Das Erzbistum Hamburg (lateinisch Archidioecesis Hamburgensis) ist eine römisch-katholische Diözese im Norden Deutschlands und umfasst die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein sowie den Landesteil Mecklenburg des Bundeslands Mecklenburg-Vorpommern. Es ist das flächenmäßig größte Bistum Deutschlands. Kennzeichnend ist die Situation als Bistum in der Diaspora. Sitz des Bischofs ist der St. Marien-Dom in Hamburg-St. Georg.
Die erste Hamburger Kirche wurde 810 im Auftrag Karls des Großen durch den Trierer Chorbischof Amalar geweiht; als erster Pfarrer wird Heridag genannt. Karl eximierte diese Kirche von der Jurisdiktion der Nachbarbischöfe. Die auf den 15. Mai 834 datierte, angeblich durch Ludwig den Frommen ausgestellte „Gründungsurkunde“ Hamburgs ist eine spätere Fälschung, die wohl zwischen 889 und 893 entstanden ist. Heridag, bereits zum Bischof designiert, starb, so dass 834 der Benediktinermönch Ansgar zum ersten Bischof geweiht wurde. Ungeachtet des wissenschaftlichen Disputes, ob das exemte Missionsbistum schon ein Erzbistum war, oder doch erst Hamburg-Bremen diesen Titel verdiente, war jenes das erste Erzbistum mit Sitz außerhalb des antiken Römerreiches, da das Erzbistum Armagh in Irland erst 1103 gegründet wurde und der ranghöchste Bischof Schottlands (in St. Andrews) erst 1472 zum Erzbischof erhoben wurde; vorher hatten die schottischen Bistümer teils York, teils Nidaros unterstanden, in dessen Vorgeschichte zeitweise auch Hamburg-Bremen.
Nach der Plünderung Hamburgs durch die Wikinger 845 wurde das Erzbistum Hamburg mit dem Bistum Bremen zum Erzbistum Hamburg-Bremen (dazu siehe Erzbistum Bremen) vereinigt und Sitz des Erzbistums wurde Bremen. In Hamburg bestand ein mit nur wenigen Rechten ausgestattetes Domkapitel weiter, das unter anderem den Bau des Mariendoms betrieb.
In der Reformation und endgültig mit dem Westfälischen Frieden 1648 wurden die konfessionellen Grenzen festgelegt und das Bistum aufgelöst. Die Betreuung der Katholiken auf dem ehemaligen Bistumsgebiet oblag zunächst dem Apostolischen Vikariat des Nordens. 1528–1529 erarbeitete Bugenhagen in Hamburg die evangelische Kirchenordnung. Das Domkapitel wurde protestantisch. Katholische Messen wurden verboten. Im auf Vermittlung Kaiser Ferdinands 1561 geschlossenen Bremer Vergleich verzichtete das Domkapitel weitgehend auf seinen Einfluss auf die Hamburger Stadtkirche, ihm blieb aber die Hoheit über den Dom und seine Einkünfte und die Gerichtsbarkeit über die Domherren. Der Dom bildete seitdem eine Enklave in Hamburg, die auswärtigen Mächten unterstand, bis 1648 dem (lutherischen) Erzbischof-Administrator von Bremen. Seit dem Westfälischen Frieden ging der Dom, wie das Erzstift Bremen, zuerst an Schweden über, 1715 an das Kurfürstentum Hannover. Zum Dom gehörte keine Kirchengemeinde. In Schleswig-Holstein entstanden nur mühsam neue katholische Gemeinden, in Altona (1594), in Glückstadt (1616), Friedrichstadt (1625) und auf der Insel Nordstrand (1652).
Nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde auch der Hamburger Dom säkularisiert und fiel damit an die Stadt Hamburg. 1804 wurde der Abbruch beschlossen und offiziell mit der enormen Baulast und dem Hinweis auf die unbedeutend kleine Domgemeinde gerechtfertigt. An der kunstgeschichtlichen Bedeutung des Doms und seiner kostbaren Ausstattung bestand kein Interesse. Im Juni 1804 fand der letzte Gottesdienst statt. Dann mussten zunächst die Überreste der etwa 25.000 Leichen geborgen werden, die über die Jahrhunderte im und neben dem Dom bestattet worden waren. Im Mai 1805 begann der eigentliche Abbruch mit dem Herablassen der Glocken und dem Abtragen des Turms. Am 11. Juli 1805 wurde die Kirche mit ihrem gesamten Inventar verkauft. Bis Ende 1806 – Hamburg war bereits von den Franzosen besetzt – war das gesamte Bauwerk abgerissen.
Das Erzbistum Hamburg wurde von Papst Johannes Paul II. durch den vorhergehenden Vertrag vom 22. September 1994 mit der Apostolischen Konstitution Omnium Christifidelium vom 24. Oktober 1994 mit Wirkung zum 7. Januar 1995 hauptsächlich aus Teilen des Bistums Osnabrück (mit dem gesamten Bischöflichen Amt Schwerin) sowie kleineren Gebieten des Bistums Hildesheim neu errichtet. Dadurch wurden die südlich der Elbe gelegenen – seit 1937 staatlich zu Hamburg gehörenden – Pfarreien Harburg und Wilhelmsburg an die neue Erzdiözese abgetreten.
