An diesem Tag

Evangelische Kirche in Deutschland

Gemeinschaft von 20 lutherischen, unierten und reformierten Kirchen in Deutschland

Anúncio

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Gemeinschaft von 20 lutherischen, unierten und reformierten Kirchen in Deutschland. Die selbständigen Gliedkirchen haben ungeachtet ihres unterschiedlichen Bekenntnisstandes uneingeschränkte Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft.

Die zentrale Verwaltungsbehörde der EKD, das Kirchenamt, befindet sich in Hannover-Herrenhausen. Ihre Rechtsform ist die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die EKD unterstützt die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), der sie mit anderen protestantischen, anglikanischen, orthodoxen Kirchen und der Altkatholischen Kirche aus nahezu allen Ländern Europas angehört. Sie ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK). Außerdem gehören alle Gliedkirchen der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa und dem Ökumenischen Rat der Kirchen an.

Ende 2025 waren 17,4 Millionen Menschen oder 20,8 % der Gesamtbevölkerung Deutschlands Mitglied der evangelischen Landeskirchen. Im Vorjahr waren 17,980 Millionen Menschen oder 21,5 % der Gesamtbevölkerung Deutschlands Mitglied der evangelischen Landeskirchen. Die Zahl der Mitglieder der evangelischen Landeskirchen lag 2025 um etwa 1,8 Millionen unter derjenigen der römisch-katholischen Kirche in Deutschland.

Die EKD wurde 1945 gegründet. 1948 erhielt sie ihre Grundordnung. Die Gliedkirchen (heute 20) haben mit der EKD ihre übergreifende institutionelle Gestalt gefunden. Das evangelische Kirchenwesen ist auf allen Ebenen föderal aufgebaut.

Die EKD nimmt die ihr übertragenen Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Sie tragen die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen Verfassung, der Grundordnung der EKD, festgehalten sind. Die Geschäfte von Synode, Rat und Kirchenkonferenz nimmt das Kirchenamt der EKD wahr.

Die EKD unterhält als Ansprechpartner gegenüber staatlichen Stellen das Amt eines Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.

Bereits zwischen 1852 und 1903 gab es unter den obersten evangelischen Kirchenbehörden Deutschlands regelmäßige Zusammenkünfte in der „Eisenacher Kirchenkonferenz“. Eine feste Institution wurde hieraus jedoch zunächst nicht. 1922 kam es zur Gründung des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes, dem die 28 damals bestehenden Landeskirchen des Deutschen Reiches angehörten. 1933 wurde unter dem Einfluss der Nationalsozialisten die Deutsche Evangelische Kirche (DEK) gegründet, mit dem Ziel, eine einheitliche evangelische „Reichskirche“ zu schaffen. Die vorherrschende Kirchenpartei waren damals die „Deutschen Christen“ (DC), die offen mit dem Nationalsozialismus sympathisierten. Zahlreiche Landeskirchen wurden ab 1933 von DC-dominierten Kirchenleitungen verwaltet. Nur drei Landeskirchen konnten sich der Herrschaft der „Deutschen Christen“ entziehen und blieben „intakt“: Württemberg, Bayern und Hannover. Reichsbischof wurde Ludwig Müller, ein überzeugter Nationalsozialist. 1934 formierte sich als Gegenpol zur DEK die Bekennende Kirche. Ihre bekanntesten Vertreter waren Martin Niemöller und Dietrich Bonhoeffer.

