An diesem Tag

Erzbistum Berlin

Römisch-katholisches Erzbistum in Deutschland

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Das Erzbistum Berlin (lateinisch Archidioecesis Berolinensis) ist die römisch-katholische Erzdiözese im Nordosten Deutschlands. Es umfasst Berlin, den zentralen und nördlichen Teil Brandenburgs, Vorpommern sowie die Stadt Havelberg in Sachsen-Anhalt. Kennzeichnend ist die Situation als Bistum in der Diaspora. Bischofssitz ist die St.-Hedwigs-Kathedrale in Berlin-Mitte. Während des Umbaus dieser Kirche wurden die Gottesdienste des Bischofs und des Metropolitankapitels in der Kirche Sankt Joseph in Berlin-Wedding gefeiert.

Im Gebiet des heutigen Erzbistums Berlin gibt es bereits im slawisch geprägten 10. Jahrhundert Hinweise auf das Christentum, wie zum Beispiel das Spandauer Kreuz, von dem neben den Überresten einer Saalkirche in Berlin-Spandau eine Gussform aufgefunden wurde.

Einige Zisterzienserklöster, wie zum Beispiel das Kloster Lehnin, das Kloster Zinna und das Kloster Chorin, wurden im 12. beziehungsweise im 13. Jahrhundert gegründet, in Spandau 1239 ein Benediktinerinnenkloster. Ab Anfang des 13. Jahrhunderts sind in vielen Orten des heutigen Bistums katholische Kirchen nachgewiesen.

Im Mittelalter existierten in Brandenburg die Bistümer Havelberg, Brandenburg und Lebus und in Vorpommern das Bistum Cammin (für ganz Pommern) außer Rügen, das zum Bistum Roskilde gehörte. Alle fünf gingen im 16. Jahrhundert infolge der Reformation unter. Die Domkapitel in Havelberg und Brandenburg blieben als protestantische Institutionen erhalten.

Die erste katholische Kirche in Preußen, die nach der Reformation gebaut werden durfte, war im Jahre 1723 die Kirche St. Peter und Paul auf dem Gewehrplan im heutigen Bezirk Spandau. Ein Jahr später wurde ebenfalls auf Betreiben Friedrich Wilhelms I. eine Kirche in Potsdam erbaut. Beide Kirchen dienten ursprünglich den in Lüttich angeworbenen katholischen Arbeitern der Spandauer Gewehrfabrik. Ab 1747 ließ Friedrich der Große für die katholischen Soldaten die Hedwigskirche in Berlin erbauen. Von Mitte des 19. Jahrhunderts wurden mehr und mehr katholische Gemeinden gegründet und Pfarrkirchen errichtet, wie zum Beispiel St. Peter und Paul in Potsdam, St. Matthias in Berlin-Schöneberg und St. Marien am Behnitz in Berlin-Spandau.

Fürstbischöfliche Delegatur für Brandenburg und Pommern des Bistums Breslau

Bis Anfang des 19. Jahrhunderts wurden die brandenburgische und pommersche katholische Diaspora durch das Apostolische Vikariat des Nordens betreut. Nach Einigung mit dem protestantischen König von Preußen erließ Papst Pius VII. 1821 die Bulle De salute animarum. Dadurch wurde die brandenburgische und pommersche katholische Diaspora nun ins Fürstbistum Breslau umgegliedert.

Die Niederlausitz und nunmehr schlesische östliche Oberlausitz, bis dahin zur Apostolischen Präfektur Meißen gehörig, kam unmittelbar ans Fürstbistum, während das übrige Brandenburg und Pommern (ohne die Landkreise Bütow und Lauenburg in Pomm.) mittelbar als Fürstbischöfliche Delegatur für Brandenburg und Pommern verwaltet wurden. Der jeweilige Delegat war zugleich Propst der Berliner Hedwigskirche.

Der Zuzug von Katholiken, vor allem nach Berlin, ließ den Wunsch aufkommen, ein eigenes Bistum zu gründen. Dem mochte das Königreich Preußen nicht zustimmen. Am 19. Februar 1923 wurde Delegat Josef Deitmer von Papst Pius XI. zum ersten Weihbischof von Breslau mit Sitz in Berlin ernannt und am 1. Mai 1923 von Adolf Kardinal Bertram konsekriert. Erst nach der Abschaffung der Monarchie kam es 1929 mit dem Freistaat Preußen zum Abschluss des Preußenkonkordats, das die Erhebung der Delegatur zum Bistum Berlin vorsah.

Zugleich wurde die neue Diözese Suffragan in der Ostdeutschen Kirchenprovinz, dem der gleichzeitig zum Erzbischof erhobene ehemalige Breslauer Fürstbischof vorstand.

Am 13. August 1930 wurde, bedingt durch die Zirkumskriptionsbulle Pastoralis officii nostri, der Delegaturbezirk, der Gebiete der historischen Bistümer Havelberg, Brandenburg, Cammin, Lebus und Roskilde (Rügen) umfasste, als Bistum Berlin errichtet und der Bischof von Meißen, Christian Schreiber (1930–1933), zum ersten Bischof von Berlin berufen. Nach nur drei Jahren Amtszeit folgte ihm für zwei Jahre Nikolaus Bares (1934–1935).

