An diesem Tag

Ernst Forsthoff

Deutscher Staatsrechtler

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August Wilhelm Heinrich Ernst Forsthoff (* 13. September 1902 in Laar, heute Duisburg; † 13. August 1974 in Heidelberg) war ein deutscher Staats- und Verwaltungsrechtler.

Ernst Forsthoffs Eltern waren der Theologe Heinrich Forsthoff und dessen Frau Emmy, geb. Bergfried. Er wuchs als Einzelkind auf; sein Bruder Heinz Friedrich verstarb wenige Wochen nach der Geburt im Mai 1910. Die Familie zog 1906 nach Mülheim an der Ruhr, wo Ernst Forsthoff auch die Volksschule besuchte. Er gehörte zu einem Weißen Jahrgang und wurde nicht mehr zum Ersten Weltkrieg eingezogen. 1917 wurde Forsthoff konfirmiert. Er studierte nach dem Abitur 1921 am Staatlichen Gymnasium in Mülheim an der Ruhr an den Universitäten Freiburg, Marburg und Bonn Rechts- und Staatswissenschaften. 1924 legte er das Erste Juristische Staatsexamen ab. 1925 erfolgte die Promotion bei Carl Schmitt. Forsthoff absolvierte 1928 das Assessorexamen und trat in den preußischen Staatsdienst ein, ließ sich aber beurlauben, um sich zu habilitieren. Sein Biograph Florian Meinel sieht keine Prägung durch die Jugendbewegung gegeben. Möglicherweise sei Forsthoff Mitglied des Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes gewesen. Nach anderen Angaben wurde Forsthoff 1920 Mitglied sowohl im Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbund als auch im Deutschnationalen Jugendbund sowie 1921 Mitglied im Hochschulring Deutscher Art und gehörte dem Studentenkorps Marburg an. Hans-Ulrich Wehler sieht in Forsthoff einen überzeugten Bündischen und ein führendes Mitglied des Deutschnationalen Jugendbundes. Forsthoff schrieb für die von Wilhelm Stapel verantwortete Zeitschrift Deutsches Volkstum und unter Pseudonymen (Georg Holthausen, Friedrich Grüter, Rudolf Langenbach) für die jungkonservative Zeitschrift Der Ring.

Nach der Habilitation an der Universität Freiburg wurde Forsthoff 1933 als Nachfolger des infolge der Machtübernahme der Nationalsozialisten emigrierten Hermann Heller an die Universität Frankfurt am Main berufen. 1935 wechselte er an die Universität Hamburg. Hier übernahm er den Lehrstuhl des in den Freitod getriebenen Kurt Perels. Bereits nach einem Semester verließ er Hamburg wieder, da er durch „ironisch-hintersinnige Bemerkungen“ über die Rechtsverbindlichkeit des NSDAP-Parteiprogrammes den Gauführer und Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts Curt Rothenberger gegen sich aufgebracht hatte, woraufhin dieser sich gegen einen Verbleib Forsthoffs an der Universität Hamburg aussprach. 1936 folgte ein Ruf an die Universität Königsberg.

Anders als Carl Schmitt trat Forsthoff nicht unmittelbar 1933 in die NSDAP ein. Im Winter 1933/34 war er SA-Anwärter, trat aber nach dem sogenannten „Röhm-Putsch“ wieder aus. In seinem Fragebogen zur Entnazifizierung gab Forsthoff später an, dass ihn der ostpreußische Gauleiter Erich Koch 1937 zum Eintritt in die NSDAP (Mitgliedsnummer 5.285.360) gedrängt habe. Auch bekleidete er keine Parteiämter. Gleichwohl sieht sein Biograph Florian Meinel bei Forsthoff den Ehrgeiz, „sich als Deuter, Stichwortgeber und Propagandist des Nationalsozialismus einen Namen zu machen.“ Zwar wurde Forsthoff nie Mitglied der von den Nationalsozialisten gegründeten Akademie für Deutsches Recht, beteiligte sich aber an verschiedenen Vorhaben selbiger, beispielsweise trug er zur Arbeit des Ausschusses für Religionsrecht bei. Er war außerdem bis mindestens Mai 1942 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Luftschutzrecht. In Königsberg genoss Forsthoff hohe akademische Anerkennung; von 1939 bis zu seinem Weggang war er ohne Unterbrechung Dekan der Juristischen Fakultät. 1938 wurde er Mitglied der Königsberger Gelehrten Gesellschaft, deren Sekretär der Geisteswissenschaftlichen Klasse er von 1940 bis 1941 war. Während seiner Königsberger Zeit begann Forsthoffs Engagement für die Deutsche Evangelische Kirche (DEK). Für diese war er in der Pfarrerausbildung sowie durch die Anfertigung verschiedener Gutachten, z. B. gegen die Profanierung des Quedlinburger Doms, tätig. 1940 wurde er zudem stellvertretender Vorsitzender des Disziplinarhofes der DEK, übte dieses Amt jedoch nicht aus. 1942 folgte eine Berufung an die Universität Wien. Nach Konflikten mit der örtlichen NSDAP und insbesondere mit Baldur von Schirach wurde Forsthoff 1943 schließlich an die Universität Heidelberg berufen. 1942/43 leistete er freiwillig Kriegsdienst. In seiner 1938 erschienenen Studie Die Verwaltung als Leistungsträger entwickelte Forsthoff den bis heute verwendeten Begriff der Daseinsvorsorge.