In der Regel zeigten sich die evangelischen Kirchen und ihre Hierarchien als willfährige Unterstützer und Sympathisanten des Hitler-Regimes. Im Frühjahr 1939 gründeten elf evangelische Landeskirchen in Eisenach das „Institut zur Erforschung und Beseitigung des jüdischen Einflusses auf das deutsche kirchliche Leben“. Im Mai des Jahres wurde es auf der Wartburg eingeweiht; an seiner Spitze standen die Theologen Siegfried Leffler und Walter Grundmann. Die nach 1945 verschwundenen Akten des „Entjudungsinstituts“ wurden erst 1990 nach dem Umzug des thüringischen Landeskirchlichen Archivs der Öffentlichkeit bekannt.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs unternahmen die führenden Geistlichen der Evangelischen Landeskirchen unter Führung des württembergischen Landesbischofs Theophil Wurm einen neuen Versuch, den unterschiedlichen Kirchen ein gemeinsames Dach zu geben. So wurde im August 1945 auf einer in Treysa (heute Schwalmstadt) in Hessen stattfindenden „Kirchenführerkonferenz“ (Treysaer Konferenz) ein aus zwölf Mitgliedern bestehender Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gebildet. Die Hauptaufgabe des Rates war die Vorbereitung einer endgültigen Ordnung der EKD. Indem die Verfassung der EKD am 13. Juli 1948 in Eisenach einstimmig von den Synodalen angenommen wurde, war die EKD offiziell gegründet, und zwar ausdrücklich nicht als zentral verwaltete Nationalkirche, sondern „als ein Bund eigenständiger und konfessionsverschiedener Kirchen“. Die Kirchenkanzlei wurde zunächst provisorisch in Schwäbisch Gmünd untergebracht und im Kontext der Verabschiedung der Grundordnung und der Übernahme des Präsidentenamtes durch Oberlandeskirchenrat Heinz Brunotte 1949 nach Hannover-Herrenhausen verlegt. Hannover galt wegen seiner Verbindungen zu den Gliedkirchen in der DDR als der geeignete Standort.

Trotz der Teilung Deutschlands blieb die EKD zunächst als Zusammenschluss der evangelischen Landeskirchen beider deutschen Staaten bestehen. Spätestens seit dem Mauerbau 1961 führte dies zu großen organisatorischen Problemen, so dass die EKD ihre gemeinsamen Aufgaben in beiden deutschen Staaten nicht mehr aufrechterhalten konnte. Auch die Probleme der alltäglichen kirchlichen Tätigkeit unterschieden sich zunehmend. So wurde 1969 der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR als Zusammenschluss der acht Landeskirchen auf dem Gebiet der DDR gegründet. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990/91 vereinigte sich der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR wieder mit der EKD.

Im November 1979 wurde in der Bundesrepublik erstmals ein Tarifvertrag für die Mitarbeiter der EKD mit den Gewerkschaften abgeschlossen. Zuvor erfolgten mehrjährige Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche.

1984 wurde nach Planungen der Berliner Architektengemeinschaft Bangert-Jansen-Scholz-Schultes (BJSS) der neue Hauptsitz in Hannover-Herrenhausen auf dem ehemaligen Gartengelände des Fürstenhauses bezogen.

Im Jahr 1985 veröffentlichte die EKD die Denkschrift: „Evangelische Kirche und freiheitliche Demokratie. Der Staat des Grundgesetzes als Angebot und Aufgabe“. Beginnend mit einem Schuldbekenntnis, wird die Demokratie bejaht und in Übereinstimmung mit zentralen christlichen Ansichten gesehen.

Im Sommer 2006 veröffentlichte der Rat der EKD das Impulspapier „Kirche der Freiheit“, mit dem ein umfassender Reformprozess „Kirche im Aufbruch“ der Evangelischen Kirche in Deutschland angestoßen werden sollte. Angesichts sinkender Mitgliederzahlen sollen sich demnach die EKD-Mitgliedskirchen auf das „Kerngeschäft“ beschränken. Über inhaltliche Schwerpunkte künftiger kirchlicher Arbeit und eine Definition des Kerngeschäftes wird seitdem innerhalb der EKD diskutiert. Die Empfehlung an kleine Landeskirchen, zur Einsparung von Leitungs- und Verwaltungskosten zu größeren Landeskirchen zu fusionieren, war ein Faktor für die Bildung der Nordkirche 2012.

Die EKD hat sich als Mitgliedsorganisation von einer Erklärung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) im Juni 2025, mit der Verwendung des Begriffs „Apartheid“ in Zusammenhang mit Israel, distanziert. Der Begriff sei in diesem Zusammenhang eine problematische Relativierung, der die komplexe Realität in Israel und den palästinensischen Gebieten nicht in geeigneter Weise beschreibe, heißt es in der Stellungnahme.

Im Jahr 2022 erfolgten 380.000 Kirchenaustritte aus der evangelischen Kirche Deutschlands (und 522.821 aus der katholischen). 2023 stieg die Zahl der Kirchenaustritte im Vergleich zum Vorjahr um etwa 2 % an und erreichte damit einen neuen Höchstwert.

Theologische Haltungen der EKD

Anúncio

Bald in der World in Stories App

Audio, Offline-Download, keine Werbung und mehr.

Premium entdecken
Evangelische Kirche in Deutschland | World in Stories