Mit der Teilung Berlins 1948 (Bischof war Konrad Kardinal von Preysing (1935–1950)) galt das Bistum als das diplomatisch und verwaltungsmäßig schwierigste der europäischen Kirchen. Kirchenrechtlich war Berlin zu keiner Zeit getrennt. Der Bischof von Berlin war Bischof des gesamten Bistums, also auch für Ost- und West-Berlin. Auf einer Pressekonferenz am 15. Juni 1955 bezeichnete Bischof Weskamm (1951–1956) die gegenwärtige Lage seines Bistums als Spiegelbild der Zerrissenheit Deutschlands. Er könne sich zwar in ganz Berlin frei bewegen, bedürfe aber bei jeder Reise in die Sowjetzone einer Genehmigung und müsse sich dort bei den örtlichen Polizeidienststellen melden. Die Einreise in die Gebiete jenseits von Oder und Neiße [...] sei ihm „völlig verwehrt.“ Der gebürtige Berliner Alfred Kardinal Bengsch (1961–1979) hatte seinen Wohnsitz im Ostteil Berlins. Er verteidigte die kirchliche Einheit des politisch geteilten Bistums Berlin.

Am 27. Juni 1972 – infolge der geänderten bundesdeutschen

Ostpolitik und des Warschauer Vertrags – passte Papst Paul VI. die Diözesangrenzen den politischen Nachkriegsgrenzen an. Durch die Apostolische Konstitutionen Episcoporum Poloniae coetus und Vratislaviensis-Berolinensis et aliarium wurde das Bistum aus der Kirchenprovinz Breslau ausgegliedert und exemt, sein hinterpommersches und neumärkisches Diözesangebiet fiel an neue Diözesen in Polen (Bistum Landsberg (Warthe), Bistum Stettin-Cammin und Bistum Köslin-Kolberg).

Am 27. Juni 1994 wurde das Bistum Berlin von Papst Johannes Paul II. durch die apostolische Konstitution Certiori christifidelium zum Erzbistum erhoben. Die neue Kirchenprovinz Berlin umfasst die Suffraganbistümer Dresden-Meißen (zuvor exemt) und Görlitz (neu zur Diözese erhoben, zuvor bis 1945/72 unmittelbares Breslauer Diözesangebiet). Es wurde zu einem der traditionellen Kardinalssitze in Deutschland neben Köln und München und Freising. Georg Kardinal Sterzinsky war erster Erzbischof von Berlin und Metropolit der Kirchenprovinz.

Im Jahre 2003 geriet das Erzbistum so stark in finanzielle Probleme, dass es drohte, zahlungsunfähig zu werden. Zur Sanierung des Finanzhaushaltes wurde im Rahmen des „Planes 2009“ unter anderem die Anzahl der Kirchengemeinden durch Zusammenlegung von 207 auf derzeit 108 reduziert. Eine Reihe von katholischen Kirchen wurde seit 2004 geschlossen und abgerissen oder verkauft. Wichtige Unterstützung bei der Entschuldung leisteten die anderen deutschen Bistümer. Die meisten Gemeinden mussten wegen der Verminderung der Finanzzuweisungen vom Erzbischöflichen Ordinariat das Personal reduzieren. Einzelne Gemeinden versuchten die Finanzierungslücken durch die Errichtung von Gemeindestiftungen auszugleichen. Seit der Errichtung der ersten Stiftung Mater Dolorosa Berlin-Lankwitz im Jahr 2006 sind mehrere Pfarreien dem Beispiel gefolgt, zum Zwecke der finanziellen Unterstützung der Gemeinde rechtsfähige Stiftungen zu errichten.

Am 24. Februar 2011 nahm Papst Benedikt XVI. das aus Altersgründen vorgebrachte Rücktrittsgesuch von Georg Kardinal Sterzinsky an. Die Amtsgeschäfte im Erzbistum Berlin übernahm kommissarisch der Weihbischof in Berlin, Matthias Heinrich. Dieser wurde durch das Domkapitel am 28. Februar 2011 zum Diözesanadministrator in der Zeit der Sedisvakanz gewählt. Am 30. Juni verstarb Georg Kardinal Sterzinsky. Am 2. Juli 2011 wurde zeitgleich in Rom und Berlin bekanntgegeben, dass der bisherige Kölner Weihbischof Rainer Maria Woelki vom Heiligen Vater zum neuen Erzbischof von Berlin ernannt wurde. Am 16. August 2011 legte Woelki als erster Erzbischof von Berlin den nach dem Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 vorgeschriebenen Treueid vor dem Senat von Berlin ab. Er wurde am 27. August 2011 in der St. Hedwigs-Kathedrale in das Amt als Erzbischof von Berlin eingeführt und am 18. Februar 2012 zum Kardinal erhoben.

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