An diesem Tag

Eurocheque

Ehemaliges, bargeldloses Zahlungsmittel

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Der Eurocheque (Eigenschreibweise: eurocheque) war ein grenzüberschreitend garantierter Scheck der europäischen Kreditinstitute, der in den 1960er-Jahren eingeführt wurde und zum 1. Januar 2002 auslief. Die Einlösung eines Eurocheques wurde durch einen Garantievertrag zwischen Schecknehmer und Bankier gewährleistet, der durch den Schecknehmer und den Scheckaussteller, der sich durch eine besondere Karte (Eurocheque-Karte, EC-Karte) als bevollmächtigt auswies, abgeschlossen wurde.

Die EC-Karte wurde im Laufe der Zeit um die Funktion einer Debitkarte ergänzt, um an einem Bank- oder Sparkassenautomaten Geld abheben zu können.

Hintergrund für kartengarantierte Schecks

Seit dem Ende der 1950er- und Anfang der 1960er-Jahre führten bargeldlose Lohn-, Gehalts- und Pensionszahlungen zu einem sprunghaften Anstieg der Anzahl der privaten Girokonten. Scheck und Anweisung konnten das Bedürfnis, eine bessere Verfügbarkeit über das Guthaben bzw. ein möglicherweise eingeräumtes Überziehungsdarlehen zu gewährleisten, nicht befriedigen.

Die Verfügbarkeit über das Guthaben wurde vor allem dadurch behindert, dass der Gläubiger des Scheckausstellers, der den Scheck zur Berichtigung einer Verbindlichkeit erfüllungshalber entgegennehmen sollte, wegen des Akzeptverbots bei einem Scheck (Scheckschwäche) nicht sicher sein konnte, ob er den Scheck beim Bankier des Ausstellers auch einlösen konnte. Die Lösung zur besseren Verfügbarkeit war die Scheckgarantiekarte (kurz: Scheckkarte), die dem Verkehrsbedürfnis nach einem garantierten Einstehen des bezogenen Bankiers für die Forderung bis zu einer bestimmten Höchsthaftungssumme Rechnung trug.

Durch den gestiegenen Fremdenverkehr reichte der zunächst nur für den Zahlungsverkehr im Inland vorgesehene kartengarantierte Scheck nicht mehr aus. Es war ein Zahlungsmittel gefragt, das auch im Ausland ähnlich genutzt werden konnte wie im Inland.

Entstehung des Eurocheque-Systems

Mit der Verwirklichung eines europaweit akzeptierten kartengarantierten Schecks waren ein einzelnes Institut, eine nationale Institutsgruppe und sogar alle Banken und Sparkassen eines Staates überfordert. Daher begann ein Netz bilateraler Absprachen zur gegenseitigen Einlösung garantierter Schecks Europa zu überziehen. Bei einer Zunahme derartiger zwischenstaatlicher Abkommen wäre die Scheckeinlösung von ausländischen Scheckausstellern für die Bankkassierer aufgrund unterschiedlicher Einlösungsrichtlinien kaum mehr handhabbar und mit erheblichen Sicherheitsrisiken behaftet gewesen.

Auf deutscher Seite trieb vor allem Eckart van Hooven die Europäisierung des kartengarantierten Schecks voran. Für Vereinbarungen zur standardisierten Abwicklung gab es am 10. Mai 1968 eine Konferenz zwischen Geldinstituten und ihren Verbänden aus 15 Staaten über die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei kartengarantierten Schecks. Die deutschen Banken und Sparkassen, gerade ermutigt durch das erfolgreiche Zustandekommen einer gemeinsamen institutsneutralen Scheckgarantiekarte, hatten zu diesem Treffen nach Frankfurt am Main geladen. Es kam zu einer grundsätzlichen Einigung, womit der Grundstein für das Eurocheque-System gelegt wurde. Entscheidend war jedoch die folgende Konferenz, die am 17. und 18. Oktober 1968 auf Einladung der französischen Geldinstitute in Paris stattfand. Man einigte sich auf das Eurocheque-Logo, die Namen Eurocheque und Eurocheque-Karte, die Einlösungsbedingungen und die Verrechnung.

Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Luxemburg, die Niederlande, Österreich sowie die Schweiz und Liechtenstein schlossen sich der Vorgangsweise als „Aktivstaaten“ und Frankreich sowie Monaco, Finnland, Großbritannien, Irland, Italien sowie San Marino, Norwegen, Schweden und Spanien als „Passivstaaten“ an.

Die Aktivstaaten brachten ihre individuellen Scheckkartensysteme in das Eurocheque-System ein. Dabei wurden die jeweiligen Schecks aus den Aktivstaaten mit dem Eurocheque-Logo versehen. Die Schecks waren wie gehabt die Schecks des kontoführenden Geldinstituts. Es gab also anfänglich keine standardisierten Eurocheque-Karten und keine standardisierten Eurocheques.

Derartige Schecks konnten mit Scheckkarten, die das Eurocheque-Zeichen aufwiesen, bei Geldinstituten in allen teilnehmenden Staaten (Aktiv- und Passivstaaten) eingelöst werden, wobei sie in der Währung des Heimatstaates ausgestellt wurden. Der jeweilige Gegenwert abzüglich einer Provision wurde in der lokalen Währung ausbezahlt. Nur im jeweiligen Staat, in dem die Eurocheque-Karte ausgestellt und die Eurocheques ausgegeben wurden, war es den Eurocheque-Karteninhabern möglich, auch bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen garantierte Schecks auszustellen.

In den Passivstaaten, die keine Scheckkartensysteme hatten oder sie erst später dem Eurocheque-System zuführten, beteiligten sich die Geldinstitute durch die Einlösung von Schecks in ihren Geschäftsstellen am Eurocheque-System. Ihr Beweggrund war vorwiegend, dem Fremdenverkehr durch ein bequemes Zahlungsmittel zusätzlichen Auftrieb zu geben.

Die Richtlinien für das Eurocheque-System beinhalteten die generellen Einlösebedingungen, die für alle Scheckgarantiekarten gleich galten, die speziellen Bestimmungen für die einzelnen Scheckgarantiekarten (insbesondere des jeweiligen Höchstbetrages) sowie Abbildungen aller Scheckkarten und Schecks.

Die Aufrechnung gegenseitiger Scheckkosten wurde bilateral zwischen den einzelnen Geldinstituten im Zwischenbankverkehr geregelt.

Ab 1. Mai 1969 wurden Schecks im Rahmen des Eurocheque-Systems ausgestellt. Dabei standen von Anfang an etwa 175.000 Zahlstellen zur Verfügung. In den folgenden Jahren nahm sowohl die Anzahl der Aktivstaaten als auch jene der Passivstaaten auf insgesamt 39 zu. Sie beschränkten sich bald nicht mehr nur auf Europa, sondern schlossen auch Staaten des Nahen Ostens und Nordafrikas ein.

Einheitlicher Eurocheque und einheitliche Eurocheque-Karte

1972 wurden in den Aktivstaaten eine gemeinsame Scheckurkunde und eine einheitliche Scheckgarantiekarte eingeführt. Zweck dieser Urkundenvereinheitlichung war, dass sie den Verwendern ebenso vertraut werde wie die Banknoten. Der einheitliche Eurocheque brachte auch den Wegfall des eingedruckten Währungssymbols mit sich, was eine Voraussetzung für die Bargeldauszahlung in der lokalen Währung und die bargeldlose Bezahlung bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben war. Der Nichtbankenbereich wurde ab 1975 geöffnet, wobei diese Entwicklung nicht alle Staaten gleich schnell vollzogen. Damit wurde dem Eurocheque zur Funktion eines internationalen Bargeldbezugsmittels die Funktion eines internationalen bargeldlosen Zahlungsmittels hinzugefügt. Das Format des Eurocheque wurde mit 85 mm × 150 mm festgelegt.

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