Nach Kriegsende 1945 konnte Forsthoff seine Lehrtätigkeit in Heidelberg zunächst fortsetzen. Im Februar 1946 wurde er auf Anordnung der US-Militärregierung aus dem Dienst entlassen. Im Mai 1947 erklärte er förmlich seinen Verzicht auf sein Lehramt und wurde im selben Jahr Oberregierungsrat in der Staatskanzlei des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Theodor Steltzer, den er schon aus Königsberg kannte. Steltzer hatte Forsthoff bereits im Oktober 1946 um Mitarbeit an den neuen Verfassungen für das Land Schleswig-Holstein und die evangelisch-lutherische Landeskirche gebeten. Forsthoffs Hoffnung auf eine politische Karriere erfüllte sich mit Steltzers Ausscheiden aus der Politik 1947 jedoch nicht. In der Staatskanzlei wirkte Forsthoff als Referent für Verfassungs- und Kirchenrecht. Er plante eine Akademie auf Schloss Tremsbüttel. Aus diesem Vorhaben entstanden die Studiengesellschaft Mundus Christianus, deren wissenschaftlicher Sekretär Forsthoff 1948 wurde, und eine gleichnamige Zeitschrift. Seinen Lebensunterhalt bestritt Forsthoff zu dieser Zeit mit kleinen Beiträgen für den Nordwestdeutschen Rundfunk und randständigen Publikationen aus dem Umkreis Steltzers.

Im Spruchkammerverfahren ab Herbst 1946 wurde Forsthoff zunächst in die Gruppe der „Belasteten“ eingestuft. Verschiedene Universitäten setzten ihn 1948 an die Spitze ihrer Berufungslisten für ein Ordinariat. Eine Berufung scheiterte aber jeweils am Einspruch der politischen Instanzen. Nachdem sein Entnazifizierungsverfahren 1950 eingestellt worden war, kehrte Forsthoff im Wintersemester 1950/51 vertretungsweise auf seinen alten Lehrstuhl in Heidelberg zurück. Als er 1952 einen Ruf nach Kiel erhielt, konnte er seine erneute Ernennung in Heidelberg zum April 1952 beschleunigen, wo er bis zu seiner Emeritierung 1967 lehrte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg trat Forsthoff auch als Kommentator des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in Erscheinung. Eine besondere Rolle spielte er dabei in der Debatte um die Begriffe Sozialstaatlichkeit und Rechtsstaatlichkeit und deren Zusammenspiel im Verfassungsrecht. Vor diesem Hintergrund kam es zwischen ihm und Wolfgang Abendroth, der eine sozialistisch geprägte Auffassung von Sozialstaatlichkeit vertrat, zur Forsthoff-Abendroth-Kontroverse. Im Jahr 1953 gehörte Forsthoff zu den Gründungsherausgebern der Rezensionszeitschrift Das Historisch-Politische Buch. Zwischen 1957 und 1971 richtete Forsthoff jährliche Ferienseminare in Ebrach (Steigerwald) aus, denen wegen ihres Teilnehmerkreises ein geradezu legendärer Ruf zukam.

Von 1960 bis 1963 wirkte Forsthoff als Präsident des zyprischen Verfassungsgerichts, ein Umstand, der in Zypern und Deutschland auf zum Teil scharfe Kritik stieß.

Als Forsthoffs Schüler gelten Karl Doehring, Georg-Christoph von Unruh, Roman Schnur, Wilhelm Grewe, Hans Hugo Klein, Michael Ronellenfitsch, Willi Blümel und Karl Zeidler.

Forsthoffs umfangreicher Nachlass ist bislang ungeordnet und befindet sich in Familienbesitz.

Das bekannteste Werk Forsthoffs aus der Zeit des Nationalsozialismus ist die 1933 erschienene Schrift Der totale Staat. Darin versuchte er, einige Vorbehalte gegenüber dem politischen Selbstverständnis der NS-Bewegung anzubringen, der er gleichwohl revolutionäre Legitimität zuerkannte, und in welcher er den jungkonservativen Kampf gegen die Weimarer Demokratie siegreich vollendet sah. Forsthoff bündelte die konservativ-revolutionären Thesen, wie sie von der Gruppe um Stapel und Schmitt schon vor 1933 entwickelt worden waren. Die Schrift gilt deshalb zugleich als Standortbestimmung der Konservativen Revolution gegenüber dem Nationalsozialismus (Armin Mohler) und als Ausdruck der Schmittschen Verfassungstheorie bis 1933. Sie stieß bei Alfred Rosenberg und Roland Freisler auf Kritik, die darin einen der nationalsozialistischen Weltanschauung widersprechenden Etatismus sahen. Forsthoff arbeitete Der totale Staat für eine zweite Auflage 1934 um und nahm seine Vorbehalte dabei zurück. Er akzeptierte nun die Einheit von Partei und Staat als „überlegene Staatskunst“ und rechtfertigte auch die Morde im Zuge des sogenannten Röhm-Putsches. Laut Herlinde Pauer-Studer verknüpfte Forsthoff in der Schrift Hans F. K. Günthers Rassenideologie mit vulgärstem Antisemitismus. Zur Diskriminierung und Verfolgung der Juden schreibt Forsthoff: „Darum wurde der Jude … zum Feind und mußte als solcher unschädlich gemacht werden“. Der Begriff des „totalen Staates“ wurde später von der politischen Theorie im Begriff „Totalitarismus“ aufgegriffen.

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