Mit dem Apostolischen Schreiben Constat Christifidelis bestätigte Johannes Paul II. am 1. März 1995 den heiligen Ansgar als Bistumspatron.
Die Kathedralkirche (der sogenannte Neue Mariendom) und das Generalvikariat liegen im Hamburger Stadtteil St. Georg im Bezirk Hamburg-Mitte. Über die Bernostiftung betreibt die Diözese Kindergärten und Schulen, besonders in Mecklenburg-Vorpommern.
Umstrukturierungen im Erzbistum
Stefan Heße, Diözesanbischof seit 2015, setzte die von seinem Vorgänger Werner Thissen im Jahr 2009 eingeleitete Neuorganisation der Bistumsstrukturen mit der Zusammenfassung von ehemals 80 selbständigen Kirchengemeinden zu 28 Pastoralen Räumen bzw. neuen Pfarreien sowie der Abschaffung der früheren Dekanate fort. Dies begründete er im Wesentlichen mit der sinkenden Anzahl von Gemeindepfarrern sowie Kirchenbesuchern. Entsprechend dem dazu im Jahr 2017 erlassenen Statut über pfarreiliche und gemeindliche Pastoralgremien arbeiten innerhalb eines Pastoralen Raumes die jeweilige Pfarrei mit ihren Gemeinden sowie die verschiedenen Orte kirchlichen Lebens auf Basis eines gemeinsamen Pastoralkonzepts zusammen. Dieses ist wesentliche Grundlage, um die kirchlichen Grunddienste Martyria (den Glauben erfahren und verkünden), Diakonia (Hinwendung zum Menschen) und Liturgia (den Glauben feiern) gemeinsam zu planen, zu erbringen und weiterzuentwickeln. Organisatorisch wurden in den neuen Großgemeinden mit Geistlichen und hauptamtlich in der Pastoral tätigen Laien (Gemeinde- und Pastoralreferenten) besetzte Pastoralteams sowie als Pastoralgremien Gemeindeteam und Gemeindekonferenz geschaffen. Im Jahr 2022 endete die Neustrukturierung erfolgreich.
Im Jahr 2016 entschied Heße, den überschuldeten Katholischen Schulverband Hamburg als selbständige Körperschaft zum Jahresende aufzuheben und in das Erzbistum zu integrieren. Hauptsächlich durch die damit verbundene Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände, Pensionsrückstellungen und Verbindlichkeiten zu Buchwerten ergab sich für das Erzbistum im Jahr 2017 erstmals eine Überschuldung in Höhe von knapp 83 Millionen Euro. Zudem wurde im Immobilienbestand des Erzbistums ein Investitionsstau von 157 Millionen Euro festgestellt. Damalige Planungsrechnungen ließen bis zum Jahr 2021 einen Anstieg der Überschuldung auf 325 Millionen Euro befürchten, sollten keine deutlichen Einsparungen erfolgen.
Vor diesem Hintergrund leitete Heße bereits am 12. November 2016 einen inhaltlichen und wirtschaftlichen Erneuerungsprozess ein, der unter dem Leitspruch „Herr, erneuere deine Kirche und fange bei mir an“ steht. Ziel des Prozesses sei es, „mit weniger Geld eine lebendige Kirche zu sein.“ Unabhängig von der damals bereits beschlossenen Zusammenlegung der bestehenden drei Caritasverbände, der Erhöhung des Schulgeldes an den katholischen Schulen sowie einem sozial verträglichen Stellenabbau im Generalvikariat waren jährliche Einsparungen in Höhe von 20 Millionen Euro geplant, indem u. a. weitere Gebäude aufgegeben sowie Schulen und soziale Einrichtungen geschlossen würden. In den Kitas, die größtenteils dezentral von den Pfarreien betrieben werden, müsse über eine Neuausrichtung der Betreiberstruktur nachgedacht werden. Begleitet wird dieser Erneuerungsprozess von dem am 1. Juli 2018 gegründeten Wirtschaftsrat. Er löste Diözesanvermögensverwaltungsrat, Kirchensteuerrat sowie Anlageausschuss und Erlassausschuss ab. Diözesane Budgetentscheidungen trifft er mithilfe von pastoralen Kriterien.
Ab dem Jahr 2019 ließ Heße nicht unbedingt benötigte Kirchen, Pfarr- und Gemeindehäuser sowie Verwaltungsgebäude zum Verkauf stellen. Für die Umsetzungsphase der damit verbundenen Vermögens- und Immobilienreform im Erzbistum wurde Anfang 2021 eine Rahmenordnung erlassen. Ergebnis sind eine fortschreitende Profanierung und Umwidmung von Kirchen im Erzbistum.