufgabe werden Personenfähren, Güterfähren, Autofähren und Eisenbahnfähren (Trajektschiffe) unterschieden.

Fährverkehr kann definiert werden als in der Regel fahrplanmäßige Personen- und/oder Güterbeförderung mittels eines Wasserfahrzeugs zwischen mindestens zwei Häfen oder Anlegestellen, die durch Flüsse, Seen oder Randmeere getrennt sind.

Seegehende Fähren bzw. Fährschiffe verkehren weltweit. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Schiffstypen, die als Fähre genutzt werden, je nach Länge der Strecke, der benötigten Kapazität sowie nach Geschwindigkeit und Seetüchtigkeit. Das Einsatzgebiet mit höherem Seegang und stärkeren Winden sowie dem Rechnung tragende unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen für den Betrieb der Schiffe bedingt grundsätzlich erweiterte Anforderungen an Konstruktion und Ausrüstung derselben, als die von Binnenfähren zu erfüllenden. Der meist größeren innerhalb der Fährverbindungen zu bewältigende Distanzen und des häufig gänzlichen Fehlens alternativer Landverkehrsverbindungen (wie z. B. Brücken oder Tunneln) wegen, aber auch, um vor allem unsubventionierte Fährverbindungen wirtschaftlich betreiben zu können, werden auf See oft größere Fähren mit teils sehr hohen Transportkapazitäten in geringer Taktrate eingesetzt.

In der Seeschifffahrt werden für den Gütertransport oft sogenannte RoRo-Schiffe eingesetzt, die Güterzüge, Lastkraftwagen oder nur die Trailer derselben auf oder unter Deck transportieren. Ist auch eine Passagiermitnahme vorgesehen, spricht man von einem RoPax-Schiff.

Fähren in der Binnenschifffahrt verkehren auf Flüssen, Kanälen, Binnenseen und in Häfen. Fährstellen dienen als Teil des öffentlichen (Personen-)Nahverkehrs zum Verbinden von Verkehren über Gewässer als Alternative zu Brücken oder Tunneln. Die Fähre verkehrt dabei meist nach Fahrplan und gegen Entgelt, zumindest aber regelmäßig und innerhalb fester Zeiten.

Das Steuerhaus ist bei den meisten Binnenfähren unterstromseitig (der Fährmann steht mit dem Rücken zu Tal) in der Mitte des Fahrzeuges angeordnet. Seltener findet man Fähren mit dem Steuerhaus mittig über der Fahrbahn auf einer Art Brücke (alte Fähre Loreley) oder gar mit zwei Steuerhäusern (für jede Fahrtrichtung eines). Binnenfährschiffe sind in Deutschland mit einem großen „F“ gekennzeichnet und müssen von den zuständigen Behörden als Fährschiff zugelassen sein.

Das Betreiben einer Fähre bedarf in Deutschland einer wasserrechtlichen Genehmigung. Das Recht, eine Fährstelle zu genehmigen (historisch: Fährregal) wird von den Ländern nach Maßgabe der Regelungen des Wasserhaushaltsgesetz und der Landeswassergesetze ausgeübt. Das Recht, eine gewerbliche Fährstelle über einen Fluss oder anderes Gewässer zu betreiben, wurde seit dem Mittelalter in Deutschland als Fährgerechtsame bezeichnet.

In Fließgewässern verlaufen die allermeisten Fähren quer zum Fluss und fungieren als Querungsmöglichkeit wie eine Brücke. In seltenen Fällen, in der Regel wo zumindest an einem Ufer eine attraktive Wegverbindung fehlt, wird eine „Längsfähre“ errichtet. Eine Längsfähre durchfährt seit etwa 1990 rund die Hälfte der S-förmigen Schlögener Schlinge der Donau, auf 3,9 km Strecke zwischen Au und Grafenau, beide am linken Ufer, seit 2017 mit einem Katamaran.

Um mit hoher Geschwindigkeit verkehren zu können, werden Fährlinien manchmal mit sogenannten High Speed Crafts betrieben. Die dabei in der Vergangenheit oftmals eingesetzten Tragflächenboote wurden größtenteils durch Luftkissenboote, Einrumpf-Schnellfähren und Katamarane ersetzt.

Auf der Verbindung Dover–Calais über den Ärmelkanal standen die Luftkissenboote in direkter Konkurrenz zu den Shuttle- und Eurostar-Zügen, die den Eurotunnel benutzen. Obwohl die Luftkissenboote bis dahin gut ausgelastet waren und hohe Gewinne einfuhren, musterte die Reederei Hoverspeed im Oktober 2000 die letzten beiden Hovercrafts aus. Dies wurde mit dem Mangel an Ersatzteilen sowie der nicht mehr zeitgemäßen Konstruktion begründet. Seitdem sind Katamarane die schnellsten Fährschiffe über den Ärmelkanal. Die Überfahrt mit ihnen dauert jedoch, inklusive Be- und Entladen, knapp eine Stunde länger als mit den Hovercrafts.

Auch auf Binnenseen werden Fähren mit höherer Geschwindigkeit betrieben, zum Beispiel der Katamaran Friedrichshafen–Konstanz, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.

Nicht freifahrende Fähren verfügen teilweise über keinen eigenen Antrieb. So nutzen Gierseilfähren und Rollfähren die Strömung eines Flusses oder Meeresarmes aus, um diesen zu queren, und sind daher sehr umweltfreundliche Verkehrsmittel. Einen eigenen Antrieb haben Seil- und Kettenfähren sowie Schwebefähren.

Gierseilfähren nutzen die Kraft des strömenden Wassers von Flüssen aus, indem sie ihren Rumpf schräg zur Strömung einstellen (also „gierend“), um Vortrieb in Richtung des angestrebten Ufers zu erzielen. Dabei gibt es mehrere mögliche Bauformen.

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